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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : UK4AA Lampen/Halter an Schuberth F200, F210, F220



MiThoTyN
24.03.2010, 15:00
Hallo zusammen!

Bei uns in der Stadt tobt aktuell eine leidige Diskussion, was das Anbringen von Helmhalterungen an die Helme Schuberth F200, F210 und F220 betrifft. Unser SBI hat irgendwo mal aufgeschnappt, dass das Anbringen von nicht mit dem Helm geprüften Teilen verboten ist (was an sich ja erstmal richtig ist) und hat sofort rund 30 (privat beschaffte) UK4AA Lampen samt Halter aus dem Verkehr ziehen lassen.

Die entsprechenden Kameraden sind nun natürlich zurecht etwas verärgert. Die Helmlampen haben sich seit Jahren sehr gut bewährt und bei keinem anderen Thema wurde bisher so konsequent ein "Verbot" in Kraft gesetzt. Ich denk nur daran, dass ja das Anbringen von Zubehör an PSA/PA generell nicht zugelassen ist, folgt man sturr den Aussagen des Herstellers.

Diskussionen mit unserem SBI endeten bis dato immer mit der Aussage, dass Schuberth das so verlangt und wir uns daran halten müssen. Die letzte Woche hat er sogar mit einem Produktverantwortlichen von Schuberth telefoniert, der folgende Gründe offenbarte:

1.) man kann mit der seitlich abstehenden Lampe am Helm im Innenangriff irgendwo hängenbleiben und kommt nicht mehr weg, weil ...
2.) ... die Halterung keine Sollbruchstelle hat.
3.) Der Halter ist aus Metall und leitet somit Strom, ist also am Helm nach UVV nicht zugelassen.

Ich find die Argumente lächerlich, da die sich alle widerlegen lassen:

1.) Schuberth bietet selbst Stirnlampen an, die deutlich mehr Angriffspunkte zum hängenbleiben bieten. (http://kse-lights.com/kse2_de/wp-content/uploads/kooperation_schuberth_f220.pdf)
2.) Schon etliche Halter sind bei uns an der selben Stelle am Plastik gebrochen, weil man mit der Lampe irgendwo hängen geblieben ist, ohne dass sich der Helm vom Kopf gezogen hat. Eine Sollbruchstelle ist also vorhanden.
3.) Der Halter der Schuberth-Lampe ist ebenfalls aus Metall. Außerdem ist die UK4AA, die Helmschale, sowie das Innenleben aus Kunststoff. Wo soll der Strom aus dem kleinen Stück Metal des Halters hinfließen.

In meinen Augen sind das nur Argumente um potentielle Käufer für die eigene Lampe zu gewinnen und den Rest des Wettbewerbs einfach auszuschließen. Trotzdem das offensichtlich ist und bei vielen anderen Zubehörteilen und Ausrüstungsgegenständen die wir nutzen sicher auch so ist, wird NUR bei den Helmlampen dieses radikale Vorgehen durchgesetzt.

Stand ist nun, dass Schuberth IN WENIGEN WOCHEN eine eigene Helmhalterung für die UK4AA Lampen herausbringen will und wir die dann kaufen wollen.

Nun ein paar Fragen dazu:

- Hat jemand Informationen darüber, dass Schuberth eine Helmhalterung für die oben genannten Modelle herausbringen oder bestehende nachträglich zulassen will?

- Wenn es für das aktuelle Modell F220 eine Zulassung für einen bestimmten Halter gibt, nützt uns das gar nichts, da wir durchgehend noch das Modell F210 besitzen. Richtig?

- Gibt es im Bundesgebiet noch eine Feuerwehr, die nur auf Grund dieser Produkthaftung das Tragen von diesen Helmhaltern generell verbietet? (Siehe dazu die Umfrage)

- Wie würdet ihr weiter vorgehen, sollte sich herausstellen, dass Schuberth doch keinen zugelassenen Halter auf den Markt bringt, bzw. eben nicht für den F210?

Danke und Gruß
Joachim

PS: Bitte keine Diskussionen über das private Beschaffen von Ausrüstungsgegenständen und den Sinn und Unsinn von Helmlampen allgemein.

Max K.
24.03.2010, 23:20
Ansonsten Knickkopflampen in Erwägung ziehen.

Die wo befestigt werden? An der Jacke oder in einer Tasche an der PA-Begurtung, was laut manchen Aussagen ebenfalls "verboten" ist.. Von daher kann man es fast gar nicht "richtig" machen.

Aber wenn Schuberth einen Halter für die UK-Lampen anbietet, hat sich das Problem ja eh erledigt?


- Wie würdet ihr weiter vorgehen, sollte sich herausstellen, dass Schuberth doch keinen zugelassenen Halter auf den Markt bringt, bzw. eben nicht für den F210?

Erst mal den SBI zur Herausgabe der privat beschafften Lampe bewegen.
Wenn der "alte" Helmhalter per Dienstanweisung verboten wird, würde ich erst mal gar nichts weiter machen, sondern darauf warten, dass von der Führung eine Lösung kommt. Solange hat man dann halt nur Licht in Form von Handscheinwerfern und/oder benutzt die UK4AA als "Taschenlampen"

MiThoTyN
25.03.2010, 08:02
Eine Überlegung wäre natürlich, zukünftig andere Helme zu beschaffen.

Auf Grund welcher Notwendigkeit? Nur weil man keine Lampen anbringen kann? Utopisch... Das müsste ja von unserem SBI aus initiiert werden und der sieht da keine Notwendigkeit, da er die Vorteile der Helmlampen auch nicht so sieht wie "der Rest".

Wir haben die alten DIN-Handscheinwerfer schon teilweise gegen Knickkopflampen ausgetauscht bzw. ergänzt. Dass ist laut SBI Fortschritt genug. Dass die Lampen in der Brusttasche der Jacke trotzdem nicht das gelbe vom Ei sind, ist eine Meinung die der SBI auch nicht unbedingt teilt.

Wir, als Nutzer und absolute Befürworter der Helmlampen, stehen momentan ziemlich alleine da.

Übrigens wäre - rein rechtlich - das Problem bei einem anderen Helm genauso. Soweit ich weiß hat noch kein Hersteller diese Standardhalterungen an seinem Helm geprüft. Die haben alle nur herstellerspezifische Sonderlösungen mit eigenen - exorbitant teuren - Lampen.


Meine persönlich bevorzugte Ansicht wäre die, auf diesen Zulassungswirrwarr schlicht und ergreifend zu pfeifen.

Danke für diese Aussage!!!!! Genau das ist das, aus was wir uns eigentlich berufen wollten. Aber mit diesem Argument ist nichts zu machen. Auch logische Erklärversuche mit Gegenüberstellung Vorteile/Nachteile und Verhältnismäßigkeit fruchten nicht. Im Endeffekt ist es doch so, dass die Helmlampe im Einsatzfall durch zielgerichtetes Licht und freie Hände die Sicherheit der Einsatzkraft immens erhöht. Das verbieten der Lampen und verweis auf die DIN-Handlampen und Knickkopflampen ist meiner Meinung nach eine größere Gefahr für die Einsatzkräfte, als die Gefahr, die von der Lampenmontage am Helm ausgeht.

Von daher ist so eine Reaktion für mich unverständlich und wird - wie schon gesagt - an keiner anderen Stelle so geführt. Unser SBI ist normalerweise jemand, der bei dem ganzen "Zulassungswirrwarr" schon immer eigentlich eher praktisch gedacht hat und auf viele Sachen gepfiffen hat, nur hier nicht.

MiThoTyN
25.03.2010, 08:09
Die wo befestigt werden? An der Jacke oder in einer Tasche an der PA-Begurtung, was laut manchen Aussagen ebenfalls "verboten" ist.. Von daher kann man es fast gar nicht "richtig" machen.

Absolut richtig. Über kleine Werkzeugtaschen an der Bebänderung der PA wird übrigens auch geredet. Da spricht plötzlich nix dagegen. Das hat - in unserem Fall - Dräger aber auch noch nicht soooooo explizit geschrieben, wie Schuberth oder die Unfallkasse das bei den Helmlampen getan hat. Cool oder?


Aber wenn Schuberth einen Halter für die UK-Lampen anbietet, hat sich das Problem ja eh erledigt?

WENN??? Ich bezweifel das noch ein bißchen....


Erst mal den SBI zur Herausgabe der privat beschafften Lampe bewegen.

Eingezogen in dem Sinne hat er sie nicht. Sie wurden nur von den Helmen entfernt und den Leuten in den Spind gelegt mit der Maßgabe, diese eben im Einsatz nicht mehr zu nutzen.



Wenn der "alte" Helmhalter per Dienstanweisung verboten wird, würde ich erst mal gar nichts weiter machen, sondern darauf warten, dass von der Führung eine Lösung kommt.

Hehe... Klingt einfach.... Zur Führungsetage gehör ich auch. Ne Lösung wäre - wie überhose schon gesagt hat - auf dieses Zulassungswirrwarr zu pfeifen, wie bei vielen Sachen auch. Oder tatsächlich aktiv zu verfolgen, was Schuberth mit den Haltern da treibt. Oder auf ein alternatives Helm/Lampenmodell umzusteigen.

Problem ist nur - wie oben geschrieben - dass unser SBI ja schlussendlich entscheidet und er sieht keine Notwendigkeit sich da intensiv mit zu beschäftigen und sich in dem Fall mal für seine Mannschaft einzusetzen. Bisher beruft er sich einzig und alleine auf dieses Verbot und das wars.

Wir können also tatsächlich erstmal nur warten, was Schuberth macht oder nicht und dann weiter überlegen.

Gruß Joachim

Max K.
25.03.2010, 20:16
Ich bin jetzt kein Arbeitssicherheitsmensch, aber bei solchen Sachverhalten fällt doch immer der Begriff "Gefährdungsbeurteilung". Wenn ihr so eine erstellt und diese Aussagt, dass durch die Benutzung der Lampe+Helmhalterung keine weiteren Gefahren entstehen bzw. die Gefahr, dass sonst jemand bei Dunkelheit auf die Fres*** fliegt größer ist, wäre das doch in Ordnung oder? Vielleicht sollte man deswegen mal die FUK kontaktieren, das ist doch deren Gebiet..

MiThoTyN
26.03.2010, 11:37
Hmm... Von dieser "Gefährdungsanalyse" hab ich auch schon gehört. Ich werd mich da mal weiter schlau machen und auch mal die Unfallkasse befragen.

Wenn einer etwas über entsprechende Schriftstücke von Unfallkassen/Herstellern/Feuerwehren weiß auf die ich mich beziehen kann, bitte ich um Mitteilung.

Danke und Gruß

MiThoTyN
26.03.2010, 14:06
Also von diversen Fachleuten hab ich nun das Wort "Gefährdungsbeurteilung" schon gehört.

Hat sowas einer in Bezug auf Helmlampen oder anderem Zubehör an PSA schon mal gemacht? Wo bekomm ich da ein "Muster" her, damit ich weiß wie sowas aufgebaut ist?

Gruß Joachim

Max K.
26.03.2010, 17:03
Habt ihr einen Sicherheitsbeauftragten in der Wehr? Der sollte sowas eigentlich schon mal gehört haben.

Ansonsten ist die FUK sicher der richtige Ansprechpartner..

Sonst habe ich noch das gefunden:

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/gemein_strat/GB-Leitlinie_Endfassung-11_06_08__2_.pdf
http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de

FDNY911
05.04.2010, 13:18
Hallo Gemeinde,

hier die Antwort aus dem Stadtstaat:

1. Hat jemand Informationen darüber, dass Schuberth eine Helmhalterung für die oben genannten Modelle herausbringen oder bestehende nachträglich zulassen will?

Auf Nachfrage teilte die Landesfeuerwehrschule mit, dass Schuberth angebl. etwas auf den Markt bringen will, das geprüft ist und momentan für HH neue Helme erprobt werden, von denen einige wohl eine integrierte Lampe haben (sollen). Wir tragen allerdings noch Schuberth 110 und 120.

2. Gibt es im Bundesgebiet noch eine Feuerwehr, die nur auf Grund dieser Produkthaftung das Tragen von diesen Helmhaltern generell verbietet?

Ja, die Feuerwehr Hamburg für alle 18 BF- und 87 FF-Standorte, also alle FM (SB). Weil zwar die Leuchten (sogar mit ex-Schutz) und Helme (gem. DIN 14...) Normen entsprechen und zugelassen sind, das Bindeglied - der Halter, welcher auch immer (Kunststoff oder Metall) - vom Helmhersteller (hier Schubert) - aber nicht.

Anm.: Manche setzen sich einfach drüber hinweg, nutzen sie trotzdem und riskieren... ein Diszi (BF) oder eine Abmahnung (FF). Manche Wachführer/Wachabteilungsführer und Wehrführer scheinen die Helmlampen auch einfach zu dulden...
Die Nutzer stecken sich halt die Lampe dann an die Brust- (FuG-Tasche mit Knickkopf und Clip bei UK4AA) oder in die Jackentasche.
Ich rede hier nur von der UK4AA. Einwände, dass eine Lampe nicht ex-geschützt ist, gibt es aber auch. Allerdings schleppen wir auch nicht ex-geschützte Hand-FuG in die Einsatzstelle...

3. Für den Schuberth 220 gibt es lt. Schubert-Website Halter und Lampen. Die wohl auch an den 210 passt - ist aber ein Riesenteil.
siehe hier: http://www.altmaerkischer-feuerschutz.de/shop/page/4?shop_param=

Gruss, FDNY911

leiwo
29.05.2010, 17:38
Wir haben den F210, mit dem Normalem Halter der neben dran geschraubt wird.Wenn mann damit hängen bleibt, braucht man nur feste ziehen und der ist ab.
Aber ich habe in der Bucht und bei einigen FW Händlern Halter speziell für diesen Helm gesehen, die neben eingeklippst werden.
Halte das ganze auch für übertrieben.
Habe dergleichen noch nie etwas in RLP gehöhrt

Dr.MirakulixX
30.05.2010, 11:20
Ich bzw. noch ein paar mehr bei uns in der Einheit haben die UK auch am Helm. Allerdings nicht an einem von Schuberth sondern Rosenbauer. Wir nutzen hierfür einen Aufklebeklett und das passende gegenstück. Also nicht das problem von wegen geht nicht ab.
Aber solche diskusionen gibt es bei uns auch ständig. Und nicht nur über wir dürfen/dürfen nicht sondern auch über was bringt die Lampe ?! Ich persönlich bin froh sie zu haben und werde sie auch weiter nutzen !

Gruss udn schönes We noch..

Dirk

leiwo
30.05.2010, 13:28
Ich will die Helmlampe auch nicht abgeben, habe sehr gute Erfahrungen damit in den Verschiedensten Einsätzen gemacht.