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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war



FireFighterB.
09.02.2010, 06:46
Morgen hoffe der Beitrag ist hier richtig.

Sie ist bei der Freiwilligen Feuerwehr, weil es ihr Spaß macht, Menschen in Not zu helfen. Ihr ehrenamtliches Engagement wurde einer 21-Jährigen aus Althegnenberg, Landkreis Fürstenfeldbruck, zum Verhängnis. Der Arbeitgeber hat ihr gekündigt. Offenbar, weil sie bei einem Feuerwehreinsatz war und deshalb eine gute Stunde zu spät in die Arbeit kam.
Es passiert am 18. Januar, als Susanne Herter um 4.20 Uhr aus dem Schlaf geklingelt wird. Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Althegnenberg: Auf der B 2 ist zwischen Hattenhofen und Althegnenberg ein Lkw mit einem Anhänger umgekippt. Sämtliche Lebensmittel liegen an der Unfallstelle verstreut. Die Helfer der Feuerwehr müssen alles einsammeln, damit der Lkw geborgen werden kann.

Um viertel nach sieben ruft Susanne Herter von der Unfallstelle aus in ihrer Arbeit an. Sie informiert eine Kollegin, dass sie sich wegen des Einsatzes verspäten wird. Wenig später folgte der Rückruf auf Susanne Herters Handy, dass sie sofort zur Arbeit kommen sollte. Die 21-Jährige will nichts riskieren und lässt sich in die Arbeit bringen.

Weiter gehts auf: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Susanne-Herter-Kuendigung-Feuerwehr-Althegnenberg-_arid,2065605_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

Quelle: Augsburger Allegmeine

überhose
09.02.2010, 07:38
Hier ein paar Meinungen und vor allem mehr Details: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=607901#607901

Mr. Blaulicht
09.02.2010, 08:11
Die Diskussion ist eröffnet...

Gruß, Mr. Blaulicht

Angriffstrupp
09.02.2010, 09:04
Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!

Ganz große Sauerrei...!

Andi-Hamburg
09.02.2010, 09:20
denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!


Das kann man echt nur hoffen, bei einigen Richtern bin ich mir da leider nicht so sicher!

Wouxun
09.02.2010, 09:33
Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

Gruß
Alex

bossi82
09.02.2010, 09:49
Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.
Gruß
Alex

Hey,

moin zusammen...

Also erstmal ist es eigentlich untragbar jemanden wegen eines Ehrenamtes und dann noch wenn er sich in der Feuerwehr befindet zu kündigen! Meine Meinung...

@Wouxun: Ihr wurde nur wegen des Feuewehreinsatzes eine Abmahnung gegeben nicht entlassen.
Entlassen wurde sie weil Zitat:
Ihr Ex-Chef bestätigt, dass die Abmahnung wegen des Feuerwehreinsatzes erfolgt sei. „Die Mitarbeiterin wurde bereits im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden.“ Die Kündigung habe damit aber nichts zu tun. „Die Probezeit ging zu Ende, Frau Herter passte nicht zu uns."
Zitat Ende...
Quelle http://www.chiemgau24.de/nachrichten/bayern/lang-einsatz-feuerwehrfrau-gekuendigt-619839.html

Ist auch nur eine Fadenscheinige Begründung... na ja...

Gruß

Wouxun
09.02.2010, 09:53
Verdammt. Da habe ich wieder was überlesen bzw. falsch verstanden. Sorry.
Trotzdem bleibt leider abzuwarten was der Richter entscheidet.


Also erstmal ist es eigentlich untragbar jemanden wegen eines Ehrenamtes und dann noch wenn er sich in der Feuerwehr befindet zu kündigen! Meine Meinung...
Ich gebe dir zu 100% Recht.

bossi82
09.02.2010, 10:00
Verdammt. Da habe ich wieder was überlesen bzw. falsch verstanden. Sorry.
Trotzdem bleibt leider abzuwarten was der Richter entscheidet.


Ich gebe dir zu 100% Recht.

Na ja kein Ding! :)
Arbeitsrechtlich denke ich auch das es zu ihren gunsten ausgehen würde obwohl sie wie gesagt in der Probezeit war und sie nicht wegen des Feuerwehr Einsatzes gekündigt wurde...

Gruß

Snipero
09.02.2010, 10:07
„Die Mitarbeiterin wurde bereits im Vorstellungsgespräch darauf hingewiesen, dass keine Feuerwehreinsätze während der Arbeitszeit geduldet werden.“

Tja jetzt sind wir in der Zeit angekommen in der Hilfe am nächsten nichts mehr Wert ist und nicht mehr geduldet wird. Irgendwo Sterben Menschen in Autos oder in brennenden Häuser und niemand DARF helfen weil ihm dann gekündigt wird, weil dem Arbeitgeber das Geld was er verdient sehr viel wichtiger ist als Menschenleben.

Und das ist langsam nicht mehr die Ausnahme sondern wird immer öfter zur Regel. OK man kann nicht in jedem Beruf fern bleiben bzw von der Arbeit abhauen wenn ein Einsatz ist. Das ist klar. Aber in einen Geschäft für Babymöbel? Also das ist echt übertrieben. Und wenn mehrere Arbeitskollegen noch da sind dann sprich meiner Meinung nach nichts dagegen. So früh ist dort eh noich kaum was los.

Ich hoffe und wünsche der Kameradin ein Glückliches Ende der Sache und hoffe sie findet einen verständnissvolleren Arbeitgeber.

Das ist auch so ein Moment in dem man einfach der Welt erzählen möchte geht dort nicht mehr hin zum einkaufen, weil wenn euch und eurem Kind etwas passiert die ehrenamtlichen Arbeitnehmer nicht ausrücken dürfen weil des Geld wichtiger ist.

Letztens noch einen Bericht gelesen das Ehrenamt müße gestärkt werden und dann sowas.
Ich hoffe die Regierung sieht die kommende Problematik und reagiert mal vernünftig

Angriffstrupp
09.02.2010, 10:36
Hoffentlich braucht Ihr Ex-Arbeitgeber nicht mal die Feuerwehr, kann ja sein das da die Feuerwehrautos net Anspringen oder so...*g*

Echt nur ne Frechheit sowas...!

Zentrale Leitstelle
09.02.2010, 10:44
... vielleicht aber ist man mit 21 aber auch noch nicht reif genug.
Ich kann den Arbeitgeber verstehen.
Ich kann es auch nicht nachvollziehen wie man, entschuldigung so doof sein kann, seine Arbeitstelle zu riskieren gerade wo man sich noch in der Probezeit befindet.
Es ist nun mal heut' zu Tage so. Ehrenamt hin oder her. Unsere Brötchen verdienen wir aber nicht damit.
Die Zeit hat sich geändert und es ist ein dringendes Umdenken nötig.
Der Trend läuft über kurz oder lang zur Pflichtfeuerwehr - und da können sich noch so viele auf die Hinterfüße stellen.
Es kann heute keiner mehr 3 oder mehr Stunden tagsüber im Einsatz sein um Dinge auszuführen wofür andere Geld bekommen und bezahlt werden.
Es ist sicherlich auf der einen Seite Schade das der Trend so kommt - aber unsere Gesellschaft ist nun mal so.

Alex22
09.02.2010, 11:21
Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!



So und jetzt Versuch das ganze noch zu beweisen...

Angriffstrupp
09.02.2010, 11:27
@ Alex22

Ich hoffe jetzt mal das ein Richter der "halbwegs Klar im Kopp" ist genau so sieht wie wir...und dann nach BayFwG. Art. 9 handelt, und da steht:



Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden

(1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

(2) Für Beamte und Richter gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Anderen Feuerwehrdienstleistenden haben die Gemeinden den durch Zeiten im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 entstandenen Verdienstausfall bis zu einem durch Rechtsverordnung festzulegenden Höchstbetrag zu ersetzen.

(4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

(5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden

1.

notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen,
2.

Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

Quelle:http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art9.htm




Und somit müsste der Arbeitgeber mit einer Niederlage rechnen...!

Alex22
09.02.2010, 11:39
ich weiß was im BayFwG drin steht.
Ändert aber nichts daran.
Du mußt beweisen das es am Einsatz lag, er braucht seine Kündigung nicht begründen und er kann einfach jeden rausschmeißen in der Probezeit.
Vielleicht hätte er sie ja so oder so rausgeschmissen, weil sie tatsächlich nicht in den Betrieb gepaßt hat.

Bjoerni
09.02.2010, 12:34
Hallo,

sie hat aber innerhalb der Probezeit keinen Anspruch auf das Kündigungsschutzgesetz. Slebst wenn sie klagen sollte, würde die Klage gleich abgelehnt werden, da halt noch keine 6 Monate Betriebszugehörigkeit bestanden haben. Innerhalb der Probezeit muss man auch nicht mit einem Grund kündigen.

Und mal ganz ehrlich. In der Probezeit ein solches Risiko einzugehen, ist schon sehr seltsam.

In diesem Sinne

Bjoerni

boesermichl
09.02.2010, 14:31
... vielleicht aber ist man mit 21 aber auch noch nicht reif genug.
Ich kann den Arbeitgeber verstehen.
Ich kann es auch nicht nachvollziehen wie man, entschuldigung so doof sein kann, seine Arbeitstelle zu riskieren gerade wo man sich noch in der Probezeit befindet.
Es ist nun mal heut' zu Tage so. Ehrenamt hin oder her. Unsere Brötchen verdienen wir aber nicht damit.
Die Zeit hat sich geändert und es ist ein dringendes Umdenken nötig.
Der Trend läuft über kurz oder lang zur Pflichtfeuerwehr - und da können sich noch so viele auf die Hinterfüße stellen.
Es kann heute keiner mehr 3 oder mehr Stunden tagsüber im Einsatz sein um Dinge auszuführen wofür andere Geld bekommen und bezahlt werden.
Es ist sicherlich auf der einen Seite Schade das der Trend so kommt - aber unsere Gesellschaft ist nun mal so.

Absolut zu 100% unterschreib ich das.!!!

Mister-X
09.02.2010, 14:51
Meine Meinung...

Sicherlich kann man annehmen das der grund der Feuerwehreinsatz ist, ebenso ist es nicht gerechtfertigt das man eine abmahnung bekommt da man ja eh freigestellt werden sollte.

Dennoch, wenn der Arbeitgeber das nicht toleriert bringen einem alle gesetze nichts, ich würde nicht in einem unternehmen Arbeiten wollen wo der chef mich dauernd auf dem kieker hat. Sprich wenn der Chef es nicht will hat die Feuerwehr das nachsehen.
Das ganze dann trotz dessen in der probezeit so abzuhandeln, ich kann es bedingt nachvollziehen wenn man helfen möchte, aber mein Job wäre mir gerade wenn es nur um eine Bergungsaktion geht wichtiger.

Ich bin der meinung sie wird keine Chance haben, die könnten was gegen die abmahnung machen da diese nicht berechtigt ist, aber gegen die Kündigung nicht. Denn in der Probezeit darf man nunmal ohne Angaben von Gründen kündigen.
Würde mich daher stark wundern wenn die Kameradin recht bekommen würde.

Nichts desto trotz ist der Arbeitgeber meiner meinung nach nicht nett (ich drück mich mal so nett aus).
Bin echt froh das ich von der Arbeit weg darf und helfen.

überhose
09.02.2010, 17:27
Bevor man über die Freistellung redet, sollte man aber auch mal prüfen, ob denn deren Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.
Denn es gibt nicht nur den § 9 im Bayerischen Feuerwehrgesetz, sondern auch den § 4 Abs. 2, wonach "Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen nur insoweit Feuerwehraufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist".
Ob das dann so einfach gegeben ist, wenn eine Wehr freundlicherweise 8 Stunden lang einen LKW auf einer halbseitig gesperrten Bundesstraße auslädt, dessen Ladung nichts gefährliches beinhaltet, darf durchaus bezweifelt werden.
Ich sehe hier einen Fehler der Einsatzleitung vor Ort, den die junge Frau nicht zu verantworten hat, aber dessen indirekte Folgen sie jetzt ausbaden muss. Egal, was der Arbeitgeber vorher gesagt hat, ist die Kündigung arbeitsrechtlich soweit in trockenen Tüchern, weil es bei der Probezeit einfach keine Begründung braucht.

Max K.
09.02.2010, 17:54
Naja, aber zumindest gegen die Abmahnung kann sie vorgehen. Die ist ja eindeutig aufgrund des Einsatzes erfolgt..

MeisterH
09.02.2010, 18:24
Blablabla, Freistellung hier, Ehrenamt da!

Meine Fresse, Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.

So sieht die Realität nunmal aus, und wenn so ein junges Huhn nunmal noch nicht verstanden hat wie die Arbeitsplatzlage heutzutage aussieht, dann hat sie jetzt viel Zeit darüber nachzudenken, wo man sein Geld verdient.

FireFighterB.
09.02.2010, 18:35
OK man kann nicht in jedem Beruf fern bleiben bzw von der Arbeit abhauen wenn ein Einsatz ist. Das ist klar. Aber in einen Geschäft für Babymöbel? Also das ist echt übertrieben. Und wenn mehrere Arbeitskollegen noch da sind dann sprich meiner Meinung nach nichts dagegen. So früh ist dort eh noich kaum was los.

Ja das ist auch meine meinung das man Heut zur Tage nicht bei jedem Beruf vernbleiben kann. Ich Arbeite auch in einem Möbel Geschäft (Name egal) und das ist es wenn man es mit dem Chef vorher abklärt wirklich kein Problem normalerweise, weil genug Personal vorhanden ist und zu not muss halt, einer aushelfen aus einer anderen Abteilung. Mein Chef möchte sogar das ich zum Feuerwehr Einsatz gehe wenn was ist egal ob ein Riesen Feuer oder Ne Öl Spur das ist im egal. Er meint nur das sowas wie die Feuerwehr unterstützt werden muss!

Ich hoffe nur das der Richter für die 21.Jährige entscheidet. Sonst steht uns glaub ich ne schwere zukunft ins Haus, wenn die anderen Arbeitgeber sehen das des so einfach geht.

Max K.
09.02.2010, 18:35
Blablabla, Freistellung hier, Ehrenamt da!

Meine Fresse, Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine andere.

Und jetzt? Ihren Job ist sie los, da wird auch der Gang vors Gerichts nichts dran ändern. Ich finde es aber gut, dass sie die Aktion so an die Öffentlichkeit bringt. Vielleicht wird die Problematik dann mal zum gesellschaftlichen Gesprächsthema und es ändert sich was/andere Chefs haben ein Einsehen o.Ä..



Ich hoffe nur das der Richter für die 21.Jährige entscheidet. Sonst steht uns glaub ich ne schwere zukunft ins Haus, wenn die anderen Arbeitgeber sehen das des so einfach geht.

Naja, dass eine grundlose Kündigung während der Probezeit kein Problem ist, wussten die meisten Arbeitgeber sicher auch schon vorher. :)

FireFighterB.
09.02.2010, 18:43
Naja, dass eine grundlose Kündigung während der Probezeit kein Problem ist, wussten die meisten Arbeitgeber sicher auch schon vorher. :)

Ja da hast du schon recht.
Ok bei mir in der Probezeit war es auch kein Problem! Ich bin echt froh das ich so einen Chef habe!!

jumbo
09.02.2010, 20:16
dass Sie in der Feuerwehr tätig ist, was ja nun scheint, sonst hätte der Chef ja nicht gesagt, das keine FW-Einsätze während der Arbeitszeit fahren darf, dann wird Sie erfolgreich gegen die Abmahnung klagen können.

Aber war es in der Probezeit!
Dann reicht es, wenn dem Chef deine Nase nicht gefällt, und dann kann er einfach so Kündigen. So lange es nicht mit einem persönlicher Angriff,oder ne Lüge begründet wird.Was sowieso in der Probezeit nicht begründet werden muß.
Mit der Abmahnung hat er Ihr ja nen Hinweis, und ne 2.Chance gegeben.

Allerdings sollte man dann auch bedenken:
Da ist nun ein gestörtes Vertrauens-Arbeits-Verhältnis, weil Sie ihren Chef in der Zeitung anprangert.(wie ich, und ich glaube, jeder Ehrenamtlicher denkt,- zu Recht), und der Chef ist angepisst, und möchte nun sein Gesicht wahren.Bekommt Sie recht, soll Sie da weiter arbeiten? Ich wär ja so abgebrüht,aber das ist nicht jedermanns Sache.

Also wird der Richter hoffentlich sagen:
Mahnung ist nicht rechtens. Und wenn der die Feuerwehr mag,dem Chef ein Lehrgeld aufdrücken, und nen Vergleich vorschlagenen.
Aber nüchtern betrachtet, wird es wohl so sein, das die Mahnung nicht rechtens ist, aber die Kündigung durch geht, wenn da nicht drin stand, dass es wegen der Feuerwehr gekündigt hat.
Ein Bekannter von mir ist Anwalt, und würde dem Chef als seinem Mandaten raten: Mahnung zurück nehmen, das als Streßreaktion darstellen, sich dafür entschuldigen, und zur Kündigung gar nix sagen, wenn er die Angestellte los werden möchte.

überhose
09.02.2010, 22:17
Ich hoffe nur das der Richter für die 21.Jährige entscheidet. Sonst steht uns glaub ich ne schwere zukunft ins Haus, wenn die anderen Arbeitgeber sehen das des so einfach geht.Ich bin mir sicher, die wissen das schon heute.
Und mal ganz ehrlich (und losgelöst von diesem Einzelfall): In vielen Fällen sind die Argumente der Arbeitgeber nicht von der Hand zu weisen.

Melderprofi
09.02.2010, 22:41
Natürlich hoffe ich, dass die fristlose Kündigung aufgehoben wird. Ob es sich empfiehlt, in dem Betrieb weiter zu arbeiten steht auf einem anderen Blatt, denn das Klima dürfte nun unter "stark bewölkt mit Gewitterneigung" einzuordnen sein.
Eine ordentliche Kündigung seitens der Arbeitnehmerin hingegen wird sich bei kommenden Vorstellungsgesprächen besser machen , als eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Ich denke, vor Gericht wird deswegen eine einvernehmliche Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschlagen, oder es wird sich so geeinigt, dass die erfolgte Kündigung unwirksam ist und die Arbeitnehmerin im Gegenzug fristgerecht kündigt.

Was die Richter und deren Entscheidung angeht : Abwarten. Denn wer glaubt, dass wir hier in einem "Rechtsstaat" leben , irrt sich. Leider .

M

überhose
09.02.2010, 22:56
Nochmal: Kündigung nach Probezeit...

DG3YCS
10.02.2010, 00:04
Hi,

wie schon mehrfach geschrieben würde ich -völlig im Gegensatz zu dem was ich wünschen würde- davon ausgehen das bei einem Arbeitsgerichtsprozess:

1.) Die Abmahnung für nichtig erklärt wird und der Chef bzw. dessen Anwalt sich dazu eine eindeutige Stellungnahme des Richters anhöhren dürfen...

2) Die Kündigung bleibt bestehen, da diese ja in der Probezeit stattfand und "angeblich" aus anderen Gründen. In der Probezeit braucht "ÜBERHAUPTNICHTS" begründet oder glaubhaft gemacht werden...

Eine Chance hätte sie nur, wenn die Kündigung EXPLIZIT und Nachweisbar EINZIG und ALLEINE ausdrücklich wegen dem Feuerwehreinsatz ausgesprochen worden währe.
(Nach der PZ währe es einfacher...)
Das Bedeutet also solange sie kein Schriftstück hat in dem Steht "Hiermit kündige ich Sie wegen des Feuerwehreinsatzes ohne den ich Sie weiterbeschäftigt hätte" hat sie NULL Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung oder was auch immer...
Selbst wenn sie eine Schriftstück hätte in dem stehen würde "Kündigung wegen Feuerwehreinsatz und weil mir die Frisur nicht gefällt" würde immer noch eine rechtsgültige Kündigung (in der PZ!) bedeuten...

Allerdings muss ich sagen das ich das Verhalten von dem Chef extremst asozial finde und dem gerne mal den Marsch blasen würde!
Zwar bin ich auch der Meinung wie Überhose das man auch die Arbeitgeber verstehen kann, aber in diesem Fall mit dieser generellen Einstellung - NEE!

Aber bei dem Mädel kann ich das Verhalten auch nicht verstehen...
OK - Rechtslage ist klar! Aber dann IN DER PROBEZEIT, mit dem WISSEN das der Chef das ebend nicht anerkennt dann einfach auf sein Recht zu pochen...
Und -als die Abmahnung, wenn auch unberechtigt, gekommen ist- anstelle den (berechtigten) Ärger herunterzuschlucken und einfach dies so zu tolerieren, oder vieleicht im freundlichen Gespräch -ein wenig reumütig tuend- unter vorsichtigen Hinweis auf die REchtslage und besserung gelobend um Rücknahme zu bitten - Nein man geht dann noch hin und holt direkt die Gesetzeskeule raus! Selbst wenn man noch so viel Recht hat - aber das dies sauer Aufstösst und man solnge es nicht eine größere Behörde oder ein wirklich großer AG ist, damit ganz sicher auf die Schnauze fällt und langfristige Folgen gleich mitgebucht hat, das sollte man schon wissen...

Hinsichtlich der Freistellung durch den Arbeitgeber ist ja das Problem, das unsere Rechtssprechung nicht mehr Zeitgemäß ist. Diese stammt noch aus der Zeit der Handwerklichen Kleinbetriebe wo bei fehlen einer AK halt der Schuh drei Stunden Später fertig wurde. WEnn dann für die Zeit die der AN nicht da war Lohnersatz gezahlt wurde war alles gut.

In der heutigen Zeit der JUST in TIME Lieferketten, Vertragsstrafen bei Zeitüberzug und Fließbandarbeit, mit zudem gewandelter Einstellung im privaten Umfeld (der Klempner war 10 min zu spät, den nehme ich nie wieder) kann das Fehlen einer AK wegen eines FW Einsatz wenn es dumm läuft aber schon einen Schaden verursachen der einige Zehnerpotenzen größer ist als der reine Lohnausfall.
Was bringt es den Unternehmer das er 150Eur. Lohn erstattet bekommt, er dafür aber 25.000 Euro Konventionalstrafe bezahlen muss weil die Lieferung eine Stunde zu spät ankam oder er die Produktionsstraße stillegen muss, dreißig MA nach hause schicken muss, weil 2 MA wegen eines FW-Einsatzes den Arbeitsplatz verlassen mussten... Mit dem was er da als Ausgleich bekommt, das ist doch nur ein Bruchteil vom tatsächlich entstandenem Schaden!
Selbst beim kleinen HAndwerksbetrieb bedeutet das Fehlen eines MA schnell mal 1000Eur. Mindereinahmen am Tag, bei vll. 200 Eur. Ausgleich - Dazu vieleicht noch verärgerte und dadurch für die Zukunft verlorene Kunden usw...
Da wird ein "uneinsichtiger einsatzgeiler FW- Anhgehöriger" evtl. tatsächlich zum echten Risiko für den Betrieb - Ein Risiko das sich leicht und ganz legal vermeiden lässt...
(Im Ergebniss zum nachteil aller EA Einsatzkräfte die in einem Privatwirtschaflichen Arbeitsverhältniss stehen)
Einzig eine vernünftige Absprache mit dem Chef und der Wehrführung, bei der man selber auch die Interessen des Betriebes AUSREICHEND im Blick hat, kann da eine Sinvolle Grundlage schaffen. (Zum beispiel das man während der Arbeitszeit dann UND NUR DANN gehen darf wenn es sich um Menschenrettung oder Großbrände handelt und keine dringenden Terminsachen dadurch in Gefahr geraten die Fristen zu versäumen - damit können viele Chefs ja dann doch leben - Und das ist allemal besser als dreimal zu Kleineinsätzen zu fahren und dann überhaupt keine Zeit für Einsätze mehr zu haben weil man auf druck der ARGE dann fast bundesweit nach Stellen suchen darf...)

Ich erkenne durchaus das den Unternehmen bei ganz strenger Auslegung da eine finanzielle Belastung aufgebürdet wird die ich auch nicht so hinnehmen würde!
Und wenn dann nacher noch herauskommt das ich einen Termin nicht halten konnte bloß weil mein MA Orangen geschleppt hat, damit der arme polnische Spediteur nicht soviel für die Bergung bezahlen musste... Au wei!

Und wenn ich dann teilweise Jahreseinsatzzahlen von >500 für REIN FREIWILLIGE FWen sehe, dann muss das Probleme geben. Selbst wenn eine EK nur an jedem 10 Einsatz dabei ist, so würde das immer noch einen Einsatz pro Woche bedeuten! Aber viele sind weit häufiger dabei...

Und hier muss etwas getan werden, damit nicht nur die EK nicht aufgrund Ihrers Dienstes vom AG benachteiligt werden - Sondern es muss auch dafür gesorgt werden das AG nicht mehr aufgrund der Beschäftigung von EK benachteiligt sind -> Sonst beschäftigt einfach bald keiner die EK mehr!

Aber wie gesagt: Das gilt Allgemein!
Das Verhalten und die an den Tag gebrachte Meinung des Ex-Chefs in diesem Fall sind definitiv ein ganz anderes Kaliber und ganz sicher nicht mehr im Rahmen eines gesellschaftlichen Miteinanders!

Gruß
Carsten

bastelheini
10.02.2010, 00:13
OT:

der Unternehmer wird sich wundern wenns bei dem mal brennt....die lassen sich wahrscheinlich extra zeit...;)

Max K.
10.02.2010, 00:55
@DG3YCS:

Volle Zustimmung, gut zusammen gefasst :-)

FireFighterB.
10.02.2010, 07:51
Neuer Job für gekündigte Feuerwehrfrau?

Jetzt hat die junge Frau sogar wieder Aussicht auf einen neuen Job. Wie der Münchner Merkur berichtet, hat ein Möbelhaus aus dem Raum Augsburg Kontakt zu Susanne Herter aufgenommen. Es gebe zwar kein konkretes Angebot, doch sie solle ihre Bewerbungsunterlagen einschicken - "und dann wird geprüft, ob es etwas passendes für mich gibt".
((Denn Arbeitgeber kenne ich glaub ich wie gesagt ich Arbeite auch in Augsburg in einem Möbelhaus.))

Innenministerium: Verstoß gegen das Feuerwehrgesetz

Der Vorgang sei ein starkes Stück, so der Kommentar aus dem Ministerium. Innenminister Joachim Herrmann hat gesagt, er kenne keinen Arbeitgeber, der so agiert, berichtet Pressesprecher Oliver Platzer gegenüber unserer Zeitung.

weiter hier: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Neuer-Job-fuer-gekuendigte-Feuerwehrfrau-_arid,2066892_regid,2_puid,2_pageid,4289.html

Quelle: Augsburger Allgemeine

Alex22
10.02.2010, 11:47
Was in so einem Fall gut ankommen würde, wenn man diese Firma boykottiert, daß Problem nur, dann triffts wieder die anderen unschuldigen Angestellten.

boesermichl
10.02.2010, 11:54
Innenministerium: Verstoß gegen das Feuerwehrgesetz


Da sieht man mal wieder, wie sich die Sesselfurzer (und noch dazu der oberste) mit ihren eigenen Gesetzen auskennen....


Innenminister Joachim Herrmann hat gesagt, er kenne keinen Arbeitgeber, der so agiert,

Auch hier sieht man wieder, dass die CSU wohl auch noch an die unbefleckte Empfängnis glaubt in Bayern... (und weiter von der absoluten Mehrheit im Landtag träumt...)

firefraggle
10.02.2010, 12:25
Moin zusammen,

im Grunde wurde hier ja schon alles gesagt.Ich möchte kurz von einem Fall aus meiner Ecke berichten.

In einem Betrieb arbeitet ein Feuerwehrmann.Dieser ist in seiner Wehr stlv.Orts.BM.Einsatzaufkommen 4-10 im Jahr.Während der Arbeitszeit evtl.1 mal im Jahr.Diesem wurde verboten an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.Und wenn er Nachts im Einsatz ist hat er keine Ruhezeit und muss abbrechen wenn der Einsatz sich mit der Arbeitszeit überschneidet.Der Firmenchef ist Führungskraft der Gesamtfeuerwehr.Er selbst prädigt immer das Firmen ihre Leute los lassen sollen wenn sie gebraucht werden.Das Ende vom Lied war das der Kamerad ausgetreten ist um seinen Job zu behalten.

Und da fangen die Probleme an.In Gesetzen wird geregelt wie Firmen Ausfälle geltent machen können.Das ist aber leider ganz anders.Es gibt Ecken in denen hat die Firma Anspruch auf nichts.Da werden Gesetze einfach mal umgeschrieben.In dieser Ecke bekommen Kameraden beim Besuch der Landesfeuerwehrschulen 160 Euro die Woche.Pauschal ohne Diskusion.Kaum einer nimmt sich hier noch Urlaub für die wichtige Ausbildung.Viele gehen garnicht mehr zu den Schulen.Denn 160 euro die Woche bedeutet für einige den Bankrott.Familie,Haus und und und alle Kosten laufen weiter.Wenn hier jemand Wehrführer wird kann es passieren das er 5 Wochen zur Schule muss.Rechnet selbst.Wie soll das gehen???

Was ich sagen will ist das so einige über Gesetze stellen.Das dann Firmen so reagieren verstehe ich.wenn man ganz klare Ansagen macht und dem Angestellten ganz klar sagt was Sache ist,ja dann kann er auch nicht mit Gesetzen kommen die andere aufheben.In der Probezeit war es natürlich für den Arbeitgeber einfacher.Die Sache wird für ihn keine Konsequenzen haben.Kündigungsgrund "Nase passt nicht" und fertig.Ist leider so !!!

Selbst über Feuerwehrdienstvorschriften stellen sich einige Kommunen.Unfallkassen werden auch oft ignoriert.Brandschutzgesetze zählen gleich 0.Es sei denn man will was.Dann werden alle Gesetze durchwühlt um abzublocken.Das ist die traurige Realität.Hier in unserer Ecke tragen Kameraden Handschuhe der JF.Die kosten ja nur 7,55 euro.Ob Zugelassen oder nicht.Fahrzeuge sind überladen.Sogar um 3 Tonnen.Seid froh das ihr keine Kutschen mehr habt.Alle Beispiele glücklicherweise nicht in meiner Wehr.Aber alle 17 Nachbarwehren müssen leider so klar kommen.Deren Führungskräfte nehmen das aber auch so hin.Bei uns wurde mal Rückrad gezeigt.Seit Jahren läuft hier alles rund.Aber komplett von vorne bis hinten.Gott sei Dank !!!

ich kann wie gesagt nur aus dieser Ecke berichten.Ich hätte auch noch einige Beispiele mehr.aber das würde das Thema ausreizen.

Gruß firefraggle

ahk
10.02.2010, 15:16
Einsatzaufkommen 4-10 im Jahr.
...
Das Ende vom Lied war das der Kamerad ausgetreten ist um seinen Job zu behalten.

Das musst Du mir jetzt aber mal erklären. Warum ist er ausgetreten?
Weil er wegen seiner Arbeit einen Einsatz pro Jahr nicht mitfahren kann?

Übrigens, die Verdienstausfallregelung der Landesfeuerwehrschule ist ein Erlass des jeweiligen Bundeslandes. D.h. die 'Ecken, wo die Firma nichts bekommt' müssten dann ganze Bundesländer sein.

Ich habe den Eindruck, dass Du etwas übertreibst....

Gruß,
ahk

firefraggle
10.02.2010, 15:34
Hallo,

übertreiben?Eher untertreiben.

Der Kamerad hat den Austritt aus der Wehr gewählt um nicht in Konflikte zu geraten.Selbst wenn er nur das Amt niederlegt bleibt er ja im Einsatzdienst.Und das eine mal ist der Alarm Tagsüber.Die anderen male meist Nachts.Die Wehr fährt mit anderen im Zug.Wenn diese alarmiert wird kann man zu 90 Prozent von einer Großschadenslage ausgehen.Also Einsatz über Stunden.

Das alles irgendwo geregelt ist steht ja nicht zur Diskusion.Es ist nur so das sich einige Kommunen ihre eigenen Gesetze machen.Ich meine keine Satzungen sondern "Eigene Entscheidungen" gegen das Brandschutzgesetz.

Glaube mir,wenn hier Wehren ausrücken dann kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.Schutzausrüstung ohne Zulassung da veraltet.Handschuhe der Jugendfeuerwehr.Stiefel oftmals durch Arbeitsschuhe ersetzt.Ausbildungsstand schockierend.

Alles was FWDV´ten regeln wird dort nicht eingehalten/befolgt.Atemschutzüberwachung?Was ist das?Und wenn es doch jemanden herausfindet fehlen Gelder um dieses umzusetzen.Dann wird alles selbst gebaut.Schön und gut aber die Trupps tragen dann Jeans,Gartenhandschuhe und Jacken von 1970.So als Beispiel.

Es ist halt nicht alles Gold was glänzt.Übertrieben habe ich absolut nicht.Wie gesagt eher untertrieben.Die Führungskräfte der betroffenen Wehren sind meist auf dem Stand ihrer Ausbildung.Und diese ist oftmals 30 Jahre her.In diesem Fall aber zum Glück der Kommune.was sie nicht kennen wollen sie nicht.Was sie nicht wollen brauchen wir nicht bezahlen.

firefraggle

Alex22
10.02.2010, 17:16
Übrigens, die Verdienstausfallregelung der Landesfeuerwehrschule ist ein Erlass des jeweiligen Bundeslandes. D.h. die 'Ecken, wo die Firma nichts bekommt' müssten dann ganze Bundesländer sein.

Ich habe den Eindruck, dass Du etwas übertreibst....

Gruß,
ahk


Ist bei uns auch so ...
Bei uns gibts ein Gentlemen’s Agreement zwischen Feuerwehr und Stadt, daß pro Tag LFS 51 € bezahlt werden und damit der Verdienstausfall abgegolten ist und da ist unsere Stadt nicht die einzigste in Bayern die sich so "freikauft"

überhose
10.02.2010, 21:46
Interessant die bisherigen Aussagen der "Interessenvertretung" in Bayern: http://www.lfv-bayern.de

F64098
10.02.2010, 22:11
Ein Meerschweinchen wurde gefangen, man hat 900 Weihnachtsbäume eingesammelt und im Erholungsheim St. Florian sind noch Zimmer frei.
War sonst noch was??

MfG

Frank

DG3YCS
11.02.2010, 22:06
Hi,


Ist bei uns auch so ...
Bei uns gibts ein Gentlemen’s Agreement zwischen Feuerwehr und Stadt, daß pro Tag LFS 51 € bezahlt werden und damit der Verdienstausfall abgegolten ist und da ist unsere Stadt nicht die einzigste in Bayern die sich so "freikauft"

Das ist doch ein Witz, oder?
Ich meine klar, im Vergleich zu anderen Städten die den tatsächlichen Lohnausfall zahlen ist das für eine bestimmte Gruppe (Schüler, Studenten Hausfrauen/- und Männer) sehr von Vorteil. Diese bekommen so natürlich etwas für Ihre Zeit was sicher ernormen Anreiz schafft.

Aber für Diejenigen die wirklich im Beruf stehen und auch von Ihrem Einkommen leben müssen ist das soch oft ein Witz. Da bedeutet jede Woche Lehrgang gleich einen Gewaltigen Verlust (bei mir würde das ungefähr einen Monatslohn meiner Freundin entsprechen!). Für diejenigen mit junger Familie und vieleicht gerade gebautem eigenen Häuschen ist das damit schon fast nicht mehr möglich - und das sind doch oft diejenigen die bereits ausreichend erfahrung und Ruhe haben um verantwortliche Führungsaufgaben zu übernehmen, gleichzeitig aber jung genug sind das erlernte Wissen regelmäßig aufzufrischen/zu Überdenken und langfristig anzuwenden.

Und wenn man jetzt noch bedenkt das ausgerechnet die Führungslehrgänge gerade die sind die wirklich lange gehen...

Gruß
Carsten

Alex22
11.02.2010, 22:20
Tja, im großen und ganzen finde ich das objektiv auch nicht gut.
Persönlich dagegen schon, denn als ich noch Soldat war hab ich so wenigstens Geld bekommen und wenn ich jetzt als Beamter zur LFS geh bekomm ich auch wieder Geld.

draconomicon
14.04.2010, 20:19
Ich persönlich finde, auch wenn ich jetzt der Buh-Mann bin, hat der AG recht und hat mein Verständnis, ich hätte genauso gehandelt.

Bergründung:

Im Vorstellungsgespräch wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht erwünscht sei, dass der AN aufgrund Feuerwehreinsatzes
der Firma fern bleibt.
Da es sich um einen Klein-Betrieb handelt, wird die Dame wohl gebraucht.

Auch ich hätte ihr gekündigt, nicht wegen der Fehlzeit auf grund des Einsatzes, sondern, weil
sie in der Probezeit, gleich nen Widerspruch eingelegt hatte.
Und ich denke auch, da liegt der Hase begraben.

Wenn ich als Chef, mich strikt gegen Fehlzeiten auf grund Feuerwehreinsatzes, äussere,
dies dann in der Probezeit auch noch passiert und dann noch ein Widerspruch gegen die Abmahnung
kommt, was soll ich als Chef, von der "neuen" Angestellten halten?

Muß ich dann davon ausgehen, dass sie mir laufend probleme macht? dann schmeiß ich sie lieber gleich raus.

Ich selber kann auch nicht immer ausrücken, weil ich in die Arbeit muß.
Ich habe von anfang an klare Abmachungen mit meinen Chef, z.B. während der urlaubszeit geht nicht, nur bei Großschadensereignissen
und das auch nur, wenn ich weiß, dass ein Ersatzmann für mich zur Verfügung steht.

Ehrenamt schön und gut, aber ich kann damit auch nicht meine Brötchen verdienen.
Wenn mein Chef das nicht will, weil er nicht auf mich verzichten kann, weils ein Kleinbetrieb ist, dann muß ich
das aktzeptieren und muß mich dran halten.

Mfg

Firemen
15.04.2010, 10:09
Der Firmenchef ist Führungskraft der Gesamtfeuerwehr.Er selbst prädigt immer das Firmen ihre Leute los lassen sollen wenn sie gebraucht werden.Das Ende vom Lied war das der Kamerad ausgetreten ist um seinen Job zu behalten.

Der ist witzig, der rationalisiert sich doch glatt die Einsatzkräfte selbst weg...

Grüße

Thomas

AkkonHaLand
15.04.2010, 15:27
In einem Betrieb arbeitet ein Feuerwehrmann.Dieser ist in seiner Wehr stlv.Orts.BM.Einsatzaufkommen 4-10 im Jahr.Während der Arbeitszeit evtl.1 mal im Jahr.Diesem wurde verboten an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.Und wenn er Nachts im Einsatz ist hat er keine Ruhezeit und muss abbrechen wenn der Einsatz sich mit der Arbeitszeit überschneidet.Der Firmenchef ist Führungskraft der Gesamtfeuerwehr.Er selbst prädigt immer das Firmen ihre Leute los lassen sollen wenn sie gebraucht werden.Das Ende vom Lied war das der Kamerad ausgetreten ist um seinen Job zu behalten....

Nu kram ich mal schnell die Chips und die Cola raus....

Das wird spannend, wenn der Chef, der die Freistellung im Einsatz untersagt, gleichzeitig der Stadtbrandmeister (so verstehe ich "Führungskraft der Gesamtfeuerwehr") ist. Oder hat da ein Stadtbrandmeister Feuerwehr-Dienstlichen Zoff mit einem stv OBM?.
Fährt der Stadtbrandstifter / Firmenchef eigentlich bei Einsätzen während der Arbeitszeit auch nicht raus, oder hat der die Erlaubnis seines Arbeitgebers? ...ach neeeee, det isser ja selbär... ;-)

überhose
15.04.2010, 15:41
Tja, er ist nunmal auch Chef.
Gab es hier im Kreis auch einen, der als Firmeninhaber gleichzeitig örtlicher Wehrführer war (altersmäßig ausgeschieden), bevorzugt Feuerwehrangehörige beschäftigt hat, und denen (und sich selbst) aber nur abhängig vom Einsatzstichwort die Freistellung zugestanden hat. Das bedeutete, für Ölspuren, kleine THL, Kleinbrände machte dieser Betrieb die Tür nicht dicht, bei allem darüber schon.
Und ganz unverständlich find ich das nicht. Die heutig gesellschaftlich verankerte Kundenorientierung macht es nunmal schwierig, Arbeit für Feuerwehrzwecke liegen zu lassen oder (Liefer)Termine nicht einzuhalten. Wenn man das als Chef nicht berücksichtigt, nutzt die tollste Feuerwehrfreundlichkeit nichts. Und für größere (= medienwirksamere) Ereignisse haben die Kunden eher Verständnis, als für die ganzen unauffälligen Kleinarbeiten.

Auf lange Sicht muss man wohl generell einsehen: die bloße Lohnfortzahlung ist nicht mehr wie ein kleiner Anreiz zur Freistellung von Arbeitskräften, und der Arbeitgeber muss heute einfach vorgehen. Entweder lässt er seine Leute gehen, oder er lässt es bleiben. Beides muss akzeptiert werden, von allen Beteiligten.

Alex22
15.04.2010, 17:01
Auf lange Sicht muss man wohl generell einsehen: die bloße Lohnfortzahlung ist nicht mehr wie ein kleiner Anreiz zur Freistellung von Arbeitskräften, und der Arbeitgeber muss heute einfach vorgehen. Entweder lässt er seine Leute gehen, oder er lässt es bleiben. Beides muss akzeptiert werden, von allen Beteiligten.

Naja, ich denke mal zu 90% würden die AG auf die Lohnfortzahlung pfeifen, aber was schlimmer ist die Konventionalstrafen oder schlechten Ruf, weil der Betrieb die Arbeit nicht erledigt hat.
Was würdet ihr denn machen, wenn ihr einen Tag Urlaub genommen hättet, weil der Elektriker kommen sollte, aber der kam nicht weil der Elektriker im Einsatz war?
Der geht beim nächsten mal zu ner anderen Firma.

überhose
15.04.2010, 17:21
Die Lohnfortzahlung deckt eben nicht den tatsächlichen Ausfall/Schaden, der dem Betrieb entsteht. So meinte ich das.
Wobei die Quote derer, die derzeit regelmäßig auf diesen Anspruch verzichten, hier auch in der Größenordnung (90%) liegt. Aus Gesprächen mit Gewerbetreibenden vermute ich, dass das in manchen Fällen, gerade bei alteingesessenen Familienbetrieben und Selbstständigen tatsächlich noch auf einem Sozialbewußtsein beruht (sind ja auch noch eher kleinere Orte hier), in vielen aber auch schlicht auf Unkenntnis (dies herrscht IMHO in den Gewerbegebieten vor, als dort, wo die ansässigen Firmen eher weniger Bezug zur Ortsgemeinschaft haben).
Die angesprochenen Probleme hätte der Beispielelektriker aber so oder so.

Florian Ww
15.04.2010, 17:58
.....ich glaube, das wir diesen Vorfall etwas überbewerten.
Vor allem weil wir, als direkt Betroffene, in unserem Hobby diese Vorfälle haben könnten, oder haben.
Ich kann mir nicht vortstellen das "jeder" Chef etwas dagegen hat, wenn sein(e) Mitarbeiter 3-5 mal im Jahr von seiner Baustelle verschwindet.
Sowas kenne ich in meinem Wohnraum, sowie bei mir auf der Arbeit, auch von anderen AG, nicht.
Natürlich kenne ich auch Angehörige von FFw, wo 2 mal in der Woche der Piepser geht. Bei solchen gegebenheiten sollte der AN schon wissen bei welchen Stichwort er vielleicht nicht gehen sollte.
Bei der 21-jährigen Frau sind halt mehrere gegebenheiten aufeinander getroffen (Probezeit, Gespräche über nicht Einsätze, spezielles Arbeitsumfeld,.....) als Chef muß ich auch mein Gesicht waren, gegenüber den anderen Mitarbeitern (verletzter Stolz/Eitelkeit?).

Wenn ich jetzt alle FFw'er zusammenzähle und solche Vorfälle gegenhalte, werde ich >meine persönliche Meinung< nicht, auf mehr als 10 Kündigungen im Jahr kommen. Und was sind diese Kündigung gegenüber den viele anderen vor den Arbeitsgerichten.

In diesem Sinne, mit vielen Grüße,
J.

Alex22
15.04.2010, 18:26
Natürlich kenne ich auch Angehörige von FFw, wo 2 mal in der Woche der Piepser geht. Bei solchen gegebenheiten sollte der AN schon wissen bei welchen Stichwort er vielleicht nicht gehen sollte.


Bei uns geht er im Schnitt 4-5 mal die Woche und die restlichen 2-3 mal die Woche wo wir rausfahren, ist dann absoluter Kleinschmarrn, die unsere Gerätewarte ohne Alamierung machen.
Und es gibt Wehren die fahren noch öfters.

consti_ffb
15.04.2010, 21:40
Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

Gruß
Alex

naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

bei diesem meldebild wäre ich auch gefahren.
wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)

draconomicon
15.04.2010, 22:05
Ich gehe davon aus, dass die Wehrführung es verstanden hätte, wenn sie bescheid gesagt hätte, dass sie während der Probezeit, werktags nicht mit ausrückt.

Wie ich bereits gesagt habe, Ehrenamt in allen ehren, aber ich kann damit meine Brötchen nicht verdienen. Mein Arbeitsplatz, meine berufliche und finanzielle Zukunft ist mir doch wichtiger als das Ehrenamt.

Ausserdem war es eine klare Anweisung des Chefs, dass er keine Fehlzeiten aufgrund Einsatzes mit der Feuerwehr duldet. Die war ein eindeutiger Verstoß ihrerseits, also auch eine Abmahnung gerechtfertigt. Auch wenn dies anders zu regeln gewesen wäre.

Meine Frage an euch:

Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
Ich denke keiner.

Mfg

Alex22
15.04.2010, 22:09
Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
Ich denke keiner.


Ich nicht, was ich eigentlich nur lustig finde.
Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*

überhose
15.04.2010, 22:49
Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*Welche Möglichkeiten meinst du? (Und: Staat = Staat?)

Alex22
16.04.2010, 07:51
Der Staat bzw die Länder geben ja per Gesetz raus, das Arbeitgeber ihre Arbeiter/Angestellten für den Feuerwehreinsatz freizustellen haben.
Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.

Sportwart
17.04.2010, 21:35
...
Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.Und das im wesentlichen mit Recht:
Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.

Alex22
17.04.2010, 21:42
Und das im wesentlichen mit Recht:
Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.

Mich störts ja nicht ...
Aber es gibt sicher draußen genausoviele Berufe bei denen es einfach nicht geht.
Eine Krankenschwester die alleine im Nachtdienst ist.
Ein Mitarbeiter der Bahn der nach einem Schrankenausfall, den Verkehr bei Bedarf aufhällt.
Ein Bademeister.
Und da fällt einem sicher noch das ein oder andere ein.

Sportwart
17.04.2010, 21:50
Mir fallen da mehr als genug ein:
der Störungstechniker im Wasserwerk,
dessen Kollege im Abwasserwerk,
der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
der diensthabende Elektriker am Flughafen,
...

Alex22
18.04.2010, 08:12
Mir fallen da mehr als genug ein:
der Störungstechniker im Wasserwerk,
dessen Kollege im Abwasserwerk,
der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
der diensthabende Elektriker am Flughafen,
...

Joa, aber von allen verlangt der Staat das sie zum Feuerwehreinsatz kommen, denn diese Arbeitsfreistellung gilt für alle Berufe.

AkkonHaLand
18.04.2010, 15:26
naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

bei diesem Meldebild wäre ich auch gefahren.
wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)

... und jetzt kommen wir mal auf die Klagen diversere Fußvolk-Einsatzkräfte zurück "... wir bekommen nur noch Piepser ohne Durchsage/Textanzeige..." Denn seien wir mal ehrlich: bei "Gurken einsammeln" erscheint fast niemand, bei "Personenrettung" fast alle.

Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!

Alex22
18.04.2010, 16:32
Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen".

Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?

überhose
18.04.2010, 16:49
Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!Ein derart formulierter Passus ist mir bis heute noch nicht begegnet.

Was aber Kommentierungen immer wieder auftaucht, ist das Abwägen zwischen Pflichten. Steht im Gesetz "Einsatzteilnahme ist Pflicht" und/oder "Freistellung ist Pflicht", braucht da keine generelle Ausnahmeregelung getroffen zu werden, da es immer je nach Einzelfall andere Pflichten (gesetzlich oder auch mal GMV) geben kann, die dann höher zu bewerten sind als die des Brandschutzgesetzes. Aber eben immer: Einzelfallbetrachtung.

AkkonHaLand
20.04.2010, 12:40
Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?



(1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen.
2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen.
4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
Zugegeben in Bayern sehr kurz und schwammig formuliert, aber auch da drin...
Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.

nederrijner
20.04.2010, 12:46
Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
Nur leider ist der Sinn des Gesetzestextes damit absolut nicht getroffen.


Sie haben dem Arbeitgeber ihre Abwesenheit anzuzeigen, sofern es die Dienstpflichten (des Feuerwehrdienstes!) zulassen.

Alex22
20.04.2010, 13:00
Wie schon geschrieben...
Es bezieht sich darauf, das der Arbeiter nicht zum Chef sagt, ich geh jetzt zur Sicherheitswache oder zu ner Übung.
Beim Einsatz, läßt die Dienstpflicht Feuerwehr es nicht zu rechtzeitig seim Chef bescheid zu geben.

überhose
20.04.2010, 14:46
Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.

Alex22
20.04.2010, 14:59
Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.

rechtzeitig ist ein dehnbarer Begriff.
Und ich denke mal, es ist soweit gemeint, sobald du von dem Grund erfährst sollst du es deinem Chef mitteilen.

überhose
20.04.2010, 21:32
Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.

Schümi
20.04.2010, 22:37
Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.

Richtig, man kann ja kaum verlangen das nach Melderbimmeln direkt ein Telefonat mit dem Chef geführt wird.

TropicOrange
21.04.2010, 12:05
Richtig, man kann ja kaum verlangen das nach Melderbimmeln direkt ein Telefonat mit dem Chef geführt wird.

verlangen kann man alles. ;) Gerade wenn man selber nicht mit der Materie vertraut ist.

Pille112
21.04.2010, 14:59
Tja jetzt sind wir in der Zeit angekommen in der Hilfe am nächsten nichts mehr Wert ist und nicht mehr geduldet wird. Irgendwo Sterben Menschen in Autos oder in brennenden Häuser und niemand DARF helfen weil ihm dann gekündigt wird, weil dem Arbeitgeber das Geld was er verdient sehr viel wichtiger ist als Menschenleben. ...

Man sollte auch mal die Hintergründe beleuchten welche zu dieser Einstellung der Gesellschaft, gegenüber dem Ehrenamt im allgemeinen und der Feuerwehr im speziellen, geführt hat.

Ich bin selber sowohl Inhaber einer Firma als auch ehrenamtlich tätig.

Grundsätzlich:
Sicherlich darf kein Mensch sterben weil die Mitglieder einer Feuerwehr nicht ausrücken können/dürfen!

Aber...
...überwiegend, wenn man überhaupt von Schuld reden kann, liegt diese in der Politik von Länder, Kreise und Kommunen. Hier fehlt die EINDEUTIGE Rechtssicherheit für Mitglieder ALLER Hilfsdienste die ehrenamtliche Helfer einsetzen. Dann muß aber auch das Einkommen zu 100% gesichert sein und zwar unbürokratisch und zeitnah! Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.

...Ehrenamt macht nun mal nicht satt!
In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten muß sich jeder ehrenamtlich tätige ernsthaft überlegen was ihm wichtiger ist. Ehrenamt oder Arbeit

...vielleicht sollte man auch mal das Aufgabenfeld der Feuerwehr wieder auf die orginären Aufgaben beschränken und nicht als "Mädchen für alles" einsetzen und dadurch die Akzeptanz in Firmen und Betrieben nicht noch zusätzlich mindern.

...wenn ein Betrieb Mitarbeiter nicht freistellen kann (wie z.B. Fluglotzen, Busfahrer, Altenpflegerinnen, etc.) sollte der Betrieb dieses beim Innenminsterium z.B. nachweisen müssen.

Wie in dem oben beschriebenen Fall sehe ich den Einsatz der Feuerwehr als nicht gerechtfertigt, höchstens zum sicherstellen des Brand- und Umweltschutzes mit max. 6 Einsatzkräften. Alles andere können problemlos Polizei, Stadtreinigung bzw. Bauhof und Bergungsunternehmen bewerkstelligen.

Wie schon gesagt Brandschutz und Menschen- bzw. (Groß-)Tierrettung JA - alles andere NEIN

Bugs B
21.04.2010, 15:16
[...]Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.


und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.

Alex22
21.04.2010, 17:11
und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.

Tja, dann muß man eben mehr hauptamtlich einstellen bzw die Stadt/Gemeinde muß vorrangig Feuerwehrleute einstellen.
Versteh ehrlich gesagt eh nicht warum man in Bayern soviele Feuerwehren braucht.
Aber das is ein anderes Thema.

tm112
21.04.2010, 17:17
FYI: Zum ursprünglichen Fall siehe aktuelles FW-Magazin, S. 16ff.

Pille112
21.04.2010, 17:34
und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.

Sorry, aber ich glaube Du hast meinen Vorschlag nicht verstanden oder Du bist noch nicht im Jahre 2010 angekommen.

Wäre doch kein Problem alle sog. Freistellungsparagraphen, deiner Meinung nach, zu streichen da sie ja keinen gesetzgebenden Charakter haben bzw. erfüllen.

@ Alex22:
...das sehe ich auch so z.B. für die Einsätze Mo-Fr 06:00-18:00h eine hauptamtliche Wachbereitschaft von 6 Figuren durch die Kommune betreiben und das Problem ist gelöst - 10 Arbeitslose weniger - Erstangriff und Menschenrettung sichergestellt - Arbeitnehmer können ihrer Arbeit nachgehen und in ihrer Freizeit "Retter" spielen und löschen gehen.

Wenn das dann noch die orginären Aufgaben der FEUERwehr sind, sind doch alle glücklich.

überhose
21.04.2010, 21:12
Also ich wär dabei.


Aber ich weiß auch, z.B. wieviele Feuerwehrleute (-funktionäre...) hier in RLP rumheulten (und z.T. jetzt einfach ignorieren), als in RLP die Feuerwehrzuständigkeit bei Ölspuren von oberster Stelle verneint wurde.

Das System, was für alle Beteiligten am besten wäre, wird sich nicht aus dem derzeitigen System heraus entwickeln, sondern wird unter Entwicklung heftiger Reibungspunkte von außen aufdiktiert.

(BTW: Hat einer den letzten "Behördenspiegel" durchgeblättert? Eine staatliche Stelle veröffentlicht eine Untersuchung, aus der hervorgeht, dass die existierenden Hilfsfristen in manchen Gegenden real heute schon unerreichbar sind - und keinen interessierts.)

Mr. Blaulicht
21.04.2010, 23:09
Ich denke, einen großen Teil des Problems ließe sich dadurch lösen, dass die Feuerwehrführung den Kontakt zu den Firmenchefs der einzelnen Leute sucht, persönlich oder per Post.

Letztendlich sehe ich drei verschiedenMöglichkeiten - unabhänig vom Chef:
1. FWler kann immer weg, weil die Arbeit jederzeit aufgeschoben werden kann.
2. FWler kann weg, wenn es die Situation erlaubt
3. FWler kann nie weg.

Über 3. brauchen wir nicht zu diskutieren, da wird auch der beste Kontakt nix bringen.
Aber bei 1. und 2. lässt sich mit Sicherheit viel reißen...

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
22.04.2010, 09:02
(BTW: Hat einer den letzten "Behördenspiegel" durchgeblättert? Eine staatliche Stelle veröffentlicht eine Untersuchung, aus der hervorgeht, dass die existierenden Hilfsfristen in manchen Gegenden real heute schon unerreichbar sind - und keinen interessierts.)
Das ist vermutlich - nicht nur beim Thema Feuerwehr - allen Beteiligten bewusst, aber keiner kann und will das Eisen anfassen, da keiner eine Verbesserung bezahlen und die Akzeptanz des derzeitigen Zustandes politisch vertreten kann. Also lässt man es erst einmal so vor sich hin dümpeln.

Pille112
22.04.2010, 09:39
...da keiner eine Verbesserung bezahlen und die Akzeptanz des derzeitigen Zustandes politisch vertreten kann.

...oder will.
Wenn man sich so die ein oder andere, m. E. nach unnütze, Ausgabe der verschiedensten Regierungsebenen so ansieht kommen mir da doch Zweifel ob man mit dem dort ausgegebenen Geld nicht doch auch den lokal benötigten "Löschknecht" finanzieren könnte.

Ich meine damit nicht eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit hauptamtlichen Wachbereitschaften, sondern dort wo es notwendig ist - wo auch immer das sein mag.


Also lässt man es erst einmal so vor sich hin dümpeln.

Stimmt !!!