Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulässiges Gesamtgewicht
Hallo
Hat irgendwer Gesetzestexte die das Überschreiten des ZGG regeln.
Danke
Hallo Peter,
was für ein Gesetzestexte benötigst du ?
Es gibt kein Gesetz, dass das Überschreiten des zulässigem Gesamtgewicht regelt. Es gibt lediglich das Gesetz, dass das Überschreiten verbietet.
Gruss
JS
Andreas 53/01
14.01.2003, 20:37
Hallo!
Findest Du unter §34, §42 der StVZO
Ein für das Zulässige Gesamtgewicht und deren Feststellung durch autorisierte Personen zuständiger Paragraph lautet §31c der StVZO !
Grundsätzlich und ohne Ausnahmeregelungen sind die Zulässigen Gesamtgewichte immer einzuhalten!
Überschreitungen sind in keinem Fall zulässig oder dürfen Ausnahmeregelungen enthalten!
Ordnungswidrigkeiten regelt der §69a StVZO !
MfG
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