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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gegen Kundenbeschwerde vorgehen



Gizmo
09.11.2010, 17:29
Hallo zusammen!
Eigentlich passt meine Frage nicht zu diesem Forum, da sie nichts mit Funken zu tun hat. Ich stelle sie trotzdem, da sich ja hier im Forum z.B. auch einige Polizisten aufhalten die von Berufswegen evtl Ahnung davon haben.
Nunja zur eigentlichen Frage:

Ich arbeite bei einem größeren Nahverkehrsbetrieb und bin in diesen Tagen Opfer einer Kundenbeschwerde geworden. Soweit so gut, wenn man Mist baut muss man dazu stehen - diese Beschwerde ist jedoch nie so vorgefallen.
Konkreter geht es darum, angeblich eine junge Frau aufgrund einer lapalie mit wüsten Beschimpfungen des Wagens verwiesen zu haben. Ich habe schon länger niemanden des Wagens verwiesen, mit Beschimpfungen schonmal garnicht.
Nun kommt es in den nächsten Tagen zu einer Anhörung. Ich werde den Vorfall natürlich wahrheitsgemäß abstreiten und die Situation aus meiner Sicht darlegen - und hoffen das man mir glaubt, ansonsten seh ich die Abmahnung schon vor mir.

Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt möchte ich gegen die Beschwerdeführerin vorgehen, beispielsweise mit einer Verleumdungsanzeige. Es gibt weder von meiner Seite, noch von der "gegnerischen" Zeugen für den Vorfall.
Ist so eine Anzeige ohne Zeugen überhaupt sinnvoll oder wird da nichts bei rumkommen und ich kann mir das sparen?

In der Hoffnung, dass jemand helfen kann
viele Grüße Gizmo!

MasterOfFire
09.11.2010, 18:11
habt ihr keine cams in den bussen :-) schade... aber ich würde mal den Anwalt bissel vorheizen. :-) ist ja dein recht .....

gustl
09.11.2010, 20:02
Servus,
da muss ich MasterOf Fire Recht geben.
Wenn Du dir nichts vorzuwerfen hast, ist Angriff die beste Verteidigung.

MfG
gustl

BOS-Apps.de
09.11.2010, 20:18
löschen hihi, sorry!!! Falscher Thread

Gizmo
09.11.2010, 20:36
habt ihr keine cams in den bussen :-) schade... aber ich würde mal den Anwalt bissel vorheizen. :-) ist ja dein recht .....

Hi, danke euch beiden schonmal für die schnelle Antwort!
Wir haben schon eine Videoüberwachung in den Wagen, die dürfen jedoch nicht ohne weiteres ausgewertet werden und zum anderen zeichnen sie nur 36 Stunden auf, die Beschwerde liegt knapp 3 Wochen zurück und ich hab erst jetzt davon erfahren.
Wenn es zu einer Abmahnung kommen sollte bin ich natürlich sofort beim Anwalt, das kann ich ja nicht einfach auf mir sitzen lassen.
Mir geht es auch vor allem darum gegen die Beschwerdeführerin vorzugehen, sowas kann man ja nicht einfach stillschweigend dulden. Problematisch sehe ich, dass es keine Zeugen für den Vorfall gibt. Habe ich dann überhaupt eine Chance dass was unternommen wird?

Astra12
09.11.2010, 20:52
frag einen Anwalt, evtl hast du die selbe Chance wie dein Gegenüber....

Der_Ronny
09.11.2010, 21:39
Hallo zusammen!
Eigentlich passt meine Frage nicht zu diesem Forum, da sie nichts mit Funken zu tun hat. Ich stelle sie trotzdem, da sich ja hier im Forum z.B. auch einige Polizisten aufhalten die von Berufswegen evtl Ahnung davon haben.
Nunja zur eigentlichen Frage:

Ich arbeite bei einem größeren Nahverkehrsbetrieb und bin in diesen Tagen Opfer einer Kundenbeschwerde geworden. Soweit so gut, wenn man Mist baut muss man dazu stehen - diese Beschwerde ist jedoch nie so vorgefallen.
Konkreter geht es darum, angeblich eine junge Frau aufgrund einer lapalie mit wüsten Beschimpfungen des Wagens verwiesen zu haben. Ich habe schon länger niemanden des Wagens verwiesen, mit Beschimpfungen schonmal garnicht.
Nun kommt es in den nächsten Tagen zu einer Anhörung. Ich werde den Vorfall natürlich wahrheitsgemäß abstreiten und die Situation aus meiner Sicht darlegen - und hoffen das man mir glaubt, ansonsten seh ich die Abmahnung schon vor mir.

Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt möchte ich gegen die Beschwerdeführerin vorgehen, beispielsweise mit einer Verleumdungsanzeige. Es gibt weder von meiner Seite, noch von der "gegnerischen" Zeugen für den Vorfall.
Ist so eine Anzeige ohne Zeugen überhaupt sinnvoll oder wird da nichts bei rumkommen und ich kann mir das sparen?

In der Hoffnung, dass jemand helfen kann
viele Grüße Gizmo!

aus meiner bescheidenen sicht solltest du eher nach juristen als feuerwehrleute und polizisten suchen :)

eine frage aber, so wie ich das verstanden habe ist eine beschwerde eingegangen bei deinem arbeitgeber und du bist vorgeladen ebenso bei deinem AG zur Aussage? Weil wenn das so ist, sehe ich es aber anders wie der rest hier, wozu angreifen wenn du durch deine unschuld unverwundbar bist? Jetzt schon mit anzeigen zu drohen wäre einfach unnütze belastung der Polizei, des Rechtsstaates alles, einfach überflüssig zum jetztigen Zeitpunkt.

marka
10.11.2010, 10:14
[...]Es gibt weder von meiner Seite, noch von der "gegnerischen" Zeugen für den Vorfall.[...]

Da stellt sich mir die Frage, ob Eure "Wagen" (Busse, Tram, S-Bahn, U-Bahn?) führerlos betrieben werden oder ob Du der Fahrer dieses Fahrzeigs warst. Oder bist Du vielleicht ein Kontrolleur?

Das wäre schon hilfreich zu wissen.
Auf der anderen Seite frage ich mich, ob nicht solche Vorfälle in einem Logbuch verzeichnet sein müssten.

Nichtsdestotrotz solltest Du Dir denke ich keine großen Sorgen machen, da es ja auch keine Zeugen gab, somit sind ihre Anschuldigungen haltlos und es steht Aussage gegen Aussage.
Wenn Dich Deine Vorgesetzten schon etwas länger kennen, ist das für Dich sicher von Vorteil, denn es gibt auch durchaus Kunden, die sich positiv "beschweren" ("Der nette junge Mann der Linie X ist ja immer soo nett und hilfsbereit..."). Nur bekommt man derartige Statements der Fahrgäste selten zu hören...

Kopf hoch, und halte uns bitte auf dem Laufenden.

Gizmo
10.11.2010, 11:36
Da stellt sich mir die Frage, ob Eure "Wagen" (Busse, Tram, S-Bahn, U-Bahn?) führerlos betrieben werden oder ob Du der Fahrer dieses Fahrzeigs warst. Oder bist Du vielleicht ein Kontrolleur?

Das wäre schon hilfreich zu wissen.
Auf der anderen Seite frage ich mich, ob nicht solche Vorfälle in einem Logbuch verzeichnet sein müssten.

Nichtsdestotrotz solltest Du Dir denke ich keine großen Sorgen machen, da es ja auch keine Zeugen gab, somit sind ihre Anschuldigungen haltlos und es steht Aussage gegen Aussage.
Wenn Dich Deine Vorgesetzten schon etwas länger kennen, ist das für Dich sicher von Vorteil, denn es gibt auch durchaus Kunden, die sich positiv "beschweren" ("Der nette junge Mann der Linie X ist ja immer soo nett und hilfsbereit..."). Nur bekommt man derartige Statements der Fahrgäste selten zu hören...

Kopf hoch, und halte uns bitte auf dem Laufenden.

Moin,
ich bin zur Zeit als Fahrscheinprüfer eingesetzt, da wir ein neues Kontrollsystem beim Einstieg einführen und die Fahrgäste an dieses System gewöhnt werden sollen. Dafür befindet sich auf einigen Fahrzeugen ein FP (Fahrscheinprüfer), welcher das neue System erklärt oder auch Fahrgäste die hinten einsteigen dazu bewegt das Ticket vorne zu Prüfen.

Klar, besondere Vorkommnisse sollen in einen Meldebogen eingetragen werden, da aber keinen Vorfall gab, hab ich nichts zu melden gehabt...
Ich gehe davon aus, dass die junge Frau, welche ihren Döner nicht im Bus essen durfte diese Beschwerde geschrieben hat. So eine kleine Aufforderung wie "Packen Sie den Döner bitte hier im Bus wieder ein" wird auch nirgends vermerkt, kann ja keiner Ahnen was draus wird und definitiv wissen das sie es war kann ich auch nicht. Vermute ich nur mal, weil das war das einzige was an dem Abend "vorgefallen" ist...

Joa, positive Rückmeldungen hab ich von den Fahrgästen schon öfter persönlich vor Ort erhalten, von Firmenseite dringt aber, wie du schon vermutest, nichts zu einem durch.
Das wird auch auf jeden Fall ein Punkt sein, auf den ich da bauen werde. Immer kundendienstliches Verhalten und plötzlich eine junge Frau mit wüsten Beschimpfungen rausgeschmissen - da sollte einem hoffentlich auffallen dass da was nicht stimmt.
Nunja, dann werde ich am Freitag etwas sorgenfreier in das Gespräch gehen.

Dann nochmal vielen Dank an alle Helfer und ich halte euch nach Freitag auf dem laufenden was draus geworden ist!

jumbo
10.11.2010, 13:01
ne Anhörung klingt zwar schlimm, aber ist im Grunde nix anderes als ne Befragung. Wenn Du befragt wirst, ist es ja nun auch dein Recht, den Vorwurf abzustreiten. Falls dein Arbeitgeber Dir nicht glauben sollte, würde ich auf jeden Fall auf ein klärendes Gespräch mit der Person, die Du raus geschmissen haben sollst bestehen.Ist ja auch im Interesse des Unternehmens das die Kunden zufrieden sind.

Wenn Du ne Abmahnung bekommst, kannst Du für deine Personal-Akte eine Gegendarstellung schreiben, und die deiner Personalakte beifügen.

Wegen einer Abmahnung kann man nicht gleich gefeuert werden. Erst wenn Du 3 Abmahnungen bekommen hast. Die müssen aber auch immer den selben Abmahnungsgrund beinhalten.
Also 3x jemanden rausgeschmissen haben, 3x jemanden beleidigt haben, 3x zu Spät zur Arbeit kommen.
Es sei denn Du Klaust was. Das ist natürlich ne fristlose Kündigung.
Ich habe nen Arbeitskollegen, der hat 5 Abmahnungen, und ist immer noch beschäftigt.

Wenn Du dein Anwalt scharf machst, wird sich an der Abmahnung erst was ändern, wenn sich herausstellt, das die Person die dich beschuldigt hat,gelogen hat. Also müßtest Du die Person wegen falscher Anschuldigung auf die Füße treten.
Wenn dein Anwalt gut ist, wird er halt sagen, nimm die Abmahnung, schreib ne Gegendarstellung, und zahl meine Rechnung.

marka
10.11.2010, 13:41
[...]Wenn dein Anwalt gut ist, wird er halt sagen, nimm die Abmahnung, schreib ne Gegendarstellung, und zahl meine Rechnung.

Wenn der Anwalt gut ist, nimmt er sich dafür 10 Minuten Zeit und sagt: Pro Bono!
Empfehl' mich weiter...

überhose
10.11.2010, 14:43
Wegen einer Abmahnung kann man nicht gleich gefeuert werden. Erst wenn Du 3 Abmahnungen bekommen hast. Die müssen aber auch immer den selben Abmahnungsgrund beinhalten.
Also 3x jemanden rausgeschmissen haben, 3x jemanden beleidigt haben, 3x zu Spät zur Arbeit kommen.Das ist falsch, einmal abmahnen reicht.

akkonsaarland
10.11.2010, 23:31
Ruhe bewahren. Es ist kein Schuldspruch sondern eine Anhörung. Betriebsrat informieren und mitnehmen. Zuerst den gegenüber komplett ausreden lassen. Keine Schuldanerkenntis und nichts unterschreiben. Und ganz zum Schluss wer schreit hat unrecht.

Melderprofi
11.11.2010, 00:04
Ruhig bleiben , und der Sache gelassen entgegen sehen. Hör´ Dir die Gegenseite erstmal mal an , und wie akkon schon sagte : ruhig und besonnen bleiben , auch wenn es vielleicht schwer fällt. Ausreden lassen , ruhig und sachlich den Vorfall aus Deiner Sicht schildern ( Döner im Bus gegessen - Bitte , das Ding einzupacken wurde ignoriert e.t.c. ) Falls das Gegenüber ( also die Beschwerdeführerin ) recht schnell in Rage gerät und Dich ständig unterbrechen sollte hast Du schon so gut wie gewonnen - lass Dich unterbrechen , lass sie ausreden ( auch wenn Du dann 100 mal anfangen musst ), aber lass Dich auf keinen Fall dazu verleiten emotional , laut , bewertend oder persönlich zu werden - dann wird Dein Chef schnell merken , dass Du die Situation ( und vor allem Dich ) beherrschen kannst.
Mit steigendem Blutdruck, Lautstärke und Tonfall der Beschwerdeführerin sinkt deren Glaubwürdigkeit - wenn sie sich während des Gespräches also selbst aufschaukelt ist es um so besser für Dich .
"Ruhe" in die Situation bringen ist hier schon die halbe Miete.

Wird schon - und einen RA brauchst Du nicht.

M

akkonsaarland
11.11.2010, 00:10
Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)

sschaebe
11.11.2010, 06:46
Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)

der kann bei andauerndem Bluthochdruck helfen *scnr*

mixery
11.11.2010, 14:50
achte darauf, das bei deiner anhörung eine gegendarstellung in deiner akte mit vermerkt wird. schließlich ist deine abmahnung auch darin vermerkt. dies darf nicht verwehrt bleiben und sollte duch akteneinsicht kontrolliert werden.

Melderprofi
11.11.2010, 16:38
Was soll er denn mit einem Rettungsassistenten ;-)

Upps, richtig :-)
Drücken wir mal die Daumen dass er keinen braucht :-)

Ich denke die ganze Sache wird halb so wild werden . Abwarten , Mutmaßungen und sich verrückt zu machen bringt erstmal keinen weiter .

M

Mr. Blaulicht
11.11.2010, 16:51
der kann bei andauerndem Bluthochdruck helfen *scnr*
Echt? Wie denn?

AkkonHaLand
11.11.2010, 21:22
Mein Tip: schieß nicht mit Kanonen auf Spatzen, das geht nach hinten los!

Geh erstmal zu der Befragung. Dein AG will nur wissen, was gewesen ist, denn auch er hat als Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, das kein schlechtes Licht auf das Unternehmen fällt.
Wenn du schon im Vorfeld mit "Anzeige gegen die Beschwerdeführerin" drohst, wird das zumindest den Verdacht nahelegen, das der Vorfall genauso war, wie von der "Dönerdame" geschildert und das ist dann fast die Bitte, dass du eine Abmahnung haben willst.

Wenn wirklich nichts gewesen ist, dann vertrau auf deinen AG. Der wird dann schon das richtige Antwortschreiben durch die Unternehmensanwälte schreiben lassen. Die haben sowieso, als Verkehrsunternehmen, wegen mind. 10 Beschwerden täglich, zu Fussballspielen, Diskoabenden, anderen alkoholunterstützten Partys, schon das Standartschreiben erstellt, in dem nur noch die Daten des sich unberechtigt Beschwerenden eingetragen werden müssen.

Falls dien AG tatsächlich eine Abmahnung schreibe sollte (was ich bei aller Liebe nicht glaube, wenn nichts war), kannst du immernoch zum (Arbeitsrecht-)Anwalt gehen. Dann solltest du allerdings auch den Gedanken fassen den AG zu wechseln, denn entweder hat er dich "sowieso auf dem Kieker" oder ist als AG völlig ungeeignet.