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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitgliedschaft in zweiter HiOrg



Vossibaer76
14.01.2003, 14:18
Hallo zusammen,

wollte mal wissen ob ihr und wenn welche Erfahrungen ihr damit habt mit Mitgliedern die in einer zweiten HiOrg sind. Bei mir ist das so das ich bei ner FF bin und noch in der Nachbarstadt im DRK. Mein Wehrführer hat damit kein Problem, O-Ton:"Solange du deine Einsatzzahlen und Dienste hälst kannst du von mir aus noch ins THW gehen"..Gut, wir wollen ja mal nicht übertreiben:-). Witzigerweise meinen aber einige Mitglieder sie müssten sich etwas aufspielen. Was ich meinerseits nicht ganz verstehen kann da es ja genug Mitglieder gibt die z.B. im Fussballverein sind und jede Woche auf Turnier oder im Schützenverein usw. und damit auch nicht verfügbar. Das Argument mit der Großschadenslage kann ich da auch nicht gelten lassen. Bin da im DRK-Plan nicht mit drin.

So..jetzt seid ihr mit Meinungen und Erfahrungen dabei:-)

Cu
Sven

STORM
14.01.2003, 15:50
Wenn deine beiden "Bosse" eiverstanden sind gibt es kein Problem.
Wie du selbst sagst gibt es mit der Großschadenlage auch keine Konflikte was soll also dagegen Sprechen?!

Ich selbst bin in einer FF und in einer(Feuerwehr-) KatS -Einheit (Gemeinsame Einsatzführung Ort - GEO) einige Kammeraden haben wohl auch etwas dagegen weil ich nun bei einer Großschadenlage (bzw Katastrophe) definitiv nicht bei meiner FF bin. Aber wann kommt das mal vor? Außerdem überschneiden sich 3-4 Dienste im Jahr was (von einigen) auch nicht wirklich akzeptiert wird.

Rhein-Sieg 17-11-01
14.01.2003, 16:06
genau so war (is) das bei mir auch bei der JF in der ich bin meinten einige das, dass ja wohl ene frechheit wäre in 2 Hiorgs zu gehen und kammen auch mit dem argoment von wegen Großschadenseinsatz und so. Ich weiß jetzt nicht aus welchen Bundesland du kommst aber in NRW is es jetzt seit dem 25.02.2002 in der neuen LVO erlaubt in 2 Hiorgs zu sein must

gruß marcel

Vossibaer76
14.01.2003, 16:18
@Rhein-Sieg

Kannst du mir mal nen Link dazugeben oder ne Quelle, ich bin nämlich aus NRW:-)..

@STORM

also vom DRK her auch keine Prob´s..die sind halt froh welche zu haben:-).... Naja..also die Großschadenslage hatten wir erst einmal..und da war das DRK aussen vor....

CU

Sven

PATRON-PRO
14.01.2003, 16:24
Moin
Bei mir war ganz anders, als ich zum Sanitätsdienst gekommen bin und erzähl habe das ich auch noch in der Feuerwehr bin waren die Leute beim Sandienst darüber sehr aufgeschlossen weil es auch GROßE VORTEILE haben kann in zwei verschiedenen HiOrgs zusein!! ODER NICHT?!
Mein Wehrführer fand es am Anfang wiederum auch nicht gut, weil auch einige Dienste auf ein gleiche Datum fallen!!
Doch später hat er ein Glück auch eingesehen dass es Viel Sinn macht ,wenn ein Feuerwehrmann auch eine zusätzliche Sanitäterausbildung hat!!!!

So kann ich nur hoffen das dies bei Allen von Uns so gut annerkannt wird und da wo jetzt noch nicht hoffentlich auch bald!!!

Rhein-Sieg 17-11-01
14.01.2003, 16:50
@vossibear


www.feuerwehrmann.de und dann auf LVO 25.02.2002 klicken und suchen

Vossibaer76
14.01.2003, 17:09
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§ 10 Mitwirkung in anderen Organisationen

Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehren-amtlich aktiv mitwirken
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mhh..das liest sich aber irgendwie anders. Gut, habe ja damit auch kein Problem, bis jetzt, die Führung steht da ja hinter mir.

76440
14.01.2003, 23:29
also ich hab jetzt auch keinen link, aber in NRW ist es mittlerweile definitiv erlaubt !!

und bei mir handhabe ich das ganz einfach: der dienst in der fw geht vor jedem dienst der hiorg. ich bin in erster linie feuerwehrmann !! allerdings bin ich in 2 funktionen bei der hiorg: einmal als aushilfe, einmal als ehrenamtlicher. fahr ich also RTW, verdiene somit geld, geht dieses widerum vor der fw, weil is ja job :) bei 'ner großschadenslage is das auch ganz einfach: wenn ich dienst habe habe ich dienst, und ansonsten fahr ich da hin, von wo der melder als erstes geht, sprich entweder feuerwehr oder rettungsdienstunterstützung. und wenn der großschadensfall nicht grad in meinem löschbezirk ist wird wohl der melder der hiorg eher gehen :) und mit dieser regelung hat hier auch niemand ein problem ...

Andreas 53/01
25.01.2003, 17:16
Hallo!

Manche tuen gerade so, als würde die Organistaion völlig zusammenbrechen, käme man nicht immer zum Dienst oder Einsatz !!

Wenn ich neben der Feuerwehr auch Fußball spiele, oder im Kegelverein etc. bin, oder mich sonst wie in meiner Freizeit beschäftige...bin ich ja dann auch nicht immer für die Feuerwehr da...! Kann mir ja keiner verbieten in Urlaub zufahren, und genauso ist das anzusehen, wenn jemand im Urlaub ist kommt er auch nicht zum Einsatz!

MfG

Vossibaer76
27.01.2003, 11:53
Der Meinung bin ich ja auch..aber gut, was in manchen Köppen so halt drin ist. Mir ist halt nur wichtige wo es genau steht. Obwohl der o.g. Text ja sagt "in der Regel" was ja auch wiederum ne auslegungssache ist.... Nunja..vielleicht find ich ja noch was.

PeleMC
28.01.2003, 19:52
Hallo ,

die "diskussion" zum thema "Mitgliedschaft in 2 HiOrgs " gab es schon mal ! Benutzt mal die funktion "suchen"

drk-elw
16.03.2003, 16:21
in unserem Kreisverband gabs kürzlich den Fall, daß ein vom Wehrdienst freigestellter Rotkreuz-Helfer nicht zum Einsatz erschien, weil ihn laut seiner Aussage "zur gleichen Zeit die Feuerwehr brauchte." Dieser Helfer erhielt durch unsere Kreisbereitschaftsleitung eine Abmahnung. Ich habe auch grundsätzliche Bedenken gegen eine Mitgliedschaft in 2 HiOrgs, ganz abgesehen davon, daß ich den Sinn einer Doppelmitgliedschaft nicht ganz verstehe. Ich denke mal, in jeder Feuerwehr, jedem THW, DRK, ASB gibts genug zu tun, daß jeder seine Freizeit ausfüllen kann, ohne noch auf "einer weiteren Hochzeit tanzen" zu müssen. Ist jemand nur Mitläufer in seiner Organisation, dann brauchts keine zweite Mitgliedschaft. Ist jemand sehr aktiv, dann wirds irgendwann mal Überschneidungen geben und man muß sich für Eines entscheiden.
Deshalb ist m. E. auch nicht wichtig, ob irgendwo steht erlaubt oder nicht erlaubt.
Gruß aus Südbaden

Otto
17.03.2003, 16:01
Grüß Euch!
Ich bin auch Mitglied in FW und THW (verpflichtet). Uns hat man von Anfang an gesagt, dass im Einsatzfall wir beim THW zu erscheinen haben, sofern wir nicht schon am Einsatz sind (Nachalarmierung THW). Ist doch eigentlich logisch. Beim großen HW ging das zwar etwas drüber und drunter, aber da hat dann auch keiner was gesagt.
Ist einer von euch hier in zwei FW z. B. (Stadt und Land?). Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht?

Gruß Otto

Florian Feuerbaer
26.03.2003, 18:15
Ich habs vor einem Jahr in NRW probiert, und wollte von der JF in die FF + DRK wechseln. Das wurde mir von beiden Seiten nicht erlaubt.

Grüße

Florian

Carsten Gösch
09.04.2003, 09:12
Mir ist die Rechtslage in NRW so bekannt:

Ein Mitglied einer Freiwillingen Feuerwehr ist durch den Wehrführer zu entlassen, wenn er aktiver Helfer in einer mitwirkenden Hilfsorganisation wird. (Steht so im FSHG, kann ich gerne mal genauer raussuchen)

Da bedeutet, daß sich der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau in einer anderen Hilfsorganisation nicht für die allgemeine Gefahrenabwehr verpflichten darf. Über die Mitgliedschaft sagt das aber nichts. Bei uns (DLRG) wird klar zwischen Mitgliedschaft und aktiver Mitwirkung als verpflichteter Helfer unterschieden. Wir haben einige Feuerwehrleute dabei, die hin und wieder Dienste mitmachen, aber nicht als verpflichteter Helfer.
Grundsatz: Man kann nur einem Herren dienen!

Das ist dann genau wie bei einem anderen Club/Verein. Da dürfen Feuerwehrleute auch mitmachen und Fußball spielen oder Kegeln.... aber wenn die Feuerwehr ruft, sind sie weg. Wenn man das entsprechend plant, ist das kein Problem. Es müssen nur alle Seiten vorher über diese Prioritäten informiert sein.

Tom77
17.04.2003, 17:52
Hi,

also ich bin auch in 2 HilfsOrg. aber gott sei dank nur in DLRG und THW. Hier hab ich von Anfang an klar gesagt das das THW die Org. ist die mich in einer Schadenslage klar einplanen kann. Wäre also ein Einsatz von DLRG und THW zugleich werde ich vom THW alarmiert und von der DLRG nicht.

Wenn ich mit der DLRG am Steinhuder Meer als Bootsführer bin sehe ich das nunmal als unabkömmlich bzw Pflichtenkollision an und kann nur schwer weg. Wenn nicht möglich gehts halt auch nicht.

Während meiner aktiven Zeit im RD war es auf der Rettungswache sogar so das ich sobald ein Ersatz da war aus den Dienst gehen und zum THW fahren konnte. Das sind aber alles klare Absprachen die man auch VOR der ersten Alarmierung machen sollte.

Ciao
Tom

tower911
07.05.2003, 16:51
Laut Laufbahnverordnung NRW darf man in 2 HiOrg sein wenn man in keiner eine Führungsposition einnimmt. Also Löschzugführer ist oder Wehrführer. Ausserdem soll damit vorgesorgt werden das Tagsüber wieder mehr Feuerwehrleute beim Einsatz sind. Bin ich in astadt in der feuerwehr und arbeite in bstadt so kann ich nachts und am wochenende in astadt einsätze fahren udn tagsüber in bstadt zum einsatz gehen. die dienste mache ich dann bei beiden wehren mit. ne gute regelung finde ich.

tower911