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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschwindigkeitsbegrenzung



Eggi
15.12.2009, 23:21
Hallo,
ich habe mal aus München ein Schreiben gesehen, das besagt, dass Einsatzfahrzeuge die schwerer als 3,8 to sind keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 90 km/h eingebaut sein muss.
Wo finde ich das offizielle schreiben dazu? Ich hab schon in den Inneministeriumsseiten gesucht aber nix gefunden.
Danke schon mal für Infos.

Eggi

Angriffstrupp
16.12.2009, 08:20
Mhm dazu kann ich nur sagen das in den RTW´s der Feuerwehr Siegen Aufkleber sind" Nicht schneller als 80 fahren"...!

Florian kommen
16.12.2009, 08:35
Mhm dazu kann ich nur sagen das in den RTW´s der Feuerwehr Siegen Aufkleber sind" Nicht schneller als 80 fahren"...!

Eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h gilt bereits ab 3,5 Tonnen!

Ob es eine Begrenzung ab 90 km/h geben muss kann ich dir nicht sagen! Dies ist allerdings bei keinem unserer RTW´s und auch bei keinem Löschfahrzeug so der Fall!

Angriffstrupp
16.12.2009, 08:37
Eine maximal zulässige Geschwindigkeit von 80 km/h gilt bereits ab 3,5 Tonnen!



Ist mir bekannt...*g*

Alex22
16.12.2009, 08:55
Da brauchst kein Schreiben von nem IM, da reicht ein Blick in die StVZO.
§ 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung
(2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei
2. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (v(tief)set + Toleranzen <- 90 km/h) einzustellen.
(3) Mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer brauchen nicht ausgerüstet zu sein:
2. Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Polizei,

Buschfunker
16.12.2009, 09:02
Moin!

Generell gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to. eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer. Das ganze gibt es auch für Fahrzeuge bis 3,5 to. und aufgelastete Fahrzeuge. Allerdings müssen diese dann eindeutig als Lastkrafwagen zugelassen sein.

Und wie hier der ein- oder andere Auto- und Lastkraftwagenfahrer, Maschinist usw. wissen wird, fahren auch Lastkraftwagen schneller wie 80 Stundenkilometer. Technisch ist diese somit schon mal möglich!

Das in Feuerwehrfahrzeugen eine Begrenzung verbaut ist, kann ich nicht bestätigen. Unser Löschfahrzeug fährt weit aus schneller wie 90 Stundenkilometer.

Nur sollte man sich vorher überlegen, ob man solch ein schweres Fahrzeug dann noch unter Kontrolle hat und ob es sinnvoll ist, dass Gaspedal bis auf´s Bodenblech zu treten - vom Fahrstil mal abgesehen.

Actros
16.12.2009, 10:44
Moin!

Fahrzeuge über 3,5 t werden ab Werk bei Bestellung als Sonder-Kfz bei 98 km/h begrenzt.
Laut §57 c (StvZo) brauchen diese zwar keine mehr, aber die Fzg-Hersteller machen dies Freiwillig.
Änderungen nach oben sind später auch möglich, muß dann aber auch in den FZG-Papieren geändert werden.
98 km/kh reicht meiner Meinung auch völlig aus.

Manche Organisationen lassen diese Begrenzung auch freiwillig nach unten setzen.

Gruß

Torsten

Eggi
16.12.2009, 13:10
Danke Alex,
genau das habe ich gesucht, den Paragraph.
Ich glaube der Thread kann geschlossen werden denn sonnst kommen wieder irgendwelche Diskusionen raus.

Danke

Eggi

Quietschphone
16.12.2009, 13:44
Servus!

OK, dann mal ein kleines Schloss unter den Beitrag mach...

Gruß
(Auch) Alex