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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Außerordentliche Gründe zur Versagung eines HiOrg wechsels...?



Funkalarm
06.01.2010, 23:09
Hallo,

Das Thema "Wechsel der HiOrg" wurde hier in verschiedenen Threads ja schon oft genug diskutiert. Aber nun mal eine andere Frage, gibt es eigentlich außerordentliche Gründe, warum einem Helfer der wechsel zu einer anderen HiOrg versagt werden kann?

Das ganze würde mich mal rein Interessenhalber interessieren.

Gruß

bastelheini
06.01.2010, 23:40
Sicher, einige mögliche Gründe stehen bestimmt in der Satzung der jeweiligen HieOrg.

überhose
07.01.2010, 08:16
Das Thema "Wechsel der HiOrg" wurde hier in verschiedenen Threads ja schon oft genug diskutiert. Aber nun mal eine andere Frage, gibt es eigentlich außerordentliche Gründe, warum einem Helfer der wechsel zu einer anderen HiOrg versagt werden kann?Während einer laufenden Ersatzdienstzeit (KatS) oder als "normaler" HiOrg-Angehöriger?
Welche HiOrg(s)?

hannibal
07.01.2010, 08:24
Hallo,

Das Thema "Wechsel der HiOrg" wurde hier in verschiedenen Threads ja schon oft genug diskutiert. Aber nun mal eine andere Frage, gibt es eigentlich außerordentliche Gründe, warum einem Helfer der wechsel zu einer anderen HiOrg versagt werden kann?

Das ganze würde mich mal rein Interessenhalber interessieren.

Gruß

Der Wechsel selbst kann nicht untersagt werden. Wenn überhaupt treten entweder beim Austritt oder beim Eintritt Probleme auf..

Funkalarm
07.01.2010, 13:44
Während einer laufenden Ersatzdienstzeit (KatS) oder als "normaler" HiOrg-Angehöriger?
Welche HiOrg(s)?

Das ganze spielt sich während der laufenden Ersatzdientzeit ab. Wechsel von THW in Feuerwehr. Wir haben zur Zeit so einen Fall bei uns in der Wehr, wo ein Kamerad wechseln möchte, es aber scheinbar von Seite des THW Schwierigkeiten gibt, was den Wechsel betrifft.

Fabpicard
07.01.2010, 14:14
Aha, das hört sich doch schonmal ganz anders an, als vermutlich die meisten gedacht haben...

Da es bei einem Wechsel (nicht zusätzliche Mitgliedschaft im THW) ja die Restzeit des Wehrersatzdienstes mit übernommen werden muss, kann es an fehlenden freien Plätzen bei der THW-Gemeinschaft liegen...

Also zum Beispiel:

Die Feuerwehr hat 5 Plätze für Wehrersatzdienstleistende und alle 5 sind derzeit belegt.
Beim THW-Standort das Gleiche...

Jetzt will einer von der FW zum THW Wechseln, aber da ist dann kein Platz mehr frei, also könnt er jetzt seine "rechnerische Restwehrzeit" auch bei der Bundeswehr ableisten und dann voll zum THW wechseln...

MfG Fabsi

überhose
07.01.2010, 14:20
Rechtlich wäre so ein Wechsel während der Dienstzeit grundsätzlich möglich. Um das alles aber genau auseinanderdröseln zu können, müsste man wissen ob es seitens der Kreisverwaltung irgendwelche weitergehenden Vorgaben gibt und was genau das THW jetzt an der Wechselabsicht stört.
Schau mal hier (insbesondere Beitrag 3): http://foren.funkmeldesystem.de/showthread.php?p=311193
Hinweise gibt's evtl. auch hier: http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=45302