Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Fragen zum Kauf/Verkauf eines FME
Hallo Leute,
nach ein wenig Suchen im Forum und Herumgoogeln habe ich zu diesem Thema leider direkt und konkret keine Beiträge gefunden und daher erstelle ich mal dieses Thema. Ich habe Fragen zur rechtlichen Situation beim privaten Kauf eines FME.
1. Darf man sich so ohne Weiteres einen FME ...
1a. ... kaufen?
1b. ... bequarzen lassen?
1c. ... programmieren lassen?
1d. ... und auch betreiben? (hier ist vermutlich der rechtliche Knackpunkt?)
2. Macht es einen Unterschied ob man Mitglied in einer BOS (z.B. JUH, FF, THW, ...) ist? Der sogennante "Zweitpiepser" ...
3. Macht es einen Unterschied ob das Gerät "nur" alarmiert oder auch Mithörfunktion hat?
4. In wie fern macht sich der Anbieter/Verkäufer strafbar für 1a. bis 1c. wenn er entsprechende Produkte/Dienstleistungen an Privatpersonen veräußert, ohne sich irgendeine Form eines Nachweises der Erlaubnis einzuholen?
4a. Ist hierbei das Wissen, dass der Käufer das Gerät auch betreibt bereits kritisch?
Vielen Dank für Eure hoffentlich interessanten und spannenden Antworten.! Sollte das alles irgendwo schon einmal gefragt worden sein, bin ich auf für einen Verweis auf die enstprechenden Beiträge dankbar. Vielen Dank.
Gruß
der Merlin
Hallo,
kurz gesagt, Du darfst 1a-1c machen, nur halt das Teil nicht betreiben.
Als Zweitpiepser sehe ich da weiniger das Problem. Hier hast Du ja offiziell einen FME von deinem Dienstherren zur Verfügung gestellt bekommen und bist ja auch berechtigt, das Gerät zu nutzen, um die Alarmierungen zu empfangen. Wenn hier jetzt der oft erwähnt "Zweitmelder" zu Hause wegen mir dauerhaft neben dem Bett steht und der eigentliche mit rumgetragen wird, sehe ich kein rechtliches Problem. Anders wäre es wieder, wenn Du den Melder z.B. zu Hause hättest, damit Freundin oder wer auch immer, im Einsatz mithören kann.
Mithörfunktion ist immer wieder ein "Streitpunkt". Du bist eigentlich nur berechtigt, den Funkverkehr mitzuhören, wenn dies für Deine Diensttätigkeit notwendig ist. Also Alarmmeldung und später während des Einsatzes entsprechend den 2m/4m-Funk aufem Fahrzeug.
Hoffe ich bin so noch richtig informiert...
Kampfpudding
19.11.2010, 20:24
Da würde ich dir so mal zustimmen. Der Zweitmelder dürfte kein Problem sein.
Mal ganz davon abgesehen wird sich da niemand dafür intressieren ;) Oder hast du schonmal gehört, dass jemand von den BOS-Polizisten besucht wurde und nach Zweitmeldern gesucht hat? :D
Grüße
pudding
Vielen Dank für die bisher guten und klärenden Antworten. Wie allerdings steht es mit Frage 4. bzw. 4a.? Kann diese ebenfalls jemand beantworten?
Ich würde zu Frage 4 sagen:
Du kannst das Ding ruhig kaufen...ist ja auch frei verkäuflich...lediglich das Betreiben darfst du ja rein rechtlich nicht..
4a: Ich glaube kaum das jemand den Händler fragt ob er ihm einen FME zum Schwarzhöhren verkauft...und wenn ja gibts wohl auch genügend Händler denen das Geld recht ist.. auserdem ist einfach nur sagen und wirklich machen was anderes von daher.... glaub ich gibt das auch kein Problem..
Die Frage ist eher aus der Sicht eines Händler gemeint, nicht als Kunde. Ich habe nur gehört, dass manche Händler einen Nachweis beim Kauf sehen wollen?! Und da würde mich die rechtliche Lage interessieren. Eben genau ob die tatsächlich "frei verkäuflich" sind?
Fabpicard
25.11.2010, 20:10
Ja sind sie, einige sehen nur das Geld und andere möchten einfach nicht an "unberechtigte" verkaufen ^^
MfG Fabsi
Das ist schon klar, aber mich interessiert die rechtliche Lage. D.h. es muss ja einen Grund geben, warum sich manche einen Nachweis zeigen lassen (aufgrund irgendwelcher Befürchtungen)?
Sprich ich weiß schon wie es im Moment ist, ich möcht aber gerne wissen warum es so ist!
Das ist schon klar, aber mich interessiert die rechtliche Lage. D.h. es muss ja einen Grund geben, warum sich manche einen Nachweis zeigen lassen (aufgrund irgendwelcher Befürchtungen)?
Sprich ich weiß schon wie es im Moment ist, ich möcht aber gerne wissen warum es so ist!
Wie schon geschrieben es gibt halt Händler für die zählt nicht die Profitgier.
Sie setzen ihre Maßstäbe eben höher als der Gesetzgeber.
Soll soviel bedeuten wie es ist rechtlich unbedenklich bzw. erlaubt und manche Gewerbetreibende machen das nicht aufgrund schlechten Gewissens? Ist irgendwie schwierig zu glauben.
Wenn es sich um legalen Verkauf handelt kann man das doch eigentlich nicht als Profitgier bezeichnen?
Soll soviel bedeuten wie es ist rechtlich unbedenklich bzw. erlaubt und manche Gewerbetreibende machen das nicht aufgrund schlechten Gewissens? Ist irgendwie schwierig zu glauben.
Wenn es sich um legalen Verkauf handelt kann man das doch eigentlich nicht als Profitgier bezeichnen?
Nimms so hin.
Es ist so.
überhose
27.11.2010, 16:21
Soll soviel bedeuten wie es ist rechtlich unbedenklich bzw. erlaubt und manche Gewerbetreibende machen das nicht aufgrund schlechten Gewissens? Ist irgendwie schwierig zu glauben.
Es gibt noch einen anderen Grund, den der ein oder andere Händler so bei einem kleinen Kaffee erzählt:
Kauft eine Feuerwehr/Kommune/Organisation, wird i.d.R. mit der Technik vernünftig umgegangen, es herrscht ein ordentlicher Umgangston, man weiß woran man ist bei Garantiefällen, es gibt wenig Eigenbasteleien seitens der Kundschaft, diese dann aber meist mit Fachverstand und vernünftiger Ausstattung in Funkwerkstatt.
Kauft ein Privater, wird gerne mal selbst programmiert oder gelötet, das geht dann mal gerne schief, dann wird versucht das stümperhaft kaputtreparierte Ding dem Händler unterzujubeln, Mails/Telefonate werden frech...
Hallo!
Soll soviel bedeuten wie es ist rechtlich unbedenklich bzw. erlaubt und manche Gewerbetreibende machen das nicht aufgrund schlechten Gewissens? Ist irgendwie schwierig zu glauben.
Wenn es sich um legalen Verkauf handelt kann man das doch eigentlich nicht als Profitgier bezeichnen?
Nein, du siehst die Händlerseite nicht deutlich gennug:
Es gibt keinen "Funkgerätebesitzschein" der eine Person ermächtig ein Funkgerät zu kaufen.
Funkgeräte jeglicher Art dürfen heute gehandelt werden ohne Einschränkungen.
Selbst Topaktuelle oder ältere Millitärgeräte mit und ohne Verschlüsselungstechnik.
Wenn ein Kunde von mir ein Funkgerät kaufen will, darf ich es ihm verkaufen - Punkt.
Wenn Kunde allerdings nach ein BOS-Gerät fragt, aber nicht ins "Kundenschema" passt, wird ein (nicht Profitgieriger) Händler vorsichtig.
Landet das Gerät z.B. bei Personen, welche damit mutwillig den BOS-Funk stören oder anderweitig die Geräte illegal gegen den Staat, das Land, die Komune, ja, gegen die öffentliche Sicherheit einsetzen, handelt man schlichtweg gegen das Gemeinwohl.
Auch wenn die Profitgier grassiert wie eine Seuche - es gibt noch die Händler, die genauer hinsehen statt jedem der mit Geld kommt ein BOS-Fug in die Hand zu drücken.
Soviel allgemein zum Thema Funkgerät.
In dem Bereich deiner Frage bezüglich FME sieht die Sache noch einfacher aus:
Ein FME ist lediglich ein Empfänger - es ist nahezu ausgeschlossen damit den Funkverkehr der BOS zu stören.
Ein FME kann nur zum Empfang benutzt werden - auf lediglich einem, höchstens ner handvoll Kanäle (wenn man viel Geld investiert) - zudem mit einer intregrierten Behelfsantenne.
Jeder Scanner ist "brisanter" alleine aufgrund der Eigenschaft das man flexibler den Funk abhören kann, beliebige Kanalwechsel tätigen kann, mit ein wenig intelligenz sogar spontan nagelneue Sonderkanäle findet usw.
Sprich: Wer von mir einen FME kaufen will, bekommt auch einen.
Wenn mir dieser Kunde aber ehrlich sagt das er damit nur (illegal) hören will, kläre ich ihn darüber auf das ein FME eine überteuerte und keinesfalls angemessene Lösung für sein Problem ist und er z.B. bei Conrad oder www.neuner.de besser aufgehoben währe mit diesem Anliegen.
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Nein, du siehst die Händlerseite nicht deutlich gennug:
Es gibt keinen "Funkgerätebesitzschein" der eine Person ermächtig ein Funkgerät zu kaufen.
Funkgeräte jeglicher Art dürfen heute gehandelt werden ohne Einschränkungen.
Selbst Topaktuelle oder ältere Millitärgeräte mit und ohne Verschlüsselungstechnik.
Das stimmt so nicht.
Sobald in dem Funkgerät Verschlußsachen Geheim oder Streng Geheim enthalten sind, darfst du diese nicht mehr besitzen.
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