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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sondergenehmigung für Scannergeräte ?



Quittung
05.05.2010, 17:16
Hi,
vor kurzem war ich an einer Einsatzstelle der FW die eine brennende Lackierhalle ablöschte.
Neben Einsatzfotos für die örtliche FFW und für mich selbst habe ich folgendes Fahrzeug ausgemacht:


http://www.abload.de/img/dsc00389p3io.jpg

Als ich später ein weiteres Mal vorbeigeganen bin, habe ich bemerkt dass sich auf dem Armaturenbrett ein angebautes Gerät befand, ich bin der Meinung dieses als einen Uniden UBC-785-XLT identifiziert zu haben (war nur ein flüchtiger Blick, bin mir aber ziemlich sicher).

Nun zur Frage: Wie kann es sein dass das von den Behörden akzeptiert wird ?
Das Fahrzeug MUSS doch schonmal einem Polizeibeamten aufgefallen sein und er wird zumindest mal so wie ich durch die Scheibe geguckt, wenn nicht kontrolliert haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreiber keine BOS Frequenzen eingespeichert hat...

AkkonHaLand
05.05.2010, 21:05
... und wieder so einer ala Wiebold, diesmal aus Aachen...
Scanner an, Einsatzstelle anfahren und mitten im Einsatzobjekt auf "ish Presse duhu" machen. Meines Erachtens gehört das ganze Fahrzeug stillgelegt.

[edit: Feuerwehrdoku.org ist die Adresse des Betreibers]

DG7GJ
05.05.2010, 22:08
Hallo!


Hi,
vor kurzem war ich an einer Einsatzstelle der FW die eine brennende Lackierhalle ablöschte.
Neben Einsatzfotos für die örtliche FFW und für mich selbst habe ich folgendes Fahrzeug ausgemacht:


http://www.abload.de/img/dsc00389p3io.jpg

Hupsalla...sieht sehr anmaßend aus - fehlt ja nur noch die RTK..:-)


Als ich später ein weiteres Mal vorbeigeganen bin, habe ich bemerkt dass sich auf dem Armaturenbrett ein angebautes Gerät befand, ich bin der Meinung dieses als einen Uniden UBC-785-XLT identifiziert zu haben (war nur ein flüchtiger Blick, bin mir aber ziemlich sicher).

Na du bist ja die Unschuld vom Lande, oder? ;-)
Ja sicher hast du das richtig eingeschätzt. Ich kenne zwar den Wagen nicht, weis auch nicht was da drinnen steckt, ja nichtmal die Firma kenne ich.
Aber mal ehrlich: Das ist ein Journalist. Am Webeaufdruck seitlich sieht man sogar, das es offenbar ein sehr spezialisierter Pressevertreter ist.
Irgendwas scannermässiges haben die immer. Ausser die Anspruchsvollen, die dann eher ein Teleport oder gleich Fug8b/Fug13 im Fahrzeug haben.
Ne, nicht zum schwarzfunken, sondern schlicht weil solche Funkgeräte wesentlich preiswerter sind als wirklich professionelle Empfänger (EB100&Co.).


Nun zur Frage: Wie kann es sein dass das von den Behörden akzeptiert wird ?
Das Fahrzeug MUSS doch schonmal einem Polizeibeamten aufgefallen sein und er wird zumindest mal so wie ich durch die Scheibe geguckt, wenn nicht kontrolliert haben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreiber keine BOS Frequenzen eingespeichert hat...

Och, ich hab schon viele Fahrzeuge gesehen wo größere Scanner ganz offensichtlich auf dem Armaturenbrett montiert waren. Diese Fahrzeuge, womit ich sogar selber einige Jahre gefahren bin, hatten sogar richtige 4m Strahler von Kathrein drauf.
Ansonsten waren diese Fahrzeuge zivil und lediglich mit einem Presseausweis hinter der Windschutzscheibe ausgezeichnet. Und ich kenne keinen, der auch nur jemals darüber nachdachte, sich sein Fahrzeug in Feuerwehr-Rot zu lackieren...
Für mich währe das anmaßend, ebenso mit der Aufschrift.
Ein nicht-BOS'ler (sprich normaler Bürger) hält das Auto auf deinem Bild doch sofort für ein offizielles Feuerwehrfahrzeug.

Was die Akzeptanz (Scanner+Journalisten) bei Behörden angeht:
Stark Abhängig von Faktoren wie geografisches Gebiet - von Landkreis zu Landkreis, ja sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Weiterhin extrem stark abhängig vom Verhalten der Journalisten sowie von Vorurteilen bei BOS'lern.
Es gab schon zahlreiche Fälle wo Journalisten Anzeigen kassierten.
Die wenigsten sind wirklich bis zur Anklage gekommen, gut 90% aller Fälle sind schon bei der Polizei oder spätestens bei den Staatsanwaltschaften fallen gelassen worden.

Das liegt nicht zuletzt an unserem Pressegesetz, welches ja in seiner Essenz zurückgeht zum Beginn der Bundesrepublik. Neben dem Grundgesetz ist auch das Pressegesetz unter Druck/Diktat der Alliirten als Werkzeug/Sicherung eingesetzt worden, eine möglichst totsichere Demokratieentwicklung zu fördern.
Um beispielsweise sicher zu stellen das dass Folk durch Medienvertreter möglichst vielschichtig und unabhängig auf den laufenden gehalten wird, sind dort halt ein paar bizzarre Privilegien drinn verwurstet.
So darf sich ein Journalist aus beliebigen Quellen die ihm zur Verfügung stehen informieren.
Mehr noch: Neben Politikern sind Journalisten die einzige Berufgruppe die legal "bestechen" dürfen. Gut - bei Politikern heißt das dann nicht "Bestechung" sondern "Lobbyismus"...
Journalisten dürfen theoretisch sogar ihre finanziellen Ausgaben für "Informantenhonorrare" steuerlich geltend machen...

Anders gesagt: Ein Journalist muss schon verflixt viel Dreck am Stecken haben, bevor sich ein Staatsanwalt dazu durchringt soeinen vor Gericht zu zerren.
Womit ich natürlich keinesfalls verschweigen will, das es auch sehr auffällige schwarze Schafe gibt.
Diese erkennt der BOS'ler daran, das sie immer besonders nah am Geschehen sind und einem immer im Weg stehen. Und ja, es gibt sogar Exemplare, die schubsen noch Sannis wech um den Notartzt bei Wiederbelebungsversuchen besser im Bild zu haben.
Die "lieben" Journalisten hingegen sind auch meißt nah dran, aber die erkennt man am fleißigen wechspringen wenn sie merken das sie im Weg stehen könnten - und sie fragen hin und wieder mal wohin/wie nah sie dürften, ohne die Arbeiten der BOS zu behindern.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Quittung
05.05.2010, 22:52
Mann oh Mann hier wird ja direkt hart abgerechnet auweia...

Wie habe ich denn die Situation deiner Meinung nach eingeschätzt ?

Mir ist eben beim lesen eurer Posts wieder eingefallen dass der vorher mit einer refklektierenden Jacke rumgelaufen ist auf der hinten noch "Einsatzdoku" draufstand.
Da dachte ich das wäre tatsächlich einer der Kameraden der grad die Sache dokumentiert, nur später hab ich bemerkt dass er eben in das Fahrzeug eingestiegen ist.

Einsatzdoku und Feuerwehrdoku sind scheinbar zwei Domains die zur selben Seite führen, also ist eines davon der frühere Name (?). Da hab ich erst gemerkt dass der Typ eben nicht behördlich war. Am Fahrzeug hab ichs Anfangs ja schon direkt gesehen, kein Behördenkennzeichen und eben AC - der Nachbarkreis

Christian
05.05.2010, 23:37
Hallo,

von der Aufmachung her finde ich das Auto nicht gut.

Zahlreiche Pressevertreter fahren mit Scannern/Meldern etc. im Auto rum. Laßt sie doch machen, denn auch ihr wollt abends in den Nachrichten den Einsatz der Nachbarwehr sehen oder in der Zeitung lesen. Solange die Pressevertreter den Einsatz nicht behindern und die Menschenwürde beachten (...hatte noch nie Probleme mit denen, auch und insbesondere nicht mit Wiebold) ist deren Arbeit für mich Ordnung. Der rote Ford schießt zwar eindeutig für meinen Geschmack übers Ziel hinaus.

Quittung
05.05.2010, 23:51
Nur um die Sache klar zu stellen: Ich wollte keinen anschwärzen, ich wollte mich nur informieren, wie das gehandhabt wird, am liesbten würd ich mir auch nen Scanner ins Auto bauen, aber das fällt ja bei jeder Polizeikontrolle auf "Öhm ja öhm ist nur zum CB Funk hören, lassen sie mich mal kurz resetten, die eingespeicherten OB Frequenzen sollen sie ja nicht sehen" ^^

MeisterH
06.05.2010, 16:40
Behördenkennzeichen gibt es bei neuen bzw. neu zugelassenen Fahrzeugen nicht mehr.

Was gibt es nicht mehr?

hansi2k
06.05.2010, 16:50
Was gibt es nicht mehr?

Wer lesen kann ist klar im vorteil...

MeisterH
06.05.2010, 18:36
Wer lesen kann ist klar im vorteil...

Wer hat dich gefragt?

DG7GJ
06.05.2010, 18:52
Hallo!


Mann oh Mann hier wird ja direkt hart abgerechnet auweia...

Huch? Worauf beziehst du dich? Als den Satz mit "Unschuld vom Lande"?
Da war ein Smily hinter...keinesfalls ein Angriff.
Nene, das ist nur soein Satz der mir dazu eingefallen ist.
Stammte ursprünglich von einem Pol-DGL im bezug auf einen neuen Azubi.
Als ich an einer E-Stelle damals eintraf und ausstieg (Bedrohungslage) stürmte dieser Azubi auf mich zu und hielt mich gleich für ein "Mittäter"...wie sonnst sollte ich so schnell vor Ort sein. Sein DGL kam von hinten an und meinte Sinngemäß...
"Der weis das genau daher, wo du es auch eben gehört hast. Funk!"
Und im gleichen Athemzug zu mir:"Unser neuer Azubi, in sachen Medienumgang noch die Unschuld vom Lande."


Wie habe ich denn die Situation deiner Meinung nach eingeschätzt ?

Als du meintest einen Scanner auf dem Armaturenbrett gesehen zu haben...


Mir ist eben beim lesen eurer Posts wieder eingefallen dass der vorher mit einer refklektierenden Jacke rumgelaufen ist auf der hinten noch "Einsatzdoku" draufstand.
Da dachte ich das wäre tatsächlich einer der Kameraden der grad die Sache dokumentiert, nur später hab ich bemerkt dass er eben in das Fahrzeug eingestiegen ist.

Ja, kein Wunder. Und genau da sehe ich auch ein Potenzial zur Amtsanmaßung.
Mit dem Fahrzeug allemal. Wenn der Mensch auch noch mit der gleichen Kleidung rumrennt, umso schlimmer.
Das währe mir damals nichtmal in meinen kühnsten Albträumen eingefallen, mich als Feuerwehrangehöriger zu tarnen!

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Quittung
06.05.2010, 19:14
Mit der hartern Abrechnung hab ich mich Auf den Lobbyismus bezogen und alles was davor und dahinter Stand, dein zitat vom DGL hab ich schon verstanden ^^.
Übrigens: Wasn DGL ? Ich kenn viele Begriffe mit der abkürzung aber nichts mit Pol davor :D

Florian Düren
06.05.2010, 19:56
Der DGL ist ist der Dienstgruppenleiter .

Pille112
07.05.2010, 09:37
... Und genau da sehe ich auch ein Potenzial zur Amtsanmaßung.
Mit dem Fahrzeug allemal. Wenn der Mensch auch noch mit der gleichen Kleidung rumrennt, umso schlimmer. ...

Nach meinem Verständnis sind wir hier von einer Amtsanmaßung aber doch noch sehr weit entfernt.

§ 132 StGB - Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

...und hier beachte man die Wörter "Ausübung" und "Handlung" in Verbindung mit "...nur kraft eines öffentlichen Amtes..."

Jeder kann sein Fahrzeug so lackieren wie er möchte, denn die "alten" Landeslackiervorschriften gibt es nicht mehr. Solange wie man nicht gegen die StVZO (reflektierende Flächen sind der Beleuchtungsanlage zuzurechnen, ähnlich ist oder war es mit Tagesleuchtfarben) verstößt und nicht FEUERWEHR oder POLIZEI drauf steht, ist doch alles im Lot.

Arbeitsbekleidung mit Reflexstreifen und Rückenschild gibt es etliche und sind auch legitim.
Die Aufschrift "Einsatzdoku" wird so bestimmt nirgends von irgendeiner Fw oder Pol getragen und vllt. stand ja sogar "Einsatzdoku.de" drauf und dann wäre es nur Werbung.
Bedenke das fast alle von den BOS genutzten Begriffe wie z. B. EINSATZLEITUNG, GRUPPENFÜHRER, ABSCHNITTSLEITER, SCHNELLEINSATZGRUPPE, etc. nicht geschützte Begriffe sind, dazu gehört übrigens auch der Begriff "FEUERWEHR".

Wenn man nun sagen würde das es, wegen der vermeintlichen "Vorteilsverschaffung", moralisch nicht in Ordnung ist und/oder das "solche Leute" damit ihr Profilneuröschen pflegen - da gebe ich Dir zu 100% recht.

Fabpicard
07.05.2010, 13:56
und nicht FEUERWEHR oder POLIZEI drauf steht, ist doch alles im Lot.

Wobei selbst das nicht verboten wäre ;)

Allerdings würd ich mich dann wohl in Grund und Boden schämen, solange es nicht nen gaaanz alter Oldtimer ist *g*

MfG Fabsi

DG7GJ
07.05.2010, 13:59
Hallo!


Wenn man nun sagen würde das es, wegen der vermeintlichen "Vorteilsverschaffung", moralisch nicht in Ordnung ist und/oder das "solche Leute" damit ihr Profilneuröschen pflegen - da gebe ich Dir zu 100% recht.

Ja, ich weiss das nur in dem beschriebenen Sachverhalt noch keine (rechtliche) Amtsanmaßung zu erkennen ist. Es ist eher eine Interpretationsmöglichkeit in dieser Richtung.

Offensichtlich ist die Aufmachung des Fahrzeuges und der Kleidung damit zu begründen, das sich jemand Vorteile erspricht in Sachen...:
- Straßenverkehr (Bürger denken da kommt die Feuerwehr)
- am Einsatzort (durch Irritation der BOS'ler, insbesondere der grünen Gattung)

Und ja...mein Rechtsempfinden geht nicht unbedingt mit der verbogenen Rechtsrealität überein. Ich bin auch nicht dafür das jeder Fliegenschiss haarklein in Gesetzen reguliert wird. Mein Rechtsempfinden fände es z.B. nicht OK, wenn sich jemand eine Polizeiuniform anzieht und bei einer Demo einfach unter die Polizisten mischt.
Und eine ganz ähnliche Gefahr sehe ich im geschilderten Fall - nur halt auf die Feuerwehr bezogen.

Die Journalisten die ich damals kannte, haben sich deutlich abgegrenzt von BOS'lern, ohne auf angemessene Kleidung zu verzichten. Reflektierende Warnwesten mit greller Aufschrift "PRESSE", wenn nötig festes Schuhwerk (ja, gerne auch mit Stahlkappe und -Sohle) usw.
So, wie sich das halt gehört.

Anderes Thema, aber ähnlich gelagert:
Ein anderer Punkt der mir im Magen juckt sind diese Spendensammeltrupps von DRK, Johaniter usw., welche in voller Einsatzkleidung des Rettungsdienstes durch die Straßen von Tür zu Tür ziehen, gleichzeitig aber weder eine Berechtigung für BOS-Funk, noch eine wirkliche Qualifikation als Sanitäter haben. Nö - die Kleidung dient ja nur dazu dem potentiellem Spender seine Identität (die des Vereines für den gesammelt wird) deutlichst vor Augen zu führen.
Meine Freundin hatte damals mal ein Bewerbungsgespräch bei solch einer Truppe.
Rettungsdienst? Nö. Einsätze? Nö. Wir brauchen nur Spendensammler. Die DRK-Kleidung müssten Sie aber selbst finanzieren.
Sorry...zumindest dieser Verein, an dessen Büro ich manchmal vorbeigehe, erinnert mich nicht an DRK oder Rettungsdienst, sondern eher an eine anmaßend getarnte Drückerkolonne.

Die Zeiten sind wohl vorbei, als noch "Echte" Leute Spenden sammelten.
Vor einigen Jahren war da mal die deutsche Rettungsflugwacht vor meiner Tür, wo ich seit dem Tag regelmässig zahlendes Mitglied bin, wo ich mich ne gute halbe Stunde mit den Leuten über Flugzeuge, Flugscheine, Funktechnik und allgemein Luftfahrt plauschen konnte.
Es waren halt keine 1€-Jobber, sondern ein Pilotenanwärter nebst Rettungssanitäter.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

brause
07.05.2010, 15:05
Sorry...zumindest dieser Verein, an dessen Büro ich manchmal vorbeigehe, erinnert mich nicht an DRK oder Rettungsdienst, sondern eher an eine anmaßend getarnte Drückerkolonne.

Die Zeiten sind wohl vorbei, als noch "Echte" Leute Spenden sammelten.
Vor einigen Jahren war da mal die deutsche Rettungsflugwacht vor meiner Tür, wo ich seit dem Tag regelmässig zahlendes Mitglied bin, wo ich mich ne gute halbe Stunde mit den Leuten über Flugzeuge, Flugscheine, Funktechnik und allgemein Luftfahrt plauschen konnte.
Es waren halt keine 1€-Jobber, sondern ein Pilotenanwärter nebst Rettungssanitäter.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Der "Verein" ist ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch eine Drückerkolonne, die arbeiten halt eben leider auch für die HiOrgs. Obwohl viele davon wegen der schlechten Erfahrungen wieder Abstand davon nehmen.

Zur Rettungsflugwacht muss ich dich leider berichtigen: Inzwischen arbeiten genau die mit Drückern, hatte letztes Jahr ein äusserst unseriöses Arbeitsangebot von denen...

hansi2k
07.05.2010, 15:57
Wobei selbst das nicht verboten wäre ;)

Allerdings würd ich mich dann wohl in Grund und Boden schämen, solange es nicht nen gaaanz alter Oldtimer ist *g*

MfG Fabsi

also wo Polizei draufsteht muss auch Polizei drin sein... deswegen auch der palaver vor ca. 2 Jahren mit den Grünen Polizei T-Shirts.

Fabpicard
07.05.2010, 16:42
also wo Polizei draufsteht muss auch Polizei drin sein... deswegen auch der palaver vor ca. 2 Jahren mit den Grünen Polizei T-Shirts.

Falsch, viele Polizisten fühlen sich vielleicht davon gestört, könne aber rein rechtlich nicht wirklich viel dagegen machen...
(Gut, ich gebs zu, den Stress mit Anwalt und Kosten für den zurück bekommen usw. hat man trotzdem, aber man geht definitiv Straffrei aus ^^)

Denn dafür wäre §132a StGB zuständig...

Das du nicht mit einer kompletten Uniform oder mit Hoheitszeichen rumrennen darfst, steht da drin, aber der Schriftzug "Polizei" ist KEIN Hoheitszeichen...

MfG Fabsi

Pille112
07.05.2010, 16:53
[...]
Die Journalisten die ich damals kannte, haben sich deutlich abgegrenzt von BOS'lern, ohne auf angemessene Kleidung zu verzichten. Reflektierende Warnwesten mit greller Aufschrift "PRESSE", wenn nötig festes Schuhwerk (ja, gerne auch mit Stahlkappe und -Sohle) usw.
So, wie sich das halt gehört.[...]


...das wäre auch in meinen Augen der Idealfall!!!
Auch Warnschutzkleidung nach EN471 (siehe unten) wäre o.k. wenn deutlich Presse draufsteht



Anderes Thema, aber ähnlich gelagert:
Ein anderer Punkt der mir im Magen juckt sind diese Spendensammeltrupps von DRK, Johaniter usw., welche in voller Einsatzkleidung des Rettungsdienstes durch die Straßen von Tür zu Tür ziehen, gleichzeitig aber weder eine Berechtigung für BOS-Funk, noch eine wirkliche Qualifikation als Sanitäter haben. Nö - die Kleidung dient ja nur dazu dem potentiellem Spender seine Identität (die des Vereines für den gesammelt wird) deutlichst vor Augen zu führen.
Meine Freundin hatte damals mal ein Bewerbungsgespräch bei solch einer Truppe.
Rettungsdienst? Nö. Einsätze? Nö. Wir brauchen nur Spendensammler. Die DRK-Kleidung müssten Sie aber selbst finanzieren.
Sorry...zumindest dieser Verein, an dessen Büro ich manchmal vorbeigehe, erinnert mich nicht an DRK oder Rettungsdienst, sondern eher an eine anmaßend getarnte Drückerkolonne.

Nach meinem Wissensstand hat das DRK eine Berliner Werbeagentur mit der Anwerbung von sog. fördernden (zahlenden) Mitgliedern beauftragt und diese wiederum beauftragt regionale "Promotion-Teams" (in Fachkreisen auch Drückerkolonnen genannt), diese Mitarbeiter bekommen dann ein EH-Ausbildung vom DRK und werden tatsächlich Mitglider des DRK - allerdings nur auf Zeit und nur für den Zeitraum der Werbetätigkeit.

Nun ja, rechtlich zulässig ist es ja und so sagen sie auch die Wahrheit das sie vom DRK sind - allerdings bekomme ich dabei immer so einen faden "sozialmafiösen" Beigeschmack im Mund

...und was die anderen HiOrg's, sowie IFA und DRF angeht ist es bestimmt ähnlich gelagert.

brause
07.05.2010, 17:24
Falsch, viele Polizisten fühlen sich vielleicht davon gestört, könne aber rein rechtlich nicht wirklich viel dagegen machen...
(Gut, ich gebs zu, den Stress mit Anwalt und Kosten für den zurück bekommen usw. hat man trotzdem, aber man geht definitiv Straffrei aus ^^)

Denn dafür wäre §132a StGB zuständig...

Das du nicht mit einer kompletten Uniform oder mit Hoheitszeichen rumrennen darfst, steht da drin, aber der Schriftzug "Polizei" ist KEIN Hoheitszeichen...

MfG Fabsi

Ist jetzt zwar ein wenig OT, aber trotzdem:

Im Entwurf zur Novelle des hess. RDG ist ein Begriffsschutz für Rettungsdienstbegriffe verankert:

"§13 Schutz von Bezeichnungen
(1) Die Bezeichnungen „Rettungsdienst“, „Krankentransport“, „Zentrale Leitstelle“ oder „Rettungsleitstelle“, „Rettungswache“, „Rettungswagen“, „Rettungshubschrauber“, „Notarztwagen“ oder „Notarzteinsatzfahrzeug“ dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und rettungsdienstliche Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauftragten dienen. Der Träger des Rettungsdienstes kann Ausnahmen zulassen.
(2) Soweit nach Abs. 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen."

Bendix_4123Reloaded
07.05.2010, 18:18
moin moin,

um das ganze hier mal etwas zu entwirren auch mal etwas OT.

Also einen Scanner darf jeder besitzen und sogar in Betrieb nehmen. Alleine das Vorhandensein eines solchen Gerätes rechtfertigt nach derzeitiger Rechtssprechung noch keinen Polizeibeamten, das Gerät einzuziehen. Spät. bei Gericht würde das Gerät wieder freigegeben werden, es sei denn, es liegen eindeutige Beweise für das hören des BOS-Funkes oder ähnlichem vor.

Das KFZ ansich erfüllt noch lange nicht den Straftatbestand der Amtsanmaßung wieso auch - sagt ja keiner, das er zur Feuerwehr gehört oder ähnliches... Mag sein, das es moralisch gesehen etwas grenzwertig ist, aber das zählt am Ende vor Gericht sowieso nicht.

Im übrigen hat neulich höchst richterlich das Landgericht Berlin entschieden, das eine Weste oder ein T-Shirt mit der Aufschrift POLIZEI nicht den Tatbestand eines §§ im STGB erfüllt, so lange keine Hoheitsabzeichen aufgedruckt sind. Im vorliegendem Fall hatte ein Mitbürger eine Weste der Kripo in seinem Besitz, welche durch Beamte eingezogen wurde, mit der Begründung, das man doch keine Polizeiweste haben darf. Falsch gedacht, das LG Berlin hat die Weste wieder freigegeben, obwohl es sich bei der um ein Kleidungsstück handelt, was die Zivilbeamten in den größeren Städten tragen. Alleine die Aussage, man könnte ja die Weste anziehen und tragen reicht hier nicht aus.

Ich könnte morgen auch sterben und deswegen kauf ich mir noch lange keinen Sarg.

Quittung
08.05.2010, 04:33
http://www.abload.de/img/unbenannt7dmm.png
Hab mich mal bei dem Webmaster unserer LG hier erkundigt warum unser Lokalreporter immer so schnell auftaucht und hinterher meistens noch mit seinem Auto in die Wache fährt, ob der sich da öfters aufhalten würde...mir wurde gesagt, dass der von der Feuerwehr schon seit Jahrzenten einen FME/DME hat, er wird bei nem Einsatz einfach mitalarmiert. In der Wache würde er sich seltener aufhalten, nur hinterher holt der sich dann den Einsatzbericht ab.

Es gibt also auch bessere Lösungen als scannen :-)

Quittung
08.05.2010, 22:31
Ja nicht den Bericht, Infos zum Einsatz holt er sich ein, so war das gemeint.

Mit der besseren Lösung als zu scannen hab ich das jetzt eben gemeint, einfach mitalarmiert zu werden ^^

Fabpicard
09.05.2010, 00:13
Was wäre, wenn weitere Reporter/Fotografen auf die Idee kommen, das sie auch so von euch informiert werden wollen?

Machs dir doch nicht so schwer, was die machen geht nur so lange gut, wie sich keiner beschwert...
Denn es ist ein Verstoß gegen das UWG...
(Fertig, Thema durch *ggg* hehe)

MfG Fabsi

P.S.: Wollt dich jetzt nicht deine Arbeit abnehmen abc-hose ;)

Quittung
09.05.2010, 00:14
Keine Ahnung, musste die Wehrleitung fragen hehe.
Das ist hier nur der Lokalreporter der sehr engagiert ist und den jeder kennt, irgendwie hat der das vor Jahrzenten geregelt.

Quittung
29.05.2010, 01:02
Diese "Organisation" die hinter dem Fahrzeug mit FWDoku Aufschrift steckt, ist jetzt scheinbar vollständig zum Namen Einsatzdoku.org geworden,

In der Rubrik "Über uns" stellen die sich nochmals vor und bei Einsätzen in der Region AC gibt es immer eine gute BErichterstattung mit Fotos und Videos, was es eben bei der Lokalpresse nicht so ausführlich geboten wird. Mir gefällts soweit !

http://einsatzdoku.org/index.php?option=com_content&view=article&id=145&Itemid=93

sat_nav
11.06.2010, 00:12
Also einen Scanner darf jeder besitzen und sogar in Betrieb nehmen. Alleine das Vorhandensein eines solchen Gerätes rechtfertigt nach derzeitiger Rechtssprechung noch keinen Polizeibeamten, das Gerät einzuziehen.
Kommt darauf an, was damit empfangen wird:

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
aus: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html