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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handyortung ohne Nutzerzustimmung - nur der "Leitstelle" vorbehalten?



Buschfunker
25.11.2009, 20:16
Hallo Forumgemeinde,

Seit neuestem ist es möglich Handys aus "Spaß" orten zu lassen. Dazu muss jedoch die Zustimmung des Handynutzers erfolgen. Gibt es auch eine Möglichkeit; ein Handy bzw. einen Teilnehmer ohne "Zustimmung" orten zu können? Soweit ich mich recht erinnere ist diese Technik nur den Rettungsleitstellen vorbehalten. Korrekt?

Ich frage deshalb, da mich das ganze drum-herum mal interessiert und *nein* ich will meine Freundin nicht beschatten lassen bzw. orten *g*

felix000
25.11.2009, 20:22
Also die Leitstellen können gar nicht "orten", das läuft im Fall des Falles über die Polizei zum Mobilfunkanbieter...

Retti
25.11.2009, 20:25
@ Buschfunker..

Hi, wie heißt denn die Seite wo man diese Spassortung machen kann?

Liebe Grüße

abc-truppe
25.11.2009, 20:41
Also die Leitstellen können gar nicht "orten", das läuft im Fall des Falles über die Polizei zum Mobilfunkanbieter...


Nicht ganz richtig.

http://www.steiger-stiftung.de/Handy-Ortung.441.0.html

Dazu ist allerdings von der ortenden Stelle, die mit Zugangsdaten in die Plattform kommt, jedes Mal eine Stellungnahme abzugeben, wieso und warum.

Also so einfach "Die Alte orten" ist nicht möglich.

WAF-18-83-1
25.11.2009, 20:43
So,
ich schreibe auch mal was zum Thema.

- Ich bin Kunde bei o2. Schon seid mehreren Jahren. Über das online-Kundenmenü kann ich mein Handy schon seid Jahren orten.

- Bei 2 Leitstellen ist mir bekannt, das dort in einem Einsatz (also jeweils ein unterschiedlicher) geortet wurde.

Dies ist beide male NICHT über die Polizei gelaufen,
sondern, ich glaube, über die Björn-Steiger-Stiftung, bin mir aber da nicht sicher.
Auf jedenfall über so nene Verein, oder Stiftung.


Gruß,
Dom

Alex22
25.11.2009, 20:56
Wobei ich das System der Björn-Steiger-Stiftung verabscheue.
Für mich ist das ein Skandal ohnes gleichen.
Niemanden geht es was an, wo und zu welcher Zeit ich mich befinde.

knuddl
25.11.2009, 21:10
So,
ich schreibe auch mal was zum Thema.

- Ich bin Kunde bei o2. Schon seid mehreren Jahren. Über das online-Kundenmenü kann ich mein Handy schon seid Jahren orten.




Gruß,
Dom

Ja, dem kann ich nur zustimmen..

abc-truppe
25.11.2009, 21:11
Jaha, aber wie gesagt:
Das kann nur im Notfalll benutzt werden.

Ich habe mit einem ILS-Mitarbeiter gesprochen und scherzhafterweise angedeutet, er könne ja schauen, ob seine Frau treu ist. Er meinte, man muss zu jeder Abfrage seine persönlichen Zugangsdaten verwenden und nachweisen, für was man die Abfrage verwendet hat und eben die Notwendigkeit beweisen.

WAF-18-83-1
25.11.2009, 21:13
Die nutzen dass doch nur in notfällen auf anforderung der entsprechenden leitstellen, oder nicht ?

Alex22
25.11.2009, 21:26
jaja ...
genauso wie auch die Mautdaten nicht benutzt werden.
Wehret den Anfängen.

Etienne
25.11.2009, 21:43
Hey Leute!

Die Ortung von Mobilfunkgeräten wird auch in Leitstellen nur durch Zusage des Endgerätenutzers durchgeführt. Dazu reicht im Notfall aber die Zustimmung des Endgerätenutzers mündlich (das Gespräch wird ja aufgezeichnet). Daraufhin muss man sich als Disponent online bei "Steiger-Stiftung" mit seinen persönlichen Zugangsdaten einloggen. Die Rufnummer des Endgerätenutzers wird dann eingetragen und mittels PIN-TAN-Verfahren wird dann die Ortung durchgeführt. Parallel muss ein Formular ausgefüllt werden, welches mehrere Durchschriften hat. Auf diesem wird notiert wer, wann und warum geortet wurde und durch wem. Diese Formulare werden lokal (Rettungsleitstelle) archiviert und ein Durchschlag wird an die "Steiger-Stiftung" geschickt.

Soweit mein letzter Kenntnisstand!

abc-truppe
25.11.2009, 22:03
Hey Leute!

Die Ortung von Mobilfunkgeräten wird auch in Leitstellen nur durch Zusage des Endgerätenutzers durchgeführt. Dazu reicht im Notfall aber die Zustimmung des Endgerätenutzers mündlich (das Gespräch wird ja aufgezeichnet). Daraufhin muss man sich als Disponent online bei "Steiger-Stiftung" mit seinen persönlichen Zugangsdaten einloggen. Die Rufnummer des Endgerätenutzers wird dann eingetragen und mittels PIN-TAN-Verfahren wird dann die Ortung durchgeführt. Parallel muss ein Formular ausgefüllt werden, welches mehrere Durchschriften hat. Auf diesem wird notiert wer, wann und warum geortet wurde und durch wem. Diese Formulare werden lokal (Rettungsleitstelle) archiviert und ein Durchschlag wird an die "Steiger-Stiftung" geschickt.

Soweit mein letzter Kenntnisstand!
So ist auch mein letzter Stand!

Wehret den Anfängen, sagst du?
Ich denke, dass die BJ-Stiftung nicht aus Datensammelwut agieren wird...

Narkose07
25.11.2009, 22:03
Hey Leute!

Die Ortung von Mobilfunkgeräten wird auch in Leitstellen nur durch Zusage des Endgerätenutzers durchgeführt. Dazu reicht im Notfall aber die Zustimmung des Endgerätenutzers mündlich (das Gespräch wird ja aufgezeichnet). Daraufhin muss man sich als Disponent online bei "Steiger-Stiftung" mit seinen persönlichen Zugangsdaten einloggen. Die Rufnummer des Endgerätenutzers wird dann eingetragen und mittels PIN-TAN-Verfahren wird dann die Ortung durchgeführt. Parallel muss ein Formular ausgefüllt werden, welches mehrere Durchschriften hat. Auf diesem wird notiert wer, wann und warum geortet wurde und durch wem. Diese Formulare werden lokal (Rettungsleitstelle) archiviert und ein Durchschlag wird an die "Steiger-Stiftung" geschickt.

Soweit mein letzter Kenntnisstand!


Nicht ganz richtig.
Es wird in unserer Leitstelle auch ohne Zustimmung geordnet!
Beispiel: Suizid,....
Natürlich müssen dann Formulare ausgefüllt werden und an die "Steiger-Stiftung" geschickt werden.

WAF-18-83-1
26.11.2009, 08:33
Es wird in unserer Leitstelle auch ohne Zustimmung geordnet!



Ist so nicht ganz richtig.
Man geht von einer Mutmaßlichen Zustimmung aus.
Geregelt ist das ganze in §§677 ff. BGB.
Es handelt sich um die sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag".
Gemäß dessen handelt man ja in gewissem Maße als RA auch in der Notkompetenz.



Zweck der Regelung:
Es dient dem Ausgleich von Vor- und Nachteilen, die dadurch entstehen, dass eine Person („Geschäftsführer“) eine Tätigkeit für einen anderen („Geschäftsherrn“) übernimmt und dadurch in dessen Rechts- und Interessenkreis eingreift, ohne von diesem beauftragt oder anderweitig dazu berechtigt zu sein.

[...]

Der berechtigte GoA
Berechtigt ist die GoA, wenn die Geschäftsübernahme dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht.

Berechtigt ist die GoA außerdem, wenn ohne die Geschäftsführung eine Pflicht des Geschäftsherrn, deren Erfüllung im öffentlichen Interesse liegt, oder eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Geschäftsherrn nicht rechtzeitig erfüllt werden würde.

[...]