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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuerwehrmann privat im Einsatz



Valentina
28.03.2010, 15:29
Hallo,
ich hab eine Frage, wenn ein Feuerwehrmann privat unterwegs ist und einen Hausbrand sieht in dem sich noch ein Mensch (oder mehrere) befinden.Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen? sofort oder wenn er erst bemerkt, dass sich im Haus noch mehre Personen befinden?

Danke :-)

faboi
28.03.2010, 15:37
...Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen?...

Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung

Superyoshi
28.03.2010, 15:41
Ich denke, es verlangt niemand, dass du ohne PSA in ein brennendes Gebäude rennst - doch zumindest den Notruf absetzen muss schon machbar sein! Evtl. kannst du als "Profi" auch schon ne genauere Lage liefern als ein Laie - z.B. Gastank, Wohnhaus/Etagen etc.

Grüße,

Astra12
28.03.2010, 16:04
Hallo,
ich hab eine Frage, wenn ein Feuerwehrmann privat unterwegs ist und einen Hausbrand sieht in dem sich noch ein Mensch (oder mehrere) befinden.Ist er gesetzlich verpflichtet die Personen zu retten? und wo ist das niedergeschrieben? und wann muss er Verstärkung rufen? sofort oder wenn er erst bemerkt, dass sich im Haus noch mehre Personen befinden?

Danke :-)

ich denke ein Feuerwehrmann weis ,das man erst Verstärkung ruft,dann beginnt zu helfen bzw beides gleichzeitig um wertvolle Zeit zu sparen. weil erst ewig selber rumdoktorn und dann merken das nix geht,kann zu spät sein.

FF Pulsnitz
28.03.2010, 16:07
Eigenschutz geht vor! Steht auch irgendwo gesetzlich geschrieben. Denn es nützt niemanden etwas wenn dann der Feuerwehrmann der privat unterwegs ist und dann am Ende auch noch im Haus in Gefahr gerät. Notruf sollte schon mindestens drin sein.

jumbo
28.03.2010, 16:30
Es ist jeder zur Ersten Hilfeleistung verpflichtet, soweit es Ihm zumutbar ist. Oder so ähnlich lautet der Gesetzes-text dazu.! Man ist aber nicht dazu verpflichtet, sich selbst in Gefahr bringen. Es reicht schon wenn man nen Notruf absetzt, um seiner Verplichtung nachzukommen. Es kann ja auch andere Verpflichtungen geben, denen ich nachzukommen habe. Aufsicht von Älteren Personen, oder Kindern.

nederrijner
28.03.2010, 16:52
Neben der Hilfeleistungspflicht gibt es je nach Bundesland auch eine Meldepflicht:

§ 35 Meldepflicht

Wer ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, bemerkt, ist verpflichtet, unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu benachrichtigen, sofern er die Gefahr nicht selbst beseitigt oder beseitigen kann. Wer um Übermittlung einer Gefahrenmeldung ersucht wird, ist im Rahmen der ihm gegebenen Möglichkeiten hierzu verpflichtet.

FloMa
28.03.2010, 18:03
Naja dir hilfts ja nichts wenn du im Haus stehst und dann erst den Notruf absezt... also erst Notruf, dann kannst mal sehen was du ohne PSA machen kannst, und sonst bleibt dir nichts anderes übrig als warten...

Privat immer im Dienst sind nur Polizisten (so als Randbemerkung)

Astra12
28.03.2010, 18:17
nicht nur die Polizisten, ein Arzt wird auch immer im Dienst sein,
eigentlich jeder in seinem Fachgebiet.

WAF-18-83-1
28.03.2010, 18:47
Ich denke, ihr meint die s.g. "Garantenstellung".
Ich suche gleich mal Gesetzestexte dazu....

FloMa
28.03.2010, 19:30
Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird.. in Privatkleidung hat man keine "Garantenstellung" wie sollen die anderen Leute auch wissen dass du Arzt/Sanitäter/Feuerwehrmann bist?

Max K.
28.03.2010, 20:58
Aber man muss nach seinen Möglichkeiten helfen.. Wenn jemand z.b. nicht mehr Atmet und der Arzt kommt längs und bring die Pers. nur in stabile Seitenlage, kriegt der bestimmt eher ein Problem als derjenige, der das macht, aber nur einen EH-Kurs hat, der 10 Jahre her ist..

Ich denke auch das man als Feuerwehrangehöriger einen qualifizierten Notruf absetzen sollte. Vielleicht auch umher stehende Leute befragen, ob noch jemand in der Wohnung ist, Personen zum einweisen der Einsatzkräfte einteilen usw.

bastelheini
28.03.2010, 21:03
Wieso sollte der Arzt Probleme bekommen?

Bekommt man doch als Feuerwehrmann auch nicht wenn man das Haus nicht gleich löscht oder?

Max K.
28.03.2010, 21:14
Bin jetzt kein Rechtsverdreher, darum nur Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe#Rechtliche_Situation


Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage

Ich denke mal der Vergleich zum Feuerwehrmann hinkt. Ein Arzt kann idR Hilfe Leisten ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei der Brandbekämpfung ohne entsprechende PSA aber kann für den Feuerwehrangehörigen schon eine Gefahr entstehen.

TropicOrange
28.03.2010, 22:08
Ich bin bisher zweimal privat in die Situation gekommen, bei einem Notfall helfen zu müssen. Einmal ein Zimmerbrand, an dem ich zufälligerweise vorbei kam und ein VU mit 4 verletzten Personen.

Ich glaube, dass mir in den Situationen meine Tätigkeit in der Feuerwehr schon half. Gerade als Feuerwehrmann weiß man, worauf es beim Absetzen des Notrufes ankommt und kann dem Disponenten einen groben Überblick über die Lage geben, ohne dass dieser sich das erst mühsam erfragen muss.


Ansonsten sollte aber jeder wissen, was bei einem Notfall zu tun ist, egal ob Feuerwehrmann oder nicht. Einen Notruf absetzen kann im Handyzeitalter jeder. Jeder lernt auch in der Fahrschule und in Erste-Hilfe-Kursen, was zu tun ist, wenn man an einem Verkehrsunfall vorbei kommt.

Heldentaten kann, darf und soll man nicht erwarten, im Gegenteil, den Eigenschutz zu beachten muss oberstes Gebot sein. Als Feuerwehrmann in zivil sollte man sich auch davor hüten, an Einsatzorten den großen Zampano zu spielen. Die Einsatzkräfte, die vor Ort sind, wissen schon, was zu tun ist und können niemanden gebrauchen, der ihnen im Weg rum rennt.

Mr. Blaulicht
28.03.2010, 22:40
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hervorhebung durch mich

Damit wir mal wissen, von was wir reden...

Keiner muss sich - unabhängig von der Ausbildung und dem Kenntnisstand - selbst in Gefahr bringen!
Auch ein Arzt muss keine Erste Hilfe leisten, wenn er dadurch zum Beispiel andere Pflichten verletzen würde (zum Beispiel seine kleinen Kinder unbeaufsichtigt im Auto zurücklassen würde etc.).
Gleiches gilt für jeden anderen.
Allerdings kann es sein, dass ein Notruf alleine nicht ausreichend ist. So sollte man schon nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe leisten. Und oftmals können Profis mehr machen als nur die Leitstelle anrufen.

Das Thema Garantenstellung würde mich mal für beamtete Feuerwehrleute interessieren...

[ich sag's aber gleich: Eine Garantenstellung bedeutet nicht automatisch, dass man Hilfe leisten muss wir ein Profi!]

Gruß, Mr. Blaulicht

hannibal
29.03.2010, 05:22
Nein ein Arzt ist nicht immer im Dienst... (natürlich werden die meisten auch Privat helfen)
Garantenstellung hat man doch imho nur wenn zB ein Sanitäter in Dienstkleidung auf der Straße rumläuft und angesprochen wird..

Unsinn..

die Garantenstellung hat nichts mit den Klamotten sondern u.a. der Frage ob du im Dienst bist zu tun

Firebird
29.03.2010, 13:35
Kann nur für Ärzte sprechen:

Eine Garantenstellung habe ich nur wenn ich die Behandlung eines Patienten übernehme, wenn ich gar nichts tue habe ich wie jeder unterlassene Hilfeleistung begangen. Völlig egal ob ich mich zu erkennen gebe oder nicht.

Fange ich an einen Patienten zu behandeln hab ich ab diesem Zeitpunkt eine Garantenstellung d.h. der Patient hat das Recht mich zu verklagen wenn ich ihn nicht richtig und ausreichend behandle (und es zählt dann rechtlich auch nicht mehr wenn jemand anders meine Hilfe "mehr" braucht).

RK_BAD
30.03.2010, 18:27
Unsinn..

die Garantenstellung hat nichts mit den Klamotten sondern u.a. der Frage ob du im Dienst bist zu tun

Oh doch. Die hat auch sehr wohl mit den Klamotten zu tun...

Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.

Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....

TropicOrange
30.03.2010, 23:47
Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....


Was doch auch so völlig richtig ist. Ich als Feuerwehrmann gehe mit offenen Augen durch die Welt und wenn ich irgendwo vorbeikomme, wo Hilfe benötigt wird, dann lange ich hin und helfe im Rahmen meiner Möglichkeiten. Wenn meine Fähigkeiten nicht ausreichen sollten, weiß ich auch, was zu tun ist, nämlich fachkundige Hilfe anzufordern. Wo liegt denn das Problem?

Dein Post liest sich geradewegs so, als müsste man sich tarnen, um nicht als Mitglied einer HiOrg entdeckt zu werden und zuletzt noch helfen zu müssen.

hannibal
31.03.2010, 06:07
Wenn du in Dienstkleidung auf der Strasse rumläufst (scheissegal ob im Dienst oder nicht) und dich jemand anspricht und Hilfe benötigt wird er von jemanden in ner Uniform was anderes erwarten als von jemandem, der Zivilkleidung trägt... Also Garantenstellung.

Deswegen wird einem ja auch nahegelegt, sich auf der Dienststelle umzuziehen und auf so tolle Aufkleber und Schildchen in der Windschutzscheibe zu verzichten. Weil wenn da steht dass du bei Feuerwehr/DRK usw bist, setzt der "Normalbürger" voraus, dass du in der Lage bist anderst zu helfen als andere....

Umziehen auf der Dienststellung hat was mit Infektionsverschleppung zu tun.

Rechtsgrundlagen Garantenstellung (http://www.juraforum.de/lexikon/Garantenstellung)

Von Klamotten steht da nichts.

Mr. Blaulicht
31.03.2010, 12:36
Beamten habe auch nur während ihrer Arbeitszeit und nicht in der Freizeit eine Garantenpflicht, außer sie übernehmen sie freiwillig.
Aißerdem sagt die Garantenpflicht nix über die Qualität der Hilfeleistung aus, sondern verschärft nur die Rechtssprechung im Fall der Unterlassenen Hilfeleistung.

Ansonsten gibt es zum Thema Garantenstellung bereits den ein- oder anderen Thread. Bitte entsprechend dort weiterdiskutieren (obwohl es eigentlich nix zu diskutieren gibt).

Gruß, Mr. Blaulicht

WAF-18-83-1
31.03.2010, 12:49
Unsinn..

die Garantenstellung hat nichts mit den Klamotten sondern u.a. der Frage ob du im Dienst bist zu tun

Ist so nicht richtig.
Ich muss die Unterlagen mal raussuchen.

Wenn ich nen FW/HiOrg-Aufkleber o.ä. am Auto habe, dann kann das auch unter die Garantenstellung fallen....

Mr. Blaulicht
31.03.2010, 14:17
Wenn ich nen FW/HiOrg-Aufkleber o.ä. am Auto habe, dann kann das auch unter die Garantenstellung fallen....

Nein Nein und nochmals nein.

Bitte die Forensuche, Google und einschlägige Quellen nutzen und nicht nach Hörensagen etc. posten.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
31.03.2010, 14:57
Ist so nicht richtig.
Ich muss die Unterlagen mal raussuchen.

Wenn ich nen FW/HiOrg-Aufkleber o.ä. am Auto habe, dann kann das auch unter die Garantenstellung fallen....

Dann such die Unterlagen raus.
Garantenstellung hat überhaupt rein gar nichts mit deiner Ausbildung zu tun und erst recht nichts mit Aufklebern oder Kleidung.

nederrijner
31.03.2010, 15:25
Und selbst wenn, was sollte sich daraus ergeben?
Man muss im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich helfen. Ob als Garant oder nicht macht dann nur für die Strafe beim Unterlassen einen Unterschied. Der "Normalo" wird wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft, der Garant dann halt wegen Körperverletzung/Totschlag durch Unterlassen, obwohl beide das Gleiche (nicht) tun.

Niemand fordert, dass der Garant, von dem wir hier sprechen, irgendwelche Sonderausrüstung oder ähnliches mit sich führen oder alleine ins brennende Haus rennen muss. Dass man im Rahmen der Möglichen und Zumutbaren hilft, sollte eigentlich außer Frage stehen - insofern stellt sich die Frage nach der Garantenstellung gar nicht. Der Arzt in der Freizeit ist dann eben kein Garant, an ihn werden aber andere Anforderungen bezüglich der möglichen und zumutbaren Hilfeleistung gestellt als an den Normalbürger.

Alex22
31.03.2010, 15:52
Der Arzt in der Freizeit ist dann eben kein Garant, an ihn werden aber andere Anforderungen bezüglich der möglichen und zumutbaren Hilfeleistung gestellt als an den Normalbürger.

Joa, dadurch das er aber auch keine Ausrüstung dabei haben muß, kann er in der Regel nicht mehr machen wie ein "normaler" Ersthelfer. ;-)

nederrijner
31.03.2010, 16:01
Naja, Grundzüge der Ersten Hilfe sollte man zumindest von einem praktizierenden Arzt schon erwarten können. Beim Normalbürger reicht ja meistens schon, wenn er irgendwas (im Sinne von Hilfe holen) tut.

Firebird
01.04.2010, 09:12
Joa, dadurch das er aber auch keine Ausrüstung dabei haben muß, kann er in der Regel nicht mehr machen wie ein "normaler" Ersthelfer. ;-)

Das Problem fängt an wenn du als übereifriger Arzt einen Koffer voller Medikamente, ein Intubationsbesteck, etc. dabei hast (was ja einige nicht-Ärzte auch schon mit sich im Auto rumfahren), dann wird nämlich von dir, sobald du die Behandlung eines Patienten übernommen hast, auch erwartet dass du das fachgerecht und passend anwendest, was je nach Fachrichtung und Erfahrungsstand einen vor kleinere oder größere Probleme stellen kann.

nederrijner
01.04.2010, 09:39
Die Erwartung ergibt sich doch nicht aus dem Mitführen, sondern aus den anwenden können. Wenn ich nicht fach- und sachgerecht anwenden kann (und das sollte man als Arzt einschätzen können), wende ich eben nicht an, auch wenn ich Material dabei habe. Auch da sehe ich wieder das Problem für unseren beispielhaften Arzt nicht. Das was er macht, sollte er beherrschen und richtig machen. Das was er nicht beherrscht, macht er eben nicht, da wird keinem ein Strick drauf gedreht.

Aus dem reinen Mitführen kann doch keine irgendwie geartete Pflicht erwachsen, sonst dürfte kein Werkstattmitarbeiter mehr einen RTW Probe fahren.

Wir haben als Feuerwehr auch einen Notfallkoffer mit u. a. Infusionen, Intubationsbesteck, Sauerstoff für unsere RA dabei. Wenn halt gerade kein RA da ist, nehme ich als FA mit einfachem EH-Kurs den Koffer trotzdem mit, benutze aber eben nur die Mittel, die ich beherrsche. Wenn jetzt zufällig ein Arzt vorbei kommt, der seit Jahrzehnten nur in der Pharmaforschung arbeitet und keinen lebenden Patienten mehr gesehen hat, wird keiner von ihm erwarten, dass er das Material einsetzt.