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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt!!!



Dschilly
28.10.2010, 10:16
Hallo Freunde!

Neulich wurde ich mit einem RD KFZ kurz vor einer Baustelle geblitzt.
Schnellstraße, baulich getrenne Fahrtrichtungen, ausserorts.

Die begrenzung ging ziemlich schnell von 130 auf 100 auf 80 auf 60 und dann hats auch schon geblitzt.

Inkl. berücksichtigtem Toleranzabzug von 3 km/h wird mir nun eine überschreitung von 21 km/h vorgeworfen. AFAIK wären das dann ca. 80,- Euro und ein Punkt.

Sondersignal war bei der Leitstelle nicht eingetragen und auch nicht eingeschaltet ;)

Soll ich den Punkt kassieren und die Strafe zahlen? Oder komm ich da noch irgendwie raus?
Verdient hätte ich sie ja, die Strafe ;) ;)

Gruß

FloMa
28.10.2010, 10:29
wenn du logisch nachdenkst dann kannst du dir deine frage sehr leicht selber beantworten ;)

kommst du als fahrer eines normalen pkw irgendwie raus wenn du geblizt wirst? eher nicht..

marka
28.10.2010, 10:33
Hand auf's Herz:
Du warst zu schnell.
Du hast keine plausible und nachweisbare Begründung, weshalb Du zu schnell unterwegs warst (SoSi, Gefahr im Verzug o.ä.)

Ich würde es nur darauf ankommen lassen, wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast.

Einzige Möglichkeit:
Es gibt bestimmte Mindestabstände, die für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten. Es ist z.B. nicht zulässig, 2 Meter hinter einem "Zone 30" Beginn eine Messung vorzunehmen.

Wenn diese bei Deiner Messung nicht eingehalten wurden, hast Du (vielleicht) eine Chance.

feuerball
28.10.2010, 10:42
So lange wie du kein Fahrverbot zu erwarten hast würde ich die Füße still halten.
Eine möglichkeit wär wie schon gesagt wurde das der Abstand der Anlage zu gering war zum Schild, da zieht dann manchmal die begründung das, dass Schild von einem LKW verdeckt war und du erst spät das Schild wahrnehmen konntest und der Verkehrslage eine schneller verringerung der Geschwindigkeit nichtzugelassen hat ohne einen Unfall zu provozieren.
Dazu müsste aber die Messanlage wirklich 3m hinter dem Schild gestanden haben.
Lange rede kurzer Sinn, bezahle einfach und fertig ist.

MasterOfFire
28.10.2010, 12:24
Bezahlen und das nächste mal besser aufpassen. Der rest ist zu aufwändig und bringt nix auser kosten

DaRake
28.10.2010, 14:02
Hallo,

hattest du einen Patienten im Auto?

Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

Gruß
Sebastian

marka
28.10.2010, 14:03
Wäre eine Idee,
geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...

Astra12
28.10.2010, 14:13
Hallo,

hattest du einen Patienten im Auto?

Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

Gruß
Sebastian



zu manchen Fehlern sollte man einfach stehen und die Konsequenzen tragen, warum muß man sich immer aus allem rauswinden wollen.

Fabpicard
28.10.2010, 14:21
Wäre eine Idee,
geht aber nur, wenn das auch entsprechend dokumentiert ist...

Bedingt...

Mit Pat. verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, muss man nicht unbedingt schnellstmöglich ins KH...

Da ist ein schonender Transport manchmal wichtiger und da bremst man auch manchmal langsamer als die Schilder hintereinander stehen ;)

MfG Fabsi

P.S.: Wir wollen hier ja jetzt kein Fallbeichspiel konstrieren oder?

feuerball
28.10.2010, 14:33
Bei uns wird immer zu den Leuten gesagt die sich ein Sticker oder so ans Auto machen wollen das man erkennen kann das die in der Feuerwehr sind, wenn sie das machen sollten sie sich auch dementsprechend verhalten, wenn nicht wirft das immer ein schlechtes Licht auf die Organisation.

Ghost~Talker
28.10.2010, 15:08
Mit Abstand zum Schild wirst du nicht heraus kommen.

Durch den Geschwindigkeitstrichter (130 auf 100 auf 80 auf 60), darf der Blitzer auch direkt hinter dem letzten Schild stehen.

gruß

marka
28.10.2010, 15:15
Bei uns wird immer zu den Leuten gesagt die sich ein Sticker oder so ans Auto machen wollen das man erkennen kann das die in der Feuerwehr sind, wenn sie das machen sollten sie sich auch dementsprechend verhalten, wenn nicht wirft das immer ein schlechtes Licht auf die Organisation.

Alles schön und gut, stimme da auch zu.
Aber:
Jeder macht mal Fehler. Und nur, weil jemand einen Aufkleber von der Feuerwehr, dem DRK oder der Gewerkschaft der Polizei in der Scheibe hat, stellt das diese Organisationen nicht grundsätzlich unter Generalverdacht der Raserei.

Florian kommen
28.10.2010, 15:31
Mit Abstand zum Schild wirst du nicht heraus kommen.

Durch den Geschwindigkeitstrichter (130 auf 100 auf 80 auf 60), darf der Blitzer auch direkt hinter dem letzten Schild stehen.

gruß

Wo steht das?

Bzw wo stehen generell die Regelungen wo ein Blitzer stehen darf?

marka
28.10.2010, 16:04
Wo steht das?

Bzw wo stehen generell die Regelungen wo ein Blitzer stehen darf?

Es gibt Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachung.
Diese werden teilweise regelmäßig der aktuellen Rechtsprechung angepasst.

Eine Quelle: Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung - Radarfalle.de (http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/)

Dschilly
28.10.2010, 16:12
Hallo,

hattest du einen Patienten im Auto?

Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

Gruß
Sebastian

Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P

Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)

Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!

DaRake
28.10.2010, 16:22
Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P

Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)

Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!

Tja, dann war es ja tatsächlich ein vermeidbares Vergehen, dann bezahle es und gut ist.

Bei Fahrten mit Patienten täte ich keinen Cent bezahlen.

Gruß
Sebastian

sschaebe
28.10.2010, 16:27
Bei Fahrten mit Patienten täte ich keinen Cent bezahlen.


Sonderrechte bei einer Fahrt zur Dialyse, Verlegung zur Reha, ... kannst Du niemals rechtfertigen. Da würdest Du auch bezahlen.

Gruß
Simon

DaRake
28.10.2010, 16:51
Sonderrechte bei einer Fahrt zur Dialyse, Verlegung zur Reha, ... kannst Du niemals rechtfertigen. Da würdest Du auch bezahlen.


Ich bezog mich da jetzt auch eher auf RTW-Fahrten, die auch welche sind. Im Übrigen kenne ich einen Staatsanwalt, der die Meinung vertritt, dass sich alle anderen Fahrten im Sinne der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durchaus auch rechtfertigen ließen. Das mag aber durchaus die juristische Mindermeinung sein.

Gruß
Sebastian

Alex22
28.10.2010, 17:10
Ich bezog mich da jetzt auch eher auf RTW-Fahrten, die auch welche sind. Im Übrigen kenne ich einen Staatsanwalt, der die Meinung vertritt, dass sich alle anderen Fahrten im Sinne der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durchaus auch rechtfertigen ließen. Das mag aber durchaus die juristische Mindermeinung sein.

Gruß
Sebastian

Na dann kannst ja gleich mit Blaulicht fahren.

feuerball
28.10.2010, 17:15
sollte man mal in Vorschlagen das alle Einsatzfahrzeuge nach dem Einsatz mit Sondersignal zum AP zurück fahren.
Und alle RTW und KTW fahrten mit Sondersignal durchzuführen sind.

DG3YCS
28.10.2010, 17:55
Hi,

da es wie du selbst schreibst überhaupt keinen dienstlichen Grund gab, welcher die (geringe) Überschreitung rechtfertigte, gibt es auch keine gültige Entschuldigung dafür.

Natürlich könntest du ganz frech einfach was schreiben von wegen... Patienten... Keine abprupte Bremsung... Bla Bla...
Je nach Sachbearbeiter kommt man damit durch - oder es wird nachgefragt! Und wenn dann nachgefragt wird, dann kommt es doppelt zurück!

Daher: bei 21KM/h, insbesondere wenn keine Probezeit mehr vorhanden ist, einfach bezahlen.
Hast du noch Probezeit UND eine Restsschutzversicherung würde ich damit zu einem Anwalt gehen und versuchen das dieser geschickt etwas aushandeln kann...
(Evtl. mit überprüfung der Abstände usw. erhöhte Toleranz, prüfung des geamten Filmes aus Fehlauslösungen usw. -EIne Fehlauslösung: GANZER FILM WERTLOS!)
Gerade wenn es um einen einzigen KM/h geht bekommt man den dadurch schon mal weg, wodurch es dann keine Probezeitverlängerung und NAchschulung (immerhin recht teuer) mehr gibt!

Ach ja: Es gibt Richtlinien und Verordnungen zu Mindestabständen vom Beginn der Tempobeschränkung bis zur Messstelle. Trotzdem gelten die Geschwindigkeiten IMMER ab dem Schild. Somit ist auch eine Messung direkt hinter dem Schild zwar ein Verstoss gegen die Richtlinie, aber noch lange nicht Unwirksam! DIese Richtlinien sollen nur Vermeiden dass zu viele MEssungen angefochten werden weil es dem Autofahrer unmöglich war rechtzeitig zu reagieren...
Denn wenn zum Beispiel auf einer Autobahn mit unbeschränkter Geschwindigkeit das Schild für 120 direkt hinter einer Kurve steht so dass man erst wenige Meter (in Bezug auf die Geschwindigkeit) vor der Beschränkung dieses Schild wahrnehmen kann würde es selbst dem Autofahrer der gewillt ist die Regeln 100% Einzuhalten nicht ohne Gefährdung von sich selbst und anderen gelingen ab dem Schild die 120 einzuhalten.
In so einem Fall würde die Messung dann nach Gutachten Anuliert werden!
ISt dagegen die Beschränkung schon von weitem erkennbar klappt das nicht.
Durch den Mindestabstand wird nun gewährleistet das es erst gar nicht zu diesen Fragen kommen soll, die dann ja auch den Staat recht teuer kommen!

Gruß
Carsten

Ghost~Talker
28.10.2010, 18:21
Wo steht das?

Bzw wo stehen generell die Regelungen wo ein Blitzer stehen darf?

Hab nochmal nachgelesen und gemerkt, dass das in jedem Bundesland anders ist. Also von kurz dahinter bis 150 m wenn ich richtig gelesen habe

z.B. in dem Link von marka in Beitrag 14

sschaebe
28.10.2010, 18:32
Natürlich könntest du ganz frech einfach was schreiben von wegen... Patienten... Keine abprupte Bremsung... Bla Bla...
Je nach Sachbearbeiter kommt man damit durch - oder es wird nachgefragt! Und wenn dann nachgefragt wird, dann kommt es doppelt zurück!

Vor allem wenn beide RD-Mitarbeiter vorne sitzen. Dann wurde kein qualifizierter Krankentransport geschweige denn eine Notfallrettung durchgeführt. Das kann dann evtl. Abrechnungsbetrug oder ein ähnlicher Tatbestand sein.

Gruß
Simon

Diggi
29.10.2010, 09:01
Zahl es und gut! Habe hier auch schon 4 Fotos von mir am Steuer liegen... Pech gehabt.

catch
29.10.2010, 11:49
Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.

Wenn sich irgendwelche Aufsichtsratvorsitzenden oder Bundes,-Landtagsabgeordneten überall rauswinden können, solltest du als RTW Fahrer auch keine Hemmungen haben.

überhose
29.10.2010, 11:56
Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.
Geht's noch?

carpe diem
29.10.2010, 12:52
Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.

Wenn sich irgendwelche Aufsichtsratvorsitzenden oder Bundes,-Landtagsabgeordneten überall rauswinden können, solltest du als RTW Fahrer auch keine Hemmungen haben.

Und deshalb begibst Du Dich auf das selbe Niveau? Und bist damit keinen Deut besser als die von Dir genannten oberen 10.000.
Das ist doch echt das allerletzte. Erst beschwerst Du Dich, wenn auch indirekt, das ao manch einer sich aus solchen Dingen rauswindet, und im nächsten Satz schlägst Du anderen vor es genauso zu machen? Das passt doch überhaupt nicht zusammen.

marka
29.10.2010, 13:10
Ich bin die Tage (privat) auch geblitzt worden.
Selbstverständlich habe ich mich auch geärgert und versuche, möglichst um die Zahlung herum zu kommen.
Aber nach allen Recherchen komme ich da nicht raus und mal ganz ehrlich: Ich war zu schnell, weil ich den Moment nicht aufgepasst habe und gut. Also muss ich auch zahlen.

Es ist halt immer doof, wenn vor der Kreuzung ein Tempolimit beginnt, welches nach der Kreuzung nicht wiederholt wird. Aber die Rechtsprechung ist da eindeutig: So lange ein Tempolimit nicht wieder aufgehoben wird, gilt es weiter. Basta.

Also: Zahlemann und Söhne, Pech.

LST-82
29.10.2010, 13:53
Hallöchen,

gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit (Streckenverbot), muss darauf nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut durch ein Schild hingewiesen werden. Andernfalls würden Verkehrsteilnehmer, die in die Tempo begrenzte Straße einbiegen, von der Beschränkung nichts wissen. Andererseits darf ein Autofahrer, der schon längere Zeit auf der Tempo begrenzten Straße fährt, aus dem Fehlen eines solchen Wiederholungsschildes nicht den Schluss ziehen, das Tempolimit sei aufgehoben.

Sprich wenn du auf die Straße einbiegst => gute Karten // bist du auf der Straße bereits unterwegs gewesen => schlechte Karten !

Dieser Irrtum kam jetzt einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen. Wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR (11/2001, Seite 517) berichtet, hat ihn das OLG Hamm (AZ.: 2 Ss OWi 524/01) zu einer Geldbuße von 600 Mark und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Mann war statt mit vorgeschriebenen 50 km/h mit 127 km/h gemessen worden. Er war auf Grund des fehlenden Wiederholungsschildes der Meinung gewesen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre durch die Kreuzung aufgehoben worden. Da bereits in der Vorinstanz festgestellt wurde, dass der Autofahrer nicht in die Straße eingebogen war, sondern von der Tempobegrenzung wusste, wurde er verurteilt.

Der ADAC weist darauf hin, dass dauerhaft eingerichtete Tempobegrenzungen solange gelten, bis sie durch das Aufhebungszeichen (rundes Schild mit schwarzen Querstreifen auf weißem Grund) oder eine andere Geschwindigkeitsregelung wieder aufgehoben werden. Anders ist es bei runden Park- und Halteverbotsschildern. Diese gelten jeweils bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung.

[Quelle: radarfalle.de]

Gruß

marka
29.10.2010, 14:01
Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.

Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...

LST-82
29.10.2010, 14:07
Das ist wohl wahr ...

DG3YCS
29.10.2010, 23:28
Hi,

Ich denke es ist ganz normal das wenn man "geblitzt" wurde, oder aus einem anderen Grund ein Knöllchen bekommen hat, man versucht die Zahlung wenn möglich durch eine gewisse Krativität zu verhindern... ;-)
So lange das alles im Rahmen bleibt und nicht übertrieben ist ja auch auch verständlich.
Den hier gegebenen Tip mit "musste Schnell zurück sein, Ganz dringend dienstlich..."
halte ich aber nicht nur für Unmöglich, sondern auch absolut gefährlich!

Mal vom Thema ansehen der Org. usw. abgesehen, was unter einer solchen Aktion schon leiden kann, würde man ja bei einer solchen Begründung indirekt zugeben das es VORSATZ war. Auf Nachfrage kommt aber von der Organisation zurück das dem nicht so war...
Ergo: Verdopplung der Strafe wg. Vorsatz! Sollte der Beifahrer evtl. zustimmen, so bekommt der je nach dem wie es weitergeht auch noch einen dran, spätestens wenn du wirklich bis vor den Richter gehst. Vorrausgesetzt der Sachbearbeiter schert sich überhaupt um deine Angabe ohne das die Direkt die Kopie des offiziellen Einsatzberichtes mit dran hängt.

Als Folge würden dann auch alle diejenigen die tatsächlich berechtigt zu schnell fuhren und dabei geblitzt werden mit einem größeren Aufwand gestraft. Die Geschichte "Der Junge der Wolf schrie" http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Junge,_der_Wolf_schrie

Und die Geschichte vom "Verkehrssünder" glaubt dir auch keiner. Zumal es gar nicht deine Aufageb ist dies zu Verfolgen... Da wird man jemanden schon unterstellen das wenn er wirklich so schlimm gefahren wäre das es eine Akute Gefährdung/Nötigung anderer (oder dich) gegeben hätte so das es auch als Zivilperson angebracht gewesen ist zumindest zur sicherung der Verfolgung sich einen Identitätshinweis wie Kennzeichen zu merken, sicher der eigene schnelle Griff zum Handy oder Funk die folge gewesen wäre.

Ich wurde bei so einer Aktion übrigends schon geblitzt. Autofahrer Nichtdeutscher Herkunft (Kenntzeichen Tchechei, BMW Cabrio) Hat in zwei minuten drei Beinaheunfälle provoziert, incl einem wo die Fahrerin bei tempo über einhundert tatsächlich auf den Grünstreifen des Autobahnparkplatzes ausweichen musste! das fehlten nur cm zum Crash.
Dazu nötigung anderer usw. Diese Vorgänge waren alle NAcheinander, (Wildes rücksichtsloses Springen zwischne den Spuren incl. Seitenstreifen im Verkehr mit geschätzt 170Km/h in der 100 Zone. Also ein Fall wo eine Reaktion wirklich angebracht war.
Da habe ich allerdings SOFORT die Pol informiert als erstes sein Kennzeichen und der zwei abgedrängten sowie dem Ausgebremsten Fzg. übermittelt und da es kurz vor einem AK mit drei möglichen Abfahrten kurz hintereinander direkt danach war, bin ich dann -in Abspache- unter moderater überschreitung der Vorschriften so gefahren das ich ohne gefährdung anderer ihm möglichst lange noch im Blick hatte, zumindest ein Abfahren bemerkt hätte. Eine richtige Verfolgung war es soh natürlich nicht, wäre ersten ja gar nicht meine Aufgabe, zweitens auch absolut unverhältnissmäßig, insbesondere bei seinem Fahrstil.
(Hab ihm dann kurz vor der dritten Abfahrt aus den Augen verloren, war aber sicher das er nicht abgefahren ist, dann hätte ich ihn wohl noch mal kurz gesehen. 10 min später sah ich ihn dann im Vorbeifahren auf dem Parkplatz stehen, mitten im "GRÜNEN" ;-) )

Bei dieser Aktion hat es unter Brücke im Autobahnkreuz auch bei mir geblitzt, mit schätzungsweise 30KM/H zuviel und Handy (Pol) am Ohr. Habe davon aber nie etwas gehört. Ob die Messung jetzt nur ungültig war oder der Sachverhalt durch die Pol direkt geklärt wurde, weiß ich nicht.
Auch von der Strafverfolgung habe ich nie wieder etwas gehört. Das letzte was ich hörte war der Anruf mit der Nachricht das er gestellt wurde kurz nachdem ich es selbst gesehen hatte, (war selber in eile und habe das direkt am Telefon auch schon gesagt, deshlab auch an dem Tag keine Formelle aufnahme meiner Aussage)
Ob es da noch zum Prozess gekommen ist und die weil die vielleicht zu den drei direkt geschädigten Autofahrern Kontakt aufgenommen haben und deren Aussagen hatten meine Aussage (incl. längerer Anreise) nicht mehr brauchten, oder es da Täter nicht in Deutschland wohnend direkt mit einer größeren Strafzahlung abgehandelt wurde ist mir deshalb auch nicht bekannt.

Aber Genug OT:
Noch einmal hierzu.


Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.

Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...

Hier ist die Frage, weiß der Sachbearbeiter das du jeden Tag die Strasse fährst ? Es reicht ja schon das du die ein paar Wochen nicht mehr gefahren bist und gedacht hat es hat sich was geändert...
Falls es unter 21km/h war, es also nur ein Verwarnungsgeld gibt würde ich natürlich zahlen, das Risiko das es teurer wird ist doch da.
ISt es aber 21km/h ist es ja sowieso erst einmal einen Anhörungsbogen und erst nach dem du diesen ausgefüllt hast den Bussgeldbescheid incl. Gebühren. Auf dem Anhörungsbogen würde ich es erst einmal mit der Variante: "Eingebogen" angeben.
Wenn es nicht akzeptiert wird bekommst du ja auch nur erst den normalen "Zahlbescheid" mit der selben Summe und denselben Gebühren wie wenn du überhaupt nichts angibts. Kannst dann ja immer noch ohne Wiederspruch zahlen.

Gruß
Carsten

catch
30.10.2010, 05:00
Geht's noch?

JA! Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Immer geschmeidig bleiben. Insbesondere die Ordnungsämter der Städte sind ja nicht wirklich dadurch berkannt, Ordnungswidrigkeiten zur Verkehrssicherheit oder zur Verkehrserziehung zu nehmen. Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.
Wenn Du natürlich auf deine "edle Einstellung" beharrst, kannste ja gerne alles direkt bezahlen, was ins Haus flattert.

überhose
30.10.2010, 11:22
Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.Ach nee.
Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.

marka
30.10.2010, 14:06
Mein Tacho zeigte 91 (Twingo mit Digitaltacho), wo 70 erlaubt war.
Ich hatte mal beimm ADAC einen Tachotest gemacht. Da kam dann raus, dass ich bei 90 auf dem Tacho tatsächlich 84 fahre, also sehe ich das eher gelassen, mal vom Umstand an sich abgesehen.
Letztendlich ärgere ich mich eh mehr über mich selbst, denn ich kenne die Strecke und habe dort auch schon oft einen Blitzer gesehen. Und ich war zu schnell.

Ich finde es einfach nur blöd, dass diese Unsicherheit/Unkenntnis mit den über Kreuzungen/Einmündiungen hinaus weitergeltenden Tempolimits total ausgenutzt wird.

Aber heutzutage haben diejenigen, die die Gestze verabschieden, keinen Hintern mehr in der Hose, wirklich was zu bewegen. Denen ist der eigene Posten und Geldbeutel wichtiger als das, was das Volk denkt, will oder fühlt...

catch
30.10.2010, 15:49
Ach nee.
Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.

Hä? Du vergleichst Äpfel mit Pflaumen :-)
Wir reden hier von "einzunehmenden" Buß,-Verwarnungsgeldern. Das halte ich nicht wirklich für eine bürgerfreundliche Verkehrserziehung vielmehr für den Beweis eines falschen oder zumindest fehlerhaften Haushaltes, der eh schon aus den Steuergeldern der Bürger besteht.
Das ist den meissten Gemeinden schlicht zu wenig Geld.

Wie sonst ist es zu erklären, dass Radarmessgeräte (stationär) vom Hersteller "amotisierend" angeboten und beworben werden. Dann dürfen diese Hersteller auch noch im Auftrag der Stadt/Gemeinde oder des Landes entsprechende Standorte nach dem Verkehrsaufkommen (nicht nach Verkehrsunfällen) analysieren und diese Standorte den entsprechenden Ordnungsämtern als "lohnend" vorschlagen.
Wo bleibt da der ursprüngliche Sinn dieser Geräte?

So Aussagen wie zündelnd und mordend finde ich ausserdem unangebracht, das hat hier niemand so übertrieben ausgedrückt.
Jedoch wird tatsächlich immer am Jahresende festgestellt (wenn die Städte voller Besucher sind), dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter gerade zu den Feiertagen an die Stellen geschickt werden, wo sich das ganz Jahr über niemand blicken lässt aber trotzdem Chaos herrschte. Warum?

Ich will hier keine Ordnungswidrigkeiten schön reden. Im Gegenteil, jeder soll grundsätzlich für das gerade stehen, was er verbockt hat.
Aber Sinn und Zweck einer Ahndung muss in Relation zur Tat stehen und nicht für das Befüllen der Stadtkasse herhalten.
Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes.

Da kann sich jeder gerne seinen eigenen Reim drauf machen.

Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...

marka
30.10.2010, 16:20
[...]Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
Das ist auch so, sie genießen unter bestimmten Bedingungen auch solche Previlegien.
Wenn z.B. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarrmierung mit dem privaten PKW auf dem Weg zur Feuerwache oder von der Feuerwache zum Einsatzort sind, können sie so genannte Sonderrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte) beanspruchen.
D.h., sie dürfen dann unter erhöhter Wachsamkeit die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, rote Ampeln missachten oder gegen die Einbahnstraße fahren.
Wenn aber etwas passiert, siehts böse aus. Dann ist der Anteil der Mitschuld meist deutlich höher.

Liegt kein Einsatz vor, hat man sich an die Regeln zu halten.


Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...

Ein Krankenwagen ist ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug und unterliegt, sofern es nicht im Einsatz mit Wegerechten (http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)) unterwegs ist, den gleichen Regeln, wie alle anderen auch.

catch
30.10.2010, 16:47
Das ist auch so, sie genießen unter bestimmten Bedingungen auch solche Previlegien.
Wenn z.B. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarrmierung mit dem privaten PKW auf dem Weg zur Feuerwache oder von der Feuerwache zum Einsatzort sind, können sie so genannte Sonderrechte (http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte) beanspruchen.
D.h., sie dürfen dann unter erhöhter Wachsamkeit die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, rote Ampeln missachten oder gegen die Einbahnstraße fahren.
Wenn aber etwas passiert, siehts böse aus. Dann ist der Anteil der Mitschuld meist deutlich höher.

Liegt kein Einsatz vor, hat man sich an die Regeln zu halten.



Ein Krankenwagen ist ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug und unterliegt, sofern es nicht im Einsatz mit Wegerechten (http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht)) unterwegs ist, den gleichen Regeln, wie alle anderen auch.

Als Polizeibeamter sind mir Sonder,-Wegerechte durchaus bekannt. Ansonsten kann sich jeder selbst seine "Verwaltungsmeinung" bilden und pflegen.

Ich bin raus.....

Diggi
30.10.2010, 17:35
Hört doch auf, eure Zeit mit dämlichen Fach-Diskussionen zu verschwenden, er soll's bezahlen und gut iss.. mann mann mann....

AkkonHaLand
31.10.2010, 00:18
...
Einzige Möglichkeit:
Es gibt bestimmte Mindestabstände, die für die Aufstellung einer Geschwindigkeitsmessanlage gelten. Es ist z.B. nicht zulässig, 2 Meter hinter einem "Zone 30" Beginn eine Messung vorzunehmen....
Wo steht das denn? Es heisst höchstens

Kontrollen sollen nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Der Abstand bis zur Meßstelle soll mindestens xx m betragen. Er kann in begründeten Fällen unterschritten werden (z. B. Gefahrenstellen, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitstrichter).
Der Beginn einer Baustelle IST ein besonderere Gefahrenpunkt.



...Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes...

Na den Polizisten möchte ich (besonders mal in meiner Nachbarstadt - dort ist "Berufs-Punkte-Sammel-Rehabilitations-vor-Entfernung-aus-dem-Beamtenverhältnis-Straf-Revier") mal sehen, der wenn er ein Verwarngeld kassieren kann, nur eine mündliche Verwarnung ausspricht. Die Polizeibeamten sind übrigens (idr) LANDESbeamte und nicht städtisch und führen diese Gelder daher ans Land ab....

Poli
31.10.2010, 09:09
.... (besonders mal in meiner Nachbarstadt - dort ist "Berufs-Punkte-Sammel-Rehabilitations-vor-Entfernung-aus-dem-Beamtenverhältnis-Straf-Revier")........

Mal eine persönliche Frage: Ist Dir eigentlich bewusst, welche geistige Leere Du mit so manchem Deiner Postings hinterlässt?



.... mal sehen, der wenn er ein Verwarngeld kassieren kann, nur eine mündliche Verwarnung ausspricht. .....

Du wirst es Dir in Deinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass es davon mehr gibt, als man denkt!


@Dschilly:

Mach aus der Sache nicht so einen Hype. Zahl das Verwarngeld, auch wenn es für Dich unangenehm ist und vergiss die Sache schnellst möglich. Beim nächsten Mal bist Du schlauer und hälts Deinen rechten Fuß ein wenig höher!!



MfG

Alex22
31.10.2010, 10:04
Die Polizeibeamten sind übrigens (idr) LANDESbeamte und nicht städtisch und führen diese Gelder daher ans Land ab....

Das ist nicht ganz richtig.
Es spielt keine Rolle wer die OWI feststellt, die Ordnungswiedrigkeiten werden an die jeweiligen Bußgeldstellen weitergegeben, diese verhängen dann die Bußgelder und führen je nach Bundesland einen unterschiedlichen Prozentsatz an die Länder ab.
Auf deutsch, auch wenn ein Polizist "blitzt" geht ein Teil an die Kommune.