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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsgrundlage Geld im Verein



planschkuh
03.02.2010, 17:15
Mahlzeit liebes Forum, ich bin Dringend auf der suche nach einem Gesetz welches Aussagt das eine Bereitschaftsleitung ihren Mitgliedern sagen muss wie viel Geld der Organisation zur Verfügung steht !

Hintergrund ist, das bei uns keine gescheiten Materialien angeschafft werden und damit argumentiert wird das kein Geld da ist, was allerdings nicht sein kann !

Nun suche ich irgendetwas was aussagt das ich als Mitglied einer Bereitschaft ein Recht darauf habe zu erfahren was an Geld da ist und Wofür es ausgegeben wurde....

Das ganze für das Bayerische Rote Kreuz BRK

Danke schonmal

Farin80
03.02.2010, 17:53
Wird wohl im Vereinsrecht stehen... bitte aber mal deinen Titel anpassen!

Snipero
03.02.2010, 18:14
Wenn dann steht es in der "Ordnung der Bereitschaften" bzw der "Satzung der Bereitschaften" bzw des BRK.
Ich glaube laut den zwei texten steh glaub ich nirgends das du als normaler Helfer ein explizietes recht darauf hat.
Normal wird auf der Jahreshauptversammlung ein Bericht vom Kassier gefordert (ich meine des er diesen sogar geben muß bin aber grad ned sicher), wo er die zahlen offen legen muß.

Ansonsten frag einfach mal den Kassier ob du einblick in die Unterlagen bekommst. Aber ich sage dir das ich bezweifle das dir das was hilft. Bei uns gibt es mehrere Konten, und ich habe aus Spaß mal da rein geschaut weil der Kassier des zufällig dabei hatte.
Und ich bin da überhaupt nicht durchgestiegen.

planschkuh
03.02.2010, 18:16
Ja leider steht steht es nicht ausdrücklich in der Ordnung der Bereitschaften...

Habs zumindest noch nicht ausdrücklich gefunden!

wenn jemand was dazu weis bitte melden.

MeisterH
03.02.2010, 18:29
Mal ganz ehrlich... was willst du eigentlich? Was stellst du dir da eigentlich vor?

Du gehst doch auch nicht in jedes Geschäft und sagst, nö Leute, diese Kaffeemaschine ist mir zu teuer, legt mal offen wo die Herstellung so teuer ist.

Also wirklich. Wenn dir das nicht passt, dann trete aus dem Verein aus, Ende. Der Rest ist Sache des Vorstandes, wird schon ein Grund haben warum nicht mit Kontoauszügen und Rechnungen gewedelt wird.

Also wirklich....

Snipero
03.02.2010, 18:30
Ansonsten "Satzung des BRK".

Wenn da nix steht schauts schlecht aus. Dann müßtest du die Jahrehauptversammlung abwarten.
Jetzt Frage ich mich aber auch was die keine gescheiten sachen meinst.
Und woher du weißt das Geld da ist.

nmblk
03.02.2010, 18:41
Nochmal ganz ehrlich: Hinter jedem noch so gemeinnützigen Verein steckt ein kommerzielles Unternehmen, in diesem Fall eben das mit den 3 Buchstaben, welches ja u.A. auch sehr aktiv im Wachstumsmarkt Altenpflege tätig ist. Aber Investitionen kosten Geld;)
Mehr sag ich dazu nicht. Außer, wie bereits erwähnt:
Wenn die (Eigen)sicherung nicht mehr gewährleistet ist, oder Ihr aufgrund fehlenden/veralteten Materials gegen bestehende Vorschriften arbeiten müsstet-> austreten, konsequent..

jumbo
03.02.2010, 19:39
In der Vereinssatzung!

planschkuh
03.02.2010, 20:02
Ganz einfach, Ich will einfach wissen ob irgendwo geschrieben steht das der Vorstand mir gegenüber als Mitglied eine Offenlegungspflicht der Finanziellen Lage hat. Mehr nicht!

Und woher ich weis das Geld da is? ganz einfach, einnahmen bei diensten 5Eje mann und stunde > bei 200 geleisteten Stunden 1000 € welche Theoretisch da sein müssten. +Einnahmen aus Festen und Veranstaltungen +Spenden, usw. Irgendwo muss das Geld ja hingehen und keiner weis wo, was wir als mitglieder aber gerne wissen würden. und deshalb habe ich lediglich gefragt ob mir jemand sagen kann ob es dazu etwas schriftliches gibt!

Es gab zeiten da herrschte in diesem Forum nicht gleich so einen "doofen" kommentar der mit "Was willst du eigentlich" begann...

Also wenn mir noch jemand helfen kann mlöge er dies bitte tun.

Dabke

MasterOfFire
03.02.2010, 20:41
Ganz einfach, Ich will einfach wissen ob irgendwo geschrieben steht das der Vorstand mir gegenüber als Mitglied eine Offenlegungspflicht der Finanziellen Lage hat. Mehr nicht!

Und woher ich weis das Geld da is? ganz einfach, einnahmen bei diensten 5Eje mann und stunde > bei 200 geleisteten Stunden 1000 € welche Theoretisch da sein müssten. +Einnahmen aus Festen und Veranstaltungen +Spenden, usw. Irgendwo muss das Geld ja hingehen und keiner weis wo, was wir als mitglieder aber gerne wissen würden. und deshalb habe ich lediglich gefragt ob mir jemand sagen kann ob es dazu etwas schriftliches gibt!

Es gab zeiten da herrschte in diesem Forum nicht gleich so einen "doofen" kommentar der mit "Was willst du eigentlich" begann...

Also wenn mir noch jemand helfen kann mlöge er dies bitte tun.

Dabke





SCHADE aber auch Schlecht für eure kameraden ... bei uns wird immer über sowas geredet und auch mal en stand abgegeben.. alla uns gets gut oder wir braucehn geld oder.. so in der art..

An eurer stelle mal schnell nachschauen und alles checken auch diverse konten vom Verein ^^ ruck zuck sind mal paar tausender weg :-)

planschkuh
03.02.2010, 21:32
Ja aus meinen anderen Vereinen kenne ich es auch so, das man erfährt was stand der dinge ist.

aber eben hier nicht.

Leider

Snipero
03.02.2010, 21:32
Och so Geld verschwindet schnell in allen möglichen Sachen.
Ich denk nur an Material für die SAN-Dienste, Ausbildungen, Spritkosten, etc, etc. Also bei uns sind das so immer die größten posten. Es ist auch nicht das erste mal das ich erlebe das gemeint wird es müßte Geld da sein, aber wirklich keins da ist wegen einigen Unkosten.

Ansonsten wirklich mal mit der Bereitschaftsleitung sprechen. Weil eine Erklärung ist sie euch schuldig ob sie will oder nicht. Weil wenn einer (bzw wenn es mehrere sind) dann sollte da schon was gesagt bzw auch belegt werden.
Und wenn das nichts bringt. Tja dann evtl übern KBL. Mehr fällt mir auf Anhieb nicht. Ansonsten ich hab morgen Zeit dann durchschau ich mal die Ordnung und Satzung ob ich was passendes find.

überhose
03.02.2010, 21:34
Der Rest ist Sache des Vorstandes, wird schon ein Grund haben warum nicht mit Kontoauszügen und Rechnungen gewedelt wird.In so ziemlich jedem Verein den ich kenne wird vom Kassierer zumindest vor i.d.R. 2 gewählten. vorstandsunabhängigen Kassenprüfern mit den Kontoauszügen und Rechnungen gewedelt. Diese wiederum erläutern das Wedelergebnis auf der jährlichen Mitgliederversammlung.

Das scheint lt. Onkel Google auch bei diversen BRK-Ortsvereinen so in der Satzung zu stehen, die müsste sich planschkuh dann für seinen Ort mal anschauen. Wenn ihm diese Satzungseinsicht verwehrt würde, und der OV ins Vereinsregister eingetragen ist, könnte er dort Einsicht in die Satzung nehmen.

crischl
03.02.2010, 23:38
Dem "normalen" Helfer muss hier während dem Jahr kein Einblick gewährt werden. Er hat nur das Recht dies in der JHV zu erfahren. Zusätzlich können die 2 gewählten Kassenprüfer zu jederzeit Einblick in die Kassenbücher verlangen und diese bei Unstimmigkeiten Offenlegen. Eine andere Möglichkeit hat man nicht. Wobei man auch sehen muss was eine Bereitschaft für Ausgaben hat. Bei uns sind das mehrere Tausend Euronen im Jahr für Versicherungen (Helfer, Autos, Material, Brandschutz,.......) Dann die Kreisumlagen, Kraftstoffe, San-Material, Ausgaben für Büromaterial,..... Das ist eine nicht enden wollende Liste. Wenn deine Vorstandschaft sagt es ist kein Geld da und das sagt nicht nur der Bereitschaftsleiter sondern auch seine Vertreter, dann wird es auch so sein. Warum sollten diese dich belügen. Wenn etwas nicht stimmen sollte mit dem Kassenbuch wären sie alle dran und allen voran der Vorstand und der Kassierer.

Florian Ww
04.02.2010, 15:41
Hallo,
ich bin bei uns der "Kassierer".
Wir sind zwar nur ein kleiner Förderverein, einer noch kleineren FFw, aber wie Crischl schon geschrieben hat. Brauche ich, laut Satzung, nur einmal im Jahr (Jahreshauptversammlung) gegenüber denn Mitgliedern, mein Buch offen zulegen.
Alternativ, wenn die Kassenprüfer bzw. der Vorstand dieses wünscht.
Ich gebe bei diversen Brandmeisterdienstbesprechungen den aktuellen Kontostand bekannt, damit man(n) sich gedanken machen kann, was evtl. Beschaft werden kann oder nicht.
Sollte ein Mitglied zwischendurch dieses wünschen, mach ich es auch.......warum auch nicht........aber wir sind auch nur ein Verein mit 118 Mitgliedern und die meisten leben im Dorf.
Ich möchte aber auch erwähnen, das der K. immer genügent möglichkeiten hat, seine Bücher "korrekt zuführen"!!!!
Das Mitglied würde auch nur das sehen, was er/sie/es sehen soll.
Grüße J.

knuddl
04.02.2010, 15:55
[QUOTE=Snipero;365422]Och so Geld verschwindet schnell in allen möglichen Sachen.
Ich denk nur an Material für die SAN-Dienste, Ausbildungen, Spritkosten, etc, etc. Also bei uns sind das so immer die größten posten. Es ist auch nicht das erste mal das ich erlebe das gemeint wird es müßte Geld da sein, aber wirklich keins da ist wegen einigen Unkosten.

QUOTE]

Zum TE:

Snipero hat Recht... Es wird von den Einnahmen von Diensten, oder sonstigen Spenden, welche direkt auf deine Bereitschaft zugeordnet werden im KV erstmal sicherlich auch "Bearbeitungsgebühren vom KV" abgezogen. Dann für Ausbildung, Material, Kleidung, Sprit, Laufende Betriebskosten wie Strom, Wasser vom Bereitschaftsheim, Versicherungen für Fzg und Personal (und das ist nicht wenig)... um nur einige wenige zu nennen.
Wenn du ne genaue Auflistung willst, was nach so nem SAN-Dienst übrig bleibt, bzw. halt so das Jahr über an Kosten aufkommen, dann meld dich mal per PN... Am besten mit dem ungefähren Mitgliederstand, Dienstaufkommen, Was ihr habt an Material, Fzg, Räumlichkeiten usw...

mdi
04.02.2010, 16:29
Mahlzeit,

als Kassenwart eines Vereins kann ich dazu beitragen:
a) Bei uns (gemeinnütziger e.V.) steht in der Satzung, wie mit der Kassenprüfung zu verfahren ist: Zwei von der MGV gewählte Kassenprüfer prüfen jährlich und beantragen gegenüber der MGV die Entlastung des Vorstands bzw. empfehlen diese bei positiver Prüfung der Kasse. Sollten die Kassenprüfer nicht prüfen können oder aus wichtigem Grund wollen bzw. gibt es zu große Unstimmigkeiten, muss die Prüfung von der MGV selber durchgeführt werden oder der Vorstand wird nicht entlastet. Die Kassenprüfer haben jederzeit das Recht, die Kasse einzusehen.
b) Wir bzw. ich verfahre so, dass ich in der Regel bei jeder Versammlung, bei der über Anschaffungen gesprochen wird, kurz über die finanzielle Situation informiere. Somit weiß jedes Mitglied, das anwesend ist, was Sache ist. Bei regelmäßigen Gruppenabenden beantworte ich auch gern von jedem Mitglied Fragen nach der Kasse, da weder der Vorstand noch ich irgendwelche Geheimnisse haben.

Ich finde es bedenklich, wenn auf Nachfrage eines Vereinsmitglieds gar keine Auskünfte gegeben werden. Klar lege ich vielleicht nicht jedem Mitglied die kompletten Unterlagen vor; gerade bei diskussionswilligen Menschen, die über jeden Cent diskutieren müssen, ist das einfach nervig und wird auch von mir überaus ungern getan. Solange aber jemand z.B. Anschaffungsvorschläge machen möchte und vorher sinnvollerweise mit mir darüber sprechen mag (finanzieller Rahmen etc.), ist derjenige herzlich willkommen. Auch wenn jemand einfach nur wissen möchte, wofür unsere Gelder im letzten Jahr ausgegegen wurden bzw. in diesem Jahr ausgegeben werden, stelle ich das angemessen umfassend dar. Ist ja nicht mein Geld; ich verwalte es nur im Namen der Mitglieder, die mich mal gewählt haben. Damit haben sie in meinen Augen auch das Recht, sich darüber zu informieren. Durch die derartige Transparenz gibts auch kein Misstrauen.

Martin

brause
05.02.2010, 14:41
Da es sich ja anscheinend um das DRK handelt, hier ein paar Zitate aus der Mustersatzung für Kreisverbände des GS:

"§ 10 Satzung der Ortsvereine
[...]
(3) Organe des Ortsvereins sind die Mitgliederversammlung und der Ortsvorstand.
a) Die Mitgliederversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Der
Vorsitzende kann jederzeit weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er
muss dies tun, wenn es von ..... Mitgliedern schriftlich beantragt wird. Die Mitgliederversammlung
wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einberufung
erfolgt durch ........... unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen und
Angabe einer Tagesordnung. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
ist in jedem Falle beschlussfähig.
[...]"

"§ 18 Durchführung der Kreisversammlung
(1) Die Kreisversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorsitzende
kann jederzeit weitere Kreisversammlungen einberufen. Er muss dies tun, wenn
es von ...... Mitgliedern des Kreisverbandes unter Angabe von Gründen schriftlich
beantragt wird.
(2) Die Kreisversammlung wird von dem Vorsitzenden einberufen und geleitet. Einberufen
wird durch schriftliche Einladung an die Angehörigen der Kreisversammlung
(§ 16) unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen und Angabe der Tagesordnung.
(3) Die Angehörigen der Kreisversammlung können Anträge zur Änderung oder
Ergänzung der Tagesordnung stellen. Diese müssen begründet werden und spätestens
2 Wochen vor dem Versammlungstermin bei der Kreisgeschäftsstelle eingehen,
die sie unverzüglich den Mitgliedern zuzuleiten hat. Später eingehende
Anträge können nur dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sämtliche
Mitglieder der Kreisversammlung zustimmen.
(4) Die ordnungsgemäß einberufene Kreisversammlung ist ohne Rücksicht auf die
Zahl der Erschienenen beschlussfähig."

Ich hoffe, dass das ein wenig weiterhilft...

überhose
05.02.2010, 15:35
Hat das BRK da nicht was abweichendes vom Rest-Deutschland-DRK?
Würde mich alten Bayernfreund dann doch wundern ;-)

Snipero
05.02.2010, 16:37
Natürlich haben wir was anderes. Wäre ja auch wunder wenn nicht ;)

aber wie ich schon ganz zu anfang geschrieben habe soll er doch mal in die Satzung, Ordnung des BRKs schauen.
Aber hier steht nix vernünftiges drin soweit mir bekannt ist, und ich habe doch mal öfter mit der Satzung und Ordnung zu tun.

brause
05.02.2010, 16:55
Hat das BRK da nicht was abweichendes vom Rest-Deutschland-DRK?
Würde mich alten Bayernfreund dann doch wundern ;-)

Ja, aber auch für das BRK gelten die Mustersatzungen des Generalsekretariats...