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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist das bei euch mit dem Rauchen auf Feuerwehrfesten geregelt?



feuerwehrnotruf112
23.04.2010, 14:19
hallo zusammen,

generell ist es so bei uns geregelt das es in der wache ein komplettes rauchverbot gibt da es ein öffentliches gebäude ist. nun haben wir einmal im jahr unser alljährliches feuerwehrfest was es nun seit 32 jahren gibt. auch bei diesem fest möchte die stadt ein rauchverbot aussprechen.

wie ist es bei so einem fest bei euch geregelt? darf bei euch in der fahrzeughalle geraucht werden? die tore sind bei uns offen und in der halle sind sitzgelegenheiten und dort spielt abends die band.

würde mich über eure antworten freuen. ebenso vieleicht ein paar rechtsgültige urteile dazu.

mfg carsten

Astra12
23.04.2010, 15:10
Urteile? ich denke sowas ist garnicht nötig, wenn shcon die Tore offen sind,kann man auch kurz vor dem Tor rauchen. wo ist da das Problem. bei uns gilt das Rauchverbot immer, da kan das Fest 200 Jahre alt sein.

bastelheini
23.04.2010, 17:16
Einfach überall Rauchverbotsschilder ranmachen und keine Aschenbecher verteilen...die meisten gehen halt vor die Tür...die paar die dann abends drinne bleiben ist ja ne so schlimm....ihr habt ja deutlich dafür gesorgt das man eig. nicht rauchen darf

Leitstelle_V
24.04.2010, 10:27
Eindeutig eine HiOrg betreffendes Thema:


*** Thread VERSCHOBEN ***Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=27) in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=4) verschoben.

AkkonHaLand
24.04.2010, 21:53
1. Es gibt in Deutschland das Nichtraucherschutzgesetz. Da steht drinne wo geraucht werden darf. Öffentliche Gebäude gehören nicht zu den Räucherkammern.

2. In Fahrzeughallen, egal ob die Fahrzeuge drinne stehen oder nicht, gilt sowieso ein generelles Rauchverbot.

Damit dürfte sich die Antwort doch wohl eindeutig gegeben haben, oder bestehen da bei irgendjemandem noch Zweifel?

AkkonHaLand
25.04.2010, 08:02
Dann werde ich doch konkreter... Der TE kommt aus NRW, also:

Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW (http://www.mags.nrw.de/08_PDF/002/Nichtraucherschutzgesetz_Juli_2009.pdf):

Anzuwenden sind:
§1 Abs1; §2 Abs1a und 1c; §6
Ich bin der Meinung §3 Abs3b ist hier nicht anzuwenden.

Mister-X
25.04.2010, 11:51
Hy,

komme aus NRW....

Es darf nicht geraucht werden da kein Brauchtumsfest....

Haben jetzt unser 125 Jähriges Jubiläum am 1.Mai und richten einen Tag vorher den Tanz in den Mai aus.... Tanz in den Mai ist brauchtum... dort darf also geraucht werden... den folgenden Abend wenn wir unser jubiläum ausrichten darf nicht geraucht werden... ist nunmal so... und man merkt es wenn man hinterher abrechnet was dabei rumkommt erheblich, mussten wir letztes Jahr schon feststellen :o(

Grüße

Florian kommen
03.05.2010, 21:37
Bei uns gilt im kompletten GH ein Rauchverbot! Dieses wird 365 Tage im Jahr ohne Ausnahme und Kompromiss umgesetzt! Es wurde auch von Anfang an ohne Probleme angenommen! Sowohl von der Wehr als auch von der Bevölkerung bei unserem jährlich stattfindenen Vereinsfest mit ca 2000 Besuchern!