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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Fahrzeuge für welchen Ort?



kunzebunze112
02.08.2010, 14:14
hey @ all
beim truppführer-lehrgang wurde uns so eine Ordnung gezeigt wo drin stand, dass wenn ein ort bestimmte gebäude hat (hochhäuser etc.) er dann halt dem ort entsprechend fahrzeuge vorweisen muss.
nun weiß ich leider nicht mehr wie dies heißt. ich hoff ihr könnt es mir sagen und am besten gleich einen link geben, wo ich mir diese ordnung anschaun kann.

thx

J@n
02.08.2010, 14:23
Hallo,

da wäre es wichtig zu wissen um welches Bundesland es geht.

Gruß Jan

kunzebunze112
02.08.2010, 14:25
achso..jop stimmt....geht um thüringen

J@n
02.08.2010, 14:36
Hallo,

bei euch steht das in der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung diese gibt es Hier (http://www.lfks-th.de/de/lfks/downloads/gesetze/pdf/ThFwOrgVO2009.pdf).

Ansonsten ist die Downoad seite eurer Landesfeuerwehrschule für dich recht interessant. Hier zu finden (http://www.lfks-th.de/de/lfks/downloads/gesetze/index.html)

Dort sind in der Anlage 1 die Risikoklassen und deren Anforderungen an Ausrüstung beschrieben. Dies sollte jedoch immer im Kontext mit den restlichen Ausführungen der Verordnungen gesehen werden.

Gruß Jan

kunzebunze112
02.08.2010, 14:37
oh ja...des is genau des richtige..danke dir :)

jumbo
02.08.2010, 17:03
Schimpft sich bei uns Brandschutzbedarfsplan, oder so ähnlich. Wird vom Regierungspräsidenten verlangt. Wir sind ne Stadt mit knapp 28.000 Einwohner, und müssen jedes Jahr ne Sondergenehmigung beantragen, damit wir keine Hauptamtliche Wache installieren müssen. Mittlerweile ist die Einwohnerzahl etwas geschrumpft, und deshalb nicht mehr ganz so tragisch. Auf jeden Fall musste die Gemeinde nen Brandschutzbedarfsplan mit dem dazu gehörigen Gefahrenpotential einreichen. Darum haben wir nen TLK/DLK weil wir ne Kurklinik, und nen Altenwohnheim haben.

westerwald
02.08.2010, 21:18
hat jemand auch sowass für rlp da habe ich schon wochenlang nach gesucht !

J@n
02.08.2010, 21:57
Naja die Suche hat 5 min gedauert ;)

Ebenfalls in der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz zu finden z.b. Hier (http://www.ff-kell-am-see.de/fez/fwvo-rp.pdf) unter Anlage 1 und 2

Auch wenn es etwas langweilig ist sollte man im theoretischen Unterricht über Gesetze und Verordnungen aufpassen.

Gruß Jan

12fly
03.08.2010, 07:19
28k Einwohner und ne Hauptamtliche Wache?
Habe ich etwas verpasst?

nederrijner
03.08.2010, 07:53
Das ist zumindest formal in NRW so, laut FSHG sind mittlere (ab 25.000 Einwohner) und große (60.0000) kreisangehörige Städte zur Unterhaltung einer hauptamtlichen Wache verpflichtet. Die obere Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Auf Antrag der Städte selbst liegt die Grenze bereits bei 20.000 bzw. 50.000 Einwohnern.

PrinzDaniel
01.09.2010, 20:17
In Sachsen-Anhalt hieß das früher Mindestausrüstungsverordnung, wurde aber jetzt durch die Gemeinde-Gebietsreform abgeschafft und wird nun aus der Risikoanalyse berechnet.