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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doppelmitgliedschaft



planschkuh
16.05.2010, 21:22
Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter

Folgende Situation:
Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband

Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein

Ich selbst habe hierzu allerdings in keiner Satzung und Ordnung etwas gefunden

Nun meine Frage an euch

Kann mir irgendjemand sagen ob es möglich ist oder nicht, wenn es geht bitte mit einem Auszug aus einer Satzung, Ordnung, Dienstvorschrift oder sonst irgendetwas

DAS GANZE BITTE FÜR BAYERN, da ist ja eh alles anderst...

Bitte keine Diskusionen über den Sinn der Sache, weil der Feind liest mit...
Danke schonmal

DG3YCS
16.05.2010, 21:57
Hi,


Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter

Folgende Situation:
Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband


Also ich versuche mal dies zu verstehen:
Wir reden hier vermutlich vom BRK, oder? Und hier gehörst du sowohl der Wasserwacht und der Bereitschaft an, welche aber organisatorisch beide zum selben KV gehören?

Sind dies denn komplett 100% eigenständige Vereine mit eigenem Budget, eigener Versicherung, eigener Dienstkleidung usw. und der KV ist eher eine Interessensgemeinschaft ohen Weisungsbefugniss oder sind die beiden Einheiten nur "teilweise" Selbstständig und gehören selbst aber Verbindlich zum großen Ganzen wo von "oben" durchaus Weisungsbefugniss exestiert.



Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein


Mit einer Satzung o.ä. kann ich dir für dein konkretes Problem leider nicht dienen, allerdings VIELEICHT mit einem anderen Lösungsansatz:

Ich kenne solche fälle durchaus aus meinem Bereich wo es auch nicht möglich ist mehreren Teileinheiten/Unterorganisationen anzugehören. Sofern es aber Sinn macht und eine Einsatzkraft daran interesse hat -sofern ohne Einsatztaktische Einschränkung möglich- kann dies trotzdem ermöglicht werden. (Z.B. bei Fachlichen Schwerpunkten die im eigenen Bereich nicht angeboten werden)
Die EK ist halt bei einem OV wo sie zu einer Teileinheit fest gehört eingebunden und versieht hier Ihren normalen "Dienst".
Nach Rücksprache von Oben kann diese trotzdem am Dienst oder auch Einsatz einer anderen Teileinheit oder auch eines anderen OVs teilnehmen. Organisatorisch ist sie aber dabei weiterhin über Ihren OV eingebunden, hier werden auch die Dienststunden usw. erfasst. Rechtlich ist es genauso Dienst/Einsatz wie beim eigenen OV. Daher auch keine Probleme beim Versicherungsschutz oder der Verwendung von PSA usw. Der Gast OV hat nur für die Dauer des unmittelbaren Dienstes Weisungsrecht. Einsätze stehen halt unter dem Vorbehalt des "eigenen" OV... Anrechnung als EK natürlich nur beim eigenen OV!
Erfordert natürlich die Zustimmung beider "Chefs!", ohne die geht es nicht...

Falls bei dir eine "Doppelmitgliedschaft tatsächlich unmöglich ist und es deinem "Chef" tatsächlich nur darum geht diesen nicht zulässigen Zustand aufzulösen ohne das er dich "ärgern" will, dann währe dies vieleicht eine "saubere" Lösung.
Zumal so gewährleistet ist das immer Klar ist wo du auf die Einsatzstärke angerechnet wirst und wer dich "Sicher" hat und wer über dich nur "als Option" hat.

Gruß
Carsten

hannibal
17.05.2010, 05:44
Leute ich brauche eure Hilfe, ich bin am verzweifeln und hoffe es weis hier jemand weiter

Wir sind da..



Folgende Situation:
Ich bin seit Kindesbeinen mitglied in der Wasserwacht, vor 3 Jahren bin ich dann auch in unsere Bereitschaft eingetreten, alles ein Kreisverband

Ich gehe auch wie DG3YCS davon aus das es sich um das BRK handelt. Was machst du in der Wasserwacht? Was in der Bereitschaft?


Nun kommt mein Vorstand meiner Wasserwacht und fordert von mir wieder aus der Bereitschaft bzw. der Wasserwacht auszutreten, da es laut Satzung nicht möglich sei in beiden Vereinen gleichzeitig zu sein

Ich selbst habe hierzu allerdings in keiner Satzung und Ordnung etwas gefunden

Schön. Dann bitte deinen Vorstand das er dir die entsprechende Stelle schriftlich zeigt. Schliesslich sind wir keine Bananenrepublik.

Nun meine Frage an euch


Kann mir irgendjemand sagen ob es möglich ist oder nicht, wenn es geht bitte mit einem Auszug aus einer Satzung, Ordnung, Dienstvorschrift oder sonst irgendetwas

Aus der BRK Satzung kann ich das nicht entnehmen.. vielleicht irgendwas auf Kreisebene.

Alternativ -> Schiedsstelle BRK

Nur eins.. man sollte sich im Jahre 2010 genau überlegen wie man mit seinen Ehrenamtlichen umgeht. Wenn du beide Bereiche ordentlich abarbeitest.. warum nicht?

knuddl
17.05.2010, 09:15
Also ich bin z.B. auch Mitglied in der Wasserwacht. Seit ich dann in der Bereitschaft aktiver geworden bin, bin ich eben nicht mehr als aktiver bei der WW.
Ja, uns zusätzlich gibts bei mir sogar noch die FFW :-)
Alles auch in Bayern :-)
Mit ner Satzung oder ähnlichem kann ich grad auch nicht dienen.

brause
17.05.2010, 11:38
Es gäbe auch folgende Lösung:

In einem der beiden Gliederungen bist du aktives Mitglied, der anderen dienst du dich als "freier Mitarbeiter" an. Damit stehen dir dann zwar nur in einer Gliederung die satzungsgemässen Rechte zu, aber das dürfte ja nicht das ganz grosse Problem sein.

jumbo
17.05.2010, 12:17
Bin zwar 3-4 Jahre beim DRK nicht mehr so richtig aktiv, aber bisher war es eigentlich so, dass man in zwei Organisationen/Sparten tätig sein kann, aber man sollte in einer Organisation/Sparte seinen Schwerpunkt setzen, und in der anderen, als freier Mitarbeiter tätig sein.
Du kannst ja mal deinen Chef der Wasserrettung fragen, wie es denn wäre, wenn Du dich entscheiden müsstest, er es gut finden würde, wenn Du dich gegen die Wasserrettung entscheiden würdest.

Probleme entstehen doch nur, falls beide Organisationen gleichzeitig ausrücken. Wie oft wird das sein?

planschkuh
17.05.2010, 13:15
Also, da beide Organisationen gleichzeitig ausrücken ist zu 100 unwahrscheinlich, da meine Bereitschaft keiner SEG oder iwas angehört, wir machen unsere SAN Dienste, und mehr nicht

Meine Wasserwacht ist zum einen SEG im Landkreis und im Hochwasserzug Unterfranken, ich selbst bin nur einfacher SAN ABC und Wasserretter bei der WW

In der Bereitschaft bin ich einfacher Gruppenleiter und nutze den SAN von der WW, was meinem WW Vorstand auch nicht so ganz passt von wegen, wir habens bezahlt, also wirds nur bei uns genutzt, verteh ich zwar nicht, ist aber so.....

Werde mir die entsprechende Stelle mal zeigen lassen, wo es stehen soll, mal sehn was kommt....

Herri
17.05.2010, 14:19
Selbst wenn beide Organisationen zusammen ausrücken, dann hat halt die Org Pech gehabt die später alarmiert. Man kann nur in EINER Org Kat-S verpflichtet sein. Darf also beim Land nur einmal gezählt werden, da ist logisch und richtig.

Es ist allerdings unlogisch jemanden zum "Austritt" zu bitten. Lieber einen Helfer haben der sagt: "Im Einsatzfall komme ich nicht" und aber an DA und Veranstaltungen, Wachdiensten etc. teilnimmt als keinen Helfer bzw. einen Helfer weniger.

Wenn dir viel an beidem liegt würde ich dir auch zu der entsprechenden Schiedsstelle raten, vermute jedoch das aufgrund der Schreiben nur Druck ausgeübt werden soll.

Hier in NRW ist das kein Problem. Ich bin selber in der FFW und im DRK (Bereitschaft) und meine Bereitschaft weiß Bescheid. Geht der Melder ist die FFW immer zuerst vor Ort und ich als Helfer stehe nicht mehr zur Verfügung. Das ist dann halt so .. aber besser geht es halt nicht. Trotzdem kein Grund mich "raus zu bitten".

Grüße

David

sschaebe
17.05.2010, 16:29
Hi,

Die Bereitschaft und die Wasserwacht sind jeweils eine Gemeinschaft im BRK.
In der Ordnung der Wsserwacht habe ich nichts gefunden zum Thema Mitgliedschaft in 2 Gemeinschaften.
In der Ordnung der Bereitschaften für Bayern steht im §4 Absatz G:


g.) Innerhalb der Bereitschaften ist eine Doppelmitgliedschaft nicht möglich.
Möchte ein Angehöriger oder freier Mitarbeiter/gelegentlicher Helfer einer
Bereitschaft gleichzeitig in weiteren Gemeinschaften tätig sein, ist hierüber
Einvernehmen mit dem jeweiligen Gemeinschaftsleiter zu erzielen.

D.h. In verschiedenen Bereitschaften kannst Du nicht Mitglied sein. In verschiedenen Gemeinschaften (WW, BR, BW) schon. Es müssen sich nur die Chefs einigen, wer die Federführung für Dich hat.

Eigentlich sollte eine Mitarbeit in beiden Gemeinschaften möglich sein. Frag doch mal in einem ruhigen Gespräch nach den Gründen für die Aufforderung eine Gemeinschaft zu verlassen.

Gruß
Simon

planschkuh
17.05.2010, 16:49
Den Grund kenne ich ja, es geht darum das ich die Ausbildung als SAN A+B welche die WW bezahlt hat ebenfalls bei der Bereitschaft nutze.
Ich würde es verstehen das es meinem Vorstand nicht passt wenn ich nicht mehr aktiv bei der WW wäre, aber nicht wenn ich ebenfalls immer Aktiv da bin, meine Dienste mache und alles andere.

Ich kann es einfach nicht verstehen daraus so einen Akt zu machen, ist doch eh alles das selbe, nämlich das BRK...

Habe vor langer Zeit (noch in meiner Jugendzeit) schon angeboten meinen von der Bereitschaft bezahlten Gruppenleiter mit einzubringen, dieser Vorschlag wurde damals schon ignoriert, also kann keiner was sagen das ich es nicht gut gemeint hätte.

Ich könnte ja genau so gut aus der WW austreten und nur noch bei der Bereitschaft Mitglied sein und dort meinen SAN A+B nutzen, weil verfallen würde er deswegen nicht, das ist aber schon der einzige Argumentationspunkt den ich hätte...

Noch jemand eine weitere Idee?

AkkonHaLand
17.05.2010, 17:22
Nur eine Idee: Wenn sich der Leiter der WW so einpinkelt, tritt ihn in den verlängerten Rücken und tritt aus der WW aus. Wenn er (wie üblich...) mit "dann bezahlst du den San A+B", lach ihn aus, selbst die Verpflichtungserklärung "Ich mache die Ausbildung und bleibe daher 10 Jahre in der WW" ist UNGÜLTIG und nicht das Papier Wert auf der es steht (vorausgesetzt, du bist ehrenamtlich, Hauptamtliche sind schon an den Vertrag gebunden...)!

planschkuh
17.05.2010, 17:47
Ich hab damals für 3 Jahre unterschrieben und es ist schon 3,5 her, also ist eh hinfällig^^

brause
17.05.2010, 18:02
Ich hab damals für 3 Jahre unterschrieben und es ist schon 3,5 her, also ist eh hinfällig^^

Das glaube ich jetzt ja nicht...für San A+B eine Verpflichtung unterschreiben müssen? Damit kann man doch kein Geld verdienen und ohne können die dich nicht einsetzen...Unglaublich so was.

Hier wird so ein Mist noch nicht einmal bei der Führungs- u. Leitungskräfteausbildung gemacht. Wir sind froh, wenn sich die Leute qualifizieren wollen.

Lediglich beim RS schaut das anders aus, aber damit kann man ja nun auch Geld verdienen.

planschkuh
17.05.2010, 20:11
JA hab mich auch schon gewundert, aber bitte, mir egal, habs unterschrieben weil ich eh nicht austreten wollte und gut ist

sschaebe
18.05.2010, 08:08
Hi,

die Begründung ist echt ein starkes Stück, da es eigentlich ein Rotes Kreuz ist. In der neuen Ordnung der Bereitschaften, welche ich leider gerade nicht finde um es genau nachzulesen, steht was drin, das die Durchlässigkeit zwischen den Gemeinschaftenn (WW, BW, BR, ...) möglich sein muss.

Edit:
Hab meine neue Bundesfassung gefunden:


1.5 Mitgliedschaft
Die auf Dauer angelegte Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ist
an eine Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gebunden. Die
Mitgliedschaft im DRK regeln die Satzungen der
Mitgliedsverbände.
Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit in einer Gemeinschaft
regeln die mitgliedführenden Verbände*.
Die Zugehörigkeit zu mehr als einer Gemeinschaft ist möglich.

Sprich Ihn doch mal auf die neue Bundesordnung an. Der §1.5 ist übrigens mit einem schwarzen Balken versehen, darf also nicht geändert werden.

Gruß
Simon

Quittung
23.05.2010, 03:59
Wenn ich das hier mal kurz reinwerfen dürfte, hier geht es um jemanden in NRW der sowohl (Leitender-) NA als auch OBM ist:

http://www.az-web.de/lokales/geilenkirchen-detail-az/1191193?_link=&skip=&_g=Im-Notfall-immer-am-Unfallort.html

Selbst sowas ist möglich, dann muss deins doch auch möglich sein !