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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuerwehrführerschein Niedersachsen



stv. OrtsBM
18.09.2010, 08:53
Hallo Kameraden,

wer kennt sich mit den neuen Feuerwehrführerschein aus ?
Wer ist befugt die Einweisungsfahrt durchzuführen ?
Wo bekommt man die Vordrucke für die Bescheinigung sowie Fahrberechtigung her ?

Hier die Bekanntmachung von LFV

http://kreisfeuerwehr-osterholz.de/index.php?option=com_remository&Itemid=32&func=startdown&id=33

LST-82
18.09.2010, 11:38
Hallo ist alles nachzulesen in der StVG §2 Abs 10.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

Die Änderung der StVG (Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr 43) findest du hier:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl109s2021.pdf%27]

Zusätzlich ist die "Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Vom 25. Februar 2010" zu beachten!

Findest du für Niedersachsen hier: http://www.voris-nds.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FFeuerwFBerVND2009pP1

Bei Fragen ... kurz posten

Gruß

stv. OrtsBM
18.09.2010, 12:36
Also kurz zusammen gefasst ...

Der Einweiser muss über 3o Jahre alt sein.
Länger als 5 Jahre die Klasse C1 haben.
Zum Zeitpunkt der Einweisung weniger als 3 Punkte in Flensburg haben.

Korrekt ????

OK dann wäre das geklärt.

Und wo bekomme ich jetzt die Vordrucke her für die Fahrberechtigung ?

Schonmal vielen Dank

Astra12
18.09.2010, 13:21
also die Vordrucke hängen doch an deinem eigenem Link dran, kannste direkt ausdrucken.
bei würde das eher am Fahrzeug scheitern, wir haben garkeins zwischen 3,5 und 4,75. un d das Kreisweit nicht.

nederrijner
18.09.2010, 14:15
Da die Gemeinde als zuständige Behörde in diesem Fall die Fahrerlaubnis erteilt, sollte man vor Beginn der Ausbildung auch mal mit denen in Kontakt treten und fragen, wie die sich das so vorstellen.

sschaebe
19.09.2010, 06:40
bei würde das eher am Fahrzeug scheitern, wir haben garkeins zwischen 3,5 und 4,75. un d das Kreisweit nicht.
Dann braucht ja auch keiner den Führerschein, wenn Ihr kein solches Fahrzeug habt. Ich denke für die Fahrzeuge zw. 4,75 und 7,5t gilt wieder eine andere Regelung.

Gruß
Simon