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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsätze mit 17



Firefighter Heiti
24.11.2009, 21:19
Hallo Leute,

ich würde gerne näheres über das oben genannte erfahren.

Aus folgendem Grund:

Ich habe meinen Grundlehrgang (F1) absolviert & mache meine Ausbildung "am Ort". Daher soll ich mit auf Einsätze fahren. Unsere Löschzugführung ist sich aber nicht einig. Der eine sagt:"Klar." Der andere sagt:"Müssen wir uns erst schlau machen."

Hat vielleicht jemand von euch, Erfahrungen? Ich habe einen Erlass gefunden, allerdings aus dem Bundesland Schleswig Holstein. Das ist für mich nicht relevant da ich aus NRW komme.

überhose
24.11.2009, 22:03
1. Ausbildung geht vor.
2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.

rundhauber
25.11.2009, 09:03
Moin,

ich kann jetzt nicht erkennen, aus welchem Bundesland Du kommst. Jedoch erging im Juni 2009 für Schleswig-Holstein folgender Erlass: http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschriften/Dokumente/Erlass_IV334_166729.pdf.

WAF-18-83-1
25.11.2009, 09:14
ich kann jetzt nicht erkennen, aus welchem Bundesland Du kommst


Steht doch im ersten Beitrag:



Ich habe einen Erlass gefunden, allerdings aus dem Bundesland Schleswig Holstein. Das ist für mich nicht relevant da ich aus NRW komme.


Aber eigentlich gibt es dem Beitrag von "höschen" nichts mehr hinzuzufügen...

FirefighterEifel
25.11.2009, 09:27
Hi,

überhose hat schon das wichtigste und alles entscheidende geschrieben.
Davon abgesehen, uns wurde beim letzten Seminar der Jugendwarte sehr deutlich von einem Vertreter der Unfallkasse NRW gesagt, dass ein Mitglied der Jugendfeuerwehr nichts bei einem Einsatz verloren hat. Und in NRW bist Du nunmal bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in der Jugendfeuerwehr, da nützt es auch nichts, wenn Dein Löschgruppenführer oder Zugführer was anderes sagen.
Ich weiß selbst, dass es schwierig ist die nötige Geduld dafür aufzubringen, aber LVO, Unfallkasse, etc. die sagen nunmal eindeutig: NEIN!

Viele Grüße

Alex22
25.11.2009, 09:32
Habt ihr auf eurem Grundlehrgang nicht gelernt ab wann ihr zu den Einsätzen fahren dürft?
Wenn du es genau wissen willst, schreib ne Email an euer Innenministerium.
Problem ist nur, wenn der Kommandant sagt du bleibst von den Einsätzen fern nützt dir das Innenministerium auch nichts.

bastelheini
25.11.2009, 10:22
wieso soll er im IM fragen?

ist doch eindeutig per gesetz geregelt...was soll er da noch 20 andre leute fragen

Alex22
25.11.2009, 10:28
Was ist denn da eindeutig geregelt?
Bei uns steht auch im Feuerwehrgesetz das man ab 18 Feuerwehrdienst leisten darf.
Dennoch darf man ab 16 Jahren mit zum Einsatz fahren.

nederrijner
25.11.2009, 10:38
Wie bereits geschrieben steht in der (verbindlich durch das IM eingeführten) LVO FF NRW, dass man ab dem 18. Lebensjahr in den aktiven Dienst der FF - im Verordnungstext wird explizit die Legaldefinition "Einsatzabteilung" gebracht - übernommen werden kann.
Wenn jetzt noch jemand nach einer Quelle fragt, die besagt, dass es die Einsatzabteilung ist, die die Einsätze fährt, beiße ich in die Tischkante ...

TropicOrange
25.11.2009, 10:42
Was ist denn da eindeutig geregelt?
Bei uns steht auch im Feuerwehrgesetz das man ab 18 Feuerwehrdienst leisten darf.
Dennoch darf man ab 16 Jahren mit zum Einsatz fahren.

Du kommst (wie ich) aus Bayern?
Wenn ja:

Man unterscheidet zwischen Feuerwehrdienstleistenden (ab 18) und Feuerwehranwärtern (unter 18).
Es ist so geregelt, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren auch an Einsätzen teilnehmen dürfen, allerdings nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Als Gefahrenbereich definiert ist der ungesicherte Straßenverkehr, sowie der Bereich vor dem Verteiler.

überhose
25.11.2009, 11:23
Als Gefahrenbereich definiert ist der ungesicherte Straßenverkehr, sowie der Bereich vor dem Verteiler.Wer definiert das? (Schreib jetzt nicht UVV oder FwDV, beides ist falsch)
Wo ist denn "vor" dem Verteiler?
Verteiler = Punkt
Gefahrenbereich = Raum

Preisfrage: Wieviele Verteiler braucht man (auch in Bayern) mindestens, um einen Gefahrenbereich zu markieren (steht deswegen an jedem dicken Baum ein TSA, damit die Gefahrenbereiche vernünftig markiert werden können)?

Was bedeutet "ungesicherter Straßenverkehr"? Wenn also ein Jugendlicher den Verkehr sichert, darf er sich dann auch dort aufhalten? Oder müssen richtige Einsatzkräfte den Straßenverkehr sichern, damit die "Kleinen" dann dort rumstehen dürfen?
Zusätzlich muss dann bei jedem Kleinen auch noch ein großer stehen, wir wollen ja § 18 Abs. 2 der UVV Feuerwehr nicht unberücksichtigt lassen - man kann sich also mit Anwärtern an der Einsatzstelle schön viel Arbeit machen, ohne einen praktischen Nutzen von ihnen zu haben. Man hat auch nicht mehr Personal dadurch, sondern bindet nur das einsetzbare. Macht irgendwie alles keinen Sinn, aber wir sind die Feuerwehr, also machen wirs trotzdem...

TropicOrange
25.11.2009, 11:51
Wer definiert das? (Schreib jetzt nicht UVV oder FwDV, beides ist falsch)
Wo ist denn "vor" dem Verteiler?
Verteiler = Punkt
Gefahrenbereich = Raum



Das ist in der FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz" definiert, als der Raum, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit (...) erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden. In der Praxis hat sich daraus der Bereich vor dem Verteiler und der ungesicherte Straßenverkehr daraus entwickelt. Natürlich gibt es noch unzählige andere Gefahrenbereiche, aber da kann er GF der Gruppe und dem Anwärter nach dem Einsatzbefehl ja kurz sagen, wie er diesen definiert und wo die "Grenze" für den Anwärter ist. Kostet vielleicht 2 Sekunden.




Preisfrage: Wieviele Verteiler braucht man (auch in Bayern) mindestens, um einen Gefahrenbereich zu markieren (steht deswegen an jedem dicken Baum ein TSA, damit die Gefahrenbereiche vernünftig markiert werden können)?


Einen. Die TSA's haben schon ihre Berechtigung, keine Sorge. Gerade, wenns darum geht, lange Schlauchstrecken aufzubauen, ist man um jede TS froh, die am Einsatzort ist. Da freut sich nämlich auch das HLF, wenn die "kleinen" eine schöne Wasserversorgung aufgebaut haben. ;)




Was bedeutet "ungesicherter Straßenverkehr"? Wenn also ein Jugendlicher den Verkehr sichert, darf er sich dann auch dort aufhalten? Oder müssen richtige Einsatzkräfte den Straßenverkehr sichern, damit die "Kleinen" dann dort rumstehen dürfen?
Zusätzlich muss dann bei jedem Kleinen auch noch ein großer stehen, wir wollen ja § 18 Abs. 2 der UVV Feuerwehr nicht unberücksichtigt lassen - man kann sich also mit Anwärtern an der Einsatzstelle schön viel Arbeit machen, ohne einen praktischen Nutzen von ihnen zu haben. Man hat auch nicht mehr Personal dadurch, sondern bindet nur das einsetzbare. Macht irgendwie alles keinen Sinn, aber wir sind die Feuerwehr, also machen wirs trotzdem...

Wenn wir im Straßenverkehr arbeiten, sei es im Löschangriff, bei VUs, beim Entfernen von Ölspuren, Aufräumarbeiten nach Unwetter, etc. wird grundsätzlich die Straße gesperrt oder der Verkehr geregelt, egal ob Feuerwehranwärter dabei sind oder nicht. Feuerwehranwärter dürfen den Straßenverkehr nicht absperren. Natürlich steht den Feuerwehranwärtern im Einsatz ein erfahrener Feuerwehrdienstleistender zur Seite. Bisher gab es bei keinem Einsatz meiner Wehr, bei dem Anwärter mit ausgerückt sind, das Problem, dass sich niemand dafür gefunden hätte. Und wenn wirklich mal Not am Mann sein sollte, dann erkenn ich als Gruppenführer das ja auch und kann notfalls die Anwärter wieder nach Hause schicken oder am Gerätehaus warten lassen, bis noch jemand kommt.

Ich halte insbesondere den Lerneffekt, den Feuerwehranwärter bei Einsätzen haben, sehr groß. Nur durch Übungen, und seien sie noch so einsatznah, kann man meiner Ansicht nach ein gutes Verhalten im Einsatz nicht erlernen.

Alex22
25.11.2009, 11:51
Du kommst (wie ich) aus Bayern?
Wenn ja:

Man unterscheidet zwischen Feuerwehrdienstleistenden (ab 18) und Feuerwehranwärtern (unter 18).
Es ist so geregelt, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren auch an Einsätzen teilnehmen dürfen, allerdings nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Als Gefahrenbereich definiert ist der ungesicherte Straßenverkehr, sowie der Bereich vor dem Verteiler.

Ich weiß
es geht hier aber nicht um Gefahrenbereich oder nicht, sondern einfach um Einsatz mitfahren und das ist in Bayern und sicher auch anderen Bundesländern auch unter 18 Jahren möglich.

rundhauber
25.11.2009, 12:03
Steht doch im ersten Beitrag ...

Äähm, scheint nicht mein Tag zu sein. :-(

überhose
25.11.2009, 12:11
Das ist in der FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz" definiert, als der Raum, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit (...) erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden. Das heißt, dass der Gefahrenbereich auch über den Verteiler hinaus gehen kann, was ja auch logisch ist.Danke! Mit dem letzten Satz sagst du jetzt selber, dass die Verteiler=Gefahrenbereich-Regel unlogisch ist.
Wieso schreibst du dann später wieder, man bräuchte nur

Einen.?
Das bedeutet zusammengefasst, wenn ich das richtig verstehe: "Gefahrenbereich ist möglicherweise dort, wo eventuell ein Verteiler liegt, je nachdem auch mehrere, gegebenenfalls aber auch dort wo keiner liegt, und unter Umständen auch nicht überall dort, wo einer liegt."
Wenn das jemandem als verlässliche Definition für eine von ihm zu verantwortende Handlung reicht...


Ich halte insbesondere den Lerneffekt, den Feuerwehranwärter bei Einsätzen haben, sehr groß. Nur durch Übungen, und seien sie noch so einsatznah, kann man meiner Ansicht nach ein gutes Verhalten im Einsatz nicht erlernen.
Einsatz mitfahren und das ist in Bayern und sicher auch anderen Bundesländern auch unter 18 Jahren möglich.Richtig, das ist so auch bei mir möglich. Mitfahren dürfen sie auf nachrückenden Fahrzeugen, in denen bleiben sie dann sitzen bis das erfahrene Einsatzkräfte, i.d.R. GF, Zeit haben sich mal ausdrücklich mit ihnen zu beschäftigen. Das heißt den Lerneffekt haben sie auch hier, wahrscheinlich durch die Erklärungen/Erläuterungen noch größer als beim bloßen Rumstehen oder Schlauchkegeln. Ihnen wird die Einsatzentwicklung erläutert, sie können jederzeit fragen stellen, und man kann mit ihnen auch mal in Bereiche gehen, die in früheren Phasen des Einsatzes noch als Gefahrenbereich zu sehen waren.
Gilt übrigens nicht ab 18, sondern generell bis Abschluss TM2 (dann ist jeder Ü18), weil die UVV-Anwärter-Regel gilt auch noch für 59jährige Anwärter.

TropicOrange
25.11.2009, 12:20
Danke! Mit dem letzten Satz sagst du jetzt selber, dass die Verteiler=Gefahrenbereich-Regel unlogisch ist.
Wieso schreibst du dann später wieder, man bräuchte nur
?
Das bedeutet zusammengefasst, wenn ich das richtig verstehe: "Gefahrenbereich ist möglicherweise dort, wo eventuell ein Verteiler liegt, je nachdem auch mehrere, gegebenenfalls aber auch dort wo keiner liegt, und unter Umständen auch nicht überall dort, wo einer liegt."
Wenn das jemandem als verlässliche Definition für eine von ihm zu verantwortende Handlung reicht...




Die Verteilergrenze wird halt so offiziell ausgebildet. In der Einsatzpraxis siehts oft so aus, dass der Gefahrenbereich anders definiert werden muss, als der Verteiler gesetzt wird.

Insofern würde ich es zusammen gefasst so ausdrücken: "Der Gefahrenbereich ist der Bereich vor dem Verteiler, solange er nicht explizit anders definiert wird."

überhose
25.11.2009, 12:53
Selbst diese Pauschale ist mir noch zu undurchsichtig. Wo ist denn "vor" dem Verteiler?
Man muss dabei auch im Auge halten, inwiefern diese Regelung für die Anwärter durchschaubar ist. Es ist doch irgendwo schwer nachzuvollziehen, dass man sie einerseits mitfahren lassen will, um sie zu motivieren, aber andererseits macht man ihre tatsächliche Mitwirkung von einer Definitionssache abhängig, die jeweils im Einzelfall zu treffen ist und die den Anwärtern daher schnell als Willkür erscheinen kann. Dabei kann die Motivation doch schnell wieder hinüber sein.

Alex22
25.11.2009, 13:05
Also ich kenn das immer anders.
Der Verteiler muß außerhalb des Gefahrenbereis sein.

überhose
25.11.2009, 13:14
So stand es auch in der alten FwDV 1/1. Die neue, zusammengefasste 1 hat diesen Passus nicht mehr.

TropicOrange
25.11.2009, 13:20
Also ich kenn das immer anders.
Der Verteiler muß außerhalb des Gefahrenbereis sein.


Ich kenns nur so, dass der Verteiler außerhalb des Trümmerschattens sein muss....der Gefahrenbereich kann aber auch wesentlich größer sein (Rauch, Funkenflug, etc...)

rettungsteddy
25.11.2009, 13:20
Und heißt das jetzt, ab dem 18. Lebensjahr oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres?

Beginn des 18.Lebensjahres = 17. Geburtstag

Vollendung des 18. Lebensjahres = 18. Geburtstag

überhose
25.11.2009, 13:28
Und heißt das jetzt, ab dem 18. Lebensjahr oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres?Vollendung. Siehe http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/lvo_ff_2007.pdf

jumbo
25.11.2009, 13:39
1. Ausbildung geht vor.
2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.

Aber es gibt da irgendein Unterparagraphen, der sagt, dass wenn jemand die Grundausbildung gemacht hat, er bedingt eingesetzt werden kann.

Darum nehmen wir unsere Jugendfeuerwehrmenschen, wenn die die Sirene so gehört haben(die bekommen keinen Melder!!!),schnell genug, und so um die 17,5j, zum Einsatz mit.

Wenn es denn zumutbar ist. Also VU´s sind unter 18 taboo. Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.

Wenn se dann 18., sind, und regelmäßig zum Dienstabend, und anderen Dienstveranstaltungen kommen, bekommen se nen Melder, und es wird Ihnen gesagt, das se immer nur soweit wie sie sich es zutrauen nach vorne an die Einsatzstelle gehen

nederrijner
25.11.2009, 13:59
Aber es gibt da irgendein Unterparagraphen, der sagt, dass wenn jemand die Grundausbildung gemacht hat, er bedingt eingesetzt werden kann.
Ja? Wo denn? AB 18 ist ab 18, die erforderliche Ausbildung ist ein zusätzliches Kriterium.


Wenn es denn zumutbar ist. Also VU´s sind unter 18 taboo.
Was genau vorliegt und wie belastend das ist, weiß man ja dummerweise erst, wenn man da ist.


Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.
Machen wir im letzten JF-Jahr auch, aber eben ohne Einsätze.

überhose
25.11.2009, 14:05
Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen. Die Ausbildungsveranstaltungen/Übungen können sie bei uns ab 16 mitmachen - Einsätze gibts trotzdem ab 18.


und es wird Ihnen gesagt, das se immer nur soweit wie sie sich es zutrauen nach vorne an die Einsatzstelle gehenDemnach bestimmen sie den Gefahrenbereich schon selber? Das wird ja immer besser.

jumbo
25.11.2009, 14:18
Demnach bestimmen sie den Gefahrenbereich schon selber? Das wird ja immer besser.

Wenn man einen VU hat, wo Personen raus geschnitten werden müssen, kann bei uns jeder für sich selbst entscheiden, ob er es sich zutraut sich das antun zu müssen, oder lieber etwas Abstand hält!

Und schonmal als info vorweg, wir haben durchaus schon Schere und Spreizer, und nutzen dafür keinen Dosenöffner

überhose
25.11.2009, 14:27
Das gilt aber doch dann für die gesamte Mannschaft, oder?
Woher wissen die Leute, wieviel sie sich zutrauen? Durch die Grundausbildung?
Habt ihr bei den U18 die Einverständniserklärung der Eltern, das ihre Kinder in der Lage sind, solche Sachen selbstständig zu entscheiden?

Ach ja: Wenn diese Kaputt-text-Heulerei angefangen wird, kannst du mir auch sicher sagen, welchen Teil deines Beitrages ich hätte mitzitieren müssen, damit die Aussagen einen anderen Sinn erhalten?

FireFighterAngel
25.11.2009, 14:29
Bei uns in der Wehr wird das so geregelt, dass sie, wenn sie den Grundlehrgang bestanden haben, mit ausrücken dürfen. Melder gibts auch erst mit ausreichend Dienststunden.
Bei den Einsätzen dürfen sie nur außerhalb des Gefahrenbereiches eingesetzt werden. Natürlich ist das immer ne Frage, wo der nun genau ist, aber sie kommen generell nur mit einem erfahrenen Truppführer zusammen und der GF weiß ja nun auch, wer auf seinem Auto mit ist und auf wen er ein bisschen mehr aufpassen muss. Und auf dem Auto sind ja noch mehr mit, die auch mal ein Auge auf ihn werfen, man kennt sich ja nun untereinander. So kann er jedenfalls schon mal ein bisschen Erfahrung sammeln, was nie verkehrt ist.
Natürlich kommt es immer drauf an, was auch gemeldet wird. Bei schwerem VU oder nem Brand wird das Auto natürlich erstmal mit älteren Kameraden gefüllt.

Backdraft007
25.11.2009, 14:32
Ihr weicht hier gerade dermaßen vom eigentlichen Sinn ab.

Gefragt ist: Einsätze unter 18 in NRW mitfahren erlaubt?

Fakt:
- Einsatzabteilung erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. s. LVO FF 2007
- Es gibt keine konkrete rechtliche Festlegung, ob die Jugendfeuerwehr Einsätze mitfahren darf oder nicht.

So muss das jeder Leiter der Feuerwehr für sich selber ausmachen.

Die anderen Themen die hier jetzt auch zum X. Mal angesprochen hat, findet man zu Hauf in anderem Themen. Wie z.B. "Bei uns ist das so,..." "Bei uns aber so".

Also back to topic.

jumbo
25.11.2009, 14:47
Das gilt aber doch dann für die gesamte Mannschaft, oder?
Woher wissen die Leute, wieviel sie sich zutrauen? Durch die Grundausbildung?


Bei Dir finde ich schade, dass Du an dem was andere Leute schreiben, ständig das negative suchst. Du hast ein tolles Hintergrundwissen, aber ständig das negative suchen!

Ich bin mir ganz sicher, dass auch bei euch der Einsatzleiter den Gefahrenbereich festlegt, und dann auch bei euch, nicht jeder bei auslaufendem Benzin, mit ner Zigarrette im Mund rumläuft.
Wir sind ne Freiwillige Wehr wo man auch mal nein sagen kann,oder Du mir geht es nicht gut, lass mal ein anderen,unter PA ins Haus gehen, oder ich möchte heute mal keinen Rausschneiden müssen.
Mit der Zumutbarkeit, muss ja wohl jeder seine eigene Grenzen festlegen, denn das ist etwas, was man nicht lernen kann.
Solltest Du irgendetwas, von dem oben erwähnten nicht verstanden haben, das nennt sich auch Menschlichkeit, denn wir sind keine Rettungsmaschinen!

Und wenn es mal in Kreisen andere Regelungen gibt Akzeptiere es doch mal!

Mr. Blaulicht
25.11.2009, 15:51
Bei Dir finde ich schade, dass Du an dem was andere Leute schreiben, ständig das negative suchst. Du hast ein tolles Hintergrundwissen, aber ständig das negative suchen!
Ohne jetzt jemanden in Schutz nehmen zu wollen, der das eigentlich nicht nötig hat: ich finde, überhose suxcht nicht stets das negative, aber es fällt halt - selbst mir als Nicht-FWler - so oft in's Auge.
Und gerade mit seinem Hintergrundwissen kann er halt gut argumentieren, wie er sich eine einsatzstarke, rechtlich und moralisch korrekte und ausreichend ausgebildetete Feuerwehr vorstellt, die das Zeitalter von "Machen wir schon immer so", "aus Tradition und Kameradschaft" etc. hinter sich gelassebn hat.

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
25.11.2009, 17:18
wie er sich eine einsatzstarke, rechtlich und moralisch korrekte und ausreichend ausgebildetete Feuerwehr vorstellt, die das Zeitalter von "Machen wir schon immer so", "aus Tradition und Kameradschaft" etc. hinter sich gelassebn hat.Das ist der Punkt. Glaubt denn wirklich einer, in meiner Wehr gäbe es keine Baustellen? Oder das es hier nicht schon Probleme/Sachverhalte, die es woanders augenscheinlich noch gibt, mal gab und diesen irgendwie begegnet wurde, mit unterschiedlichen "Erfolgen"? Ich behaupte nicht in der perfekten Wehr zu sein, aber ich kann ohne Wimpernzucken sagen, das man hier in einigen Aspekten weiter ist, als andere (und daran bin ich auch nur zu einem ziemlich geringen Teil beteiligt, da haben sich andere Leute weitaus mehr verdient gemacht).

Ich bin mir ganz sicher, dass auch bei euch der Einsatzleiter den Gefahrenbereich festlegt, und dann auch bei euch, nicht jeder bei auslaufendem Benzin, mit ner Zigarrette im Mund rumläuft.
Wir sind ne Freiwillige Wehr wo man auch mal nein sagen kann,oder Du mir geht es nicht gut, lass mal ein anderen,unter PA ins Haus gehen, oder ich möchte heute mal keinen Rausschneiden müssen.
Mit der Zumutbarkeit, muss ja wohl jeder seine eigene Grenzen festlegen, denn das ist etwas, was man nicht lernen kann.
Solltest Du irgendetwas, von dem oben erwähnten nicht verstanden haben, das nennt sich auch Menschlichkeit, denn wir sind keine Rettungsmaschinen!Und auch hier gibt es Menschen (ich halte mich selbst übrigens auch für einen), und auch hier hat jeder die Möglichkeit, im Einsatz selbst eine Grenze zu nennen, die dann der Einheitsführer akzeptieren und Aufgaben auch mal anderweitig zu vergeben hat.
Nur hier hat man schon erkannt, dass man bei Jugendlichen irgendwo eine Grenze vorgeben muss, und man weiß, dass die UVV und der allgemeine Menschenverstand schon Grenzen vordefinieren.
Falls es jemanden interessiert: Ich selbst habe meinen ersten Einsatz auch schon mit 16 gefahren. Trotzdem find ich das heute nicht gut, und bei einer von mir geführten Einheit rückt kein Anwärter mit aus. Einsatz hier und heute heißt "ab TM 2", und damit ist die Altersgrenze vorgegeben.


Und wenn es mal in Kreisen andere Regelungen gibt Akzeptiere es doch mal!Es gibt bundesweite (UVV) und landesweite (Brandschutzgesetze, Verordnungen, Erlasse) Regelungen. Diese sind gültig, da spielt es nunmal keine Rolle ob irgendeine Wehr da meint, Ausnahmen erfinden zu dürfen. Das muss man auch mal akzeptieren. Mein Opa erzählte mir auch öfters, wie er mit 14 Jahren im Krieg an der Spritze stand. Wenn ich überspitzt gesagt morgen den 14jährigen mit zum Einsatz nehme, und dem passiert was, interessiert Opa's Erfahrung auch keinen. Dann ist es auch egal, ob in meiner Wehr generell 14jährige mitgenommen werden, und ob das in Hintertupfingen jahrelang auch problemlos gemacht wurde. Dann muss ich mich mit dem allgemein gültigen Bundes- und Landesrecht auseinandersetzen, und deswegen muss es meiner Ansicht nach in einem solchen Forum wie diesem hier erlaubt sein, dass Leute ihre Sichtweise bewußt auf diese Dinge beschränken, man könnte auch sagen idealisieren, und da auch mal vehementer drauf bestehen. Ob das in der Grundhaltung anderer nun als hilfreich angesehen wird, oder als nutzloses Hardlinertum, kann ich wohl nicht beeinflussen, daher interessiert es mich auch ehrlich gesagt nicht.

Firefighter Heiti
25.11.2009, 17:34
Danke für eure Meinungen :)

Ich weiß, dass meine Ausbildung vor geht, aber mit Einverständnis vom Chef und Meister und einem gesunden Menschenverstand meinerseits sehe ich nichts was dagegen sprechen würde, ausser die Laufbahnverordnung. Werde mich daher mal überraschen lassen, wie sich die Löschzugführung einigt.

FireFighterAngel
26.11.2009, 18:23
Es kommt sicherlich auch auf den einzelnen Menschen an, der eine ist mit 16 schon so reif, dass man sagen könnte, er weiß, wie weit er gehen kann, andere sind das mit 20 noch nicht. Nur das Gesetz regelt dies eben eindeutig... Bei uns kennen die GF bzw. EL die neuen Einsatzkräfte durch die JFW schon jahrelang und wissen, wie sie diese einzuschätzen haben. Und so dürfen diese dann auch mit bestandenen Grundlehrgang mit ausrücken, wenn es die Situation erlaubt.

Eine ganz andere Sache ist mir noch in den Sinn gekommen, auch wenn dies nicht direkt zu diesem Thema passt...
So ist es gesetzlich "verboten", unter 18 mit auszurücken. Aber wenn ich 18 bin, mache ich vielleicht gleich meinen Atemschutzlehrgang und kann, wenn dieser bestanden ist und alle anderen Vorraussetzungen erfüllt sind, dann sofort mit ausrücken, z.B. zu einem Brand und mit Atemschutz mit reingehen, ohne große Erfahrung vorher. Vom Gesetz her ist dies erlaubt, doch es ist die Frage, was gefährlicher ist...

überhose
26.11.2009, 19:06
So ist es gesetzlich "verboten", unter 18 mit auszurücken. Aber wenn ich 18 bin, mache ich vielleicht gleich meinen Atemschutzlehrgang und kann, wenn dieser bestanden ist und alle anderen Vorraussetzungen erfüllt sind, dann sofort mit ausrücken, z.B. zu einem Brand und mit Atemschutz mit reingehen, ohne große Erfahrung vorher.Das hat aber doch mit dem Alter nichts zu tun. Das hat mit der Qualität der Ausbildung zu tun und mit dem unmöglich änderbaren Fakt, dass der erste Einsatz in einer bestimmten Funktion immer der erste Einsatz in dieser Funktion sein wird. Da ist der erste AGT-Einsatz nichts anderes als der erste Einsatz überhaupt, der erste TF-Einsatz, die erste SoSi-Fahrt usw. Alles für den Feuerwehrangehörigen besondere Ereignisse. Das bedeutet vielleicht ein bisschen mehr Unterstützung durch den Rest der Truppe, aber letztenendes steigt und fällt alles mit der vorherigen Ausbildung.

Was willst du als U18-Draußensteher für Erfahrungen sammeln, die dir dann im Innenangriff nützlich sein können?

DME-Murxer
26.11.2009, 20:11
.
.
.

Was willst du als U18-Draußensteher für Erfahrungen sammeln, die dir dann im Innenangriff nützlich sein können?

Vielleicht die, wie man Kameraden beim Ausrüsten mit PA unterstützt.
Oder wie ein Einsatz überhaupt in der Realität abläuft, was sich i.d.R. von der Theorie unterscheidet

Außerdem rücke ich lieber mit 1:8 inkl. 3 jungen Kameraden auf dem LF ab, als mit 1:5 und nur erfahreren Kräften. Manchmal hat man nicht so die Auswahl.

überhose
26.11.2009, 20:22
Vielleicht die, wie man Kameraden beim Ausrüsten mit PA unterstützt.Das kann man doch nun wirklich in die laufende Standortausbildung packen. Läuft bei uns als Teil der Basisviertelstunde.


Oder wie ein Einsatz überhaupt in der Realität abläuft, was sich i.d.R. von der Theorie unterscheidetWie übt ihr denn, wenn da bei euch so deutliche Unterschiede ersichtlich sind?


Außerdem rücke ich lieber mit 1:8 inkl. 3 jungen Kameraden auf dem LF ab, als mit 1:5 und nur erfahreren Kräften. Manchmal hat man nicht so die Auswahl.Bei 3 "jungen Kameraden" (im Sinne von Anwärtern) darfst du 3 der erfahrenen Leute nach UVV als "Aufpasser" abstellen, hast also von den 1/5 "Erfahrenen" effektiv nur noch 1/2, die du wirklich uneingeschränkt verfügbar hast. Dann sollte man lieber den Auswahlpunkt "AAO erweitern" in Betracht ziehen, bevor man solche Volkssturmmethoden wählt, die einen rechtlich unnötig aufs Glatteis bringen.

Stormer
26.11.2009, 20:28
blablabla...


als ginge jeder einsatz 100%ig nach den geltenden Regeln ab...


Wenn da ein Y auf dem Dme steht, und auch Menschenleben in Gefahr sind, dann wird gehandelt, und nicht erstmal im "Regelbuch" nachgeschlagen...


wenn wir mit 1/8 ausrücken und zwei oder drei Anwärter dabei sind, die sich aber als zuverlässig erwiesen haben, dann arbeiten diese, die anderen ebenso...

Ich bin soeiner, Anwärter und 17 Jahre, ich handle nach Regeln (mache auf dem ersten FZG Platz wenn ein "Erfahrener" noch nachkommt), alles selbstverständlich...

bin aber auch schon des öfteren tagsüber auf dem ERsten mitgefahren, und mich als "würdig" gegenüber unseren Gruppen bzw Zugführer erwiesen, diese vertrauen auf mich und meinen Verstand...

Edith:

Und, Ja, mit ist die Grenze ab dem verteiler bewusst, und versuche diese einzuhalten, wenn aber etwas 10m hinterm Verteiler liegt, und ich dies holen solle, sofern das nicht grad unter einer einstürzenden Brücke oÄ liegt, mache ich das..!
fg, Alex

auch wenn dieser Beitrag wieder ins letzte Detail zerrupft wird

überhose
26.11.2009, 20:38
Und, Ja, mit ist die Grenze ab dem verteiler bewusstSo? Dann kannst du mir sicher erklären:
Wo ist vor oder hinter dem Verteiler?
Was gilt, wenns mehrere Verteiler gibt (oder auch mal gar keinen)?
Wo steht diese Grenz-Regel geschrieben?


blablabla...Eigentlich hättest du deinen Beitrag damit schon beenden können.
Möchtest du hier als ernsthafter Diskussionspartner angesehen werden?

Stormer
26.11.2009, 20:49
ja, das möchte ich...

das blabla, war, ach vergessen wirs^^


die Grenze hinter dem Verteiler?

Ganz einfach, ich agiere vom Fzg aus, ergo, man kann sehr gut einschätzen wo der Verteiler liegt und sich ja aus dem gesunden Verstand und dem Wissen was man sich mit der Zeit angeeignet hat, eine Linie denken...

diese Linie variiert klar nach Art des einsatzes, vorhandene Lage etc...

man muss wirklich, abseits aller Regeln und Gesetze die für den Einsatzfall gelten, logisch handeln und nachdenken.

Ich bin definitiv keiner der beim Einsatz völlig den Kopf abschaltet...

Ein Bsp was dazu recht gut passt:

Großeinsatz bei einer Kakaorösterei, es brannte ein Buttertank, ich blieb am Fzg und teilte dem GF mit was über 4m kam, ich hätte auch mich Richtung Tank bewegen können, der Verteiler lag ca 150m vom FZG aus gesehen in dessen Richtung, aber ich habe es nicht gemacht, da mir das Risiko schlichtweg zu groß war.

All deine Aufgeführten Richtlinien mögen stimmen (obs in HH ebenso ist, weis ich nicht), da gibts nichts dran zu rütteln.

Aber man kann garnicht immer 100%ig nach den Regeln handeln, das schafft man nicht.

fg, Alex

Flesch
26.11.2009, 22:24
Aber man kann garnicht immer 100%ig nach den Regeln handeln, das schafft man nicht.

fg, Alex

Warum soll man das nicht schaffen?
warum gibte sdie regeln dann?

Nicht vergessen, die Regeln, die es gibt sind, wie es immer so schön heißt, mit Blut geschrieben und basieren auf einer Häufing entsprechender Unfälle!

Stormer
26.11.2009, 22:28
also....


wie ichs mitkriege im Einsatzfall, geht viele, also der GRoßteil nach den Regeln, aber in manche Situationen kann man nicht alle Regeln einhalten


wir können jetzt über zig Postings drüber diskutieren wann sowas zutrifft etcpp, aber das wäre OT...

es ist meine persönliche Auffasung aus Einsatzfällen, was nicht heißen soll das meine Wehr sich nie an Regeln hält und ein Chaotenhaufen ist.

Im Gegenteil, wir sind eine FF mit vielen Einsätzen, dazu gehören auch viele Ausnahmeeinsätze.

Wie gesagt, alles weiter sind persl. Auffassungen, über die es sich nicht zu duskutieren lohnt

Flesch
26.11.2009, 23:29
Erklär mir doch bitte noch, warum man in manchen Situationen angeblich nicht alle regeln einhalten kann...
Das interessiert mich wirklich!

Stormer
27.11.2009, 09:23
wie soll ich dir denn dass nun alles erklären?

ein Bsp...

Einsatz in einem Bürogebäude, brannte eine WErkstatt mitten im Kern dieses Gebäudes.

Der Verteiler lag am Eingang, mehrere C Längen das Treppenhaus hinauf, und dann noch in das Gebäude selbst hinein, bis zum eigentlichen Brandherd.

Gebrannt hatte ein Mülleimer, sollte man am Rande auch erwähnen.

Ich war als Schlauchtrupp auf dem ersten FZg eingeteilt, die BF hatte den Verteiler etc alles schon gelegt, also war ich erstmal nicht von nöten.

Bis mein GF (weis dass ich 17 bin etc pp) zu mir sagt, ich solle bitte den Zugführer der BF bescheid sagen, dass er runterkommen möchte, Funkverständigung dank des Massiven Baus kaum möglich.

Nun, der Verteiler lag vor der Tür, der Brandher inkl all den Gefahren aber erst mehrere zig Meter vom Verteiler.
Wie handele ich nun?!
Ich bin zum Zugführer gegangen, nicht gerannt, aufmerksam gegangen.
Dass selbst in einem Treppenhaus gefahren lauern, ist mir bewusst, aber warum sollte ich nun als einziger ohne PA auf den Rücken, jemanden mit PA da hochscheuchen, alle anderen ohne PA waren anderweitig eingespannt.

KLar kam mir der Gedanke "Eigentlich darfst du ja nicht!", aber in anbetracht der Gefahrenlage,welche höchstens durch mich selbst gegeben war, bin ich los gegangen.

Das kommt dem sehr nahe, und wenn man jetzt will, kann man diese Situation aufs letzte zerpflücken und an den Regeln erhängen, aber ich bleib dabei...

Flesch
27.11.2009, 09:31
wie soll ich dir denn dass nun alles erklären?

ein Bsp...

Einsatz in einem Bürogebäude, brannte eine WErkstatt mitten im Kern dieses Gebäudes.

Der Verteiler lag am Eingang, mehrere C Längen das Treppenhaus hinauf, und dann noch in das Gebäude selbst hinein, bis zum eigentlichen Brandherd.

Gebrannt hatte ein Mülleimer, sollte man am Rande auch erwähnen.

Ich war als Schlauchtrupp auf dem ersten FZg eingeteilt, die BF hatte den Verteiler etc alles schon gelegt, also war ich erstmal nicht von nöten.

Bis mein GF (weis dass ich 17 bin etc pp) zu mir sagt, ich solle bitte den Zugführer der BF bescheid sagen, dass er runterkommen möchte, Funkverständigung dank des Massiven Baus kaum möglich.

Nun, der Verteiler lag vor der Tür, der Brandher inkl all den Gefahren aber erst mehrere zig Meter vom Verteiler.
Wie handele ich nun?!
Ich bin zum Zugführer gegangen, nicht gerannt, aufmerksam gegangen.
Dass selbst in einem Treppenhaus gefahren lauern, ist mir bewusst, aber warum sollte ich nun als einziger ohne PA auf den Rücken, jemanden mit PA da hochscheuchen, alle anderen ohne PA waren anderweitig eingespannt.

KLar kam mir der Gedanke "Eigentlich darfst du ja nicht!", aber in anbetracht der Gefahrenlage,welche höchstens durch mich selbst gegeben war, bin ich los gegangen.

Das kommt dem sehr nahe, und wenn man jetzt will, kann man diese Situation aufs letzte zerpflücken und an den Regeln erhängen, aber ich bleib dabei...

Und gegen welche regel willst du da nun verstoßen haben?

Backdraft007
27.11.2009, 09:51
Hat mit dem eigentlichen Thema absolut nichts mehr zu tun,

Ich schließe hier, hatte ich ja bereits erwähnt. Es sind immer die gleichen Diskussionen, die kein Ende finden.

~~Closed~~