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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 4m Handfunkgeräte von Wouxun, Rexon



Koerbi
06.10.2010, 14:55
Wie ist das den wenn hier viele so ein Handfunkgerät kaufen, nutzt ihr das dann auch dienstlich? Bzw, gibts da keine Probleme (rechtlich). Was wenn ihr von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle gefragt werdet warum ihr so ein Funkgerät habt? Ist ja bestimmt nicht jeder von euch Kdt oder so.

MFG Koerbi

huizhaecka
07.10.2010, 14:21
Wie ist das den wenn hier viele so ein Handfunkgerät kaufen, nutzt ihr das dann auch dienstlich? Bzw, gibts da keine Probleme (rechtlich). Was wenn ihr von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle gefragt werdet warum ihr so ein Funkgerät habt? Ist ja bestimmt nicht jeder von euch Kdt oder so.

MFG Koerbi

Mir sind da mehrere Szenarien bekannt: Manche (im normalen Rettungsdienst) haben so ein Teil um mobiler zu sein da zumindest zum Kaufdatum keine 4m Handfunkgeräte für die jeweiligen Fahrzeuge vorgesehen waren und daher auch nicht offiziell beschafft wurden. Alternativ wurden dafür auch schon Funkgeräte von Organisationen mit vielen 4m HfG dauerhaft ausgeliehen.
Weiters gibt es teilweise Konzepte, dass Einsatzleiter dauerhaft ein Funkgerät und Melder haben sollten und sich bei einem Einsatz (auch wenn sie nicht gerade der diensthabende EL sind) bei Bedarf leicht melden können. Wie lange es dauert bis offiziell genug Geräte dafür beschafft sind steht in den Sternen. Viele davon können das Gerät tatsächlich gebrauchen wenn sie privat z.B. in den bergen unterwegs sind. Man muss dann nicht immer eins der offiziellen Einsatzfunkgeräte entleihen. Oft ist bei uns die Funkversorgung besser als mit dem Handy und es sind schon viele Kameraden zufällig zu Einsätzen gekommen.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die technische Spielerei mit Funktionen die geprüfte Geräte nicht bieten (dürfen). Dazu zählen jetzt Scan (Einsatz / Arbeitskanal), ZVEI Decoder (Melderersatz / Auslösung im Notfall), Bluetooth Headsets, VOX, etc.

Also zur dienstlichen Nutzung: Regelfall ist das offizielle, zugelassene Gerät. Als Rückfallebene im Notfall sind die Geräte gut zu gebrauchen.
Andere Organisationen im Bereich verwenden die Geräte auch offiziell dienstlich. Von der Polizei kenne ich jetzt keine offizielle Meinung, dürfte aber nicht groß interessieren solange keiner damit Scheiß baut.

Nach den Buchstaben des Gesetzes gilt natürlich das was in zig Threads schon geschrieben wurde: Händeweg!

Bei der Verkehrskontrolle kommt es sicherlich auf die Umstände an. Bei manchen Einsätzen (überörtliche Einsatzgruppe für Spezialrettung) wird der Einsatzort eventuell direkt ohne Umweg über die Wache angefahren, die persönliche Ausrüstung ist im Auto. Da ist es IMHO kein Problem das vorhandensein eines Funkgeräts zu erklären. Nichts dabei und angeschaltet im Scanmodus über alle lokalen Einsatzkanäle ist natürlich ein anderes Kapitel.

Servus

Huizhaecka

DG7GJ
07.10.2010, 16:04
Hallo!


Ein weiterer Punkt ist natürlich die technische Spielerei mit Funktionen die geprüfte Geräte nicht bieten (dürfen). Dazu zählen jetzt Scan (Einsatz / Arbeitskanal), ZVEI Decoder (Melderersatz / Auslösung im Notfall), Bluetooth Headsets, VOX, etc.

Klar, die TR-BOS hat einen veralteten Stand und es ist beschämend das diese nicht mal zwischenzeitlich an den Stand der Technik angepasst wurde.
Aber einige Beschränkungen haben im BOS einen guten Grund:

Scanfunktionen:
Sehr fragwürdiger Einsatzwert. Eine gewisse Alarmierungs- bzw. Erreichbarkeitssicherheit exisiert hochstens dann, wenn das gesamte Funksystem dementsprechend eingerichtet ist.
Stichwort Sendervorlauf. Je nach dem wie viel Kanäle die Geräte abcsannen, und wie lange sie dafür brauchen, muß die Kopfstelle (idR. das Relais bzw der GW-Sternpunkt) einen Trägervorlauf bieten welcher alle scannenden Geräte sicher stoppt, bevor jegwelche Information ausgestrahlt werden dürfen.
Weiterhin müsste ausgeschlossen werden, das kein Gerät gerade auf einem anderen Kanal festhängt.
Scanbetrieb ist in sicherheitsrelevanten Funknetzen nur sehr aufwändig zu beherrschen!

VOX-Funktion:
Hat im BOS nix zu suchen - spezielle Sonderanwendungen evtl. ausgenommen.
So praktisch eine VOX-Steuerung im normalen Funkbetrieb auch sein kann, aber das prozentuale Störungsaufkommen ist immens.
Ich arbeite häufiger auf einer Wanderfrequenz wo ein Veranstalter mit mehreren GP340 und Headsets mit VOX arbeitet. Ein KRAMPF was da abläuft...!
Sowas ist zurecht im BOS nicht vorgesehen.

Und ZVEI-Funktionalitäten:
Wo bei Funkgeräten ZVEI-Decoder eingebaut sind, ist definitiv auch ein Encoder drinn.
Das verleitet viele, sich nen Progkabel nebst Software zu besorgen um damit FME's auszulösen. Das Missbrauchspotential ist immens.


Also zur dienstlichen Nutzung: Regelfall ist das offizielle, zugelassene Gerät. Als Rückfallebene im Notfall sind die Geräte gut zu gebrauchen.

Ausschließlich dann, wenn die Geräte auch als Rückfallebene geeignet sind.
Mal ganz abgesehen von den jeweiligen Werten bezüglich Sendeleistung, Hub, Nebenaussendungen usw. angeht.
Es scheitert doch schon an der Bedienung!
Ein Wouxon oder Rexon mal eben auf Anweisung von 470UbG auf 500OW ist nicht für jeden möglich, der nur die normale BOS Gerätekunde drauf hat.
Betriebsart und Bandlagenwechsel ist häufig nicht möglich, wenn man kein gutes Handbuch ständig dabei hat.


Andere Organisationen im Bereich verwenden die Geräte auch offiziell dienstlich. Von der Polizei kenne ich jetzt keine offizielle Meinung, dürfte aber nicht groß interessieren solange keiner damit Scheiß baut.

Auch wenn man keinen "Scheiß" damit baut, kann sich durchaus die Bundesnetzagentur dafür interessieren. Das was so manche billigen 4m Handfunken an Pegel auf den ersten paar Harmonischen rausbläst, kann schon LPD's und Kleinfunkanwendungen konkurrenz machen. Einige Km Störreichweite sind da durchaus möglich.
Freilich merkt der Anwender davon nix...frühestens dann, wenn der Meßtrupp vor enem steht.


Nach den Buchstaben des Gesetzes gilt natürlich das was in zig Threads schon geschrieben wurde: Händeweg!

ACK!
Und wenn überhaupt nicht-TR-BOS-zugelassene Geräte:
Dann ausschießlich nur mit einem gerätebezogenen Meßprotokoll, unterschieben und gestempelt vom Händler.
Oder aber ersatzweise: Rückgaberecht vereinbaren und unmittelbar nach aushändigung der Ware damit in die (BOS-) Funkwekstatt und ein Übernahmeprotokoll anfertigen lassen.
Sind da Meßergebnisse vergleichbar wie diese hier:

http://www.funktechnik-hueser.de/TMPdat/Wouxun%20KG699E.pdf

Dann sofort zurück damit zum Händler, evtl. schauen ob man da juristisch was bezüglich Täuschung, Betrug oder "Gefährdung öffentlicher Sicherheit" was machen kann.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser