Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ortsbrandmeister als Diktator
Firefighter NRW
10.01.2010, 20:34
Nick wird gelöscht Danke für die Hilfe
Wartet es doch einfach ab.... spätestens wenn ihr einen neuen OrtsBM habt kann der doch das Kommando entsprechend einsetzten. Aus welchem Bundesland kommst... NRW?
nederrijner
10.01.2010, 21:03
Nach NRW hören sich die Begriffe OBM und Kommando irgendwie nicht an, daher ist die Frage nach dem Bundesland sehr interessant, um die Frage beantworten zu können.
überhose
10.01.2010, 21:08
In NRW gibt es weder den Begriff "Ortsbrandmeister" noch "Ortskommando"...
Daher:
Was können wir tun ???
a) Schaut nach, in welchem Bundesland ihr wohnt.
b) Schaut euch die Gesetze an, die in diesem Bundesland gelten.
c) Fragt euch mal, wieso "Ortsbrandmeister" und/oder "Ortskommando" dieses Gesetz nicht kennen...
Wenn Ihr so überrumpelt worden seid, wieso habt Ihr dann zugestimmt?
Hand hoch, und nein hätte die Antwort sein müssen! Oder ein neuer Termin, damit man sich erst einmal Gedanken zu dem Vorgeschlagenen machen,oder einen eigenen Kandidaten auswählen kann.
Die JHV, mit der Bestätigung, steht ja noch an, also kann man da mit ner Nein-Stimme spätestens sein Protest kund tun. Wenn man dann noch die Mehrheit, der Nein-stimmen hat wird es interessant!
Wenn dann seine Kandidaten, nicht bestätigt werden, spätestens dann muss er mit euch reden. Macht dann auch einen guten Eindruck, für die Mitglieder. Kommen bei euch irgendwelche Politiker, oder Funktionsträger der Stadt?
Oder kurz vor Beginn,der JHV nen Antrag( da gibt es aber ne begrenzte Zeit!) zu dem Punkt -Wahl und Bestätigung des neuen OBM, als Nachtrag euren Kandidaten zusätzlich vorschlagen, wählen und dann ende!
Den Antrag vorher aber nicht dem OBM geben, sondern einem anderen aus dem Vorrstand. Dann kann der nicht sagen, ich hab nix bekommen.
Auflösen kann man soweit ich weis, nur bei Mängel der Einsatzbereitschaft, und wenn erhebliche Mängel in der Aus-, und Fort-bildung vorhanden sind, oder eklatante Misstände.
Was gerne auch als Grund angegeben wird Führungslosigkeit, aber da kann man jemand Komissarisch Einsetzen, der seine Ausbildung nach holt.
Wenn bei uns Posten zu vergeben sind, wird vorher mal drüber gesprochen, und nicht einfach gesagt nehmt die Entscheidung hin, und sterbt dumm, weil es sonst bei Abstimmungen zu üblen Überraschungen kommt, wenn man sich einig ist.
Also, ein wenig Mut, und keine Angst vor dummen Drohungen! Denn eine Suppe, wird noch lange nicht so heiß gegessen, wie se gekocht wird!
Dann beste Vorraussetzungen, den Powerseminarmenschen mal Powervoll bei der JHV auflaufen zu lassen!
Dann kann er zwar vorne vorweglaufen, muss sich aber mal umdrehen, und schauen ob noch alle da sind!
Am besten merkt er es mit leichten Genickschlägen.
überhose
11.01.2010, 09:13
Den Begriff "Ortskommando" kann ich im niedersächsischen Brandschutzgesetz und der dazugehörigen Verordnung nicht finden. Der könnte höchstens in der Satzung der Wehr fallen (diese Satzung sollte man eigentlich als Mitglied der Wehr, ganz besonders aber als Mitglied dieses ominösen Ortskommandos, kennen).
Aber unabhängig von der Satzung gehört zur "Wahl" eines Ortsbrandmeisters bzw. Stellvertreters noch etwas mehr, als ein Kopfnicken irgendeines Amtsvorgängers oder Ortskommandos.
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774288_L20.pdf
Quietschphone
11.01.2010, 09:54
Servus!
Erstmal vorsichtshalber an alle: Trollgefahr!
@Firefighter NRW:
Standort / Wohnort
Kreis Kleve
Das steht in Deiner Benutzerübersicht. Kleve ist, soweit ich mir das einbilde, keineswegs in Niedersachsen, oder?
Was willst Du uns hier eigentlich erzählen?
Gruß
Alex
Angriffstrupp
11.01.2010, 10:21
@ Quietschphone
Sehr Aufmerksam am frühen Montag...!
überhose
11.01.2010, 11:18
Um einen gewählten OBM "ins Eck zu stellen", sehe ich nur die Möglichkeiten des § 13 Absatz 3 und 5 des NBrandSchG.
Und das Verfahren der Ernennung eines neuen OBM/Stellvertreters ergibt sich ebenfalls aus dem NBrandSchG, das Ortskommando spielt dabei die gleiche unbedeutende Rolle wie der amtierende OBM. Der Vorschlag an den Rat kommt hier von "der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr" (§ 13, Abs. 2).
Angriffstrupp
11.01.2010, 11:39
Allso ich kenn das so, das der Leiter der Feuerwehr oder Stadtbrandmeister eine " Anhörung " der Gesamten Wehr ( Aktive, JF und Alters und Ehrenabteilung ) veranstaltet!
Bei dieser Anhörung macht er sich ein Bild von der Lage... ( Stimmung der Truppe )
Der Löschzug oder Löschgruppenführer wird durch den Leiter der Feuerwehr ernannt, und da spielt nicht der wunsch des ehmaligen Zugführes eine Rolle... eventuell die Stimmung auf der anhörung...!
So kenn ich das...
überhose
11.01.2010, 11:47
Die Möglichkeiten des § 13 Absatz 3 und 5 des NBrandSchG.
Sehe ich jetzt aber nicht als gegeben in dieser Situation.
Dann verstehe ich das Problem nicht so recht.
Eine neue Sortierung des "Ortskommandos" ergibt sich wohl kaum aus einem Wunsch des OBM oder aus einer wie auch immer gearteten Abstimmung des bestehenden "Ortskommandos". Dessen Zusammensetzung ist doch wohl auch in der Satzung abschließend geregelt? Und die Voraussetzungen einer Satzungsänderung auch?
Die Drohungen des OBM halte ich zunächst mal für nicht mehr wie heiße Luft. Zur Möglichkeit, eine Feuerwehr abzumelden, könnte man die Mindeststärkeverordnung anschauen, und ob die erfüllt wird. Wenn nicht, kann man nachdenken wie man weiter verfährt, aber eine wie auch immer geartete Abmeldung fällt zunächst mal auf den OBM selbst zurück, da der Grund für die Abmeldung ja nicht von heut auf morgen entstanden ist.
Zur Auflösung gibt es den § 10 Abs. 2 des NBrandSchG.
Und selbst wenn in eurer Satzung irgendwas anderes drinsteht (z.B. zum Punkt Auflösung), ist das Gesetz höherrangig, und dann kommt noch § 2 Abs. 1 Nr. 1 ins Spiel...
Also: Alle Drohungen des Diktators sind nicht mehr wert als das Bohlengelaber im Fernsehen.
Letztlich ist ein OBM auch noch nicht die Spitze der Heeresleitung, also: Was sagt der GBM dazu?
Allso ich kenn das so, das der Leiter der Feuerwehr oder Stadtbrandmeister eine " Anhörung " der Gesamten Wehr ( Aktive, JF und Alters und Ehrenabteilung ) veranstaltet!
Bei dieser Anhörung macht er sich ein Bild von der Lage... ( Stimmung der Truppe )
Der Löschzug oder Löschgruppenführer wird durch den Leiter der Feuerwehr ernannt, und da spielt nicht der wunsch des ehmaligen Zugführes eine Rolle... eventuell die Stimmung auf der anhörung...!
So kenn ich das...Solange NRW aber nicht in NS einmarschiert und dort das Recht einführt, nützt das dem Themenersteller nix.
Angriffstrupp
11.01.2010, 13:16
Solange NRW aber nicht in NS einmarschiert und dort das Recht einführt, nützt das dem Themenersteller nix.
Ups...da hab ich wohl gepennt...!!!
überhose
11.01.2010, 13:37
Also können wir jetzt eine Kommandositzung einberufen (z.B. der stellv. OBM ) ? und diese dann ohne OBM beschlussfähig abarbeiten ?Einladungsfristen, Einladungshoheit, Beschlussfähigkeit des "Kommandos" regelt einzig und alleine eure Satzung. Eine übergeordnete Rechtsquelle gibt es diesbezüglich nicht.
Leider ist die Mustersatzung des Landes m.W. auch nirgendwo im Netz zu finden, und eine x-beliebige Satzung aus Niedersachsen bringt u.U. nicht viel, da man nicht weiß inwiefern es dort Änderungen/Unterschiede zu euch gibt.
Kurzum: Ohne Kenntnis der für dich geltenden Satzung wird man dir hier nicht helfen können.
Vielleicht findest du ja im Netz eine, deren Wortlaut mit eurer übereinstimmt (das Mustersatzungsprinzip sollte das möglich machen), dann hätte man hier eine Diskussionsgrundlage, ohne das deine Anonymität verloren geht.
sschaebe
11.01.2010, 13:43
@Firefighter NRW:
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hat der OBM Euch einen Vorschlag für die neue Struktur vorgeschlagen, welche bei der HV gewählt werden soll.
1. Gegenkandiaten kann er sicher nicht verhindern, also könntet Ihr en Gegenvorschlag vorbereiten ohen eine Ortskommando-Sitzung (nehme ich mal an, da ich ja Eure genaue Satzung nicht kenne)
Was ich allerdings nicht verstehe, ist der Punkt, das er eine Kommandostruktur festlegen will obwohl er aufhört. Normalerweise wird die Kommandostruktur nach der Wahl des neuen OBM festgelegt bzw. gewählt. Was passiert, wenn ein neuer OBM kommt und die Hälfte der vom alten OBM benannten mit dem neuen nicht kann oder will und dann zurücktreten?
Im Moment kann ich nur den Kopf schütteln.
Gruß
Simon
nederrijner
11.01.2010, 13:54
Im Moment kann ich nur den Kopf schütteln.
Ich bin auch mal wieder sehr froh, dass wir uns als NRWler mit sowas nicht abmühen müssen und trotz unseres undemokatischen Führungsgefüges (gewählt wird durch die Feuerwehrangehörigen niemand) einen funktionierenden Brandschutz haben. ;)
Mr. Blaulicht
11.01.2010, 14:07
Eure Feuerwehr wird doch kommunaler Art sein, also hat der OBM ja auch einen Vorgesetzten. Ist das der Bürgermeister direkt oder gibt's da noch Zwischenstufen?
Egal, wendet Euch doch hilfesuchend mal an den direkten Vorgesetzten des OBM.
Gruß, Mr. Blaulicht
überhose
11.01.2010, 14:34
Aufgrund meiner Anonymität nur diese und nicht das original.Verständlich und erwartungsgemäß,
aber:
Hier ist mal eine fast identische Satzung.
http://www.feuerwehr-lindern.de/satzungderfreiwilligenfeuerwehrlindern.htmIn dieser Satzung bzw. dieser Kommune kommt der Begriff Ortskommando doch gar nicht vor, lediglich ein ortsübergreifendes Gemeindekommando...
Mr. Blaulicht
11.01.2010, 14:39
Aufgrund meiner Anonymität nur diese und nicht das original.
Nun, ich will Dich jetzt nicht ermuntern, Dich preiszugeben, aber was glaubst Du, wieviele Wehren sich im Moment in einer ähnlichen Lage befinden.
Aufgrund der von Dir beschriebenen Situation dürfte jedem Mitglied Eurer Wehr klar sein, dass sie gemeint ist. Insofern hätte es keinen Nachteil, die Orginale Satzung zu veröffentlichen. Evtl. Namen kannst Du ja schwärzen...
Gruß, Mr. Blaulicht
WAF-18-83-1
11.01.2010, 14:52
Ob man jetzt überrumpelt ist, oder nicht,
ich verstehe euch nicht, dass ihr die neuen Vorschläge einfach abnickt....
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