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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wegeunfall nach Alarmierung - Schaden



Blinky
08.07.2010, 17:36
Hallo Leute, ich hatte heute Unfall nach Alarmierung mit Einsatzstichwort F1

Um 14:38 ging der DME los. Ich war gerade bei der Samtgemeindeverwaltung um Behördengang zu erledigen.

Ich also losgelaufen Richtung Auto um zum Feuerwehrhaus zu fahren. Die Glastür (wie man aus Einkaufläden kennt) war langsamer als ich. Ich also volle elle gegen die Glastür gelaufen. Hat ganz schön gescheppert. Glastür kaputt. Ich jetzt dicke Kopfschmerzen und Nackenschmerzen. War auch schon im Krankenhaus. Sicherheitsbeauftragter FF weiß auch schon bescheid.

Die Samtgemeinde ist auch gleichzeitig Dienstherr meiner Feuerwehr. Wie läuft das jetzt ab? Übernimmt der Kommunale Schadensausgleich den Schaden an der Tür?

Blinky

nederrijner
08.07.2010, 17:52
Als Erstes Wehrführer (nicht nur den Sicherheitsbeauftragten) informieren und Eintrag ins Verbandbuch vornehmen.

Welches Bundesland?

Üblicherweise trägt die Kommune Sachschäden, die der FA im Dienst erleidet oder verursacht. Wenn jetzt die Kommune gleichzeitig auch Geschädigte ist, lässt diese den Schaden einfach beheben und bezahlt die Regen. Ob man das dann noch über eine Versicherung oder den kommunalen Schadenausgleich laufen lässt, ist eine interne Sache und nicht mehr Dein Problem. Eigentlich ist alles nach der ordentlichen und am besten dokumentierten Meldung des Schadens an der richtigen Stelle (Wehrführer) nicht mehr Dein Problem.

Fabpicard
08.07.2010, 18:11
Moderation: Verschoben in den "richtigeren" Bereich...

MfG Fabsi

Blinky
08.07.2010, 18:11
Niedersachsen. Meinen Ortsbrandmeister hab ich nach Krankenhaus informiert. Die Ordnunsamtsleiterin hats ja mitbekommen. Im Krankenhaus wurde es aufgenommen und geht an die FUK. Der Sicherheitsbeauftragter nimmt den Unfall auch noch auf.

Kann man mir daraus keine Vorfürfe machen, das ich gegen geschlossene Tür gelaufen bin?

Blinky

Firetrucker
08.07.2010, 18:28
Servus
Einen Schadenersatzanspruch gegen dich kann man in der Regel nur stellen wenn Du eine fremde Sache vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigst.
In deinem speziellen Fall liegt aber weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor.
Und ich habe noch nirgendwo gelesen das man wegen Schusseligkeit in Regress genommen wurde,sorry aber das musste jetzt mal sein.
Ich hoffe es tut nicht so arg weh.
Gruss und gute Besserung
Michael

Blinky
08.07.2010, 18:32
Danke :-) Naja Sonne hat geblendet und ich dachte die Tür ging schneller auf. Schließlich bin ich ja nicht so oft in dem Gebäude.

Aber die Tür blieb einfach zu.

hannibal
08.07.2010, 20:17
Als Erstes Wehrführer (nicht nur den Sicherheitsbeauftragten) informieren und Eintrag ins Verbandbuch vornehmen.



Verbandbuch entfällt weil Krankenhaus = D-Arzt.

Was jetzt noch kommt ist der Wegeunfallbogen, aber der dürfte eher unkompliziert werden.

Jetzt wird es noch interessant ob Ausfall <3 Arbeittage ansteht, dann gibt es noch einen weiteren Bogen von der

@Blinky die Tür würde mich nicht interessieren, da gibt es andere Sachen die jetzt wichtiger sind.

Blinky
08.07.2010, 20:30
Verdienstausfall kommt nicht in Frage. Ich bin arbeitssuchend und wollte die Sprechstunde der ARGE wahrnehmen, die alle 14 Tage in der Gemeindeverwaltung angeboten wird.

Beim Röntgen hat das Krankenhaus nichts festgestellt, meinte zu mir nur Weiterbehandlung soll der Haussarzt übernehmen. Hab auch nicht nachgefragt welche Nachbehandlung.
Heißt das ich morgen zum Hausarzt gehen sollte?

Hat mir noch 4 starke Schmerztabletten mitgegeben. Gerade hatte mich unser Sicherheitsbeauftragter angerufen, er macht zu Montag die Unfallanzeige fertig.

nederrijner
08.07.2010, 20:54
Verbandbuch entfällt weil Krankenhaus = D-Arzt.
Nicht zwingend ...

Alex22
08.07.2010, 21:15
Also prinzipiell bist du für die Tür schadenersatzpflichtig, auch für Schussligkeit.
Die Tür wird die Stadt dennoch aus eigener Tasche zahlen.
Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt, denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.

Blinky
08.07.2010, 21:23
Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?

Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.

DG3YCS
08.07.2010, 22:32
Hi,


Also prinzipiell bist du für die Tür schadenersatzpflichtig, auch für Schussligkeit.
Die Tür wird die Stadt dennoch aus eigener Tasche zahlen.
Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt, denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.

Da verwechselst du was...
Das was du geschrieben hast würde gelten wenn die Tür ebendfalls auf den Weg in den Einsatz gewesen wäre und er Ihr im Weg gestanden hätte, so das er von der Tür umgerannt worden währe.
Die Haftung von Angehörigen eines Betriebes untereinander ist tatsächlich sehr begrenzt.
Insbesondere bei Zahlung von "Schmerzensgeld". Tatsächliche Heilbehandlungen müssen aber immer getragen werden.

Das was Ihm passiert ist, das ist aber ein ganz normaler selbstverschuldeter "Wegeunfall" und da spielt es keine Rolle ob es jetzt eine Städtische Tür oder die des nächsten Supermarktes war. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht natürlich in diesem Fall überhaupt nicht!

Schäden aus diesem Unfall werden ihm alle ersetzt sofern im keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Allerhöchstens könnte ein geringer Selbstbehalt bei selbst entstandenen Sachschäden in Betracht kommen. (Brille, Handy beschädigt)
Sonst würde auch kein FW-Angehöriger irgendwelche Leistungen erhalten der beim Aussteigen aus dem Fahrzeug verletzt wird ;-) Die Trittstufe gehört ja auch der Gemeinde!

@Blinky
Den Schaden an der Tür muss natürlich dein Dienstherr dem Eigentümer ersetzen. Du hast mit der Meldung diesbezüglich deine Pflichten erfüllt. Wie dieser Schadensersatz dann aussieht, das muss der Bürgermeister dann in harten Verhandlungen mit sich selbst ermitteln ;-)

Gruß
Carsten

nederrijner
08.07.2010, 22:54
Was problematischer ist sind deine Körperlichen Schäden, denn diese sind nicht durch die Stadt gedeckt,
Doch (für ehrenamtliche FA), über die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Unfallversicherung, das ist Bundesrecht (SGB VII). Gerade Körperschäden sind besser abgesichert als über die private Krankenversicherung und bei ehrenamtlichen FA teilweise sogar noch besser als bei den ebenfalls der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegenden Arbeitnehmern.


denn die Versicherung der Stadt kann sich nicht gegenseitig auszahlen.
Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist. Zur Not muss die Stadt halt aus dem Haushalt zahlen, wie das bei Selbstversicherer Bund im Bereich KFZ auch ist.
Das ist doch bei Feuerwehrbeamten und der Unfallfürsorge auch so, wenn mich nicht alles täuscht.


Es gab mal einen Fall, da rammte das Einsatzfahrzeug einen Feuerwehrmann der im Privat PKW auf dem Weg zum Feuerwehrhaus war, er wartet heute noch auf Regreßzahlungen.
Wenn Du den mir bekannten Fall meinst, ging es da eben nicht um Körperschäden, sondern um Schmerzensgeld oder sowas. Da gibt es in der Tat einen Haftungsausschluss bei Angehörigen "des gleichen Betriebes".
Es gab auch mal was, dass jemand mit der Rente, die ihm zugesprochen wurde, nicht zufrieden war. Aber das ist kein feuerwehrspezifisches Thema ...

AkkonHaLand
08.07.2010, 23:33
Ist das nichta als Arbeitsunfall anzusehen?

Ausserdem blendete die Sonne und ich hab nicht damit gerechnet das die Elektrische Glasschiebetür zu langsam geht.

Mhhhh.... Ich hätte jetzt fast die StVO §1 zitiert.... Kein Melder ist so dringend, das man nicht Rücksicht auf seien Umwelt nehmen muss! Du darfst halt erst durch die Tür, wenn sie sicher geöffnet ist. Egal, wie schnell sie sich öffnet.
Ich stelle mir gerade vor mein Nachbar würde jedesmal losrennen und damit rechnen, die Türen vor ihm gehen rechtzeitig auf... er hätte mittlerweile diverse Verletzungen. Aso, er ist Justizwachmeister und u.A. in der Jugendarrestanstalt in Neustadt a. Rbge. tätig.

Blinky
08.07.2010, 23:40
ja so ist das. Schließlich sind wir alle nur Menschen.

Das war mein erster Unfall in meiner Feuerwehrgeschichte und bin seit 1994 dabei.

Blinky

Alex22
09.07.2010, 05:58
Es ist doch für den Geschädigten, der einen Anspruch hat, unerheblich, ob derjenige, der zahlen muss, dagegen versichert ist.


Nein das ist nicht unerheblich.
Das mußt du dir in etwa so vorstellen, als wenn die Haftpflichtversicherung deines Kindes, die du abgeschlossen, dir keinen Schaden ersetzt.

Tus-bw
09.07.2010, 06:59
Verbandbuch entfällt weil Krankenhaus = D-Arzt.
Wie kommst du auf das Brett?
JEDER Unfall ist im Verbandbuch einzutragen, egal ob D-Arzt oder nicht. Guckst du GUV-V A1.


Was jetzt noch kommt ist der Wegeunfallbogen, aber der dürfte eher unkompliziert werden.
Jetzt wird es noch interessant ob Ausfall <3 Arbeittage ansteht, dann gibt es noch einen weiteren Bogen von der
Sorry, es gibt nur den Unfallmeldebogen - egal bei welcher Unfallkasse und der ist auch bei jeder Unfallkasse gleich.
Und der ist vom Unternehmer (Kommune) oder seinem Beauftragten auszufüllen - auch wenn die Praxis oft anders aussieht.

nederrijner
09.07.2010, 09:14
Nein das ist nicht unerheblich.
Das mußt du dir in etwa so vorstellen, als wenn die Haftpflichtversicherung deines Kindes, die du abgeschlossen, dir keinen Schaden ersetzt.
Du hast aber als Elternteil keinen Anspruch gegen Dein (kleines) Kind bzw. die Versicherungsbedingungen schließen das aus, als FA im Falle eines Unfalls ist der Anspruch hingegen schon gegeben. Wenn Du einen Anspruch gegen Dein Kind hättest und die Versicherung würde nicht zahlen, muss das Kind halt aus eigener Tasche zahlen. Der Anspruch verfällt deswegen nicht.

Aus dem Grund sind für besonders gefährliche Tätigkeiten, wie den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, ja Pflichtversicherungen vorgesehen, damit der Geschädigte da nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder eben die Pflichtversicherung gesetzliche Unfallversicherung.

Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.

Alex22
09.07.2010, 10:15
Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.

Nein ist es nicht.
vgl. diese Diskussion.
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
Aber es ging darum:
"jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."

nederrijner
09.07.2010, 12:02
Nein ist es nicht.
vgl. diese Diskussion.
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
Aber es ging darum:
"jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
Lies halt mal genau (insbesondere den letzten Satz in diesem Beitrag (http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=477879), da geht es eben nicht um Körperschäden, die werden auch in diesem Fall von der gesetzlichen Unfallversicherung (hier: Bayerischer GUVV) ersetzt, sowohl in der Akutbehandlung als auch Rehabilitation und ggf. Renten, der Leistungsumfang ist durch ein Bundesgesetz festgelegt. Die Versorgung hierbei ist in der Regel besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Dame dachte, sie bekäme Schmerzensgeld, das zahlt die gesetzliche Unfallversicherung generell nicht, weil es keine gesetzliche Leistung ist, und der Anspruch gegen Angehörige des selben Betriebes ist aus gutem Grund ausgeschlossen - man kann den Fall nämlich auch umdrehen:
Der Fahrer eines GW verursacht auf Einsatzfahrt einen Unfall, bei dem eine Kameradin bleibende Schäden davon trägt und muss dafür haften, er wird also durch sein ehrenamtliches Engagement ggf. in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, weil er mehrere Millionen Schmerzensgeld und Schadensersatz tragen muss. Außerdem gibt es Riesenstreit in der Feuerwehr.
Oder noch krasser: Der Maschinist eines vollbesetzten LF verursacht einen Unfall, bei dem fünf seiner Kameraden schwerste Verletzungen, bleibende Behinderungen und dauernde Arbeitsunfähigkeit davon tragen - soll der Maschinist jetzt dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen sollen?
Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Haftungsausschluss im § 105 SGB VII verhindern wollen.

Vergleiche auch diesen Beitrag (http://www.fwnetz.de/2008/11/17/richtig-versichert/) und die folgenden Kommentare, leider wissen die meisten FA nicht wirklich, wovon sie reden, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht.

Zusammengefasst:
Personenschäden zahlt immer und in größerem Unfall als bei der normalen Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung
Sachschäden zahlt der Verursacher, in diesem Fall in Amtshaftung die Kommune (oder - sofern vorhanden - die Haftpflichtversicherung des Feuerwehrfahrzeuges), ansonsten besteht zum Beispiel ein Ersatzanspruch wegen Art. 9 (5) 2. Bayerisches Feuerwehrgesetz. Das bedeutet, selbst wenn ich mein eigenes Auto auf einer Einsatzfahrt kaputt fahre, muss die Gemeinde den Sachschaden ersetzen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Was es nicht gibt: Schmerzensgeld oder irgendwelche Leistungen wegen Behinderung/Arbeitsunfähigkeit, dafür zahlt aber der erforderlichenfalls GUVV Renten und Rehabilitationskosten.

Alex22
09.07.2010, 12:06
Ach deswegen haben sie damals gesagt, das sie nichts bekommt und dies eine Gesetzeslücke ist.

nederrijner
09.07.2010, 12:13
Wer ist sie?
Sagen kann man viel und ungerecht behandelt fühlen kann man sich auch schnell.

Die Betroffene schreibt doch auf feuerwehr.de selbst, dass sie medizinisch super über den bayerischen GUVV abgesichert sei und die Versicherung für Sachschäden aufkommt. Was will man denn noch? Sie kann halt - aus den o. g. dargelegten Gründen - den Fahrer des GW nicht zivilrechtlich belangen.

Wir können das auch gerne ändern, dann muss halt jeder Verunfallte erstmal alles aus eigener Tasche vorstrecken, bis die Schuldfrage und Haftungsfrage irgendwann mal geklärt ist. Und wenn er Glück hat, hat der Schädiger dann auch noch das nötige Kleingeld. Wenn er Pech hat nicht.
Ob diese Situation wirklich besser wäre? Ich weiß nicht.

Blinky
09.07.2010, 12:23
Gerade hatte ich ein Gespräch mit der Ordnunsamtsleiterin.

Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung es währe ein Gebäudeschaden. Wollte die auf einmal wissen ob ich eine Haftpflichtversicherung habe.

Ich zu ihr, das ich Arbeitslos bin und mir keine leisten kann. Dann aufeinmal Sie so. mhh ja auf den Kosten sollen Sie natürlich nicht hängen bleiben.

Wenn ich mir aber das Merkblatt der KSA http://www.ksahannover.de/ksaffw.doc
durchlese, steht da, das die Kosten übernommen werden. Mhh was stimmt jetzt nun?

Blinky

DG3YCS
09.07.2010, 13:49
Gerade hatte ich ein Gespräch mit der Ordnunsamtsleiterin.

Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung es währe ein Gebäudeschaden. Wollte die auf einmal wissen ob ich eine Haftpflichtversicherung habe.


Das der KSA den Schaden nicht übernehmen will glaube ich gerne.
Dieser Schaden fällt halt nicht darunter:


 seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitern Deckungsschutz für Haftpflichtansprüche Dritter zu gewähren,

 Schäden aus der Haftung von Kraftfahrzeugen zu ersetzen,

 Sachschäden an persönlichem Eigentum der Mitarbeiter und in dienstlicher Verrichtung handelnder Personen auszugleichen sowie

 Leistungen aus der kommunalen Unfallfürsorge zu erbringen.


Da du aber in Ausübung deines Dienstes (=in Vertretung deines Stadt) Eigentum der Stadt beschädigt hast, handelt es sich weder um einen Haftpflichtanspruch gegenüber DRITTEN, noch um dein privates Eigentum. Deine private Haftpflichtversicherung zahlt ja auch nicht wenn du deine EIGENE Tür beschädigst ;-)
Wenn es jetzt die Tür eines Supermarktes gewesen währe, so hätte der KSA gezahlt!

ABER: Das ist nicht dein Problem! Schadensersatzpflichtig ist die Gemeinde. Wenn die Gemeinde den Schaden nicht ersetzt bekommt, so hat sie halt Pech gehabt. Vieleicht hat sie aber auch weitere Versicherungen z.B. gegen Glasbruch, die müssten dann zahlen.

Die Frage nach der Haftpflichtversicherung könnte ggf. aufgrund einer Formulierung entstanden sein wie sie im vorletzten Absatz des von dir geposteten Textes enthalten ist.
Damit ist gemeint das der KSA nur das "Rettungsnetz" darstellt und andere einschlägige Versicherungen zuerst in Anspruch genommen werden müssen wenn vorhanden.

ABER: Diese müssen nur in Anspruch genommen werden WENN VORHANDEN und natürlich nur im Versicherungsfall. Aber selbst wenn du eine Privathaftpflicht hättest, so würde diese hier wohl eher nicht zahlen sondern auf die Haftpflicht deines Dienstherren verweisen. Nicht umsonst nennt sich die PRIVAT-Haftplicht udn nicht Diensthaftpflicht ;-)

Interressant ist so ein Fall eher bei anderen Dingen wo diese Regelung auch wohl am
häufigsten angewendet wird: AUTO!

Bei mir währe es z.B. so: Wenn ich auf dem Weg zu einem Einsatz einen Eigenunfall mit Fremdschaden hätte, so müsste aufgrund des angesprochenen Absatzes zuerst meine eigene KFZ Versicherung für den gesammten Fremdschaden aufkommen.

Für den Eigenschaden müsste meine eigene KASKO Versicherung aufkommen.
Da mir natürlich durch die in Anspruchnahme dieser Versicherungen ebenfalls Kosten entstehen werden diese als Schaden meinerseits gewertet. Dann werden alle mir dadurch entstandenen Kosten addiert (Eigenbeteiligung, Berechnete Mehrkosten durch Prämiensteigerung für Zeitraum X, usw) und genau diese Kosten werden dann, ggf. abzüglich eines Eigenbeitrages Y, vom KSA oder vergleichbaren Einrichtungen übernommen.
(Wenn man keine Kasko VS hat statt der Prämiensteigerung dann der Gesamtschaden am eigenen Auto)
Dies ist für den KSA günstiger als den realen Schaden zu übernehmen. Für den Versicherungsnehmer kommt es (theoretisch) auf das selbe raus. (in der Realität nicht immer - zb. bei Koppelverträgen mit mehreren Autos)



Ich zu ihr, das ich Arbeitslos bin und mir keine leisten kann. Dann aufeinmal Sie so. mhh ja auf den Kosten sollen Sie natürlich nicht hängen bleiben.

Wenn ich mir aber das Merkblatt der KSA http://www.ksahannover.de/ksaffw.doc
durchlese, steht da, das die Kosten übernommen werden. Mhh was stimmt jetzt nun?

Blinky

Wie gesagt, ruhig Blut. Ob der KSA das übernimmt oder nicht kann dir VÖLLIG EGAL sein.
Du hast in Vertreteung deiner GEmeinde gehandelt, somit IST DEINE GEMEINDE Schadenersatzpflichtig. Hat sie keine Versicherung abgeschlossen die auch "eigenschäden" Regeln, so ist das alleine Ihr Problem.

Oder anders gesagt: Wenn du beim Einsatz versehentlich euere Wärmebildkamera fallen lässt (Fahrzeug zerkratzt, Atemschutzgerät beschädigst usw), hättest du ´dann auch solche Bedenken? Doch sicher nicht! Und dies ist rechtlich EIN und das selbe, du als EA Mitarbeiter der Gemeinde hast versehentlich während deines Dienstes GEmeindeeigentum beschädigt. Ob es nun das Rathaus oder Feuerwehrgerätehaus ist Spielt überhaupt keine Rolle.

Gruß
Carsten

P.S. Aber hast DU WIRKLICH keine Privathaftpflichtversicherung?
Das würde ich mal ganz stark überdenken. Selbst wenn gerade das Geld knapp ist, das ist wohl das allerletzte woran ich sparen würde. Lieber einen Tag im Monat hungern als ohne.
Eine Privathaftpflicht mit Grundschutz ksotet einen kleinen Einstelligen Eurobetrag im Monat, habe schon für unter 50Eur/Jahr gesehen.
Es muss ja nicht der Rundum Sorglos Tarif ohne eigenbeteiligung mit Schlüssel (Schließsystem) Versicherung, Gefälligkeitsschäden und teilweise Mitversicherung grober Fahrlässigkeit sein.

Aber ein Grundschutz MUSS einfach da sein. Sonst reicht ein wenig Pech und du bist dein Leben lang Verschuldet - und kannst trotzdem ggf. einem Opfer deines Fehlers keine annähernd ausreichende Entschädigung - nicht einmal Sachhilfe- zukommen lassen.

Es reicht ja schon einmal unachtsam auf die Strasse getreten! Wenn dann der Autofahrer Ausweicht und dabei die Kontrolle über das Auto verliert oder jemanden übersieht...
Oder der Zweiradfahrer dich erwischt und dabei schwer stürzt mit Kopfverletzung...
Dann brauchst du NIEMALs wieder arbeiten zu gehen, hättest eh nichts davon.

So gut, das man das immer ausschließen kann, so gut kann niemand aufpassen!

Fast alle anderen Versicherungen kann man, wenn man nicht gerade wohneigentum oder eine äussert hochwertige Wohnungeinrichtung hat natürlich weglassen - nur die Privathaftpflicht nicht.

Gruß nochmal
Carsten

Blinky
09.07.2010, 14:00
Naja mit 359 Euro im Monat, kommt man gerade so über die Runden.

Hab auch schon oft darüber nachgedacht.

DG3YCS
09.07.2010, 15:42
Naja mit 359 Euro im Monat, kommt man gerade so über die Runden.

Hab auch schon oft darüber nachgedacht.

Das ist klar, bei 359,- Eur. kommt man kaum über die Runden...
Und auch wenn dann ein Einzelposten nur wenige Euros kostet, dann sumiert sich doch wieder Euro zu Euro.

Allerdings ist gerade die Private Haftpflicht eine so wichtige Sache, neben der KV die einzigste Versicherung auf die ich nicht einen Moment verzichten kann. Wie gesagt, einmal ein paar Sekunden nicht aufgepasst und das Leben ist ohne ruiniert.

Es wurde ja schon öfter Diskutiert und ich währe dafür die Privathaftpflicht zu einer Pflichtversicherung zu machen.

Daher würde ich wirklich mal rumfragen was die diversen Versicherungen so an "günstigen" Tarifen haben. Tarife die nur solche Risiken Decken die auch "einklagbar" sind kosten nicht die Welt.
ICh habe gerade mal nachgesehen: Ich zahle, bei mitversicherung meiner Freundin, für eine "umfangreichere" Haftpflichtversicherung incl. solcher dinge wie Schäden durch Schlüsselrisiko Privat, Beruflich und EA-Dienstlich, sowie einiger anderer Sachen die moralisch zwar mein Problem sein können, rechtlich aber nicht einklagbar sind wie Gefälligkeitsleistungen sowie einige andere Dinge 66,- Eur pro Jahr. Ausser beim Schlüsselrisiko kein Selbstbehalt. Auch Verlust geliehener Sachen und noch einiges mehr ist glaube ich drin. Die Liste der "Zusatzleistungen" ist recht lang.

Ich meine damals waren Tarife bei Versicherung Einzelperson ohne Zusatzleistungen bei Tarifen mit 150-300 Selbstbehalt die günstigsten unter 20Eur. Jahr!
Ohne Selbstbehalt war so ab 30Eur./Jahr.

Für die 2.50 Eur. im Monat würde ich ein solches Risiko niemals eingehen wollen. Und die kann man sich auch noch irgendwo absparen.

Überlege nur mal, gerade wenn du so knapp bei Kasse bis, was nun währe wenn dir dieser Unfall nicht nach dem Alarm passiert währe sondern so, weil du vieleicht abgelenkt warst.
Was währe nun, dann müsstest du es ja aus eigener Tasche Zahlen. Und wo wolltest du das hernehmen.
Und wenn schon so eine vergleichsweise geringe Summe probleme macht, was passiert bei "echten" Schäden?

Gruß
Carsten

marsch
02.09.2010, 09:34
Dumm gelaufen, hoffe, deinem Kopf geht es wieder gut und die Türe wurde bereits von der Gemeinde repariert. Dieser Fall ist ja versicherungstechnisch recht interessant, aber eigentlich ganz klar: die Betriebsausfall-Versicherung (http://www.ansahl.com/Firma-und-Beruf/Betriebsausfall.html) zahlt ja beispielsweise auch nicht, wenn der Ausfall von einem Mitarbeiter des Unternehmens verursacht wurde. Daher wird in dem Fall die Versicherung der Kommune auch nicht den Schaden an der Tür übernehmen. Aber da der Unfall im Einsatz verursacht wurde, ist die Einsatzkraft auch nicht für den Schaden verantwortlich, sofern keine grobe Fahrlässigkeit etc. vorliegt.

Blinky
02.09.2010, 09:44
Ja meinen Kopf gehts wieder besser. Hab auch nichts mehr gehört von der Verwaltung.

Blinky