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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Siegen-Weidenau: Mit Blaulicht und Martinshorn zur neuen Feuerwache



Angriffstrupp
29.03.2010, 09:28
Mit Blaulicht und Martinshorn ging es am Samstagmorgen im Korso von rund 25 Einsatzfahrzeugen von der hauptamtlichen Siegener Feuerwehr nach Weidenau: Es stand der Umzug aus der Fludersbach in die neu errichtete Wache an der Weidenauer Straße an. Die offizielle Eröffnung wird in den kommenden Monaten erfolgen.
Im Oktober 2008 wurde mit dem Bau der neuen Feuerwache begonnen, nun ist sie fertiggestellt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen haben die Wehrleute in Eigenregie immer wieder größere Gegenstände in die neue Feuerwache gebracht. Am Freitag stand dann der große Umzugstag an, an dem die gesamten, prall gefüllten Kartons ihren Weg nach Weidenau fanden.
Nachdem alle Fahrzeuge am Samstag die neue Wache erreicht hatten, wurden sie ihren Stellplätzen in den beiden großen Fahrzeughallen zugewiesen; Feuerwehrleute und Rettungsassistenten konnten nun ihren Dienst aufnehmen.
Natürlich mussten den ganzen Samstag über Möbelstücke, Ausrüstungsgegenstände und Kartons geschleppt und ausgepackt werden. Diese Arbeit wird die Wehrleute auch in der kommenden Woche noch begleiten. Die neue Kreisleitstelle konnte bislang noch nicht in Betrieb gehen, sie wird aller Voraussicht nach im Mai ihren Dienst an der Weidenauer Straße aufnehmen.
Wie der Leiter der Feuerwehr Siegen, Matthias Ebertz, mitteilte, werden nun alle Einsätze, die von den hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes gefahren werden müssen, von der Weidenauer Straße ausgehen. Das spart, wie Probefahrten ergeben hatten, viel Zeit, da die Einsatzfahrzeuge direkt auf die HTS in beide Fahrtrichtungen auffahren können. So kann auch das südliche Siegener Stadtgebiet innerhalb der vorgesehenen Alarmfristen erreicht werden.

Quelle:
http://www.blaulichtreport-suedwestfalen.de/news_m__rz_2010.html

http://rund-ums-blaulicht.de/Maerz/25032010_Wache_zieht_um.html

http://www.siegener-zeitung.de/news/sz/de/siegen/1/artikel/95/im-korso-zur-neuen-wache.html

Mr. Blaulicht
29.03.2010, 16:35
Mit Blaulicht und Martinshorn ging es ...
Wenn das Stichwort "Umzug" tatsächlich eine SoRe-Fahrt rechtefertigt, läuft auch mein nächster Wohnungswechsel deutlich schneller!
Oder fällt jemandem von Euch eine andere Begründung ein?

Gruß, Mr. Blaulicht

hansi2k
29.03.2010, 16:55
Als bei uns 2008 der Amtleiter Pensioniert wurde haben die von der BF den auch mit nem Gesamten Zug + Sonderfahrzeuge mit Sonderrechten von Zuhause abgeholt, und dann Quer durch die Stadt! Stand sogar in der Zeitung...

MeisterH
29.03.2010, 18:16
Wenn das Stichwort "Umzug" tatsächlich eine SoRe-Fahrt rechtefertigt, läuft auch mein nächster Wohnungswechsel deutlich schneller!
Oder fällt jemandem von Euch eine andere Begründung ein?

Gruß, Mr. Blaulicht

Klugsch...

Mein Gott, du warst garantiert früher genau der Typ von Kind, "Papa, Papa, der Mann geht bei Rot über die Ampel".... Kann man sich nicht erstmal an die eigene Nase packen?

Mr. Blaulicht
29.03.2010, 18:20
Kann man sich nicht erstmal an die eigene Nase packen?ICH ziehe nicht mit Blaulicht um!

sschaebe
29.03.2010, 19:13
Auf dem Bild in der Zeitnung war kein Fahrzeug mit angeschaltetem Blaulicht zu sehen. Vieleicht wurde ja nur die alte wache kurz mit SoSi verabschiedet und die neue dann mit SoSi begrüßt (jeweils auf dem Hof). Wir wissen es nicht, denn keiner war dabei.
on daher alles nur Spekulatius.
Gruß
Simon

Angriffstrupp
29.03.2010, 19:19
Auf dem Bild in der Zeitnung war kein Fahrzeug mit angeschaltetem Blaulicht zu sehen. Vieleicht wurde ja nur die alte wache kurz mit SoSi verabschiedet und die neue dann mit SoSi begrüßt (jeweils auf dem Hof). Wir wissen es nicht, denn keiner war dabei.
on daher alles nur Spekulatius.
Gruß
Simon

Es wurde nur das letzte Stück per mit SoSig zurück gelegt...!
Aber auch auf den Bildern in der Zeitung sowie auf der HP das die Fahrzeuge ( Teilweise) Blaulicht an haben...

Brandbatsch
29.03.2010, 20:46
Na dann sind die wenn ich das jetzt richtig gelesen habe OHNE Sonderechte anzuzeigenunterwechs gewesen ?

Grüßele Brandbatsch

Mister-X
29.03.2010, 20:53
Wenn das Stichwort "Umzug" tatsächlich eine SoRe-Fahrt rechtefertigt, läuft auch mein nächster Wohnungswechsel deutlich schneller!
Oder fällt jemandem von Euch eine andere Begründung ein?

Gruß, Mr. Blaulicht

Kollonnenfahrt

Wenn mit wegerecht dann merkwürdig... könnts mir nur noch vorstellen das es so gedraht wurde "Einsatzbereitschaft muss schnellstmöglich Hergestellt werden".

Trotzdem komisch, stimme ich zu.... könnten ja auch von unterwegs anfahren...

Mr. Blaulicht
29.03.2010, 21:25
Wenn mit wegerecht dann merkwürdig... könnts mir nur noch vorstellen das es so gedraht wurde "Einsatzbereitschaft muss schnellstmöglich Hergestellt werden".
Das darf nicht so gedreht werden. SoRe dürfen explizit nur für eine konkrete Situation (bzw. für eine feste Annahme einer konkreten Situation) verwendet werden.

Man sollte sich bei solchen Aktionen fragen, wie denn die Außemwirkung ist. Eine Feuerwehr, die sich bisher meist durch ihre Trinkfestigkeit am Dorffest hervorgetan hat, wird mit so etwas bestimmt keine gute Ressonanz ernten...

Mister-X
29.03.2010, 21:39
hmm ja...

also sind ja wahrhaftig mit Sonder und Wegerecht gefahren... das habsch nach bissel googeln nu rausgefunden.

Das Wegerecht kann ich ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen... das Blaulicht hätte ich halt noch einigermaßen verstanden mit kolonnenfahrt... aber so... k.p.

evtl. kommt ja einer aus der gegen und weiß mehr...

Mr. Blaulicht
30.03.2010, 07:25
Naja, zu ersten würde ich die knapp 90 Hauptamtler der Feuerwehr Siegen nicht unbedingt zählen ;-)
Um Gottes QWillen: Das wollte ich auch niemandem unterstellen. Das war nur als Beispiel gemeint.

Ich würde das nicht so eng sehen. Natürlich hat diese SoSi-Nutzung keinen rechtlichen Hintergrund, aber den kann man bei sovielen Fahrten anzweifeln, da lass ich mir das bei so einem freudigen Ereignis wie einem Neubaubezug gefallen.
Nun, interessant wird so etwas auch erst, wenn etwas passiert...

Gruß, Mr. Blaulicht

Pepsi79
30.03.2010, 19:25
Die BF Heidelberg ist am 14.09.2007 übrigens auch mit Sondersignal in die neue Wache umgezogen...

http://www.feuerwehr-wieblingen.de/cms/component/option,com_pressearchiv/task,showitem/catid,/id,10/Itemid,86/lang,de/

Mr. Blaulicht
31.03.2010, 13:36
Ich weiß! Und ein RTW im Notfalleinsatz musste Gerüchten zufolge warten, bis der Zug durch war. Genau das meinte ich!
Und dass die BF Heidelberg einen ganz eigenen Sinn für Recht und Ordnung hat, zeigt die Diskussion über Integrierte Leitstellen in Baden Württemberg...
Insofern wundert mich hier gar nichts mehr. Mir wurde mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde angedroht, weil ich ein Feuerwehrfahrzeug fotografiert hatte!

Gruß, Mr. Blaulicht

EIB-Freak
01.04.2010, 20:36
Die FF Markdorf (Bodenseekreis) ist auch mit hornblau umgezogen. http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/markdorf/Mit-Blaulicht-auf-zur-neuen-Heimat;art372484,4187668

Angriffstrupp
02.04.2010, 09:13
Und hier zu guter letzt noch ein Video dazu: http://www.siegener-zeitung.tv/index.php?&vid=214&r=2

jabbo
05.04.2010, 17:19
Ich hab das Thema jetzt eine Zeit lang still mitverfolgt und muss mir eine Frage stellen. Bist Du, Mr.Blaulicht hier wirklich richtig aufgehoben? Gehst Du jeder Verordnung wie sie niedergeschrieben ist so direkt nach? Lebst Du eigentlich in einer realen Welt? Du lebst doch so wie es vom Gesetz vorgeschrieben ist, ohne jegliche Abweichung. So kommt es mir doch jedesmal vor, wenn ich deine Beiträge lese. Hallo, gehts bei Dir noch? Du hast doch einen an der Klatsche. Eine neue Wache ist doch wohl ein Grund zum feiern. Ob jetzt die Wehr XX oder XY dort mit Horn hinfährt oder nicht doch wohl keine Straftat. Es wurde langsam und ordentlich gefahren. Man will hiermit zeigen, schaut her wir freuen uns, dass wir ein neues zu Hause haben. Kein Fahrzeug der 25 Fhz ist über eine rote Ampel gerast wie im normalen Einsatzfall. Was regst Du dich eigentlich so auf? Manchmal frag ich mich doch wirklich, was für Paragraphenscheisser unter uns sind. Darf man nichtmal mehr mit einem neuen zu Hause etwas feiern? Sorry, aber da lang ich mir doch echt an den Kopf bei deinen Beiträgen.
Ich bin ja mal gespannt ob der Beitrag hier gelöscht wird. Sollte es der Fall sein zeigt sich wie gut Du Kritik einstecken kannst.

Astra12
05.04.2010, 17:56
Kritik hin oder her, hier find ich sie auch berechtigt,Aber doch nicht in dem Ton,
das kann man auch freundlicher und höflicher sagen.

Mr. Blaulicht
06.04.2010, 01:51
Also gut!
Um das wichtigste mal vorwegzunehmen:
Ich bin ja mal gespannt ob der Beitrag hier gelöscht wird. Sollte es der Fall sein zeigt sich wie gut Du Kritik einstecken kannst.
Natürlich lasse ich den Beitrag so stehen, obwohl er eindeutig gegen die Nettiquette und gegen die Forenregeln verstößt, da ich mich hier eindeutig durch

Du hast doch einen an der Klatsche. [...] Paragraphenscheisser
beleidigt fühle. Aber ich sehe dass nicht so wild.

Viel schlimmer finde ich den Vorwurf an das komplette Moderatorenteam, dass Beiträge hier verschwinden könnten, nur weil sie "unbequem" sein könnten. Als Teil dieses Teams kann ich aber durchaus versichern, dass dies nicht so ist.


Nun aber zu Deinem eigentlichen Problem:
(Ich habe mir erlaubt, den etwas wirren Beitrag etwas zu sortieren...)

Ich hab das Thema jetzt eine Zeit lang still mitverfolgt und muss mir eine Frage stellen.[...] Was regst Du dich eigentlich so auf? Manchmal frag ich mich doch wirklich, was für Paragraphenscheisser unter uns sind. [...] Sorry, aber da lang ich mir doch echt an den Kopf bei deinen Beiträgen.
Dabei hättest Du bleiben sollen. Dann hätte ich meine Ruhe und müsste dieses Thema nicht zerpflücken.

Bist Du, Mr.Blaulicht hier wirklich richtig aufgehoben?
Ich denke schon. Und angesichts der Tatsache, dass ich mich hier seit fast 7 Jahren sehr wohl fühle und Angriffe wie der Deinige eher selten vorkommen, gehe ich davon aus, dass das auch andere so sehen.

Gehst Du jeder Verordnung wie sie niedergeschrieben ist so direkt nach?
Ja, eigentlich schon. Besonders dann, wenn ich sogar den Nutzen hinter Verordnungen und Gesetzen verstehe.
Sicherlich dehne ich die ein oder andere Verordnung mal, aber dann hat das meistens einen mehr oder weniger begründbaren Zweck.
Aus Jux und Tollerei habe ich mich allerdings (als Erwachsener) noch nie über irgendwelche Regeln hinweggesetzt.

Lebst Du eigentlich in einer realen Welt?
Ich schon. Gegenfrage: Hättest Du mich in der realen Welt so von der Seite angemacht?

Du lebst doch so wie es vom Gesetz vorgeschrieben ist, ohne jegliche Abweichung. So kommt es mir doch jedesmal vor, wenn ich deine Beiträge lese.
Was ich tue, und was ich schreibe, sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Allerdings halte ich mich - wie oben bereits geschrieben - im Großen und Ganzen schon an die Gesetzte und Verordnungen. Dafür sind sie doch auch eigentlich da, oder?

Nun scheint der eigentliche Kern Deines Beitrages zu kommen:

Eine neue Wache ist doch wohl ein Grund zum feiern.
Das ist ohne Zweifel richtig und wird - hoffentlich - auch von niemandem bestritten.

Ob jetzt die Wehr XX oder XY dort mit Horn hinfährt oder nicht doch wohl keine Straftat.
Ich bin kein Jurist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass bei einer rechtswidrigen Sondersignalfahrt durchaus auch "Gefährdung des Straßenverkehrs", "Nötigung" oder gar ein "Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" in Betracht kommen könnten. Damit wären wir sehr wohl im Straftatsbestand.

Es wurde langsam und ordentlich gefahren. Man will hiermit zeigen, schaut her wir freuen uns, dass wir ein neues zu Hause haben.
So ein Quatsch! Sondersignale bedeuten, dass jemand in akuter Gefahr ist und dass schnelle Hilfe benötigt wird. Eine Assoziation zwischen Blaulicht und Spaß kann ich beim besten Willen nicht herstellen und halte so etwas auch für ziemlich fehlgeleitet. Vielleicht solltest Du Dich an dieser Stelle fragen, ob Du richtig bei Deiner Hobbywahl liegst...

Kein Fahrzeug der 25 Fhz ist über eine rote Ampel gerast wie im normalen Einsatzfall.
Du bist noch nicht so oft im Einsatz gefahren, oder? Fahrzeuge rasen nie - auch nicht im "normalen" Einsatzfall mit Sondersignal - über eine rote Ampel! Und was bitte ist ein "normaler Einsatzfall"?

Darf man nichtmal mehr mit einem neuen zu Hause etwas feiern?
Findest Du wirklich, dass der Straßenverkehr der richtige Ort und Einsatzfahrzeuge die richtigen Mittel zum Feiern sind?

Grundsätzlich lässt sich zumindest für mich aus Deinem Beitrag herauslesen, dass Du offensichtlich Spaß mit Verantwortung verwechselst.
Vielleicht solltest Du Dir darüber mal Gedanken machen...

Gruß, Mr. Blaulicht

Pepsi79
06.04.2010, 08:41
Noch ein "dringender" Umzug...:
http://www.youtube.com/watch?v=fQfk4wwynhE

Andreas 53/01
09.04.2010, 07:49
Hallo!

Also den Ausmarsch und Einzug ins neue Domizil kann man schon Standesgemäß mit Licht und Signal vollziehen ( haben wir auch so gemacht ), aber eine durchgängige Fahrt durch die Stadt dient eher der allgemeinen Verwirrung unter den Autofahrern...

Gruß

B. Trifft
01.09.2011, 03:52
Hallo,
durch Zufall bin ich auf eure Diskusion gestoßen.
Irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen.
Um mich schlau zu machen mußte ich nur mal kurz googeln und dann auch LESEN was unsere Gesetze und Verordnungen dazu schreiben.
Lieber Mister-X: Kollonenfahrt konnte ich nicht finden
(meinst du evt. geschlossenen Verband ?)
ebenfalls konnte ich in keinem gültigen Gesetz/Verordnung etwas über dein beschriebenes "Wegerecht" finden. Klär uns doch mal auf was du damit meinst und auf Grund welcher Gesetzeslage dieses in Anspruch genommen werden kann (kurz: wo steht das ?)

Und jetzt mal ehrlich, ist es nicht ein besonderes Ereignis wenn eine Feuerwehr alle 100 Jahre (oder wie oft auch immer) umzieht und dies allen Bürgern mitteilt ?

Zum Vergleich möchte ich hier auf Schützenvereine verweisen (die es selbst in Dörfern mit weniger als 200 Einwohnern gibt) die jedes Jahr einen riesen Umzug durch Städte und Gemeinden machen, wo Hauptstrassen durch ein Dutzend Polizeibeamte gesperrt werden müssen.
Gleiches gilt übrigens für Demos (z.B. Montagsdemo in Dortmund -muß man gesehen haben-), Karnevall und Fußball-Ereignisse (EM / WM).

Aber die Feuerwehr ist nunmal eine Behörde und muß sich Vorbildlich an Gesetze halten.
Und wenn ich die §§ 27, 29, 35, 38 der StVO richtig verstanden habe, war die Feuerwehr als geschlossener Verband sogar dazu verpflichtet das blaue Blinklicht einzuschalten ("...Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden..., ...Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch" §29 StVO)
Als letztes möchte ich noch den §38 Abs.2 StVO zitieren: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Als "nicht-Jurist" hoffe ich doch sehr etwas Licht ins Dunkle bringen konnte und gebe nebst den Quellen (google, Wikipedia, Bundesministerium der Justiz) auch noch nen Tipp an alle die es angeht:
Erst denken dann reden !
(bzw. schreiben)

Gruß
B. Trifft

zinnlos
01.09.2011, 07:36
Und deswegen gräbst du einen 1,5 Jahre alten Tread aus?

B. Trifft
04.09.2011, 18:35
Ja, denn er wid ja scheinbar immer noch gelesen !

Lars Zerpich
05.09.2011, 13:38
@B.trifft: Das Wegerecht besagt, dass ein Einsatzfahrzeug sich das Recht auf "freie Bahn" verschaffen kann, und zwar mit Blaulicht und Einsatzhorn.
Das steht im § 38 StVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

Außerdem: http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_%28Stra%C3%9Fenverkehrsrecht%29

knutpotsdam
05.09.2011, 22:37
Hallo,
dann werf ich auch mal was ins Feuer:
Umzug bedeutete in den benannten Fällen der BF, alle Fzg. mit teilweise nur einem Kraftfahrer gemeinsam zum neuen Standort zu überführen. Für diesen Zeitraum waren die Kräfte nicht komplett einsatzereit/ handlungsfähig, da eben auf alle Fzg. verteilt.
Daraus ergab sich die Notwendigkeit, diesen Zeitraum so gering wie möglich zu halten.
Schließlich ist die Straßenverkehrsbehörde für Ausnahmen -auch hinsichtlich Sonder- und Wegerechten- zuständig.
Ein entsprechender Antrag mit positivem Bescheid erübrigt nahezu alle vorhergehenden Diskussionen, da sodann die Nutzung "rechtskonform" ist.

Beste Grüße
Knut

Feuermelder
05.09.2011, 22:49
Muss man da nun unbedingt eine Diskussion drüber führen? Herr Gott, die Herren der hauptamtlichen Wache sind nun mal umgezogen, basta! Wie oft zieht eine komplette Feuerwache samt Leitstelle, Lagezentrum, Ausbildungszentrum, Wachabteilung und Rettungsdienst um? Einmal in hundert Jahren vielleicht? Ob dabei nun mit Sonder- und Wegerecht gefahren wurde oder peng! Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mal Butter bei die Fische, wie oft fahren neue Feuerwehrfahrzeuge mit Sonder- und Wegerecht durch die Gegend, wenn sie brandneu sind, hm? Das geht dann in Ordnung, wenn die Wehr mit Krach- und Krawall auf ihr neues Fahrzeug aufmerksam machen muss?

Max K.
08.09.2011, 15:39
Es geht noch viel weiter.

Ich kenne es so, dass die Polizei bei Laternenumzügen mit Blaulicht vorweg fährt. Dabei darf sie das gar nicht, denn


(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Da der Laternenumzug sicherlich nicht als "Fahrzeug" oder "geschlossener Verband" i.S.v STvO zählt, werde ich die Polizei beim nächsten Anzug direkt mal anzeigen. Kann ja nicht angehen sowas!

Wer Ironie findet darf sie behalten!

marka
08.09.2011, 15:54
[...]Wer Ironie findet darf sie behalten!

Gefunden! :)

Ich setz' noch einen drauf:
Ich würde einen Laternenumzug durchaus als geschlossenen Verband bezeichnen. (Achtung: Ironie!)

Aber mal im Ernst.
Bei einem Laternenumzug geht das in Ordnung, schließlich wird dadurch auf eine besondere Gefahrenquelle hingewiesen.

Feuermelder
08.09.2011, 16:09
Aber mal im Ernst.
Bei einem Laternenumzug geht das in Ordnung, schließlich wird dadurch auf eine besondere Gefahrenquelle hingewiesen.

Wir begleiten unseren Laternenumzug aber auch.

Ich weiß nicht mehr genau wann es war, aber eine Einheit der Feuerwehr Siegen hat auch mit zwei Fahrzeugen einen Oldtimer-Konvoi (Traktoren) zur Absicherung durch die Stadt begleitet. Dort wurde auch mit blauem Blinklicht gefahren.

Max K.
08.09.2011, 19:40
Es geht noch viel weiter.


Stimmt nicht.. Anscheinend zählen Laternenumzüge auch als "Verbände" nach Stvo:

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_27.php

Genau wie vermutlich umziehende Feuerwehren. Zumindest blaues Blinklicht wär dann rechtlich erlaubt.. Und zum Horn.. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wobei, ein paar gibt es ja immer die zu viel Zeit haben und sich an sowas stören...

überhose
08.09.2011, 20:39
Stimmt nicht.. Anscheinend zählen Laternenumzüge auch als "Verbände" nach Stvo:Zählt sie doch einfach zu "sonstigen Einsatzstellen".