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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HiOrg-Leiter wg. Scanner vor Gericht



überhose
02.12.2009, 13:56
http://www.feuerwehr.de/news/2009/12/02/scanner.php

Gut, ist nicht das erste Mal (auch wenn einige wohl noch immer der Ansicht ist, solche TKG-Verstöße würden niemals irgendwen stören), aber ein paar Aussagen sind doch interessant.

MeisterH
02.12.2009, 19:53
Der ehrliche, vernünftige, hart Arbeitende mit einem hohen Maß an persönlichem Einsatz ist der dumme, der, der zum Spaß die Papiercontainer anzündet oder mal lustige 5-Töne rausdüdelt lacht sich ins Fäustchen.

DG3YCS
02.12.2009, 22:41
Hi,

@ Beinkleid
Auch wenn es hier laut Überschrift um Scanner und abhören geht, so ist dies eigendlich ein ganz schlechtes Beispiel, denn hier geht es mitnichten um ein (natürlich ebenfalls verbotenes) privates Mithören aus Neugier, sondern um etwas ganz anderes...


Der ehrliche, vernünftige, hart Arbeitende mit einem hohen Maß an persönlichem Einsatz ist der dumme, der, der zum Spaß die Papiercontainer anzündet oder mal lustige 5-Töne rausdüdelt lacht sich ins Fäustchen.

Moment! Hast du den Artikel mal gelesen...
Es geht hier nicht um eine EA Kreisführungskraft die in Überschreitung Ihrer Kompetenzen meinte privat etwas mithören zu dürfen, sondern darum das es eine DIENSTANWEISUNG von diesem Leiter der Abteilung gab, mit dem Inhalt das SEINE BESCHÄFTIGTEN gefälligst den RD Funk abhören sollten um so von Einsätzen zu erfahren, die Einsatzorte auf eigene Faust dann anzufahren um so an abrechnungsfähige Transporte zu gelangen die eigendlich einem anderen zugestanden hätten.



Der Chef, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll seine Mitarbeiter angewiesen haben zwischen März 2008 und März 2009 den Funkverkehr im Rettungsdienst abzuhören um an Einsatzaufträge für seine Organisation zu gelangen.


Und ich muss sagen:
Dafür finde ich die Strafe eigendlich zu niedrig!

Gruß
Carsten

überhose
02.12.2009, 22:57
@ Beinkleid
Auch wenn es hier laut Überschrift um Scanner und abhören geht, so ist dies eigendlich ein ganz schlechtes Beispiel, denn hier geht es mitnichten um ein (natürlich ebenfalls verbotenes) privates Mithören aus Neugier, sondern um etwas ganz anderes...Ich weiß um was es hier geht. Und ich weiß auch, dass nicht jeder Scannerthread hier im Forum nur der privaten Nutzung dient, sondern auch gerne mal systemferne Pseudoleitstellen eingerichtet werden.


Und ich muss sagen:
Dafür finde ich die Strafe eigendlich zu niedrig!Bei dem Urteil wurde davon ausgegangen, dass der KV-Chef keine wirtschaftlichen Interessen bei der Scannernutzung gehabt hat. Direkt mag das zutreffen (da das wirtschaftliche Interesse erstmal den KV betrifft), aber als Leiter dieser Organisation - naja... Ich find auch zu niedrig.

PS: Geradezu humoristisch fand ich den Teil: "Als Angeklagter räumte er dort das illegale Abhören des Funks ein. Anfangs sei ihm jedoch nicht bewusst gewesen, dass das nicht erlaubt sei."

hansi2k
03.12.2009, 17:43
wenn es so war wie ihr meint wieso dann
Anklagevertreter und Urteilsbehörde gingen dabei davon aus, dass der Angeklagte nicht aus wirtschaftlichen Interessen handelte. ? und ich glaube nicht das die gratis patienten fahren ...

MeisterH
03.12.2009, 18:10
Hi,

Moment! Hast du den Artikel mal gelesen...
Es geht hier nicht um eine EA Kreisführungskraft die in Überschreitung Ihrer Kompetenzen meinte privat etwas mithören zu dürfen, sondern darum das es eine DIENSTANWEISUNG von diesem Leiter der Abteilung gab, mit dem Inhalt das SEINE BESCHÄFTIGTEN gefälligst den RD Funk abhören sollten um so von Einsätzen zu erfahren, die Einsatzorte auf eigene Faust dann anzufahren um so an abrechnungsfähige Transporte zu gelangen die eigendlich einem anderen zugestanden hätten.



So habe ich das wirklich nicht rausgelesen, und ich gehe auch nach dem 2. mal Lesen nicht davon aus dass dies so rüberkommen sollte.

überhose
03.12.2009, 18:40
wenn es so war wie ihr meint wieso dann ? und ich glaube nicht das die gratis patienten fahren ...Die wirtschaftlichen Interessen an den Fahrten hat erstmal der Kreisverband, nicht der Leiter persönlich. Ich nehme an, das war der Knackpunkt.

DG7GJ
04.12.2009, 02:04
Hallo!


Gut, ist nicht das erste Mal (auch wenn einige wohl noch immer der Ansicht ist, solche TKG-Verstöße würden niemals irgendwen stören), aber ein paar Aussagen sind doch interessant.

Nunja, das ist eher ein speziellerer Fall. BOS-Funk abhören um sich einen - wie auch immer gearteten - Vorteil zu verschaffen, ist schonmal grundsätzlich verwerflich.

Speziell im RD kann man es aber durchaus Nachvollziehen das solche "Einzelfälle" mal passieren. Was bei Abschleppdiensten in bezug auf polizeiliche BOS schon in meiner Jugend üblich war, kann beim heutigen Konkurrenzdruck halt auch im RD passieren.

Aber wenn ich meinen Blick mal von diesem speziellen Fall abwende und allgemein die Problematik "Scanner" und "BOS-Mitarbeiter" begutachte, gibt es dort auch ohne die Interpretation von Gesetzen bestimmte logisch Aspekte.

Warum sind Scanner auch für BOS'ler verboten?
Die dürfen doch mithören.

Nun, die Gründe sind garnicht so zahlreich:

1.: BOS'ler dürfen/müssen am BOS-Funk teilnehmen - wenn Sie im Dienst sind.
Die Freizeit gehört nicht dazu.
Insofern man als BOS-Angehöriger nicht eine gute Rechtfertigung hat, darf nach
Dienstschluß keine Nutzung des BOS-Funkes vorliegen. Auch "nur empfangen" nicht.

Rechtfertigung währe z.B. gegeben für die oberen Führungspersonen.
Nicht jeder Zugführer....eher sowas wie LNA, OrgL usw.

2.: Teilname nur mit Befugniss (Funklehrgang) und zugelassenen Geräten.

Unter "zugelassene Geräte" lief lange Zeit alles, was gemäß TR-BOS geprüft wurde und eine entsprechende BOS-Nummer bekam.
Diese Regelung weicht langsam auf und die TR-BOS hat heute eher den Status von einer "internen Dienstanweisung" über die sich Entscheidungsträger auch hinwechsetzen können.

Nein, ich fange jetzt nicht an über Rexons und Wuxdings herzuziehen.
Es fing schon viel früher an.

Motorola Visar war schon jahrelang massenhaft beim BKA (Personenschutz) als "Standardgerät" im 2m BOS Band in Verwendung, als man langsam anfing darüber nachzudenken ob man es nicht nach TR-BOS zulassen könnte.

Beim GP900 war man schneller, trotzdem waren einige Feuerwehren schneller als Motorola und die BOS-Zulassung..:-)

Dann kam der teure Digitalalarm und so manch klamme FF freute sich über Alphapoc, die (meines Wissens nach) bis heute keine BOS-Nummer haben.

Wenn für den BOS-Dienstgebrauch statt zugelassene BOS-Geräte gute Betriebsfunkgeräte angeschafft und verwendet werden, sehe ich da auch kein Problem drin.
Was wichtiger ist, und dem "Sinn der TR-BOS" am nächsten kommt, ist der Qualitätsanspruch.

Zuverlässige Daten, strenge Streuungsgrenzen was Sendeleistung, Modulationsfrequenzgang, Akkuhaltbarkeit, Stabilität, Temperaturbelastung, Schock, usw angeht. Darauf kommt es in meinen Augen an.

Vergleicht mal einen beliebigen Handscanner mit einem Fug10/11, oder einen beliebigen Mobilscanner mit einem Fug8 oder Fug9.

Ist doch logisch das für den Qualitätsunterschied niemand verantwortliches sein OK geben will.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

--
www.funktechnik-hueser.de

WAF-18-83-1
04.12.2009, 09:00
Rechtfertigung währe z.B. gegeben für die oberen Führungspersonen.
Nicht jeder Zugführer....eher sowas wie LNA, OrgL usw.


Hmm,
da sehe ich nicht so.
Auch als OrgL / LNA muss man nicht den ganzen Abend zuhause sitzen und Funk mithören.
Wenn etwas ist, dann werden eben diese Personen alarmiert und können dann in ihrem Einsatzfahrzeug den Funk einschalten.

Dafür muss ich weder POC auswerten, noch den 4m-Funk mithören.....

DG7GJ
04.12.2009, 17:56
Hallo!


Hmm,
da sehe ich nicht so.
Auch als OrgL / LNA muss man nicht den ganzen Abend zuhause sitzen und Funk mithören.
Wenn etwas ist, dann werden eben diese Personen alarmiert und können dann in ihrem Einsatzfahrzeug den Funk einschalten.

Nun, was ich sagen wollte:
Wer so wichtig in seiner Organisation ist, das er Einsatzmittel (Einsatzfahrzeug usw.) regelmässig mit nach hause nehmen soll, der darf sich in meinen Augen auch selber ein Fug13 - oder qualitativ gleichwertiges Gerät (z.B. VX-924E) zulegen.
Da hat bestimmt niemand etwas dagegen.
Und das solche Personen freilich sorgsam und angemessen damit umgehen, ist durch ihre Wichtigkeit gegeben.

Man würd ja auch kein Einsatzwagen jemanden Mitgeben, der damit privat Straßenrennen und so macht. :-)



Dafür muss ich weder POC auswerten, noch den 4m-Funk mithören.....

Stimmt, es ging mir nicht ums mithören, sondern um die Rechtfertigung angemessene Geräte vorzuhalten. Wieviele Scanner, und privat beschaffte/genutzte Rexons, Wouxdings, Motorolas, Fugx(x)'s sind in den BOS im Umlauf?
Und wieviele Besitzer/Anwender haben dafür eine gute Begründung?
Würden all diese Leute auch von Ihren Cheffs dauerhaft offizielle Einsatzfahrzeuge als Dauerleihgabe mit bekommen zum Feierabend?

Und ausserdem...Pocsag auswerten. Ja mei womit denn?
POC32 und die anderen Programme die das können, sind bestimmt keine angemessene Lösung. Oder meint jemand ernsthaft, das ein Soundkarten-Decoder jemals in der Lage währe eine BOS-Zulassung zu erhalten?

Aber genau das ist der Knackpunkt woran die TR-BOS, bzw. ihre Umsetzung bissel kranken lässt. Heute hat man keine rastenden Lautstärkeregler mehr.
Allgemein wenn man sich mal die Regelungen zur Bedienschnittstelle durchliest, hat man unweigerlich ein Fug7b vor'm geistigen Auge.

Und das im laufe der Zeit auch "SOFTWARE" eine immer wichtigere Rolle im BOS-Bereich spielt, hat die TR-BOS mal eben gekonnt verschlafen.
Dabei ist es so langsam peinlich, das die TR-BOS gerade bei Softwareprodukten offenbar keinerlei Qualitätsstandards verlangt.
Denke da an Leitstellensysteme, Infrastruktur usw.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

--
www.funktechnik-hueser.de

überhose
05.12.2009, 13:05
Und das solche Personen freilich sorgsam und angemessen damit umgehen, ist durch ihre Wichtigkeit gegeben.Der war gut...

Auch Führungskräfte, egal wie wichtig, sind ja immer noch Menschen. Da gibt es alle möglichen Ausprägungen, genauso wie beim Fußvolk.

patrick1180
05.12.2009, 17:57
Hallo!

Nun, was ich sagen wollte:
Wer so wichtig ..... der darf sich in meinen Augen auch selber ein Fug13 - oder qualitativ gleichwertiges Gerät (z.B. VX-924E) zulegen.

www.funktechnik-hueser.de

Sei mir nicht böse, aber das riecht ein wenig nach Werbung

DG7GJ
05.12.2009, 18:25
Hallo!


Sei mir nicht böse, aber das riecht ein wenig nach Werbung

Mag schon sein das du und andere das so auffassen :-)

Aber im Ernst: Gerade beim Fug13 ist die Auswahl doch arg beschränkt.
Deshalb erwähnte ich das es dort Alternativen gibt.
Ich wollte mich aber so ausdrücken, das es neben Rexons und Wouxdins auch anständige Lösungen gibt.

Besitzer von den guten MTS2013 behalten sowas...klammern. Kommt man nur sehr selten dran, und dann zu horrenden Preisen.
Die alten Fug13 aus AEG/SEL-Zeiten will doch niemand mehr. Ersatzteile werden knapp, das meißte im Umlauf sieht eher entsorgungsbedürftig aus.

Und die einzige aktuelle TR-BOS konforme Möglichkeit ist einerseits teuer, andererseits muss diese nicht jedem gefallen.
Hatte die Icom vor einigen Wochen mal in der Hand. Antenne wuchtig, gewöhnungsbedürftige (nicht-) Griffigkeit in der Hand. Na und Bedienung mit FW-Handschuhen stelle ich mir zumindestens bedenklich vor.

Klar werde ich auch dieses Teil irgendwann nächstes Jahr in mein Programm aufnehmen.
Aber bestimmt nicht auf Lager führen...höchstens Einzelbestellungen.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

--
www.funktechnik-hueser.de

DG7GJ
05.12.2009, 18:37
Der war gut...

Jap, hab ich mich fein ausgedrückt, gelle ;-)


Auch Führungskräfte, egal wie wichtig, sind ja immer noch Menschen. Da gibt es alle möglichen Ausprägungen, genauso wie beim Fußvolk.

Sicherlich hast du recht.
Aber zweifellos steigt die Ernsthaftigkeit und Angemessenheit...nenn es gerne auch Streber, oder "personifizierte DV"...mit der Pyramidenstufe in solchen Hirachien.

Das ist generell bei den BOS ähnlich wie beim Bund.

Klar gibt es unter diesen Leuten auch Verfehlungen.
Allerdings werde dann solche Verfehlungen idR. auch zeitnah personell beseitigt.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

--
www.funktechnik-hueser.de

Bendix_4123Reloaded
07.12.2009, 21:40
Ist das nicht de selber Herr Oberländer, der mit seinem 5er BMW in Polen mit Blaulicht umher fährt und in BrB seinen Mitarbeitern Lohn schuldet... und außerdem frage ich mich, was die DLRG im Rettungsdienst zu suchen hat...

MOZ vom 22.10.09


"Gewissenloser Arbeitgeber"

Gegen den Stadtverband der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft e. V. (DLRG) ist Klage erhoben worden. Der Rechtsanwalt Johannes Heising erhebt darin schwere Vorwürfe. Es geht um 52 000 Euro. Heising vertritt Ute Zanner, die bei der Frankfurter DLRG arbeitete. Doch statt des vereinbarten Monatslohns erhielt sie nach eigenen Angaben sporadisch 600 Euro. Jetzt bezeichnet sie DLRG-Vorstandsvorsitzenden Sven Oberländer als „gewissenlosen Arbeitgeber“. Der aber weist jede Schuld von sich.


„Herr Oberländer ist ein Lohnpreller und gewissenloser Arbeitgeber. Zweieinhalb Jahre lang, vom Dezember 2004 bis zum August 2007, habe ich bei der DLRG als Rettungssanitäterin gearbeitet. Für einen Hungerlohn. Von den unzähligen Überstunden will ich nicht erst reden“, berichtet entrüstet Ute Zanner, eine 44-jährige Krankenschwester. Sie fühlt sich von Sven Oberländer, Vorsitzender des Frankfurter Vereins DLRG, der selbst in Finanznöten ist, „schamlos ausgenutzt“. Ihr Gehalt in Höhe von 1236 Euro habe sie von Anfang nicht erhalten. Da sie zuvor arbeitslos gewesen sei, habe Sven Oberländer, sagt Ute Zanner, vom Arbeitsamt für sie eine Förderung in Höhe von 900 Euro pro Monat erhalten. Sie jedoch habe sporadisch und nicht einmal jeden Monat 600 Euro bekommen. „Die Begründung von Herrn Oberländer: Wir haben finanzielle Sorgen. Wenn es aufwärts geht, bekommst du dein Geld. Und ich habe ihm vertraut“, sagt sie.

Oberländer will so etwas nie gesagt haben. „Es gibt einen Änderungsvertrag, in dem Frau Zanners Entlohnung in Höhe von monatlich 600 Euro schriftlich festgehalten wurde. Doch der Vertrag ist verschwunden“, behauptet Oberländer. Er sei im Vereinshaus bei anderen Unterlagen deponiert gewesen, „dort, wo Frau Zanner über Wochen wohnte.“ Über angebliche zahlreiche Überstunden von Frau Zanner, sagt Oberländer, „gibt es keine lückenlosen Aufzeichnungen.“ Zwei DLRG-Mitarbeiterinnen hätten über Jahre für diese Pläne Verantwortung getragen – „eine davon war Frau Zanner.“
Anwalt Heising, der die Interessen von Ute Zanner vertritt, kennt diese „haltlosen Unterstellungen. Fakt ist: Die Frankfurter DLRG schuldet meiner Klientin 56 000 Euro brutto. In zweiter Instanz wurde ein Vergleich in Höhe von 26 000
Euro vereinbart, zu zahlen in Monatsraten von 500 Euro.“ Sollte die Zahlung nicht erfolgen, so ein Vergleich, muss der Verklagte 52 000
Euro zahlen. Der Verklagte – Frankfurts DLRG-Stadtverband – zahlte nicht. „Konnte nicht zahlen“, bekennt Oberländer. „Die AOK beglich seit September 2008 keine unserer Rechnungen. Wir hatten kein Geld“, sagt Oberländer, der für die Linken im Stadtparlament Fürstenwalde sitzt.
Ute Zanner und Anwalt Heising haben nun mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen müssen, dass der DLRG-Stadtverband vor Monaten Insolvenz anmeldete. Jetzt gibt es einen DLRG-Kreisverband, der die Interessen der Frankfurter Lebensretter vertritt. Der Vorsitzende: Sven Oberländer. Und auch in der Frankfurter Stadtverwaltung fragt man sich, wie es Oberländer gelang, vom Stadtverband die Rettungsfahrzeuge und anderes Vermögen in den Kreisverband ebenso zu übernehmen wie die Verträge mit den Krankenkassen. „Hat der Kreisverband die Rechtsnachfolge des Stadtverbandes angetreten?“, fragt auch Rechtsanwalt Heising. Das wäre kriminell.
Ehemalige DLRG-Mitarbeiter wie Karsten Finn bestätigten inzwischen die Aussagen von Ute Zanner. Auch Finn gibt zu, naiv gewesen zu sein. „Ich habe aber rechtzeitig gekündigt, als mir drei Monatsgehälter nicht gezahlt wurden.“ Zu seinem Pech muss er an das Arbeitsamt 750 Euro zurückzahlen, „weil ich einen zurückdatierten Arbeitsvertrag unterschrieben hatte.“

alarma
08.12.2009, 07:30
... und außerdem frage ich mich, was die DLRG im Rettungsdienst zu suchen hat...
...
Auch wenn das nicht das Kernthema ist: DLRG -> _D_eutsche _L_ebens _R_ettungs _G_esellschaft
Warum also nicht im RD?!

Leirbag
08.12.2009, 08:06
Ist das nicht de selber Herr Oberländer, der mit seinem 5er BMW in Polen mit Blaulicht umher fährt und in BrB seinen Mitarbeitern Lohn schuldet... .......

War auch letztens Thema bei WISO.

... und da sind immer noch die leichtgläubigen Leute, die trotz Lohnschulden weiter für ihn arbeiten, weil mit DLRG geworben wird. :-(


Gruß
Leirbag

Bendix_4123Reloaded
08.12.2009, 08:43
na inzwischen wohl nicht mehr und mal ganz ehrlich wenn man insgesamt die ganze Sache betrachtet, dann wirft das ein ganz schön schlechtes Licht auf die Lebensretter und man gewinnt den Eindruck Hrrr O. hat F(oder) mit Polen oder Russland verwechselt