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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brandschutzbeauftragter mit FIV???



Blue_Focus
08.02.2010, 10:42
Hallo,

weiss einer was dazu?
darf ein FIV Mann/Frau diesen Posten bekleiden?

Danke

Paramedic
08.02.2010, 10:58
"Ohne Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten können nach vfdb 12/09-01-2009-03 nur bestellt werden:

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst,
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn sie hauptamtlich für den betreffenden Betrieb tätig sind und die Kenntnisse der Brandschutzbeauftragten-Ausbildung nachweisen können
Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz. "

Quelle: wikipedia "Brandschutzbeauftragter"

Die vfdb 12/09-01-2009-03 könnte Dich weiterbringen. Aber von einem F IV ist auch hier nirgends die Rede.


Gruß
Michael

AkkonHaLand
08.02.2010, 11:35
Was ist denn ein "FIV"? Feuerwehrmann mit Immenser Verwunderung?

flo112
08.02.2010, 12:03
hallo

vielleicht das hier: http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1113132/index.html

interessant...

Gruß
Flo

Blue_Focus
08.02.2010, 12:41
FIV ist der Zugführerlehrgang in NRW

Etienne
08.02.2010, 15:19
Hey Leute!


FIV ist der Zugführerlehrgang in NRW

Aber der Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr! Zugführer der BF ist "B IV". Somit kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand mit F IV zum Brandschutzbeauftragten ernannt werden kann. Siehe Post 2 von "Paramedic".

nederrijner
08.02.2010, 16:09
Zumindest in Baden-Württemberg sieht man das anders Link (http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1113132/index.html?ROOT=1226555&LISTVIEW=2)

funkwart
08.02.2010, 16:10
Für Zugführer bedarf es einer extra Ausbildung, um Brandschutzbeauftragter werden zu können.
Die Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein bietet in Zusammenarbeit mit der IHK (Wirtschaftsakademie) einen Zusatzlehrgang an, den Kräfte, die die Zugführer-Ausbildung erfolgreich absolviert haben, kostenlos besuchen können. Sie müssen aber die Fahrtkosten selbst tragen und können auch keinen Bildungsurlaub dafür einreichen. Das soll ein Anreiz für Arbeitgeber sein, ihre Leute für Zugführungsausbildung freizugeben, weil sie dann mit einer weiteren Woche Freistellung aus dem Beruf einen ausgebildeten Brandschutzbeauftragten bekommen. Das kostet sonst viel Geld!
Näheres findet Ihr unter: http://www.lfs-sh.de/Content/Lehrgaenge/Zusatzqualifikation.php

Gruß,
Funkwart