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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungshubschrauber beschossen



thorben1248
21.07.2010, 22:29
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/303783/index.html

so weit ist schon.........

AkkonHaLand
22.07.2010, 10:59
Für mich hört sich das mal wieder wie der typische "dumme-jungen-Streich" an. Da haben einige illegal mit einer Signalpistole "gespielt". Ich glaube nicht, das es tatsächlich ein versuch war, den Hubschrauber zu treffen, sonst hätte der/die Schützen auch getroffen.

Ich stimme sowieso schon seit Jahren dafür, das endlich die deutschen Gesetze korrekt umgesetzt werden und somit der Kauf von sämtlicher treibsatzbestückter Munition (insbesondere das sog. "Sylvesterfeuerwerk", wie Jagd-, Sportmunition auch) erwerbscheinpflichtig wird. Das deutsche Gesetz erlaubt bisher zwar den Verkauf, Kauf und Besitz, aber die Benutzung auch an Sylvester ist nunmal verboten und wird von den Polizeibehörden nur geduldet! Daher würde es keinen Unterschied machen, ob das ganze ab 18 frei erwerbbar ist oder nur auf WBK/Munitionserwerbschein, denn benutzen darf man die Munition sowieso nicht ausserhalb eines Schießstand.

ahk
22.07.2010, 14:45
Das deutsche Gesetz erlaubt bisher zwar den Verkauf, Kauf und Besitz, aber die Benutzung auch an Sylvester ist nunmal verboten und wird von den Polizeibehörden nur geduldet!
Falsch.
Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.

Gruß,
ahk

Backdraft007
22.07.2010, 14:50
Wobei es Ordnungsämter gibt, die es verbieten. ;)

ahk
22.07.2010, 15:01
Wobei es Ordnungsämter gibt, die es verbieten. ;)
Das ergibt sich aus §24.
Wobei das theoretisch sogar in die andere Richtung möglich wäre (Absatz 1).



(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Abs. 1 und 2, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen. Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben.
(2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände
1. der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
2. der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.

AkkonHaLand
22.07.2010, 22:31
Falsch.
Man lese die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz, §23, Absatz 2:

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

Man muss ja nicht ALLES verbieten, was Spaß macht. Da meiste ist es eh schon.

Gruß,
ahk

Dann lies mal weiter:

(7) Wer in eigener Person außerhalb der Räume seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besuchern verwenden will, hat dies der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4 sowie Absatz 3 Satz 3 gelten entsprechend.
... und nun erklär mir, wer innerhalb seines privaten Wohnzimmers Raketen abfeuert...., denn die meisten (ich denke sogar alle...) werden das Feuerwerk in Freien NICHT 2 Wochen vorher schriftlich anmelden.

Ich verweise auch mal auf das Sprengstoffgesetz, denn das ist das eigentliche Regelwerk, die SprengV ist "nur" eine Verordnung...

§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang
(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen (Anmerkung: "gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern")

1.
explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

bedarf der Erlaubnis.
... wenn man es also in den 7 juristischen Wegen auslegt, ist der Erwerb untersagt, da idR die Käufer keine Erlaubnis nach dem SprengG haben...

Aber ich denke das sind dann Sachen, wenn doch mal einer eine Klage anstrengt.
Das Thema hier ist ja: "Hubschrauber durch Leuchtkugel beschossen".

J@n
22.07.2010, 22:49
Naja da halte ich mich doch einfach mal an das Bundesministerium des Innern

Silvester nach Vorschrift? Aber sicher! (http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2009/12/silvester_feuerwerk.html)

und dort Lese ich
Das Abbrennen von Feuerwerk durch jedermann an Silvester und Neujahr ist eine Ausnahmeregelung. und das reicht mir doch total.

Abgesehen davon das ich letztes Silvester gar kein Feuerwerk gekauft habe.

Gruß Jan

Pipsi
23.07.2010, 00:18
Solche Idioten gibts leider mehrere:

http://www.weser-kurier.de/Druckansicht/Region/Niedersachsen/202126/Laser+blendet+Besatzung+eines+Rettungshubschrauber s.html

Florian 40
23.07.2010, 01:12
Und umso mehr über den Mist in der Presse berichtet wird umso mehr werden auf den
Blödsinn aufmerksam was leider den effekt hat das es umso mehr Idioten nachmachen
werden. Man sieht es an den Laserpointern.