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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches Namensmissbrauch zum Erwerb BOS-FuG



Gerrit Peters
06.10.2010, 23:40
Moin!

Heute erreichte uns eine Mail, in der ein Funkfachhändler nachfragte, ob eine gewisse Person berechtigt wäre, ein BOS-HFG 4m zu kaufen. Die Person hatte mit einem ziemlichen "Wisch" probiert, bei dem Händler im Namen unserer Feuerwehr das FuG zu kaufen. Der Händler wurde aufgrund einiger Ungereimtheiten misstrauisch und hatte sich zur Rückversicherung noch einmal direkt an unsere Wehr gewandt. Dadurch flog der Schwindel auf. Der angebliche "OrtsBM" war erst vor 3 Wochen in die Wehr eingetreten...

Ist euch so etwas auch schon mal passiert? Läuft das ganze als Urkundenfälschung?

Gruß

Zentrale Leitstelle
06.10.2010, 23:49
Hallo Gerrit!

.... wir hatten diesen Fall noch nicht - der würde aber von mir den Kopf gewaschen bekommen.
Nicht nur Urkundenfälschung sondern auch Amtsanmaßung könnte man je nach Schreiben auslegen.

Gleichwohl ich generell die Befragung/Ausweisung als BOS Angehöriger für nicht sinnvoll erachte im Zusammenhang mit Beschaffungen eines BOS Konformen Gerätes.

Ich gehe davon aus das es sich um einen jüngeren Kameraden handelt.

Gruß
ZL

DLK23/12
07.10.2010, 06:26
Kommt drauf an:
-Habt ihr den "Wisch" als Beweismittel?
-Als wen hat er sich dort ausgegeben?
-Hat er ein Sigel / Stempel gefälscht?
-Hat er womöglich nur mit seiner eigenen Unterschrift unterschrieben oder hat er eine gefälscht.
-Hat er einen Briefkopf gefälscht?

Seid auf jeden Fall vorsichtig. Wir haben nur schlechte Erfahrungen mit so Leuten gemacht..

Gruß

Alex22
07.10.2010, 11:04
Nicht nur Urkundenfälschung sondern auch Amtsanmaßung könnte man je nach Schreiben auslegen.


Eventuell Urkundenfälschung, je nachdem wie das Schreiben aussieht.
Eine Amtsanmaßung ist das aber definitiv nicht, denn eine Amtsanmaßung setzt vorraus, daß er sich als was ausgibt UND Handlungen durchführt die laut Gesetz nur durch dieses Amt übertragen werden, da jeder ein BOS Fug laut Gesetz kaufen kann, kann es auch keine Amtsanmaßung sein.

überhose
07.10.2010, 11:36
eine Amtsanmaßung setzt vorraus, daß er sich als was ausgibt UND Handlungen durchführt die laut Gesetz nur durch dieses Amt übertragen werden, da jeder ein BOS Fug laut Gesetz kaufen kann, kann es auch keine Amtsanmaßung sein.Andere Sichtweise: Jeder darf ein FuG kaufen, aber nicht jeder darf Rechtsgeschäfte im Namen der Feuerwehr XY führen.
Hat er also als angeblicher Ortsbrandmeister ein FuG gekauft, könnte das juristisch anders zu bewerten sein, als wenn er als angeblicher Ortsbrandmeister/Ehrenbeamter ausdrücklich im Namen der Feuerwehr/Stadt XY gehandelt haben will.
Wie Zentrale Leitstelle sehe ich das so, dass es auf den Wortlaut des "Wisches" ankommt, welche Tatbestände man daraus entwickeln kann.

jumbo
07.10.2010, 12:46
Wenn er geschrieben hat, das er es im Namen des Wehrführers bestellt hat, und der WF Ihn dafür kein Auftrag gegeben hat, ist es Amtsanmaßung, und er könnte ausgeschlossen werden, oder gar ne Anzeige bekommen. Wenn er es am Telefon nur gesagt hat, kann man ja sagen, dass es ein Missverständniss gewesen ist,bzw., er sich falsch ausgedrückt hat.
Aber Respekt und Anerkennung an den Händler, dass der sich Rückversichert hat, und nicht einfach nur das Gerät verkauft hat.

Alex22
07.10.2010, 12:54
Wenn er geschrieben hat, das er es im Namen des Wehrführers bestellt hat, und der WF Ihn dafür kein Auftrag gegeben hat, ist es Amtsanmaßung

Nein, er gibt sich damit ja nicht als was aus, was er nur aufgrund eines Amtes machen dürfte.
Die Handlung ein FUG zu kaufen ist nicht an ein Amt gegeknöpft.

§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

überhose
07.10.2010, 15:21
Wenn er geschrieben hat, das er es im Namen des Wehrführers bestellt hat, und der WF Ihn dafür kein Auftrag gegeben hat, ist es AmtsanmaßungNicht im Namen des Wehrführers, sondern im Namen der Kommune.
Weil:

§ 132 - Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.Handlung, die an öffentliches Amt geknüpft ist = Kauf auf Namen (bzw. Rechnung) der Kommune.

Da stehen also eigentlich 3 Aspekte dahinter:
1. Vorgeben der Ortswehrführerfunktion
2. Der einfache Kauf des FuG
3. Handeln im Namen der Kommune

Die Frage bleibt, wie diese in dem "Wisch" auftreten bzw. verknüpft sind.

LST-82
07.10.2010, 16:06
Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 19.1.2007 ((2/5) 1 Ss 111/06 (51/06)) in beiden Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt.
Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt.

Somit muss der Betreffende sich gegenüber dem Händler, als OBM ausgegeben haben und die Bestellung als OBM ausgelöst haben.
In dem Eingangsbeitrag, war aber "nur" die Rede davon das der Betreffende sich als für den OBM handelnde Person ausgegeben hat.

Somit kommt (weil die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind) § 132 StGB nicht zum Tragen.

Jedoch erfüllt das Herstellen und verwenden eines Dokuments welches den Anschein erweckt, der Betreffende wäre befugt im Namen des OBM / der Feuerwehr zu handeln, den Tatbestand der Urkundenfälschung § 267 StGB (1) in Tateinheit mit Betrug § 263 StGB (1)

§ 267 StGB (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 263 StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß

Alex22
07.10.2010, 16:12
§ 263 StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wobei daß aber auch nur zutreffend ist, wenn er auf Rechnung bestellt und nicht vorhat diese Rechnung selbst zu bezahlen und sie der Kommune zahlen lassen will.

FMS-Master
07.10.2010, 16:15
Wobei daß aber auch nur zutreffend ist, wenn er auf Rechnung bestellt und nicht vorhat diese Rechnung selbst zu bezahlen und sie der Kommune zahlen lassen will.

Oder wenn er den evtl. bestehenden Rabatt für die Stadt XY ausnutzt.
Sprich er bekommt das Gerät günstiger als wenn er als Privatperson kauft

FMS-Master

LST-82
07.10.2010, 16:15
Da hast du selbstverständlich recht ... ;-)

Alex22
07.10.2010, 16:19
Oder wenn er den evtl. bestehenden Rabatt für die Stadt XY ausnutzt.
Sprich er bekommt das Gerät günstiger als wenn er als Privatperson kauft

FMS-Master

Oh ...
da würde ich jetzt auch nicht drum wetten, denn einen direkten Schaden verursacht er damit jetzt nicht.

LST-82
07.10.2010, 16:22
Hin oder her ... der Tatbestand Urkundenfälschung ob mit oder ohne Tateinheit Betrug reicht schon völlig.

überhose
07.10.2010, 16:27
Somit muss der Betreffende sich gegenüber dem Händler, als OBM ausgegeben haben und die Bestellung als OBM ausgelöst haben.
In dem Eingangsbeitrag, war aber "nur" die Rede davon das der Betreffende sich als für den OBM handelnde Person ausgegeben hat.
Ich lese das anders:

Die Person hatte mit einem ziemlichen "Wisch" probiert, bei dem Händler im Namen unserer Feuerwehr das FuG zu kaufen.
...
Der angebliche "OrtsBM" war erst vor 3 Wochen in die Wehr eingetreten...

LST-82
07.10.2010, 16:36
OK hab das irgendwie anderst gelesen ... aber wenn er gegenüber dem Händler als OBM aufgetreten ist, dann ist der Tatbestand der Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB in Tateinheit mit Urkundenfälschung § 267 StGB erfüllt. Was am Strafmaß allerdings in einem etwaigen Verfahren nichts ändern dürfte.

Astra12
07.10.2010, 17:05
egal wie, ich finde das treist nach 3 Wochen schon so auf zufallen.

Melderprofi
07.10.2010, 18:36
Der Ausschluß aus dem Verein ist hierbei ja nur eine reine Formsache die bei der nächsten Sitzung sicher ohne große Diskussionen undeinstimmig von statten gehen sollte. Von einem Vertrauensverhältniss zu diesem Kameraden kann hier ja keine Rede mehr sein . Eigentlich schade sowas.
Was sagt er selbst eigentlich dazu , hat er sich schon dazu geäußert ?

M

Pipsi
07.10.2010, 19:58
WENN hier schon alle mit Paragraphen um sich werfen, bedenkt doch bitte auch das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz http://www.smilevalley.de/smileys/Huepfend/39.gif (http://www.smilevalley.de)

Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/BJNR284010007.html)

§ 6 RDG befaßt sich mit der unentgeltlichen, also nicht gewerblichen Rechtsdiensleistung.. Nach § 6 Abs. 2 RDG darf auch diese außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehung nur erbringen, wer die erforderliche Sachkunde besitzt.

Und noch einmal § 1 Abs 1 RDG:
" Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert."

(Und das war jetzt keine Rechtsberatung sondern nur mal ein kleiner Anstoß für unsere Paragraphenreiter! ;-)

Was den Vorgang selber angeht.... Ist schon ein starkes Stück. Aber passt ja (leider) auf die Schiene "übereifriger" Jungfeuerwehrmann....
Wie bereits gesagt - einfach mal zu einer Sitzung im kleinen Rahmen einladen, ihm eine Möglichkeit einräumen, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und, je nach dem, wie schwerwiegend es denn nun letztendlich ist (Urkundenfälschung etc) - kurzen Prozess mit Ausschluß aus der Feuerwehr. Da sind wir glaube ich alle einer Meinung!

PS: Wenn sich der Vogel so für Funk interessiert - meinst Du nicht, dass er hier auch im Forum unterwegs ist????

Gerrit Peters
07.10.2010, 21:47
-Habt ihr den "Wisch" als Beweismittel?
ja, siehe Anhang


-Als wen hat er sich dort ausgegeben?
Laut dem Händler hat er sich zunächst als OrtsBM ausgegeben, konnte aber kein "offizielles" Schriftstück/Stempel liefern und hat dann darauf verwiesen, dass die Kreisverwaltung (!) ihre Bestellungen nicht mit einem Stempel versehe...
Beim Anruf unseres Stadt-Funkbeauftragten auf seiner privaten Telefonnummer, hat er sich dann erneut ale OrtsBM ausgegeben, aber zeitgleich in Widersprüche verstrikt, da er diverse Fragen nach Fw-Führungskräften nicht beantworten konnte. Witzig wurde es dann, als er sich auch noch als OrtsBM der Wehr, in der auch der Stadtfunkbeauftrage ist, ausgegeben hat... ;-)

-Hat er ein Sigel / Stempel gefälscht?
Nein, lediglich ein miserables Bestellformular erstellt.

-Hat er womöglich nur mit seiner eigenen Unterschrift unterschrieben oder hat er eine gefälscht.
Keine Unterschrift, lediglich per EDV eingefügte Arial-Schrift

-Hat er einen Briefkopf gefälscht?
Nein.


Was den Vorgang selber angeht.... Ist schon ein starkes Stück. Aber passt ja (leider) auf die Schiene "übereifriger" Jungfeuerwehrmann....
Wie bereits gesagt - einfach mal zu einer Sitzung im kleinen Rahmen einladen, ihm eine Möglichkeit einräumen, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und, je nach dem, wie schwerwiegend es denn nun letztendlich ist (Urkundenfälschung etc) - kurzen Prozess mit Ausschluß aus der Feuerwehr. Da sind wir glaube ich alle einer Meinung!


Soweit mir bekannt ist der Typ zwischen Ende 20 und Ende 30, so der zuständige Funkbeauftragte, der den Typen selbst noch nicht einmal persönlich kennt, da er bislang noch keinen Melder hat. Wie gesagt, erst 3 Wochen in der Wehr.

Heute abend soll es ein Gespräch gegeben haben zwischen dem "richtigen" OrtsBM und dem "Kameraden". Über den Ausgang bin ich derzeit noch nicht informiert.


PS: Wenn sich der Vogel so für Funk interessiert - meinst Du nicht, dass er hier auch im Forum unterwegs ist????
Ich glaube dieser Fall sollte uns alle hier im Forum einmal wieder darauf sensibilisieren, dass sich hier nicht nur Fachkundige Rat holen, sondern auch immer wieder schwarze Schafe auftauchen!

Astra12
07.10.2010, 21:55
man was einWisch, dabei kann man sich die Rexon und Co doch direkt in Ebay schiesen ohne viele Fragen .
sicher das der Ende 20/30 ist?? ;)))))))))))))

Gerrit Peters
07.10.2010, 21:55
Update: Hier ist übrigens die Originalversion des Bestellformulars... http://www.birgit-herzog.com/Website/Artikel_bestellen_files/Bestellformular_Oktober.2008.jpg

AkkonHaLand
07.10.2010, 22:49
Ich gehe mal davon aus, das in dem Formular unter den schwarzen Balken die Daten des betroffenen stehen.
Daher greift hier weder "Amtsanmaßung" (der Kauf ist nicht abhängig davon ob ich überhaupt Mitglied einer Feuerwehr bin) noch Urkundenfälschung (dieser Schein ist keine Urkunde). Es ist auch kein Betrug, wenn er nicht die Daten des OBM als Rechnungs- oder Lieferadresse angegeben hat und das er die Rechnung nicht bezahlen wollte ist nur Vermutung und nicht beweisbar. Dem steht auch entgegen, das er seine eigenen Daten (die ja in Zweifel die ladungsfähige Anschrift sind!) angegeben hat.

Alles in allem ein sog. "Dummejungenstreich", wenn man bei über 20 Jahren noch von "Junge sprechen kann....

Ich würde ein entsprechendes Gespräch zwischen dem Betroffenen, OBM und zuständigem Zug-/Gruppenführer empfehlen und dann die ganze Sache vergessen.

P.S. Da nicht hervorgeht, ob derjenige "NeuFeuerwehrler" ist oder von einer anderen Wehr wechselt: Wenn er schon entsprechende Erfahrung hat würde ich ihn evtl. sogar, gerade wegen dem Vorfall, in die Funkgruppe packen.

DG7GJ
08.10.2010, 18:05
Hallo!

Welch kurioses Thema...

Gut, wenn mir als Händler gegenüber ein Kunde behauptet, er währe BOS berechtigt, habe ich keine wirklichen Bedenken.
Wenn mir aber jemand soeinen Wisch vorlegt ohne Briefkopf, ohne Stempel, mit offizieller (behördlicher/komuneller) Rechnungsanschrift und einer abweichenden, privaten Lieferanschrift, würde ich auch zunächst mal bei der Rechnungsanschrift anfragen ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Vor allem ist das aber wieder soein Thema, wo ich mich frage was denn im Augenblick mit 4m Handfunken abgeht.
Das 4m Band ist denkbar schlecht geeignet für Handfunkgeräte. Das Fug13 ist generell eher ein Sonderfall statt ein Regelfall.
Gut - unten in Bayern und Schwaben sind die Fug13 zumindest bei der Pol recht verbreitet, aber sonst?
Als es noch keine Wouxdingends und Rexdingens aus Fernost gab, als es 4m Handfunken nur von AEG und Bosch mit Fug13 Zulassung gab, hatten die auch einen angemessenen Preis.
Bekommen haben sowas vorwiegend Leute die sowas brauchten, oder besser gesagt, es sich leisten konnten zu behaupten sie bräuchten es. Sprich so die vier, fünf, sechs obersten Köpfe der BOS-Organisationen, eher politische Personen/Büroleute. Auf der Straße im richtigen Einsatzdienst sah man Fug13 nichtmal beim OrglRD oder LNA - die bekamen da wenn nötig eher ihre Fug8-Köfferchen für den Beifahrersitz.

Und heute will sogar fast jeder FF'ler oder gar JF'ler soeine 4m Handgurke.
Mei, wo kommen wir denn da hin?

Zumindest in Funkverkehrskreisen wo FMS ausgebaut ist, könnte man z.B. eine FMS-Kennungspflicht knallhart durchsetzen, um solchen "ich-bin-wichtig-weil-hab-4m-am-Gürtel" den Garaus zu machen.
Kann mir nicht vorstellen das viele dieser Handfunken ein offizielles Rufzeichen haben...

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Funkhandel
08.10.2010, 18:21
Netter Zeitgenosse. Werde mal unseren Mailverkehr mit Ihm hier veröffentlichen. Er wollte mich ja überall schlecht machen, nachdem ich Ihm mitteilte das wir Kinder die sich als Feuerwehr aufspielen, nicht beliefern. Ich schlug im vor das selbst gern veröffentlichen zu wollen. Er stimmte zu, wenn auch sicher unbeabsichtigt. :-)
Ist halt ein Kind.

Gerrit Peters
08.10.2010, 18:55
Netter Zeitgenosse. Werde mal unseren Mailverkehr mit Ihm hier veröffentlichen. Er wollte mich ja überall schlecht machen, nachdem ich Ihm mitteilte das wir Kinder die sich als Feuerwehr aufspielen, nicht beliefern. Ich schlug im vor das selbst gern veröffentlichen zu wollen. Er stimmte zu, wenn auch sicher unbeabsichtigt. :-)
Ist halt ein Kind.

Hä?
Jetzt erzähl nicht, der wollte bei euch auch ein FuG kaufen???

Im gestern Abend stattgefundenen Gespräch wurde übrigens die Probezeit des Kameraden für abgebrochen erklärt. Die Auskleidung findet morgen statt... ;-)

Angeblich handelt der Typ übrigens mit defekten FuGs, bzw kauft sie auf und repariert sie dann... Wers glaubt...!!

Pipsi
08.10.2010, 19:03
Hallo!

Welch kurioses Thema...

Gut, wenn mir als Händler gegenüber ein Kunde behauptet, er währe BOS berechtigt, habe ich keine wirklichen Bedenken.
Wenn mir aber jemand soeinen Wisch vorlegt ohne Briefkopf, ohne Stempel, mit offizieller (behördlicher/komuneller) Rechnungsanschrift und einer abweichenden, privaten Lieferanschrift, würde ich auch zunächst mal bei der Rechnungsanschrift anfragen ob das alles so seine Richtigkeit hat.

Vor allem ist das aber wieder soein Thema, wo ich mich frage was denn im Augenblick mit 4m Handfunken abgeht.
Das 4m Band ist denkbar schlecht geeignet für Handfunkgeräte. Das Fug13 ist generell eher ein Sonderfall statt ein Regelfall.
Gut - unten in Bayern und Schwaben sind die Fug13 zumindest bei der Pol recht verbreitet, aber sonst?
Als es noch keine Wouxdingends und Rexdingens aus Fernost gab......

Bevor es eine derartige Geräteschwemme gab, war es auch noch deutlich ruhiger im 4m Band (wenn man mal die hier schon zahlreich diskutierten mutwilligen Alarmierungen bedenkt oder wenn ich so überlege, wie oft in meiner letzten Nachtschicht irgendwer diverse Tonrufe auf sämtlichen Kanälen ausprobierte...)
Ich bin ja mal gespannt, was das noch für Ausmaße annehmen wird. Der Typ, den Gerrit da beschrieben hat, ist ja wirklich nur die dümmliche Spitze des Eisberges.


Netter Zeitgenosse. Werde mal unseren Mailverkehr mit Ihm hier veröffentlichen. .......

Au ja!!! http://www.smilevalley.de/smileys/Gluecklich/52.gif (http://www.smilevalley.de) Dann gäbs' hier mal wieder was zu lachen. (Dürfte ja rein rechtlich nichtmal was gegen sprechen, wenn der Name raus ist....)

Ich bin ja mal gespannt, wann sich der Kerl hier zu Wort meldet. Ich könnt ja wetten, dass der hier auch vertreten ist.

Funkhandel
08.10.2010, 19:05
Na was glaubst Du den wohl? Nachdem ich Ihn virtuell aber dafür achtkantig rausgeschmissen habe, ging sein "Schreiben" garantiert an zig Händler.

Maik

lol33
08.10.2010, 22:41
@ Funkhandel:

Mit deiner vorgehensweise nimmt man den "Kindern" direkt den spaß am Hobby...
Was geht uns der Mailverkehr mit dem Typ an?

Und "achtkantig rauswerfen" gehört sicherlich auch nicht zum kriterium eines kompetenten Funkservicebetrieb?

Im normalen Ton die Sachlage schildern reicht doch allemal...



Zur betroffenen FFW:
Ob es logisch ist, eine neues, engagiertes, vllt. etwas übereifriges Mitglied wegen einer solchen Jugendsünde direkt rauszuschmeißen, zweifel ich hier stark an...

Er hat keinen Brand gestiftet, seine Kameraden nicht beklaut, etc... Er wollte nur ein FuG (wahrscheinlich zum mithören) und hat aus Respekt bei einer solchen bestellung falsche angaben gemacht...

Sachlage Schildern und zweite chance geben wäre wohl eher angebracht..

Panzer
08.10.2010, 23:32
Zur betroffenen FFW:
Ob es logisch ist, eine neues, engagiertes, vllt. etwas übereifriges Mitglied wegen einer solchen Jugendsünde direkt rauszuschmeißen, zweifel ich hier stark an...

Er hat keinen Brand gestiftet, seine Kameraden nicht beklaut, etc... Er wollte nur ein FuG (wahrscheinlich zum mithören) und hat aus Respekt bei einer solchen bestellung falsche angaben gemacht...

Sachlage Schildern und zweite chance geben wäre wohl eher angebracht..

Sehe ich genauso, ich denke, mal ordentlich die Leviten lesen reicht da aus. Vielleicht auch Sonderdienste als Sanktion.

Grüße
Panzer

Pipsi
08.10.2010, 23:37
@ Funkhandel:

Mit deiner vorgehensweise nimmt man den "Kindern" direkt den spaß am Hobby...
Was geht uns der Mailverkehr mit dem Typ an?

Und "achtkantig rauswerfen" gehört sicherlich auch nicht zum kriterium eines kompetenten Funkservicebetrieb?

Im normalen Ton die Sachlage schildern reicht doch allemal...



Zur betroffenen FFW:
Ob es logisch ist, eine neues, engagiertes, vllt. etwas übereifriges Mitglied wegen einer solchen Jugendsünde direkt rauszuschmeißen, zweifel ich hier stark an...

Er hat keinen Brand gestiftet, seine Kameraden nicht beklaut, etc... Er wollte nur ein FuG (wahrscheinlich zum mithören) und hat aus Respekt bei einer solchen bestellung falsche angaben gemacht...

Sachlage Schildern und zweite chance geben wäre wohl eher angebracht..

Ein Schelm, wer jetzt böses dabei denkt.....

Gut.... Du bist seit 3 Monaten hier registriert - der besagte war 3 Wochen in der FW.... http://www.smilevalley.de/smileys/Schilder/47.gif (http://www.smilevalley.de)



Übrigens, als Händler kann man sich immer noch aussuchen, wem man was verkauft und wem nicht. Das ist auch Maiks gutes Recht. (Ich habe dort übrigens völlig problemlos fünf MTS2010 bekommen.... sogar auf Rechnung ;-) Und ich halte ihn sehr wohl für kompetent.

Auch der Feuerwehr kann man keinen Vorwurf machen. Wenn ein Newbie nach 3 Wochen schon SO anfängt - was kommt denn dann als nächstes???? Was wollte er denn mit dem Gerät? Hätte ein normaler Scanner nicht auch gereicht, wenn es denn unbedingt was sein muss??? Mit Ende 20 / Anfang 30 sollte man doch so weit sein, dass man so einen Auftritt nicht mehr nötig hat.
Durch so eine Aktion ist das Vertrauensverhältnis sehr wohl und auch nachhaltig gestört und ein Rauswurf durchaus gerechtfertigt. Und ich könnte jetzt schon darauf wetten, dass "er" als nächstes beim DRK, MHD oder wem auch immer vorsprechen wird......

Funkhandel
09.10.2010, 07:04
Er hat keinen Brand gestiftet, seine Kameraden nicht beklaut, etc... Er wollte nur ein FuG (wahrscheinlich zum mithören) und hat aus Respekt bei einer solchen bestellung falsche angaben gemacht...

Sachlage Schildern und zweite chance geben wäre wohl eher angebracht..


Genau. Er versucht bei uns knallhart eine Straftat (Eingehungsbetrug) zu begehen und da sollte man ja nicht so kleinlich sein. Gibt man ihm noch 3-5 neue Chancen.

Da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Passt ja prima in unser Rechtssystem. Erst mal solange wegschauen bis wirklich was schlimmes passiert ist und dann laut aufschreien.

Seine kriminelle Energie, gepaart mit einem offensichtlichen Bildungsdefizit zeichnen wohl einen guten Feuerwehrmann aus? Auch die Feuerwehr sollte sich ihre Leute gut aussuchen. Was sie in diesem Fall wohl nachträglich auch getan an. Gut so.

Maik

überhose
09.10.2010, 09:06
Er wollte nur ein FuG (wahrscheinlich zum mithören) und hat aus Respekt bei einer solchen bestellung falsche angaben gemacht...Aus Respekt? Was für ne geile Begründung ist das denn?

nederrijner
09.10.2010, 09:32
Würdet ihr jemanden, der so (dumm-)dreist ist, in Eurer Abwesenheit in Eure Wohnung lassen?

Auf welcher Vertrauensbasis soll man solch einen FA den Bürgern als auch den Feuerwehrkameraden gegenüber vertreten? Das ist nicht übereifrig, das ist charakterlich ungeeignet.

Zentrale Leitstelle
09.10.2010, 11:34
@Panzer & lol33

Sry, ich sehe das anderst-
Auch bei der (Freiw.) Feuerwehr gibt es Regeln die ich zu beachten habe.
In der "normalen" Berufswelt hätte er zumindest mal eine Abmahnung bekommen, nach 3 Wochen Mitgliedschaft ohnehin die Kündigung.
Das Vertrauensverhältnis ist nachträglich gestört.

Ich finde es erstaunlich wie hier immer der BOS-Funk (gleich wohl ob Eingriff oder "nur" das abhören) verharmlost wird.
Naja... bald kommt Tetra dann hat das ein Ende.

Meine Meinung.
Gruß
ZL