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Andreas Stenglein
04.01.2010, 15:03
Diese Beiträge wurden aus einem anderen Thema separiert

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator


Ich werde in 2 Wochen 18,
hab aber im moment Urlaub, also würde ich jetzt gern meinen G26.3 machen, darf ich das jetzt machen oder erst mit 18? Auf der ersten Seite sind unterschiedlich Meinungen und ich finde leider keine infos im internet

Danke für die Antworten und ich wünsch noch ein Gesundes neues Jahr.

Gruß Andi

MiThoTyN
04.01.2010, 15:52
Ja der Thread ist in der Tat sehr alt. Es hätte sich gelohnt einen neuen aufzumachen, da deine Frage ja nur indirekt mit dem eigentlichen Thread zu tun hat. (erledigt - Gruß, Mr. Blaulicht)

Zu deiner Frage: Die G26/3 ist an kein Alter gebunden. Da die G26/3 eine Arbeitsmedizinische Untersuchung ist und nicht nur von/für die Feuerwehren. Wenn irgendein 16jähriger ne Ausbildung zum Was-Weiß-Ich macht und dort Atemschutz tragen soll, dann macht er ebenso ne G26/3 Untersuchung.

Die Vorgabe, dass man das 18te Lebensjahr vollendet haben muss um Atemschutz tragen zu dürfen, kommt von der FwDV 7, die wiederum halt nur für die Feuerwehr gilt.

Prinzipiell kannst du deine G26/3 also schon vorher machen. Macht allerdings nicht soooo viel Sinn, weil das ja Geld kostet und die ja auch nur 3 Jahre gültig ist. Wenn man die zuuuu früh macht, wäre das also Verschwendung. Machbar isses aber. Sinnvoll ist auf alle Fälle die Untersuchung RECHTZEITIG VOR dem Atemschutzlehrgang zu machen, da diese für die Teilnahme am Lehrgang vorgeschrieben ist.

Mir stellt sich allerdings die Frage, warum du das nicht mit deiner Wehrführung klärst, bzw. wie deren Standpunkt dazu ist. Wir können dir hier viel erzählen, aber im Endeffekt ist ausschlaggeben, was deine Führung möchte. Also frag doch am besten bei denen mal nach.

Gruß Joachim

Leitstelle_V
04.01.2010, 15:54
Hallo, der Beitrag ist zwar schon ein bisschen älter aber auf der ersten seite wurde bereits drüber diskutiert:

Ich werde in 2 Wochen 18,
hab aber im moment Urlaub, also würde ich jetzt gern meinen G26.3 machen, darf ich das jetzt machen oder erst mit 18? Auf der ersten Seite sind unterschiedlich Meinungen und ich finde leider keine infos im internet

Danke für die Antworten und ich wünsch noch ein Gesundes neues Jahr.

Gruß Andi

Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.

MfG
Max

Andreas Stenglein
04.01.2010, 16:00
Vielen Dank für die antworten!

Ja mein Kommandant hat nur gemeint ich soll so schnell wie möglich meinen G26 machen weil demnächst wieder eine Atemschutzausbildung starten...und da kan ich gleich mitmachen....auf die Frage ob ich die untersuchung schon mit 17 machen darf war er sich nicht ganz sicher, deshalb wollte ich lieber hier mal nachfragen!

Also nochmal Danke

Gruß Andi

nederrijner
04.01.2010, 16:10
Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglich.
Stellvertretende Antwort auch für die anderen Postings:
Man kann das Geld für die Untersuchung auch gleich zum Fenster hinauswerfen, da das Ergebnis gemäß G26 - Zitat - "bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für Geräte der Gruppe 3" "dauernde gesundheitliche Bedenken" lauten müsste.

Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal. Wie gesagt, die G26 geht von dauernden gesundheitlichen Bedenken und nicht von befristeten oder gar "keinen gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" (=> Erreichen der Volljährigkeit) aus, daher ist bei Erreichen der Volljährigkeit eine erneute Untersuchung anzusetzen.

Andreas Stenglein
04.01.2010, 16:51
Ja, ich weiß, dass der Arzt ungebunden ist und von den Vorgaben des Grundsatzes abweichen darf, aber so ist es grundsätzlich erstmal.

also ganz komm ich da nicht mit....am besten mal den arzt fragen oder wie? wegen zwei wochen....leider bekomm ich dann so schnell keinen urlaub mehr deshalb wäre das jetzt ganz gut!

MeisterH
04.01.2010, 17:13
Lass dir nix erzählen, hingehen, und gut.

nederrijner
04.01.2010, 17:55
also ganz komm ich da nicht mit....am besten mal den arzt fragen oder wie? wegen zwei wochen....leider bekomm ich dann so schnell keinen urlaub mehr deshalb wäre das jetzt ganz gut!
Es kann einen Unterschied zwischen dem geben, was der Arzt als Untersuchungsergebnis ansieht, und dem, was er gemäß Grundsatz ansehen sollte. Gemäß Wortlaut des G26 führt Minderjährigkeit zum Nichtbestehen für den Bereich Feuerwehr, Punkt, Ende, aus.

Es gibt ja auch Ärzte, die sich nicht an den Untersuchungsumfang oder sonstige Vorgaben halten ... Macht doch eh jeder, was er will ...

überhose
04.01.2010, 18:06
Lass dir nix erzählen, hingehen, und gut.
Genau, scheiß auf korrekte Antworten und mach ein Glücksspiel draus... Nederrijner hat nunmal schlicht und ergreifend Recht.

Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt:

Die darfst du auch schon vor dem 18. Lebensjahr machen. Dass du dann tatsächlich als ASGT erst mit dem 18. Lebensjahr zum Einsatz kommen darfst, klärt ja die FwDv 7. Aber die Eignung dafür festzustellen (=Ziel der G26) ist schon vor dem 18. Lebensjahr möglichNicht unbeschränkt. Nach der GUV-V A 4 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" hat der Unternehmer (= Feuerwehr = Kommune) dafür zu sorgen, daß die Erstuntersuchung vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt wird, aber nicht mehr als 12 Wochen zurückliegt. Beginnt die AGT-Ausbildung also mehr als 3 Monate nach der Erstuntersuchung, ist diese nicht mehr gültig und man darf nochmal hin - oder, siehe oben, man macht ein Glücksspiel draus. Da das aber nicht nur die Verantwortlichkeit des Arztes, sondern auch des Unternehmers betrifft, sollte man sich reiflich überlegen, ob "nix erzählen lassen, hingehen, gut" wirklich so gut ist...
Man sollte vielleicht auch mal überlegen, wer letztlich den meisten Nutzen einer vorschriftskonformen G26.3 hat. Nicht der Onkel Doktor, nicht der Bürgermeister, nicht der Feuerwehrhäuptling, und auch nicht deren Schwiegermütter, sondern der Feuerwehrangehörige selber bekommt doch auf diesem Weg einen umfangreichen (und für ihn netterweise kostenlosen) Gesundheitscheck, abgestimmt auf eine nicht ungefährliche Tätigkeit die er hinterher ausübt. Macht es Sinn, bei sowas nach Auslegungshintertürchen zu suchen?

Vielleicht wäre es auch eine Option, den Arbeitsmediziner zu wechseln, wenn Leute schon zwingend Urlaub nehmen müssen, um ihn zu besuchen. Wir akzeptieren derzeit Untersuchungen von 2 Druiden, da können sich die Leute direkt mit denen die Termine ausmachen. Da einer von denen noch dazu im Krankenhaus arbeitet, kann man bei passendem Schichtplan die G26.3 notfalls nachts um halb 3 absolvieren. Geht alles, wenn man will.

Als wir uns mal Gedanken gemacht haben, inwiefern man G26 und allgemeine Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung bei Eintritt zusammenlegen könnte, wurde uns von einem Arbeitsmediziner außerdem noch mitgeteilt, dass er kein Belastungs-EKG bei Minderjährigen machen könne. Ob das an irgendwelchen Vorschriften liegt, oder an seinem persönlichen Bereich (Verantwortungsgefühl, Technik o.ä.), weiß ich nicht, ich schau mal ob ich da noch an den Schriftverkehr dran komme. Sollte das eine Vorschrift sein, würde auch das eine gültige G26.3 wieder verwerfen. Oder halt zum Glücksspiel machen.

Leitstelle_V
05.01.2010, 00:11
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei so tiefgreifenden Diskussionen nicht mehr mithalten kann, ohne tiefer zu recherchieren. Daher steige ich aus. Was ich weiß bzw. wie ich es kenne, habe ich geschrieben. Ich lasse mich aber wie immer gern belehren.

Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung". Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht... Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet...

Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist... Es interessiert mich auch theoretisch, ob das so, wie es bei uns läuft und wie ich es geschrieben habe, korrekt ist, aber praktisch ist es mir relativ egal bzw. werde ich mich nicht reinsteigern...

MfG
Max

russmeyer
05.01.2010, 00:48
Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
Oder stehen die Leute bei euch Schlange?

Und wie ist es mit denen, die von der Jugendfeuerwehr kommen und nicht tauglich sind, werden die nicht in den aktiven Dienst übernommen?

Als guter Maschinist (den man ja auch braucht) brauche ich keinen AGT Lehrgang. Und, die wenigsten altgedienten Ortsbrandmeister haben einen AGT Lehrgang. Den gab es damals nämlich noch garnicht, als die in die Wehr eingetreten sind und dann ruck zuck Führungskraft wurden...

Mann sollte sich das ganze mal ein wenig durch den Kopf gehen lassen, auch diejenigen, die 2 Wochen vor ihrem 18. Geburtstag unbedingt die G26 Untersuchung machen wollen.

r.

überhose
05.01.2010, 08:50
Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung". Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht... Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet... Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist...Meine "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung" bestand anno dazumal aus der Frage "Spielst du eigentlich noch Fussball?". Ich antwortete "Ja", und der Arzt füllte die Bescheinigung aus. Hat mich damals natürlich auch nicht weiter interessiert, und ich kann auch nachvollziehen wenn es den "Otto Normalfeuerwehrmann" nicht weiter belastet. Flächendeckend ist es dann trotzdem erschreckend, weil ja letztlich in jeder Wehr irgendwer die Verantwortung trägt.


Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?Was denn sonst?
Oder mal deutlicher gefragt: Wie lange kann es sich die FFw leisten, jeden zu nehmen?
Wann sollte man denn die Atemschutztauglichkeit voraussetzen, wenn nicht bei Eintritt, also wenn die Interessierten noch am jüngsten, fittesten, motiviertesten... sind?


Als guter Maschinist (den man ja auch braucht) brauche ich keinen AGT Lehrgang. Und, die wenigsten altgedienten Ortsbrandmeister haben einen AGT Lehrgang. Den gab es damals nämlich noch garnicht, als die in die Wehr eingetreten sind und dann ruck zuck Führungskraft wurden...Atemschutztauglichkeit als Eintrittsvoraussetzung heißt nicht Atemschutztauglichkeit fürs ganze Leben. Die Position der "guten Maschinisten" können auch Leute ausüben, die dann nicht mehr atemschutztauglich sind.
Und gerade bei Führungspositionen macht es Sinn, dass die irgendwann (am besten nicht vor allzu langer Zeit) mal als Atemschutzgeräteträger gearbeitet haben. Denn sie sind es, die die Jungs in die risikoreichste Arbeit schicken, die sie dabei kontrollieren (ASÜ), und die sie am Standort diesbezüglich fortbilden. Das klappt mit eigener Erfahrung einfach besser, als vom Hörensagen. Dass das heute flächendeckend nicht so ist, weiß ich auch, aber vielleicht ist das ein Teilaspekt der Weiterentwicklungsseuche, an der die Feuerwehr leidet? Wie soll jemand den Sinn von Überhosen, Hohlstrahlrohren, AGT-Notfalltraining, Seitenkriechgang usw. erkennen, der selber nie als AGT gewirkt hat?

Übrigens setzt man in NRW mittlerweile einen irgendwann mal abolvierten AGT-Lehrgang und eine gültige (!) G26.3 für die Zulassung zum Zugführerlehrgang voraus. Und das auch noch nicht allzu lange (2006, 2007?), bei Einführung gab es den obligatorischen "Die-Feuerwehr-wird-zerstört"-Aufschrei - und heute stört sich da schon keiner mehr dran.

nederrijner
05.01.2010, 18:55
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei so tiefgreifenden Diskussionen nicht mehr mithalten kann, ohne tiefer zu recherchieren. Daher steige ich aus. Was ich weiß bzw. wie ich es kenne, habe ich geschrieben. Ich lasse mich aber wie immer gern belehren.
Naja, ich habe es im Grundsatz G26 mit den allgemeinen Regelungen, die für jede arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß BG-Grundsätzen gelten, nachgelesen. Es gibt zwar seit gut einem Jahr die ArbMedVV als staatliches Regelwerk für den Bereich, aber gerade im Bereich Atemschutztauglichkeit bei den Feuerwehren gilt derzeit noch ganz klar das BG-Regelwerk.


Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung".
Das kann man machen, ist bestimmt auch nicht verkehrt, allerdings müsste das Ergebnis dann eben lauten "Für den allgemeinen Feuerwehrdienst mit Einschränkungen (weil körperlich noch nicht voll entwickelt) geeignet, für die Tätigkeit "Tragen von Atemschutzgeräten" nicht geeignet - dauernde gesundheitliche Bedenken".


Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht...
Habe den Grundsatz gerade nicht zur Hand, da im Zug unterwegs, kann daher nicht sagen, ob der Leitfaden Ergometrie etwas zu dem Punkt sagt.


Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet...
Das ist auf jeden Fall nicht konform mit den Vorgaben, wie gesagt "dauernde gesundheitliche Bedenken" bei U18 und die Erstuntersuchung darf bei Aufnahme der Tätigkeit höchstens 12 Wochen alt sein.


Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist... Es interessiert mich auch theoretisch, ob das so, wie es bei uns läuft und wie ich es geschrieben habe, korrekt ist, aber praktisch ist es mir relativ egal bzw. werde ich mich nicht reinsteigern...
Ich sag ja, macht eh jeder was er will.
Aber wenn z. B. der Gemeinderat sich auch nicht an die Regeln hält und keine Überhosen beschafft, ist das Geschrei groß. Es wird halt mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, wie man selbst betroffen ist. Vergleiche auch den Feuerwehrführerschein, da tritt das Interesse an einer fundierten Ausbildung auch schnell in den Hintergrund, wenn die Aussicht besteht, die nicht ganz so großen roten Autos fahren zu dürfen ...

Und ich würde nicht dagegen halten, wenn jemand wetten würde, dass es fast ganz Feuerwehrdeutschland begrüßen würde, wenn man auf die Gängelei des Ehrenamtes durch die G26 ganz verzichten würde und somit das Brandschutzwesen in Deutschland vor dem Untergang bewahren würde ...


Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
Oder stehen die Leute bei euch Schlange?
Die Frage ist, ob man sich etwas anderes leisten kann. An unsportlichen und körperlich nicht (mehr) so belastbaren FA besteht in der Regel kein Mangel, an AGT schon.


Und wie ist es mit denen, die von der Jugendfeuerwehr kommen und nicht tauglich sind, werden die nicht in den aktiven Dienst übernommen?
Man kann frühzeitig darauf hinweisen, ansonsten macht es einfach keinen Sinn, jemanden zu übernehmen, der mit 18 schon die G26 nicht schafft und bei dem sich das auch absehbar nicht ändert. Dann muss man ehrlicherweise sagen "Schöne Zeit, aber hier trennen sich unsere Wege". Machen wir mit Jugendlichen, die schon in der JF zeigen, dass sie geistig oder charakterlich nicht für den Einsatzdienst geeignet sind, auch. Das wird ansonsten nämlich für beide Seiten sehr enttäuschend.


Übrigens setzt man in NRW mittlerweile einen irgendwann mal abolvierten AGT-Lehrgang und eine gültige (!) G26.3 für die Zulassung zum Zugführerlehrgang voraus.
Was Gerüchten zufolge nicht zuletzt daran liegen soll, dass es einige nicht ohne HI-Gefahr um den Planspieltisch geschafft haben. Beim GF ist sogar noch ein Realübung auf dem Außengelände dabei, da muss man halt auch mal um das Gebäude herum und sollte die entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit mitbringen.
Ansonsten hat man es ohne AGT und G26 relativ leicht in NRW: TM, SF, MA, das war es dann mit der Feuerwehrkarriere (von einigen speziellen, technischen Nicht-FwDV2-Lehrgängen mal abgesehen).

überhose
05.01.2010, 19:24
Aber wenn z. B. der Gemeinderat sich auch nicht an die Regeln hält und keine Überhosen beschafft, ist das Geschrei groß. Es wird halt mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, wie man selbst betroffen ist. Vergleiche auch den Feuerwehrführerschein, da tritt das Interesse an einer fundierten Ausbildung auch schnell in den Hintergrund, wenn die Aussicht besteht, die nicht ganz so großen roten Autos fahren zu dürfen ...
Und ich würde nicht dagegen halten, wenn jemand wetten würde, dass es fast ganz Feuerwehrdeutschland begrüßen würde, wenn man auf die Gängelei des Ehrenamtes durch die G26 ganz verzichten würde und somit das Brandschutzwesen in Deutschland vor dem Untergang bewahren würde ...Wahre Worte... Bei der ZF-G26-Story in NRW hatte der WDR dann auch schnell einen KBM aus dem Hut gezaubert, der dann in die Kamera schluchzte, dass wegen dieser Neuerung von heute auf morgen so gut wie keine Einsatzleiter mehr zur Verfügung stehen würden, weil das IM die alle rausekelt.
Beispiele gibts noch genug andere, die sammeln wir jetzt hier aber nicht, da will ich später mal eine Buchreihe zu rausbringen. "Deutsche Feuerwehr - Realsatire in roten Autos" oder so ;-)


Was Gerüchten zufolge nicht zuletzt daran liegen soll, dass es einige nicht ohne HI-Gefahr um den Planspieltisch geschafft haben. Beim GF ist sogar noch ein Realübung auf dem Außengelände dabei, da muss man halt auch mal um das Gebäude herum und sollte die entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit mitbringen.
Ja, das war der andere Grund. Nachzulesen hier, Ende der 7. Seite: http://www.feuerwehr.de/download/Der_Feuerwehrmann_12-2006_S.298-306_Hans-Peter_Eser_et_al._Zugf%FChrerausbildung_der_Freiwi lligen_Feuerwehr_-_Sachstand_der_Neukonz.pdf:

Wie wichtig diese Vorgabe ist, zeigen Vorkommnisse der Gruppenführerausbildung, bei denen Teilnehmer mit einem wenige Wochen vor Lehrgangsbeginn erlittenen Herzinfarkt zum Lehrgang und damit zu Einsatzübungen angetreten sind oder das Besteigen einer tragbaren Leiter verweigern.

russmeyer
06.01.2010, 00:51
Na, irgendwo hört es aber auf.
Mir jedenfalls ist ein Maschinist oder Funker, der keine G26 geschafft hat lieber, als ein heissporiger AGT Träger, den mann für nichts gebrauchen kann.
Es gehört mehr dazu, als einen Lehrgang zu besuchen und noch mehr als eine Untersuchung zu bestehen.
Wenn alle Gemeinden in NRW keine Nachwuchssorgen hat, bitte, dann kann man das so machen. Die BFs geben es ja praktisch schon vor. Nur, selbst die haben mitunter Probleme, bei den Hochgestochenen Anforderungen noch ausreichend Personal zu finden.

Ich persönlich habe damit keine Probleme, bis zum Ende meiner Dienstzeit habe ich G26 gehabt sowie die AGT Lehrgänge und Schulungen regelmässig besucht.
Nur, es gibt eben auch etwas anderes zu tun, als ein AG zu tragen.

Aber gerne werden ja selbst für die niedrigsten arbeiten noch Ingenieure eingesetzt.
Wo führt das nur hin?
Der Rest der Welt Ausschuss? Für nichts zu gebrauchen?

Das war eigentlich auch mein Ansatz zu beginn der Seite.

Wer AGT trägt, muss natürlich tauglich sein und gut ausgebildet. Aber, selbst da fängt es ja schon an. Als ich meinen ersten Lehrgang seinerzeit gemacht habe, da hatten die Ausbilder weniger (nämlich garkeine) Erfahrung unter PA im Einsatz als ich.
Heute sieht es teilweise leider nicht besser aus ..

r.

überhose
06.01.2010, 09:41
Du scheinst die Probleme in der Ausbildungsrealität genau so zu sehen wie ich. Wie sieht dein Lösungsvorschlag aus, wenn nicht Atemschutztauglichkeit als Eingangsvorraussetzung? Maschinisten und Funker ohne G26.3-Tauglichkeit wird es ja weiterhin geben (durch die ehemaligen AGT).
Wie sollen Leute AGT ausbilden, die selber keine Erfahrung haben? Und wie will man dem begegnen, wenn man diese Erfahrung nicht schon allein damit zu produzieren versucht, bei Neuzugängen auf die G26.3 und damit auch AGT-Tätigkeit von Anfang an Wert zulegen? Das Schlimme sind ja nicht die Kreisausbilder, das Schlimme sind die ganzen örtlichen Einheitsführer, die mit der regelmäßigen Standortaus- und fortbildung mehr kaputt machen können, wie der beste Kreisausbilder auf seinem zeitlich abgegrenzten Lehrgang vermitteln kann.

FireFighterAngel
09.01.2010, 17:23
Als ich 16 geworden bin und in die Einsatzabteilung gewechselt bin, musste ich zunächst auch zur Untersuchung. Allerdings hat die Ärztin auf das Belastungs-EKG verzichtet (ich glaube das war dann gemäß G26.1). Vor meinem Atemschutzlerhgang musste ich dann noch die G26.3 machen.
Prinzipiell ist es bei uns so, dass jeder erstmal diese "allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung" machen muss, denn eine gewisse körperliche Vorraussetzung ist schon wichtig. Allerdings wird es bei uns auch so gehandhabt, wenn z.B. mal wieder eine Untersuchung direkt bei uns in der FW ist, dann einer, der in wenigen Monaten 18 wird, dann schon vorher die G26.3 ablegt. Ich sehe darin auch kein Problem, da mit dem 18. Geburtstag sich eigentlich nichts an der körperlichen Leistungsfähigkeit ändert. Und wenn plötzlich akute Dinge auftreten, die genauso auch mit 19 oder 20 sein können, dann muss jeder selber so viel Verstand haben und einsehen, dass er momentan nicht in der körperlichen Lage dazu ist.