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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur



Buschfunker
19.11.2009, 14:04
Hallo Forumgemeinde!

Ich bin gestern Abend auf einen alten Artikel gestoßen, in dem es überwiegend um einen Einsatz und der Beseitigung einer Ölspur ging. Zum eigentlichen beseitigen der Ölspur wurde die Feuerwehr alarmiert, allerdings durfte diese nicht "eingreifen", da es eine Klage einer Spezialfirma in der Vergangenheit wegen solcher Einsätze gab.

Nun bin ich allerdings verwirrt, denn wenn die Feuerwehr durch die Polizei zur Beseitgung der Ölspur angefordert wird, gehe ich davon aus das ggf. Gefahr im Straßenverkehr besteht. Somit müsste die Feuerwehr doch, sofern es zu deren Aufgabe gehört, die Ölspur entfernen oder nicht?

Hier in meinem Heimatlandkreis wird es so gehandhabt, dass eine Spezialfirma angefordert werden muss, diese aber teilweise über zwei Stunden Anfahrt hat. Ist so eine "Wartezeit" überhaupt vertretbar, vor allem da durch die Ölspur ja immer noch die Gefahr eines Folgeunfalls besteht?

Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Klausell oder so ähnliches, wo ich mich mal schlau lesen kann? Wie sieht es aus, wenn unser Löschgruppenführer den Auftrag erteilt die Ölspur zu beseitigen, weil akute Gefahr von dieser ausgeht, obwohl er weiß - das diese nicht erlaubt ist? Was könnte es da für Konsequenzen geben?

Alex22
19.11.2009, 14:21
Ölspur beseitigen ist auch keine ureigene Tätigkeit der Feuerwehr.
Sobald ein ziviles Unternehmen da ist, darf die Feuerwehr allerhöchtens noch die Straße sperren bis das Unternehmen da ist.
Und die Feuerwehr sollte froh sein das es Firmen gibt, denn ich behaupte mal 99% der Feuerwehren beseitigen die Ölspur eh nicht fachgerecht.

nederrijner
19.11.2009, 14:46
Ölspur beseitigen ist auch keine ureigene Tätigkeit der Feuerwehr.
Sobald ein ziviles Unternehmen da ist, darf die Feuerwehr allerhöchtens noch die Straße sperren bis das Unternehmen da ist.
Und die Feuerwehr sollte froh sein das es Firmen gibt, denn ich behaupte mal 99% der Feuerwehren beseitigen die Ölspur eh nicht fachgerecht.
Die aktuelle Rechtsauffassung in NRW ist eine andere (Ölspur mit Umwelt- oder Verkehrsgefahr = Unglücksfall im Sinne des FSHG) und diverse Feuerwehren wären froh, wenn sie das Thema mit "nicht meine Aufgabe" ad acta legen dürften. :-( So sind sie aber zunächst einmal zuständig.

Link 1 (http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/oel-lfv-im.pdf)
Link 2 (http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/erlassoel.pdf)

überhose
19.11.2009, 14:52
Nun bin ich allerdings verwirrt, denn wenn die Feuerwehr durch die Polizei zur Beseitgung der Ölspur angefordert wird, gehe ich davon aus das ggf. Gefahr im Straßenverkehr besteht. Somit müsste die Feuerwehr doch, sofern es zu deren Aufgabe gehört, die Ölspur entfernen oder nicht? Die akute Gefahrenabwehr muss nicht in der Entfernung bestehen, dafür reicht auch eine Absicherung, Beschilderung und gegebenenfalls Verhindern einer Ausbreitung.


Hier in meinem Heimatlandkreis wird es so gehandhabt, dass eine Spezialfirma angefordert werden muss, diese aber teilweise über zwei Stunden Anfahrt hat. Ist so eine "Wartezeit" überhaupt vertretbar, vor allem da durch die Ölspur ja immer noch die Gefahr eines Folgeunfalls besteht? Sobald da eine entsprechende Absicherungsmaßnahme getroffen wurde, besteht die Gefahr eines Folgeunfalls ja nicht mehr.


Gibt es dafür eigentlich eine rechtliche Klausell oder so ähnliches, wo ich mich mal schlau lesen kann?Eine klare Regelung wie "Für Ölspuren zuständig ist XY" gibt es nicht. Die Straßenreinigungspflicht bzw. Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und dem jeweiligen Landesstraßengesetz. Dazu wird man dann das jeweilige Feuerwehrgesetz anschauen müssen, garniert mit ein paar Gerichtsentscheidungen, und als Krönung ein bisschen GMV obendrauf ;-)


Wie sieht es aus, wenn unser Löschgruppenführer den Auftrag erteilt die Ölspur zu beseitigen, weil akute Gefahr von dieser ausgeht, obwohl er weiß - das diese nicht erlaubt ist? Was könnte es da für Konsequenzen geben?
Klare Aussage der Unfallkasse RLP dazu, letzter Absatz auf der 2. Seite: http://www.ukrlp.de/download/20_2008_FFW_Oelspur.pdf

Natürlich sieht das 2km Luftlinie von mir hier schon wieder ganz anders aus, und es ist immer wieder lustig, wenn sich jemand mit seiner Ölspur nicht an die Landesgrenze RLP-NRW hält.

Feuerwehrfunk
19.11.2009, 16:53
Also wir haben bei uns in der Geimeine folgende Regelung:

Von uns werden keine Ölspuren beseitigt, wir sichern die Einsatzstelle ab, und lassen die Pol und Straßenmeisterei nachalarmieren.

Bei Gefahr für die Umwelt, z.B. wenn des Öl Richtung Kanalisation läuft wird mit Ölbindemittel des Öl aufgenommen. Die Reste die dann noch auf der Straße sind können wir gar nicht richtig beseitigen.
Also wird die Einsatzstelle an die Pol, bez. Straßenmeisterei übergeben und die sollen schauen dass eine Reinigungsmaschine antanzt und die Reste beseitigt.
Schilder mit "Ölspur" kann auch die Straßenmeisterrei aufstellen.

Also wir sind NUR für die ersten paar Minuten da, um abzusichern dass keine Unfälle passieren und um drohende Gefahr für die Umwelt abzuwenden.

Viele grüße

Stefan

Mister-X
19.11.2009, 17:31
Servus,

bei uns folgender ablauf....

Ölspur gemeldet.... Feuerwehr wird zu Gefahrenabwehr Alarmiert und wir fahren an.
Arbeiten welche wir durchführen sind natürlich Gefahrenabwehr... sprich sollte öl drohen in die Kanalisation zu laufen etc. wird hier entsprechend gehandelt.
Ebenso führen wir natürlich entsprechende sicherungsmaßnahmen durch oder ggf. auch in Amtshilfe Verkehrsregelung etc. pp.
Unsere Gemeinde hat einen Vertrag mit einem Privatunternehmen. Dieses unternehmen ist Vertraglich zu einer Einrückzeit innerhalb von 40 minuten verpflichtet. (24/7/365).

Selber Abstreuen fällt also flach... wobei ganz klar manchmal echt nervige angelegenheit.
Denn die haben nen weiten Anfahrtsweg und brauchen dementsprechend auch wirklich 40 min. (hat leider trotz vertrag auch schon länger gedauert).

so denn... bis denn...

PS: Komme aus NRW.

jumbo
19.11.2009, 19:27
Im letzten Jahr hat ein Ölspur-Beseitigungs-Fach-Unternehmen gegen eine Gemeinde geklagt, weil er der Meinung gewesen sei, dass es nicht die Aufgabe, der Feuerwehr sei, Ölspuren zu beseitigen, und leider verloren!

Sein Haupt-argument war, das die Feuerwehr, überhaupt nicht in der Lage sei, bzw., nicht geeignetes Material hätte, um eine Str., Fachgerecht zu reinigen, und der Unternehmer mit seinen schönen neuen Kehrmaschinen schneller wär.

Da wies der Richter darauf hin, das die Gefahrenabwehr nicht dem Unternehmer unterliegt, und die Gemeinde zu entscheiden hat, wie und mit welchen Mitteln se die Gefahr schnellstmöglich beseitigt!

Wir fahren Ölspuren auch von der Feuerwehr. Ist der Zeitaufwand zu hoch, oder der Verursacher bekannt, haben wir in der Nachbarstadt nen Unternehmer der mit ner Öl-kehrmaschine dann gerufen wird! Wir haben aber auch schon Ölspuren bis zu 6km abgestreut

überhose
19.11.2009, 20:08
Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.

(Und witzigerweise hätte er vor einem rheinland-pfälzischen Gericht Recht bekommen, hier endeten mittlerweile schon mehrere Gerichtsverfahren mit dem Tenor, dass die Feuerwehr grundsätzlich nicht zuständig ist)

jumbo
19.11.2009, 20:44
Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.

Nein, so war es eigentlich nicht gemeint! Ich kann natürlich 10 Kameraden 4 Std., lang ne Straße bürsten lassen, oder wege ab, ob ich ne halbe Std., auf die Kehrmaschine warte, die dann 1,5 Std., dafür braucht.

Abgesehen davon, entscheidet das bei uns, der Einsatzleiter, zusammen mit der Polizei, die die Staße frei geben muß.
Kosten, Aufwand, Zeit, und nutzen, sind dann die Zauberworte

Snipero
20.11.2009, 08:13
Also bei uns kehren wir die Straße in der Regel noch selbst.

Wieso und Warum entzieht sicht gerade meiner Kenntniss.

Ich sehe aber auch anderes Aspekte. Wenn ich hier lese, wir warten bis zu 40min auf die Firma, finde ihc das in einigen Fällen unvertretbar. Wir haben hier Bundesstraße und Autobahn. Und auf solchen viel befahrenen Straßen ist auch für mich unvertretbar diese 40min + die Zeit die das unternehmen braucht zu speren (auch nur einseitig) nur damit das Unternehmen die Reinigung vornimmt.
Denn hier kommen in den Bereich das ich eine teil-/Gesperte Straße habe auf der eig nix passiert.
Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko. Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren. Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.

Alex22
20.11.2009, 08:45
Naja ...
dann hoffe ich aber das ihr eure Autobahn bzw Bundesstraße auch nach den Herstellerangaben des Ölbindemittels reinigt. Denn das dauert mit Sicherheit 3 mal solange, als wenn ne Spezialfirma mit ner Reinigungsmaschine kommt.

überhose
20.11.2009, 08:55
Ich sehe aber auch anderes Aspekte. Wenn ich hier lese, wir warten bis zu 40min auf die Firma, finde ihc das in einigen Fällen unvertretbar. Wir haben hier Bundesstraße und Autobahn. Und auf solchen viel befahrenen Straßen ist auch für mich unvertretbar diese 40min + die Zeit die das unternehmen braucht zu speren (auch nur einseitig) nur damit das Unternehmen die Reinigung vornimmt. Denn hier kommen in den Bereich das ich eine teil-/Gesperte Straße habe auf der eig nix passiert.Was soll die Feuerwehr denn dort sinnvolles machen, was über das "nix" hinausgeht? Eine Ölspur bzw. die dadurch entstehende Gefahr für den Verkehr wird nicht dadurch beseitigt, dass man ein bisschen Bindemittel drauf streut.


Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko.Durch Schilder?


Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren.Das Beseitigen einer Ölspur ist weitaus mehr als "kehren". Und dieses "mehr" kann die Feuerwehr einfach mangels Technik und mangels Ausbildung nicht leisten (auch nicht dort, wo man noch der Meinung ist die Feuerwehr ist zuständig).


Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.Jede andere Tätigkeit der Feuerwehr ist auch keine Gefahrenabwehr, sondern unnützer Aktionismus.

nederrijner
20.11.2009, 08:57
Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko. Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren. Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.
Heißt also, dass wir als Feuerwehr demnächst auch Unfallstellen absichern, wenn die Pol mal wieder kein Personal hat, die Sicht behindernde Begrünung an Kreuzungen zurück schneiden, gefährliche Schlaglöcher flicken etc?

Sorry, aber wir als Feuerwehr sind nicht für jegliche "Gefahrenabwehr" zuständig. Wenn gewollt ist, dass die Straßen zügig wieder befahrbar sind und nicht längere Zeit gesperrt werden müssen, dann sollte man den Straßenbaulastträger eben zu einer entsprechenden Bereitschaft verpflichten. Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...

überhose
20.11.2009, 09:19
Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...Auch bei den Kostenfragen gibt es in RLP klare Aussagen: Da die Feuerwehr nicht zuständig ist, kann sie, selbst wenn der Verursacher bekannt ist, von diesem keine Kostenerstattung anfordern (Urteil Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 5/07.NW)
Und aus dem gleichen Grund (= keine Feuerwehraufgabe) sind Arbeitgeber bei Ölspuren auch nicht verpflichtet, ehrenamtliche Feuerwehrleute freizustellen. Würde er es doch tun, könnte er nichtmal die Lohnfortzahlung durch die Kommune beanspruchen, eben weil er es dann "freiwillig" macht. Könnte zu bösen Überraschungen führen, wenn eine Wehr in RLP weiter Ölspuren bearbeitet (sowas solls hier trotz aller eindeutigen Regeln immer noch geben, Feuerwehr halt...) und dann mal jemand mit seinem Arbeitgeber aneinandergerät.

FireFighterAngel
21.11.2009, 15:00
Bei uns ist das auch so geregelt, dass auf Bundes- und Kreisstraßen ein Unternehmen die Ölspur beseitigt, auf Gemeindestraßen können wir selbst darüber entscheiden. Aber wir sind dann trotzdem noch für die Absicherung der Unfallstelle zuständig, man könnte es auch einfach sinnloses rumstehen nennen, so wie letztens erst bei uns geschehen. Polizei hat Ölpspur auf S-Straße gesehen, FW wurde alarmiert zur Absicherung, ebenso Unternehmen benachrichtigt. Die FW stand ca. 2 Stunden dort, hat die Unfallstelle auf Anweisung der Polizei gesperrt, diese war ebenfalls vor Ort. Wärhrend dieser Wartezeit ist inzwischen wieder ein Folgeunfall aus Unachtsamkeit der Autofahrer passiert.... Und irgendwann kam dann auch mal die Firma. Da kann man dann auch schon mal an dem Sinn dieser ganzen Sache zweifeln...

Bablu
21.11.2009, 15:25
Hi Leute,

bei uns ist es genauso. Wir haben zwar keine Spezialfirmen vor Ort, Ölspuren werden aber in der Regel vom Bauhof, oder ausserhalb der Stadt von der Straßenmeisterei erledigt.

Wir kommen nur dann zum Einsatz wenn es sich um eine größere Menge oder umfassende Verkehrsregelung handelt und Bauhof oder Strassenmeisterei überfordert sind, oder wirklich Gefahr für Leib und Leben oder für die Umwelt besteht.

Leider ist es so, wie nederrijner schon gesagt hat, das die Feuerwehr mancherorts als Ersatz für Bereitschaften "missbraucht" wird, und für jeden Öltropfen ausrücken muss...

Leitstelle_V
22.11.2009, 18:59
Bei uns ist das auch so geregelt, dass auf Bundes- und Kreisstraßen ein Unternehmen die Ölspur beseitigt, auf Gemeindestraßen können wir selbst darüber entscheiden. Aber wir sind dann trotzdem noch für die Absicherung der Unfallstelle zuständig, man könnte es auch einfach sinnloses rumstehen nennen, so wie letztens erst bei uns geschehen. Polizei hat Ölpspur auf S-Straße gesehen, FW wurde alarmiert zur Absicherung, ebenso Unternehmen benachrichtigt. Die FW stand ca. 2 Stunden dort, hat die Unfallstelle auf Anweisung der Polizei gesperrt, diese war ebenfalls vor Ort. Wärhrend dieser Wartezeit ist inzwischen wieder ein Folgeunfall aus Unachtsamkeit der Autofahrer passiert.... Und irgendwann kam dann auch mal die Firma. Da kann man dann auch schon mal an dem Sinn dieser ganzen Sache zweifeln...

Ich finde das auch ziemlichen Schwachsinn, vielleicht bin ich aber auch einfach nicht involviert genug, um den tieferen Sinn dahinter zu sehen (Komme aus dem selben Landkreis wie FireFighterAngel).
Abgesehen von den Preisen, die die haben (kann mir gar nicht vorstellen, dass das billiger als die FW ist), haben die auch eine definiterte Ausrückezeit von 90 Minuten. Letztens ist erst wieder eine FW alarmiert wurden, um dann vor Ort festzustellen, dass es nicht in ihrer Zuständigkeit liegt und die Spezialfirma (ich verzichte jetzt mal auf Nennung) nachalarmiert werden muss. Also standen die Kameraden, und standen, und standen... Und zum Schluss kam die Firma und fährt noch das Warndreieck der FW breit :-).
Uns selbst hat es zum Glück noch nicht getroffen, aber wenn ich so darüber nachdenke, haben wir wahrscheinlich letztens eine Ölspur beseitigt, die eigentlich "der Firma gehört" hätte :-). Aber die Leitstelle sieht da auch nicht immer sofort durch, habe ich manchmal den Eindruck...

Buschfunker
22.11.2009, 19:07
Ich weiß gar nicht wie es bei uns auf den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen geregelt ist. Scheinbar liegt das hier bei uns auch im Zuständigkeitsbereich der Spezialfirma. Unsere Löschgruppe hat zu dem auch nicht wirklich die Möglichkeit eine Ölspur größeren Ausmaß zu entfernen. Bei einem fast überladenem LF 8-6 mit zwei Sack Bindemittel auch irgendwie schwierig *g*

überhose
22.11.2009, 19:52
Also standen die Kameraden, und standen, und standen... Und zum Schluss kam die Firma und fährt noch das Warndreieck der FW breit :-)Wieso bleibt denn die Feuerwehr dort vor Ort, und stellt keine Schilder hin?
Dann hat die Ölspur ihre gewünschte Absicherung, die Feuerwehr weniger Frust, und die Firma mehr zum plattfahren, und schon sind alle zufrieden.


Unsere Löschgruppe hat zu dem auch nicht wirklich die Möglichkeit eine Ölspur größeren Ausmaß zu entfernen. Bei einem fast überladenem LF 8-6 mit zwei Sack Bindemittel auch irgendwie schwierig *g* Du kannst einen 40to Sattelzug, vollbeladen mit Bindemittel, neben euer LF stellen, und hast trotzdem nicht die Möglichkeit, das Öl tatsächlich zu entfernen.

elsterine
22.11.2009, 20:28
Warum macht ihrs euch so schwer?
Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz. D
Alles andere -auch wenn es jahrelang so gehandhabt wurde- ist nicht die Aufgabe der FW.

elsterine
22.11.2009, 20:30
Warum macht ihrs euch so schwer?
Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz. Der Strassenbaulastträger hat sich zu kümmern.
Und eine Fremdfirma ist sehr wohl wesentlich billiger.
Man darf bei der FW nicht nur Kosten für Fahrzeuge und Gerät sowie Verbrauchsmaterial sehen, sondern auch die Verdienstausfallkosten. Und da summiert sich einiges.
Alles andere -auch wenn es jahrelang so gehandhabt wurde- ist nicht die Aufgabe der FW. Alle FW, die das so mitmachen, sind selber Schuld. :-)))
Ich glaube, die FW haben mit ihrer Uraufgabe (Feuer löschen, Menschen retten) genug zu tun.

überhose
22.11.2009, 20:37
Warum macht ihrs euch so schwer?
...
Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz.
Duz machst es dir zu einfach. Wer wann wo weshalb zuständig ist, ist in den Bundesländern verschieden. Beispiel NRW: Dort kennt das Feuerwehrgesetz den sogenannten "Unglücksfall", Gerichte sagen das eine Ölspur ein solcher Unglücksfall ist, und somit ist die Feuerwehr grundsätzlich zuständig, auch ohne Gefahr im Verzug.
Beispiel RLP: Das Feuerwehrgesetz sagt, es gilt nur dann, wenn andere Gesetze die Zuständigkeit des jeweiligen Falles nicht regeln sollten. Ölspuren bzw. Verschmutzungen der Straßen und deren Beseitigung sind im Landesstraßengesetz geregelt, also ist die Feuerwehr nicht zuständig.

Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).So pauschal ist das Quatsch. Mal abgesehen davon, dass die Feuerwehr Teil einer Behörde ist.

Poli
23.11.2009, 10:13
Moin zusammen!

Mein momentaner Kenntnisstand in dieser Angelegeheit ist folgender:

- Originäre Zuständigkeit liegt gem. § 44 StVO eindeutig beim zuständigen Straßenbaulastträger. Kann Kreis, Stadt, Gemeinde sein.

- Ist dieser nicht erreichbar tritt die sog. subsidiäre Zuständigkeit ein und somit kommt die Polizei auf den Plan.

- Diese ist nicht in der Lage ( rein materiell gesehen ) die Verkehrssicherheit wieder herzustellen und fordert ( so jedenfalls bei uns im Bereich ) in Amtshilfe die Feuerwehr an. Im Nachbarkreis läuft es etwas anders. Da haben die Straßenbaulastträger einen Vertrag mit einem externen Unternehmen.

Es mag ja nun von Landesrecht zu Landesrecht ( aus FF - Sicht gesehen ) Unterschiede geben, aber eine grundsätzliche Zuständigkeit der Feuerwehr i.S. Ölspurbeseitigung oder Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustandes einer Straße, sehe ich eigentlich nicht.

Was das Aufstellen von Beschilderungen angeht, so kann ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit nicht nachvollziehen. So denn die FF seitens des Straßenbaulastträgers oder der Polizei in Amtshilfe angefordert wird, Schilder zur Verfügung hat und zum Aufstellen dieser Schilder aufgefordert wird, so geschieht dies in Amtshilfe und sollte damit auch rechtmäßig sein.

MfG

Buschfunker
23.11.2009, 11:15
Ich fasse das nun alles mal für mich zusammen:

Verantwortlich für die korrekt und effektive Beseitigung einer Ölspur ist also der Straßenbaulastträger - dass wäre hier Nordrhein-Westfalen dann entweder der Kreis, die Stadt oder das Land Nordrhein-Westfalen.

Ich habe heute einfach mal mit unserer Stadtverwaltung telefoniert, so zu sagen ein reines Informationsgespräsch. In diesem Gespräch sagte man mir, dass für die Straßen in unserem Kreis der "Landesbetrieb Straßenverwaltung NRW" (oder wie das Ding hieß) verantwortlich sei. Unsere Stadt hat diese Aufgaben komplett an das Land Nordrhein-Westfalen übergeben. Dazu zählen auch die Straßenunterhaltung, wie Streckenkontrollen, Winterdienst usw.

Beim Beseitigen von Ölspuren gibt es einen Kooperationsvertrag mit einer Fremdfirma. Diese Firma wird grundsätzlich bei allen Ölspuren angefordert. Ausnahmen bilden hier scheinbar Verkehrsunfälle mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, denn hierzu konnte oder wollte man mir nicht antworten.

Die Anforderung hat im Bedarfsfall durch die Polizei bzw. wenn ebenfalls alarmiert, durch die Feuerwehr zu erfolgen. Die Feuerwehr hingegen darf nicht tätig werden, außer bei Gefahr im Verzug, sprich Betriebsstoffe laufen in offene Gewässer, Kanalisation etc. pp.
Auch hier sagte man mir ausdrücklich, dass die Feuerwehr nicht die Möglichkeiten hat, eine Ölspur effektiv zu bekämpfen...

Aufgabe der Polizei sei es, den betroffenen Streckenabschnitt ordnungsgemäß abzusichern. Im gänigsten Fall durch das veranlassen, dass Schilder aufgestellt werden, im Einzelfall durch Amtshilfe bei der Feuerwehr zur Absicherung, bzw. kompletter Sperrung des Straßenabschnittes.

So viel also von unserer Stadtverwaltung dazu...
Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.

In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.

Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.

Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...

nederrijner
23.11.2009, 11:53
Ich fasse das nun alles mal für mich zusammen:

Verantwortlich für die korrekt und effektive Beseitigung einer Ölspur ist also der Straßenbaulastträger - dass wäre hier Nordrhein-Westfalen dann entweder der Kreis, die Stadt oder das Land Nordrhein-Westfalen.
Korrekt.


Ich habe heute einfach mal mit unserer Stadtverwaltung telefoniert, so zu sagen ein reines Informationsgespräsch. In diesem Gespräch sagte man mir, dass für die Straßen in unserem Kreis der "Landesbetrieb Straßenverwaltung NRW" (oder wie das Ding hieß) verantwortlich sei. Unsere Stadt hat diese Aufgaben komplett an das Land Nordrhein-Westfalen übergeben. Dazu zählen auch die Straßenunterhaltung, wie Streckenkontrollen, Winterdienst usw.
Das wundert mich jetzt ehrlich gesagt etwas, kann mir nicht vorstellen, dass sich Straßen.NRW neben den Landstraßen, Bundesstraßen und -autobahnen auch die Kreis- und Gemeindestraßen ans Bein bindet. Für sie sind üblicherweise Einrichtungen wie der Kreisbauhof, der Gemeindebauhof oder ähnliches zuständig. Aber nungut, kann ja sein.


Beim Beseitigen von Ölspuren gibt es einen Kooperationsvertrag mit einer Fremdfirma. Diese Firma wird grundsätzlich bei allen Ölspuren angefordert. Ausnahmen bilden hier scheinbar Verkehrsunfälle mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, denn hierzu konnte oder wollte man mir nicht antworten.

Die Anforderung hat im Bedarfsfall durch die Polizei bzw. wenn ebenfalls alarmiert, durch die Feuerwehr zu erfolgen. Die Feuerwehr hingegen darf nicht tätig werden, außer bei Gefahr im Verzug, sprich Betriebsstoffe laufen in offene Gewässer, Kanalisation etc. pp.
Da liegt der Hund begraben, zumindest für NRW. Bis ins Jahr 2007 dürfte das der Idealfall gewesen sein, danach hat das OVG Münster geurteilt, dass Ölspuren Unglücksfälle im Sinne des FSHG und damit eine Pflichtaufgabe der gemeindlichen Feuerwehr sind. Da kommt die Feuerwehr auch so schnell nicht mehr raus, auch wenn sie es materiell und personell nicht zu leisten vermag. Die Feuerwehr kann ja auch nicht sagen "Oh, es brennt. Eigentlich ein Einsatz für mich, aber geht gerade nicht, mir fehlt das notwendige Material." Das würde zu Recht zu entsprechenden Nachfragen führen.
Man (im Sinne von "die Kommune als Träger der Feuerwehr") kann sich natürlich auch eine Firma hinzuziehen (kostet die Gemeinde Geld, sofern kein Verursacher bekannt ist) oder versuchen, das Problem auf andere abzuwälzen (Polizei, Straßenbaulastträger), wenn die aber nicht wollen (keine Bereitschaftszeit) oder können (Polizei) ist und bleibt die Feuerwehr verantwortlich.
Mit dieser Lage ist so ziemlich keiner zufrieden, aber die Politik scheint nicht gewillt zu sein, etwas dagegen zu tun ...


Auch hier sagte man mir ausdrücklich, dass die Feuerwehr nicht die Möglichkeiten hat, eine Ölspur effektiv zu bekämpfen...
Sie kann die Ölspur in der Regel nicht beseitigen, aber sie kann "Gefahrenabwehr" machen. Im Zweifel muss sie eben absichern, absperren, abstumpfende Mittel auftragen und abwarten.

Siehe auch die von mir auf der ersten Seite verlinkten Dokumente und die Unterlagen zum Seminar Ölspurbeseitigung im Mitgliederbereich des IdF NRW.


Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.

In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.

Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.

Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...
Eventuell hat man das ja getan, aber unter anderen Umständen.
Ölspuren sind ja GsD auch nicht so häufig, dass die Beseitigungsfirma davon leben könnte, wenn sie überall im Einzugsgebiet (in der Regel deutlich mehr als eine Gemeinde!) innerhalb weniger Minuten 24/7 vor Ort wäre. Also setzt man die Eingriffszeiten hoch, um die Kosten niedrig zu halten. Denn im Endeffekt muss die Gemeinde das bezahlen, da kann es ggf. auch günstiger sein, die Feuerwehr zu "missbrauchen".

FireFighterAngel
24.11.2009, 12:35
Warum macht ihrs euch so schwer?

Und eine Fremdfirma ist sehr wohl wesentlich billiger.
Man darf bei der FW nicht nur Kosten für Fahrzeuge und Gerät sowie Verbrauchsmaterial sehen, sondern auch die Verdienstausfallkosten. Und da summiert sich einiges.


Aber diese Kosten hat man auch, wenn die FW zwei Stunden vor Ort steht und auf die Firma wartet... Und wenn von der Polizei die FW zur Absicherung angefordert wird, dann müssen wir auch dort hin. Und ich kenne keine FW, die Schilder auf ihrem Auto hat, die sie dort aufstellt...

Sicherlich sind wir nicht in der Lage, die Ölspur so zu beseitigen die eine Spezialfirma, aber die ganzen letzten Jahre ging es auch, dass wir das Öl mit unserem Bindemittel aufgenommen haben und bei evt. größerem Umfang dann ne Kehrmaschine angefordert haben. Und da hat sich keiner dran gestört, dass die Straße nicht porentief sauber ist...

Es ist auch sicher richtig, dass dies nicht zur Hauptaufgabe der FW gehört, aber wie oft brennt es denn noch, und die oft sind Technische Hilfeleistungen?

überhose
24.11.2009, 13:01
Link 1 (http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/oel-lfv-im.pdf)
Link 2 (http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/erlassoel.pdf)ACHTUNG: http://safebrowsing.clients.google.com/safebrowsing/diagnostic?client=Firefox&hl=de&site=http://www.ralf-fischer-fredeburg.de/erlassoel.pdf





Sicherlich sind wir nicht in der Lage, die Ölspur so zu beseitigen die eine Spezialfirma, aber die ganzen letzten Jahre ging es auch, dass wir das Öl mit unserem Bindemittel aufgenommen haben und bei evt. größerem Umfang dann ne Kehrmaschine angefordert haben. Und da hat sich keiner dran gestört, dass die Straße nicht porentief sauber ist...In diesem Bericht http://www.pfaelzischer-merkur.de/region/pfalz/zweibruecken-land/art27549,2551195 heißt es: "Hinzu kam, dass in Nordrhein-Westfalen Vertreter privater Fachbetriebe Strafanzeigen gegen Einsatzleiter der Feuerwehr erstatteten, die solche Gemische vorschriftswidrig entsorgten", informiert Hahn. In einem Fall wurde auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen Einsatzleiter der Feuerwehr eingeleitet, weil es auf einer von der Feuerwehr gereinigten Fahrbahn zu einem tödlichen Folgeunfall gekommen war." Also irgendwer hat sich offenbar schon dran gestört.
Davon abgesehen, ging es auch lange Jahre beim Brandeinsatz mit Eimerketten, und daran, dass der Atemschutz aus nassen Bärten bestand, hat sich auch lange keiner dran gestört.
Ich finde Weiterentwicklungen im Feuerwehrbereich, die mir mein Leben sicherer und meine Verantwortung geringer machen, jetzt nicht so schlecht...

Buschfunker
24.11.2009, 13:18
Ich finde Weiterentwicklungen im Feuerwehrbereich, die mir mein Leben sicherer und meine Verantwortung geringer machen, jetzt nicht so schlecht...

Dem kann ich nur zustimmen. Die zu tragenden Verantwortung ist schon groß genug, so viel steht fest. Es ist schon sinnvoll, dass Beseitigungsverfahren von Ölspuren an eine Fremdfirma abzugeben. Denn diese Firma hat wahrscheinlich bessere technische Mittel und Möglichkeiten, als die ansässigen Feuerwehren.

Wie hier schon festgestellt wurde, sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allerdings frage ich mich dennoch immer wieder ob es wirklich Sinn- und Zweckvoll ist, die freiwilligen Feuerwehren für solch eine Aufgabe einzusetzen. Keine Frage, bei auslaufenden Betriebsstoffen in Gewässern oder Kanalisationen wird die Feuerwehr sicherlich schneller eingreifen können als so manche Fremdfirma. Aber das stelle ich hier auch nicht in Frage...