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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Presseausweise und die Anerkennung in den Reihen der BOS



Bendix_4123Reloaded
08.12.2009, 20:15
Kurze Frage: Wie ist das in anderen Bundesländern mit den Presseausweisen geregelt? Welcher ist anerkannt und welcher nicht ? Wie weit lasst ihr die Presse mit dem "anerkannten" an die Einsatzstelle heran ?

abc-truppe
08.12.2009, 20:21
Das entscheidet nur mein Einsatzleiter, und sonst niemand. So spontan gesagt.
Gut ist, dass in unserem Ort nur die örtliche Presse kommt (und bekannt ist), wenn es um was Größeres geht, wird eh eine Pressestelle eingerichtet.

nederrijner
08.12.2009, 20:35
Kurze Frage: Wie ist das in anderen Bundesländern mit den Presseausweisen geregelt? Welcher ist anerkannt und welcher nicht ? Wie weit lasst ihr die Presse mit dem "anerkannten" an die Einsatzstelle heran ?
"Presseausweise" sind in erster Linie Mitgliedsausweise der Berufsverbände der Journaliisten, mehr nicht. Eine wie auch immer geartete Anerkennung oder insbesondere Nichtanerkennung dürfte einen schnell in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bringen, so kann und muss es ja auch freie Journalisten geben, die abseits jeglicher Verbände arbeiten.

Etienne
08.12.2009, 20:44
"Presseausweise" sind in erster Linie Mitgliedsausweise der Berufsverbände der Journaliisten, mehr nicht. Eine wie auch immer geartete Anerkennung oder insbesondere Nichtanerkennung dürfte einen schnell in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit bringen, so kann und muss es ja auch freie Journalisten geben, die abseits jeglicher Verbände arbeiten.

Dem ist wenig hinzuzufügen. Die Presse darf grundsätzlich überall hin, es sei denn es besteht eine Gefahr für Leib und Leben. Ansonsten dürfen sie alles filmen und fotografieren. Auch das "Decken-hoch-halten" um die Presse einzuschränken ist nicht rechtens.

Also grundsätzlich darf die Presse überall hin, außer sie gefährden sich selbst oder andere mit ihrer Arbeit.

Man sollte als Einsatzkraft das Recht auf Pressefreiheit nicht unterschätzen. Das kann schnell nach hinten losgehen. In dem Fall sitzen die Pressevertreter am längeren Hebel. Ich weiß wovon ich spreche. Ich bin selber Pressesprecher für zirka 50 Feuerwehren. Also ich weiß schon was man darf und nicht darf ;-)

Bendix_4123Reloaded
08.12.2009, 20:56
Dem ist wenig hinzuzufügen. Die Presse darf grundsätzlich überall hin, es sei denn es besteht eine Gefahr für Leib und Leben. Ansonsten dürfen sie alles filmen und fotografieren. Auch das "Decken-hoch-halten" um die Presse einzuschränken ist nicht rechtens.

Also grundsätzlich darf die Presse überall hin, außer sie gefährden sich selbst oder andere mit ihrer Arbeit.

Man sollte als Einsatzkraft das Recht auf Pressefreiheit nicht unterschätzen. Das kann schnell nach hinten losgehen. In dem Fall sitzen die Pressevertreter am längeren Hebel. Ich weiß wovon ich spreche. Ich bin selber Pressesprecher für zirka 50 Feuerwehren. Also ich weiß schon was man darf und nicht darf ;-)

Gut so viel für den Anfang aber:

Es gibt da dieses schicke Poster mit dem Presseausweis von ver.di und co (siehe auch http://www.presseausweis.org), auf dem steht, das nur dieser der "echte" sei. Gut, es gibt inzwischen 1000 andere, weil ja auf der IMK beschlossen wurde, das der Hinweis auf eben diese weg fällt.

In Berlin wird es jedenfalls so gehandhabt, das "Presse" ohne Presseausweis nichts darf - zumindest in den Reihen der Polizei. Also bei Demos zum Beispiel wird schon nach dem Presseausweis gefragt. Wer kein hat, der darf auch nicht durch die Absperrung.

Berliner Ausnahme oder Bundesweit gang und gebe ?

Ich mein am Ende kann ja jeder kommen und behaupten, er sei von der Presse und muss jetzt nen Foto machen. Wie unterscheidet ihr denn den seriösen vom unseriösen ? Alle kennen kann man ja nicht.

nederrijner
08.12.2009, 21:06
Es ist halt ein in den letzten Jahren aufgekommenes Problem, dass diese weitreichende Pressefreiheit eben auch dazu führt, dass jeder sich als Presse sehen kann und die daraus folgenden Auskunftsrechte einfordert. Es kann nun aber auch nicht sein, dass es für einen Gaffer reicht, wenn er sich als freischaffender Journalist bezeichnet, um Zugang zur Einsatzstelle zu erhalten (vielleicht will er ja morgen seine erste Veröffentlichung ins Internet stellen ...).

Kurz: Grundsätzlich kann jedermann "Journalist" sein. Als staatliche Stelle habe ich alle Pressevertreter gleich zu behandeln, ich darf also nicht nach Ausweisen (oder Nasenfaktor) unterscheiden. Im Regelfall kann ich aber an der Einsatzstelle nicht entscheiden, wer wirklich Presse ist und wer nur Presse sein möchte, um mehr zu sehen ...
Das ist ein wirkliches Problem, insbesondere in Zeiten von Internet (Blogs!) und Bild-Leserreportern. :-( Früher war das grundsätzlich alles auch schon so, aber da hat das keinen so wirklich interessiert, weil es nicht die heutigen Möglichkeiten gab, als normaler Bürger auch publizistisch (als Presse) tätig zu werden.

jumbo
08.12.2009, 21:08
Sobald wir jemand als Presse erkennen, wird der Aufgefordert, sich an den äußersten Rand der Einsatzstelle zu begeben, und dort zu warten. Dann gibt es ne Meldung, an den Einsatzleiter, und der entscheidet, dann wie nah, oder wie weit die warten soll, und ob der Foto´s aus der Entfernung machen darf.

Wir verlangen von den Presse-Menschen nicht viel, nur das die die Würde der Betroffenen wahren, und wir keine Foto´s haben wollen, wo wir grade z.B., verletzte Leute aus Auto´s holen, oder Leichen zu sehen sind, wenn wir die bergen.

Wir hatten ne Zeit lang einen freien Presse-mitarbeiter, der ohne Rücksicht, die Einsatzstellen betreten,und Foto´s gemacht hat, der immer mit der Pressefreiheit Argumentierte, dem es gar nicht blutig genug sein konnte. Dem haben wir dann mal erklärt wie sich das mit der Menschenwürde verhält.

Da der gute Mann der Meinung war, sich nicht daran zu halten, bekamm er halt die dementsprechenden Gesetzestexte aus dem FSHG, der Verwaltungsordnung , und danach nur noch die Erlaubnis im Gebührenden Abstand, der Einsatzstelle bei zu wohnen.

Bevor ich zerrissen werde, möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier bei uns eine tolles, fast schon kameradschftliches Verhältnis mit der Presse haben, und die seriösen Reporter, sich daran halten, wenn man sagt, bitte warten Sie einen kleinen Moment! Es gibt da sogar welche, die sind so genial, das se zum ELW(steht bei uns meistens am Rande der Einsatzstelle) gehen, sich dort melden und dann fragen, wann se Foto´s machen dürfen. Danach werden alles Fenster und Türen verschlossen, damit se Funksprüche nicht falsch interpretieren

nederrijner
08.12.2009, 21:13
Gut so viel für den Anfang aber:

Es gibt da dieses schicke Poster mit dem Presseausweis von ver.di und co (siehe auch http://www.presseausweis.org), auf dem steht, das nur dieser der "echte" sei. Gut, es gibt inzwischen 1000 andere, weil ja auf der IMK beschlossen wurde, das der Hinweis auf eben diese weg fällt.
Und welche Regelungskompetenz hat verdi in dem Bereich? Richtig, keinen.
Selbst die Sache mit der IMK war halt nur ein Übereinkommen, dass man diesen Presseausweis grundsätzlich akzeptiert. Daraus folgerte aber keinesfalls, dass man alle anderen nicht akzeptiert. Denn das wäre eben nicht erlaubt.


In Berlin wird es jedenfalls so gehandhabt, das "Presse" ohne Presseausweis nichts darf - zumindest in den Reihen der Polizei. Also bei Demos zum Beispiel wird schon nach dem Presseausweis gefragt. Wer kein hat, der darf auch nicht durch die Absperrung.
Das liegt vermutlich daran am Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wer ein Interesse hat, reinzukommen, besorgt sich halt irgendeinen Ausweis.


Ich mein am Ende kann ja jeder kommen und behaupten, er sei von der Presse und muss jetzt nen Foto machen. Wie unterscheidet ihr denn den seriösen vom unseriösen ? Alle kennen kann man ja nicht.
Das ist in der Tat ein Problem insbesondere der letzten Jahre.

Andererseits ist die Unterscheidung zwischen seriösen (genehmen) und unseriösen (ungenehmen) Journalisten halt eben schon der erste Schritt zur Zensur. Beispiel Blogger, die bekämen ggf. nie einen Presseausweis, leisten teilweise aber einen deutlichen Beitrag im Sinne von Pressearbeit - teilweise mehr als die immer mehr weich gespülten und inhaltsarmen Beiträge der etablieren Tagespresse.

nederrijner
08.12.2009, 21:32
Sobald wir jemand als Presse erkennen, wird der Aufgefordert, sich an den äußersten Rand der Einsatzstelle zu begeben, und dort zu warten. Dann gibt es ne Meldung, an den Einsatzleiter, und der entscheidet, dann wie nah, oder wie weit die warten soll, und ob der Foto´s aus der Entfernung machen darf.
Das finde ich schon schwierig.
Ich muss natürlich die Würde des Menschen durch geeignete Maßnahmen schützen und kann Pressevertreter, die sich oder andere gefährden oder den Einsatz stören (konkret, nicht weil Presse an der Einsatzstelle grundsätzlich stört ...) gemäß FSHG der Einsatzstelle verweisen. Ich habe aber ein Problem damit, der Presse grundsätzlich vorzuschreiben, wann, wo und wie sie innerhalb der meist sehr weiträumig abgesperrten Einsatzstelle tätig werden darf. Der Aufenthalt in weiten Teilen dieses Bereiches erfüllt nämlich weder die Anforderungen an die Gefährdung oder das Stören, das heißt die Pressevertreter können sich da frei bewegen und ihre Arbeit machen. So handhaben wir das in der Regel auch, bisher relativ problemlos.


Wir verlangen von den Presse-Menschen nicht viel, nur das die die Würde der Betroffenen wahren, und wir keine Foto´s haben wollen, wo wir grade z.B., verletzte Leute aus Auto´s holen, oder Leichen zu sehen sind, wenn wir die bergen.
Auch sowas kann man filmen/fotografieren, ohne dass am Ende irgendetwas zu sehen wäre, Das weiß der Pressemensch in der Regel selbst am besten einzuschätzen.


Da der gute Mann der Meinung war, sich nicht daran zu halten, bekamm er halt die dementsprechenden Gesetzestexte aus dem FSHG, der Verwaltungsordnung
Welche Regelungen meinst Du konkret?


und danach nur noch die Erlaubnis im Gebührenden Abstand, der Einsatzstelle bei zu wohnen.
Ahja.


Bevor ich zerrissen werde, möchte ich darauf hinweisen, dass wir hier bei uns eine tolles, fast schon kameradschftliches Verhältnis mit der Presse haben, und die seriösen Reporter, sich daran halten, wenn man sagt, bitte warten Sie einen kleinen Moment!
Eben, man kann ja miteinander reden. Das gilt meiner persönlichen Erfahrung nach sogar auch für den oft als Negativbeispiel herangezogenen Herrn Wiebold. Allerdings muss man als BOS auch das berechtigte Interesse der Presse sehen und darf m.E. nicht sofort auf Stur schalten. Genau das passiert aber oft in den Fällen, die dann nachher durchs Internet geistern. Zum Teil liegt das in meinen Augen auch einfach an der eigenen Anspannung, manches sollte man als Feuerwehrmann auch einfach mal lockerer sehen und akzeptieren, dass auch die Presse Aufgaben wahrnimmt, die für einen selbst ggf. auch mal unangenehme Folgen haben können, weil Fehler und Unzulänglichkeiten aufgedeckt werden. Außerdem entspricht das, was man sich vorstellt, häufig nicht dem, was nachher wirklich veröffentlicht wird. Blutige Leichen will keiner bei der Lektüre der Morgenzeitung sehen.

Genau weil ich bei der Feuerwehr auch den Bedarf daran sehe, bin ich dafür der Presse weitreichende Kompetenzen einzuräumen und nur da einzuschreiten, wo es unbedingt notwendig ist. Die Praxis sieht oft anders aus.




edit: Mir ist in der Beziehung vor einiger Zeit dieses Video (http://www.videonews24.de/video/709/15-11-09---horrorunfall-in-dortmund---17j--hriger-will-15j--hriger-freundin-zeigen-was-er-kann---) positiv aufgefallen, weil es zeigt, dass der Kameramann auch ziemlich nah am Geschehen stehen und Aktivitäten bis hin zur eigentlichen Befreiung filmen kann, ohne dass man an den Bildern meiner Meinung nach irgendwas aussetzen könnte. Wenn man den Kameramann natürlich direkt bevor er anfangen kann 100m weit wegschicken möchte ...

Etienne
08.12.2009, 21:49
Absolutes Negativbeispiel aus Geldern: http://www.youtube.com/watch?v=7RKyGtfZ8Bs&feature=player_embedded

Ende vom Lied:

- Anzeige gegen den Polizisten wegen Einschränkung der Pressefreiheit
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung

Und fast wäre noch eine Anzeige wegen "Beschlagnahmung von journalistisches Material" hinzugekommen.

Der Polizist wurde daraufhin aus dem Dienst genommen und durfte sich über ein Disziplinarverfahren freuen. Der zuständige Innenminister gab zu diesem Fall bekannt, dass es nicht akzeptabel ist, dass die Presse am Einsatzort in ihrer Arbeit behindert wird.



Wir verlangen von den Presse-Menschen nicht viel, nur das die die Würde der Betroffenen wahren, und wir keine Foto´s haben wollen, wo wir grade z.B., verletzte Leute aus Auto´s holen, oder Leichen zu sehen sind, wenn wir die bergen.

Auch sowas kann man filmen/fotografieren, ohne dass am Ende irgendetwas zu sehen wäre, Das weiß der Pressemensch in der Regel selbst am besten einzuschätzen.

Absolut korrekt von nederrijner. Die Zensierung was gefilmt oder fotografiert wird ist nicht Aufgabe der Hilfsorganisationen und deren Mitarbeiter. Die Pressevertreter wissen selber was sie filmen und fotografieren dürfen. Und warum ein blutüberströmten eingeklemmten Patienten filmen, der mühsam gepixelt werden muss und dann das Bildmaterial eh von keinem Fernsehsender gekauft wird, geschweige denn ausgestrahlt wird!?
Also - für die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte ist nicht nicht die Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte zuständig sondern die tätigen Pressevertreter!!!



Ich kann nur jeder Einsatzkraft raten, bevor man sich nicht 101%ig sicher ist, was die Pressevertreter nicht dürfen- lasst sie einfach arbeiten!!!

Bendix_4123Reloaded
08.12.2009, 22:16
Absolutes Negativbeispiel aus Geldern: http://www.youtube.com/watch?v=7RKyGtfZ8Bs&feature=player_embedded [/B]

... dann schick ich sie ganz weit weg *LOOOOOOOOOOOL* Ich glaube, der weiss nicht, was man mit moderner Technik alles so anstellen kann...

aber mal ernsthaft - das Verhalten ist nun wirklich nicht in Ordnung

DaRake
09.12.2009, 14:26
Hallo,

Fakt ist, den Absperrbereich (als Gefahrenbereich) legt Feuerwehr oder Polizei fest und in diesem hat die Presse nichts zu suchen...

Interessant ist vielleicht auch der Pressekodex (http://www.presserat.info/pressekodex.0.html), insbesondere Ziffer 1, 8, 9 und 11. Sicher hat der Journalist sich daran zu halten, aber das Mittel mit Decken eine Szene abzuschirmen, ist m.E. durchaus zulässig, da Artikel 1 GG in Verbindung mit Art. 5 (2) GG die Möglichkeit dazugeben.

Gruß
Sebastian

nederrijner
09.12.2009, 14:42
Fakt ist, den Absperrbereich (als Gefahrenbereich) legt Feuerwehr oder Polizei fest und in diesem hat die Presse nichts zu suchen...
Der Gefahrenbereich entspricht in aller Regel aber eben nicht dem Absperrbereich, ansonsten müssten auch viele der Einsatzkräfte hinter die Absperrung treten.

Bendix_4123Reloaded
09.12.2009, 15:16
Hallo,

Fakt ist, ... in diesem hat die Presse nichts zu suchen...


Also in Berlin hält sich da irgendwie keiner drann...

siehe zum Beispiel den "netten" Herren von Spreepicture.... Aktuell erinnere ich an die Schießerei vom letzten Samstag, wo er fast noch vor den EK am EO war... oder die Wochen zuvor, wo er natürlich rein zufällig jedes mal am EO der brennenden PKW war, fast zeitgleich mit den Brandstreifen... und natürlich das Titelfoto vom festgenommenen Brandstifter aus der Häuserszene geschossen hat... Man könnte fast denken, der Herr fährt selber Brandstreife *LOOL*

Shinzon
09.12.2009, 15:53
Warum hab ich nur immer ein Bild im Kopf...

Feuerwehrmann (brüllt): "Weg da, aber schnell!"
Pressemensch: "Nein, ich bin von der Presse, ich bleibe."
*Schutt, der mittlerweile den Boden erreicht hat, begräbt Pressemensch*

...

Der Achtundvierziger
09.12.2009, 19:07
Tjia, wo gehobelt wird, da fallen Spähne ;)

Ich bin was das Thema angeht ziemlich hin- und her gerissen da ich selbst Mitglied einer Feuerwehr , aber auch nebenbei als Journalist tätig bin.

Seriöse Fotografen UND Redaktionen wissen besser, was fotografiert und gedruckt werden kann/darf auch aus humaner Sicher, als so mancher Feuerwehrmann.

Wenn ich an Einsatzstellen sehe wie man zum Teil alles versucht um die Presse fernzuhalten,
sich aber nicht mehr um das wesentliche kümmert, nämlich den Einsatz, dann krieg ich das kalte kotzen!

Der pöse pöse Mensch von der Zeitung muss sofort weg, aber die Schaulustigen dürfen dicht ran und und mit ihrem Handy das Geschehen vor Ort festhalten?!

Es gibt solche und solche, wobei ich sehr zurückhaltend bin und schon zusehe dass ich weder störe, noch jemanden mit Fragen nerve, das kann man alles hinterher machen. Die zeit hat man! Nur gibt es leider "Kollegen" die alles was man sich aufgebaut hat innerhalb kürzester Zeit kaputt machen in dem sie sich den Anweisungen wiedersetzen etc.

Dann heist es nämlich nicht, das war Herr E von der und der Zeitung, sondern es war ein Pressefuzzi, Aasgeier, Zeitungsarsch, Fotowichser und was man sich alles anhören muss.

Leitstelle_V
17.12.2009, 11:06
*** Beiträge GELÖSCHT und Thread VERSCHOBEN ***Private Streitigkeiten bitte nicht in einem Thread austragen - dafür gibt es PNs - entsprechende Beiträge wurden gelöscht.
Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=27) in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=4) verschoben.

boesermichl
17.12.2009, 12:19
Dann heist es nämlich nicht, das war Herr E von der und der Zeitung, sondern es war ein Pressefuzzi, Aasgeier, Zeitungsarsch, Fotowichser und was man sich alles anhören muss.

woher kommen nur diese ganzen Aussprüche?
vielleicht aus vergangener Zeit, als ein (durch Buschfunk aufgeklärter) FFler einem (vermeintlich) professionell arbeitenden Fotoreporter mit scharfer Abfuhr des Platzes verweisen wollte (was aufgrund des Einsatzgeschehens nachts um halb drei mit 2 toten 15 Jährigen auf der Rücksitzbank vorkommen soll) und dieser völlig unprofessionell zurückschreit ER sei von der Presse und ER DARF DAS?

Nun, aus solchen Geschichten, welche für beide Seiten immer ungünstig verlaufen, entstehen Geschwätz, Halbwissen und die Verteilung in Foren (mittlerweile) früher nur über Stammtisch etc.

Aber - wer kennt sie nicht, all diese Bildchen in der B... mit Sensationfotos etc.

Leider tut man sich als FFler im Einsatz relativ schwer, einen professionell arbeitenden Journalisten von einem (ich sag mal unfähigen sozial-kompetent) Möchtegern Star-Paparazzi zu unterscheiden.

Von einem professionell arbeitenden Fotografen erwarte ich ein professionelles Auftreten (auch verbal) auch gegenüber "schreienden" FFlern, welche sich oft in einer Extremsituation befinden.

Das Thema Schaulustige muss aber dann im Gegenzug, und da gebe ich natürlich meinem Vorredner Recht, gleichwertig behandelt werden. Aber gerade diese sind aus dem Absperrbereich (welcher nicht den Gefahrenbereichbereich beschreibt) leichter zu entfernen. (Genügend Personal vorrausgesetzt)

Newty
22.12.2009, 02:55
Der pöse pöse Mensch von der Zeitung muss sofort weg, aber die Schaulustigen dürfen dicht ran und und mit ihrem Handy das Geschehen vor Ort festhalten?!

Presse ist für mich als einfacher Mannschafter eine Zivilperson. Wo sich eine Zivilperson aufhalten darf und knipsen darf, darf die Presse auch stehen. Fragen zum Geschehen werden mit "Kein Kommentar" oder "Dazu kann ich nichts sagen!" abgewunken. Lediglich auf die Frage "Brennts?" wird sinnvoll mit "Ja" geantwortet.

Im Absperrbereich - und sei er nur imaginär - hat eine Zivilperson ohne Geleitschutz durch eine Einsatzkraft nichts zu suchen. Immerhin könnte aus der Brandwohnung gleich das Sofa zum Ablöschen fallen, um nur mal ein Beispiel zu nennen.

patrick1180
22.12.2009, 10:37
Presse ist für mich als einfacher Mannschafter eine Zivilperson. Wo sich eine Zivilperson aufhalten darf und knipsen darf, darf die Presse auch stehen.


OK ! Das ist ja genau der Fehler.
Ich wäre da etwas vorsichtig. Die sind zwar manchmal nervig, haben aber das Recht meist auf Ihrer Seite.

El Diablo
22.12.2009, 11:14
Hallo!

Grundsätzlich darf sich die Presse nirgendwo aufhalten wo sie
a) sich selbst oder andere gefährdet
b) Einsatzkräfte behindert.

Bei uns gibt es in der Feuerwehr Pressesprecher, die die Ansprechpartner für die Presse sind. Nur über diese bekommen sie Informationen zu dem Einsatz und können mit ihnen eine Führung an der Einsatzstelle machen.

Klar gibt es ein Pressefreiheit, keine Frage! Aber auch dort gibt es schwarze Schaafe die es maßlos übertreiben und mehr als aufdringlich sind!

AkkonHaLand
22.12.2009, 21:34
Leute, was redet ihr eigentlich eure Köpfe heiss?
Die Pressefreiheit garantiert das die Vertreter der Presse berichten dürfen/einen Text dazu schreiben dürfen. Vom Recht an Fotos/Film oÄ. innerhalb der Absperrgrenzen ist da nix. Woher sie ihre Infos bekommen ist schnuppe, von den Einsatzkräften (Mannschaft) jedoch nicht, denn die würden damit gegen das Grundgesetz (z.B. Artikel 1) verstoßen. Der Presse steht alleine der Artikel 5, Abs.1 zu, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das schließt NICHT das Betreten von Einsatzstellen ein, da diese NICHT allgemein zugänglich sind.

Fazit: Seriöse Pressevertreter melden sich brav an der Absperrgrenze und bekommen unter Begleitung Zugang, wenn es gefahrlos möglich ist. Alle Infos erhalten sie über die Pressereferenten oder, so es keine gibt, über den Einsatzleiter.

Machen wir uns nichts vor, 99% aller Pressevertreter sind nicht zum ersten Mal da, man kennt sie, sie werden idR. sogar von der Einsatzleitung mit einem Bericht und Bildern bedient, wenn nicht sogar direkt (evtl. sogar von der Lst.) mitalarmiert. "Pressefuzzis", die an der Einsatzstelle "den Lauten machen wollen", sind zu 100% keine echten Pressevertreter, denn so einem würde die Redaktion sofort die Arbeit entziehen.
(Ausnahme die Schmierenkömödianten - Redaktion möchte ich aus Respekt vor Redakteuren da wirklich nicht benutzen - des Druckwerks, dass sich laut höchstrichterlichem Urteil nicht Zeitung nennen darf, sondern nur ihre 4 Buchstaben im roten Kasten abdrucken...)

Nochmal gesagt: Auch die Presse ist an die Deutsche Verfassung ("Grundgesetz") Artikel 1 gebunden. Und der greift nicht erst, wenn "die Linse der Kamera dem Betroffenen im Hintern steckt".

überhose
22.12.2009, 22:54
OT:
Druckwerks, dass sich laut höchstrichterlichem Urteil nicht Zeitung nennen darf, sondern nur ihre 4 Buchstaben im roten Kasten abdrucken...)Dieses "höchstrichterliche Urteil" hat es nie gegeben, der Zusatz "Zeitung" wurde von der Marketing-Abteilung dieses "Druckwerks" aus dem Logo genommen.

Florian Düren
27.12.2009, 04:13
Rechtlich gesehen sind Situationen in den meisten Fällen klar und eindeutig.

Die Vertreter der Medien, gleich ob sie für eine Druckschrift, das Radio oder das Fernsehen berichten, können sich zunächst grundsätzlich auf die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung berufen, wie sie in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gewährleistet wird. Zudem erfüllen alle Medienmitarbeiter eine öffentliche Aufgabe, die nach den Vorgaben der Landespresse- und Rundfunkgesetze darin besteht, Nachrichten zu beschaffen und zu verbreiten, Kritik zu üben, Stellung zu nehmen oder auf sonstige Weise an der Meinungsbildung mitzuwirken. Es gehört zu den Informationsaufgaben der Medien, die Allgemeinheit über Ereignisse von öffentlichem Interesse, wozu auch Unglücksfälle oder Brände gehören, aus unmittelbarer Kenntnis und Beobachtung der Vorgänge zu unterrichten. Dieser Satz aus den "Neuen Verhaltensgrundsätzen Presse / Rundfunk und Polizei", die im Jahre 1993 von der ständigen Konferenz der Innenminister einerseits und den Journalistengewerkschaften andererseits, verabschiedet worden sind, lässt sich nahtlos auf das Spannungsfeld Feuer / Medien übertragen. Und gleiches gilt für die nächste Feststellung aus den genannten Verhaltensgrundsätzen:"Die Medien entscheiden in eigener Verantwortung, in welchem Umfang und in welcher Form sie berichten." Das wiederum bedeutet, dass es nicht Aufgabe der Feuerwehren sein kann oder darf, den Medienvertretern Vorgaben dazu zu machen, was sie recherchieren oder fotografieren dürfen und was nicht. So ist es gerade zu ein "klassischer Fall" eines Eingriffs in die Pressefreiheit, wenn an einer Unfallstelle vor dem Eintreffen der Medienvertreter von Einsatzkräften große Decken aufgespannt werden, um den Blick auf eine Unfallstelle zu versperren und so die Bildberichterstattung über ein Ereignis zu verhindern. Wenn eine Decke zum Schutz vor Gaffern von der Feuerwehr gespannt wird oder um Passanten den Blick auf einen entstellten Menschen zu ersparen, ist das im Grundsatz nicht zu beanstanden. Das hindert einen Journalisten aber nicht daran, einen Blick hinter die Decke zu werfen, um die Nutzer seines Mediums, allerdings ohne jedwede identifizierende Berichterstattung, darüber zu informieren, was hinter der Decke zu sehen war. Entscheiden müssen Verlage oder Sender nach Auswertung des von ihren Mitarbeitern angefertigten Materials, ob und gegebenenfalls was veröffentlicht wird. Denn bei der Verbreitung von Mitteilungen oder Fotos von Unfallstellen oder Einsatzorten gilt nicht das Prinzip "Erlaubt ist, was gefällt", sondern die Medien sind gehalten, ihrer journalistischen Sorgfalt nachzukommen. Die besteht darin, alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf die Wahrheit, den Inhalt und die Herkunft hin zu überprüfen. Was die identifizierende Berichterstattung von Unfallopfern angeht, ist die Rechtslage klar und eindeutig: Ohne Einwilligung der Betroffenen oder falls es ausnahmsweise um die Veröffentlichung von Bildnissen von bei einem Unfall Getöteten geht, der Angehörigen, ist eine identifizierende Berichterstattung in Bild oder Wort nicht zulässig. Hier schieben das "Recht am eigenen Bild" und die daraus abgeleiteten Grundsätze der Anfertigung und Verbreitung solcher Informationen einen Riegel vor. Selbst wenn ein Unfallfoto im Ausnahmefall als Bildnis der Zeitgeschichte einzustufen wäre, dessen Veröffentlichung ohne Einwilligung erfolgen könnte, gehört es zu den Sorgfaltspflichten der Journalisten, darauf zu achten, dass nicht im Einzelfall berechtigte Interessen der Abgebildeten oder - falls dieser verstorben ist - der Angehörigen verletzt werden. Die Entscheidung über die Anfertigung oder Verbreitung eines Fotos trifft der Journalist, nicht aber die Feuerwehr oder die Polizei.

Gesamter Beitrag unter: http://sonderlage.de/thema-pressearbeit-an-einsatzstellen-probleme.html

nederrijner
01.02.2010, 23:01
Danke, copy und paste ohne Quellenangabe kann ich auch.
Ändert aber nichts an der ursprünglichen Frage, ob sich jetzt ein freier Kamaramann über Absperrungen hinwegsetzen darf um sich dann anschließend auf Pressefreiheit zu berufen.
Die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes haben meiner Meinung nach bewusst auf eine exakte Definition dessen, was Presse ist, verzichtet. Auch diese begriffliche Offenheit ist ein Bestandteil der Pressefreiheit.

Man kann da m. E. am ehesten die Landespressegesetze heranziehen, in NRW heißt es beispielsweise

§3 Öffentliche Aufgabe der Presse

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, daß sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
Wer diese Aufgaben (nicht nur gelegentlich) wahrnimmt, ist Presse.

Die Problematik Leserreporter, Internetjournalismus (Bloggen u. ä.) ist ja für Gesetzgebungsmaßstäbe brandneu, so dass es da vmtl. noch keine klare Linie gibt. Wenn jetzt Hans Schmidt mit seiner Handykamera in die Einsatzstelle möchte und man das nicht zulässt, wird ggf. am Ende ein Gericht entscheiden, ob derjenige Presse war oder nicht.
Ich würde mal vermuten, dass das Gericht dabei gewisse Maßstäbe anlegt, zum Beispiel ob derjenige regelmäßig veröffentlicht oder Reaktionen zuarbeitet oder damit gar seinen Lebensunterhalt bestreitet. Beides ist zum Beispiel beim Herrn Wiebold klar der Fall (um mal wieder den Bogen zur Ausgangsfrage zu spannen), der erfüllt sogar sehr eindeutig die Voraussetzungen eines Berufsjorunalisten, wie ihn diverse Berufsverbände zur Ausstellung eines ihrer Presseausweise fordern (auch wenn diese Berufsverbände und der Presseausweis keine verbindliche Sache sind, wie bereits richtig gesagt wurde).

bullard
02.02.2010, 01:48
Ist für mich eigentlich ne ganz klare Sache... Prese kommt, macht ihre Fotos, führt ihr Interview und verschwindet wieder.

Sofern die Pressevertrester nicht gerade meine Einsatzkräfte, sich selbst oder andere Personen mit ihrem Verhalten gefährden, können und sollen sie grad machen was sie wollen. Müssen ja im Zwiefelsfalle dann auch selbst dafür hasten. Sollte ich der Meinung sein, einer der oben angeführten Punkte ist zutreffend geb ich das zur Sachverhaltsklärung an die POL weiter und die schaut dann schon danach.

So muss ich mich nicht damit auseinander setzen und kann mich voll und ganz meiner Aufgabe - dem Einsatz - widmen.

NTB-TV
06.02.2010, 01:11
Unsere Erfahrung zeigt, das die Presseausweise von Deutscher Journalisten-Verband, ver.di Fachbereich Medien, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. ohne Probleme bei Polizei, Feuerwehr und co. anerkannt werden, jedoch zählt immer das Gesamtbild. Mitgeführte Technik und das Verhalten bestimmen weiter, ob ein VJ zur Einsatzstelle darf oder nicht.

Höffliche Worte untereinander vereinfachen einiges.