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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tragen von Filter



feuerwehr_otto
21.03.2010, 14:32
Hallo Kameraden,

Was meint ihr?

Darf ein Kamerad/in der kein Atemschutzgeräteträger ist bei z.B. Wald und Flächenbrand eine Maske mit Filter Tragen?

Mit Kam. Grüßen
feuerwehr_otto

hannibal
21.03.2010, 14:53
Gegenfrage: Warum ist er kein AGT mehr?

Und nutzt Er den Filter als Arbeits oder als Fluchtgerät?

alarma
21.03.2010, 14:56
Nein, darf er nicht.

Filtergeräte fallen unter die Gruppe 2 der Atemschutzgeräte
http://de.wikipedia.org/wiki/Atemschutzger%C3%A4tetr%C3%A4ger

feuerwehr_otto
21.03.2010, 14:59
Er ist noch kein PA Träger.

Tragen würde er es dann als Arbeitsfilter

Angriffstrupp
21.03.2010, 15:04
Nein, ist VERBOTEN...!

Weil auch Maske und Filter als "Atemschutzgerät" angesehen werden, und bei Atemschutzgeräten gilt:

1. Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben;
• körperlich geeignet sein (die körperliche Eignung ist nach den berufsgenossenschaftlichen
Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“,
in regelmäßigen Abständen festzustellen);
• erneut nach dem Grundsatz G 26 untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den
Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; dies gilt insbesondere
nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen
nicht mehr gewachsen zu sein;
• die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich absolviert haben;
• regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen;
• zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt
werden.

2.Einsatzgrundsätze beim Tragen von Filtergeräten
Zusätzlich zu den Grundsätzen im Abschnitt 7.1 und teilweise im Abschnitt 7.2 gelten beim
Tragen von Filtergeräten folgende Einsatzgrundsätze:
• Filtergeräte dürfen nur eingesetzt werden, wenn Luftsauerstoff in ausreichendem Maße
vorhanden ist.
• Filtergeräte dürfen nicht eingesetzt werden, wenn Art und Eigenschaft der vorhandenen
Atemgifte unbekannt sind, wenn Atemgifte vorhanden sind, gegen deren Art oder Konzentration
das Filter nicht schützt oder wenn starke Flocken- oder Staubbildung vorliegt.

• Die Einsatzgrenzen der Atemfilter sind zu beachten. In Zweifelsfällen sind Isoliergeräte
zu verwenden.
• Gasfilter dürfen grundsätzlich nur gegen solche Gase und Dämpfe eingesetzt werden,
die der Atemschutzgeräteträger bei Filterdurchbruch riechen oder schmecken kann. Die
Möglichkeit einer Beeinträchtigung oder Lähmung des Geruchssinns durch den Schadstoff
ist zu berücksichtigen. Die Herstellerangaben sind zu beachten.
• Bei Verwendung von Atemfiltern ist auf Funkenflug (z.B. Trennschleifen, Brennschneiden)
oder offenes Feuer zu achten (Brandgefahr).
• Atemfilter, die geöffnet und benutzt wurden, müssen nach dem Einsatz unbrauchbar gemacht
und entsorgt werden. Geöffnete, unbenutzte Filter können zu Ausbildungs- und
Übungszwecken verwendet werden.


Quelle:http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv7.pdf

feuerwehr_otto
21.03.2010, 15:05
gut danke mehr wollt ich nicht hören...^^