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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgelaufene EH Ausrüstung in der Schule



on air
25.06.2010, 17:50
Hallo :)
Ich wollte Nachfragen, in wie fern eine Schule dazu verpflichtet ist, eine angemessene Erste Hilfe Ausrüstung bereit zu stellen? Insbesondere in Werk- und Chemieräumen. Und wo steht, dass dieses Material noch nicht abgelaufen sein MUSS.
Der Grund ist der, dass ich in unseren Verbandskästen im Chemiesaal noch die guten alten Branolind Salbenkompressen gefunden habe. Die ohne Verfallsdatum wohlbemerkt also vor 197?
Daraufhin habe ich mir den Rest angeschaut und die tollsten Dinge gefunden, die schon lange nichtmehr verkauft/angewendet werden dürfen.....
Da unsere Schule wie Schulen allgemein kein Geld raus rückt wollte ich mich auch über mögliche strafen informieren. Damit ich sagen kann, entweder es wird angeschafft oder es gibt Konsequenzen bis zu ????? Euro....
Mit unserem EH in Schulen/Betrieben Beauftragten des KV habe ich auch schon darüber gesprochen, dieser meinte aber, dass ich der Schule erst einen „gut gemeinten Tipp“ geben solle, das Material neu zu beschaffen, bevor er sich einschaltet.
Das habe ich getan aber die Schule schaltet auf stur.
Ich halte das für unmöglich und grob fahrlässig, solche Dinge in einem Erste Hilfe Kasten bereitzustellen!!!

Bin für alles, was mich bei der Verhandlung mit der Schule weiterbringen könnte dankbar!
On air

AkkonHaLand
25.06.2010, 20:53
Schau mal in die BGV A1 (http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/bgw__vorschriften-regeln/BGVA1__Grunds_C3_A4tze_20der_20Pr_C3_A4vention.htm l) dort stehen die Pflichten von Betrieben, auch die Schule ist ein Betrieb! Die Pflicht zum Austausch abgelaufenen Materials dürfte sich aus BGI 509 (http://www.bgetem.de/bilder/pdf/bgi_509_a10-2007.pdf) ergeben.