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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewaffnung im Katastrophenschutz



akkonsaarland
11.11.2009, 22:01
So toternstes Thema

Was ist an dem Gerücht, das die Einheitsführer des Katastrophenschutzes im V-Fall Handfeuerwaffen bekommen hätten. Grundsätzlich kann ich es mir vorstellen, aber gefunden hab ich nichts. Wer weis mehr?

Shinzon
12.11.2009, 03:38
Moin..

Gab es den V-Fall schonmal in der neueren Zeit ?

Wenn es das gibt, wird es sicher durch irgendein Gesetz geregelt sein,
vermutlich als "Sonderfallregelung" - müsste also eigentlich zu finden sein..

Eine erste Recherche ergeben ne grosse Zahl an Kommentaren zur Anwendung
des Waffengesetzes, zwar nicht kostenfrei, aber immerhin: Es gibt sie..

Unter anderem werden hier nicht nur der V-Fall, sondern wohl auch die allgemeine
Auslegungen beschrieben, vom Taxifahrer bis hin zu dem angesprochenen Personenkreis.

Nur - was soll es eigentlich bringen ?

V-Fall - was ist das eigentlich ? .. gehen dann plötzlich von allen Seiten Bomben auf
uns nieder? .. nur weil "V-Fall" ausgerufen ist, heisst das ja nicht, das der Katastrophen-
schutz plötzlich "mehr" oder "weniger" sich selbst verteidigen muss als ohne den V-Fall.

Ich meine damit: Komm doch mal zu ner "richtigen Katastrophe", wo du dann mit deinen
unterstellten KatS-Personal auf "den wütenden, plündernden Mob" stösst, die sich deinen
Mannschaftsbus kapern wollen, um dann dem Erdbeben zu entkommen oder weiss der
Teufel was. Es braucht dazu also nicht mal den V-Fall, um sich ne Schusswaffe zu
"wünschen" (ich schreibe das in Quotes, weil es nicht mein persönlicher Wunsch ist,
auch wenn ich eine gewisse Zeit daran ausgebildet wurde).

Ob "normale" Katastrophe oder "V-Fall", stehst du mit meinetwegen 1/8 und nem MTW
vor einer Menschenmenge, bringt dir eine Schusswaffe gar nichts. Einzelne Menschen
wirst du auch ohne beruhigen können, da dir als Führungsmensch hoffentlich Techniken
zur Deeskalation beigebracht wurden. Fürs "Rumballern" zum Schutz der Schützer wird
man dir sicherlich Polizei mitgeben.. eher als ne kleine Handfeuerwaffe, an der du nicht
regelmässig ausgebildet/fortgebildet wurdest, und wenn du Glück hast, einen oder zwei
der Agitatoren zu verletzten, bevor du dann von allen anderen endgültig zerrissen wirst.

Wenn eine grössere Anzahl von Agitatoren "kopflos" auf euch kleine Gruppe zurennt,
vergesst das "wir wollen euch helfen", bis die Damen und Herren wieder abgekühlt sind,
oder zu schwach, um sich eurer Hilfe zu wiedersetzen.. der normale Mensch ist für Hilfe
dankbar, aber extreme Situationen führen nicht wirklich zu "logischem Verhalten", oder?

Und was ist "mit dem Feind im V-Fall" ? .. nun, sieht man den KatSchutz als "Kombattant" ,
schützt dich durch die Genfer Konvention (ja, auch ich schmunzele bei der Aussage, aber
sie ist ja zunächst mal Fakt..). Konkretes Beispiel ist wohl der THW'ler, der seine Deutsch-
landflagge auf dem Dienstanzug an der Schulter führt. Das rote Kreuz (und andere) als
Schutzzeichen ist auch meistens sehr praktisch..

Wäre es nicht schon fast Heimtücke, nun dieses Personal (ausser zum Selbstschutz)
mit Waffen auszurüsten? Wo endet Selbstschutz, wo beginnt "ich glaub dir nicht, das
du nur medizinsche Güter oder Schaufeln für die Brücke da vorn transportierst, schliesslich
hast du eine Waffe und die Flagge auf dem Ärmel" ...
(Im Sanitätsdienst der Bundeswehr gibt's hier sehr klare Regeln.)

Zusammenfassend:

* Ich persönlich halte gar nichts davon, ob es nun irgendwo tatsächlich erlaubt ist oder
nicht, sei dahingestellt.
* Eine Waffe, von einem nicht daran ausgebildeten Schützen geführt, ist gefährlicher
einzustufen als der Nutzen, den sie bringt. Konkret meine ich damit nicht nur die Hand-
habung, Zielen, Schiessen usw. - sondern vielmehr die charakterliche Eignung zur Führung
einer Schusswaffe. Da sind andere Aspekte als bei der Menschenführung zu beachten!
* Eine Handfeuerwaffe, selbst eine MP oder "was grösseres" bringt immer nur noch mehr
Arbeit für den Rettungsdienst
* Eine Handfeuerwaffe schreckt vielleicht einzelne Täter, die der eigenen Gruppenstärke
zahlenmässig eh unterliegen, ab - oder auch nicht. Spätestens hier werden Aggressionen
geweckt, die einer Deeskalation entgegen stehen.
* Eine Handfeuerwaffe gegen eine grosse Menschenmenge - nun, das erinnert mich immer
an Zombie-Filme, nur das in der Realtität nach ein paar Schuss die Munition zuende ist,
zumal man als ungeübter Meisterschütze sicherlich genauso schlecht trifft wie "die Bösen"
im Film. (Übrigens: Counterstrike ist KEINE Übung mit einer echten Waffe. Ich wage den
provozierenden Satz: Wieso sonst gibt's so wenig Headshots beim Amoklauf in der Schule?
SEIEN WIR FROH DRUM, das so ein Computerspiel niemals die wirkliche Waffenführung
trainieren kann..)

Nachdenkliche Grüsse,

Tim

*EDIT* Zum "Gerücht": Aufgrund obiger Meinung würde ich ein solches Gerücht wirklich
nicht ernstnehmen können und den Verbreiter nach konkreten Quellen fragen..
Man stelle sich vor, diverse (dumme) Sprüche über Bundeswehr-ZdVs und deren Inhalt
stellen sich als heisse Luft heraus, wenn man die entsprechende ZdV danach durchsucht,
trotzdem halten sich die Sprüche hartnäckig ..

jumbo
12.11.2009, 04:51
denn es wär schon ein dolles Ding, wenn man eine Organisation wie z.B., Das Rote Kreuz oder andere Hilforganisationen, die sich der Genfer Konventionen verpflichtet haben, ihrer Verpflichtung zur neutralität, und Waffenfreien Hilfeleistung, mit ner Pistole Nachdruck verleihen würden.

Wenn Ihr aber so ganz alte Unterlagen habt, die vom 2.WK sind, so mit Angaben von Schutzräumen, und Bunker-schutzanlagen, das steht dann so was ähnliches drin, wie das der Ranghöchste Einheitsführer sich mit ner Waffe bewaffnen darf, und dann als Ordnungskraft diehnt. Denke mal das bezog sich aber eher auf das damalige Bunker-bediehnpersonal, oder Polizei, oder Wehrmachtsangehörige.

brause
12.11.2009, 07:37
Bei den ehemaligen Hilfszugabteilungen des DRK lag jeweils ein Revolver im Tresor.

Der war tatsächlich im Ernstfall (und nicht nur im V-Fall) für den Hilfszugführer vorgesehen. Hintergrund: mehr die Angst vor Plünderungen der Lebensmittelvorräte etc.

Ist aber inzwischen alles Geschichte.

überhose
12.11.2009, 08:18
da dir als Führungsmensch hoffentlich Techniken
zur Deeskalation beigebracht wurden.Feuerwehr: Fehlanzeige (ok, beim Verbandsführer weiß ich es grad nicht, bin mir aber auch da sehr sicher...)


Man stelle sich vor, diverse (dumme) Sprüche über Bundeswehr-ZdVs und deren Inhalt stellen sich als heisse Luft heraus, wenn man die entsprechende ZdV danach durchsucht, trotzdem halten sich die Sprüche hartnäckigStreiche ZdV und Bundeswehr, setze FwDV, UVV... Solche Fälle ieht man ja auch im Forum öfters mal. Daher bei solchen Aussagen immer Quellenangabe nennen lassen. Meistens hat es sich dann schnell erledigt.

hannibal
12.11.2009, 08:21
*EDIT* Zum "Gerücht": Aufgrund obiger Meinung würde ich ein solches Gerücht wirklich
nicht ernstnehmen können und den Verbreiter nach konkreten Quellen fragen..
Man stelle sich vor, diverse (dumme) Sprüche über Bundeswehr-ZdVs und deren Inhalt
stellen sich als heisse Luft heraus, wenn man die entsprechende ZdV danach durchsucht,
trotzdem halten sich die Sprüche hartnäckig ..

Jein .. wobei es sich immer mal lohnt in den älteren Regelwerken (egal wo) nachzuschauen.

So war das Küchenpersonal früher wirklich anzuhalten einmal die Woche ein warmes Brausebad zu nehmen.

DG3YCS
13.11.2009, 12:08
Hi,

vor langer langer Zeit (DEUTLICH vor meiner Zeit) lagen laut zuverlässigen Aussagen auch bei uns Waffen im Tresor die an die Führungskräfte im Ernstfall ausgegeben worden wären.

ISt aber schon LANGE Geschichte, entsprechende Einsatzkräfte die tatsächlich damals eine Waffe ausgehändigt bekommen hätten dürften sich allesamt nicht mehr im Dienst befinden!
Nur mal als anmerkung.

Daher: Kein Gerücht - nur Infos aus der Steinzeit. Heute definitiv NICHT mehr so, im Fall der Fälle wird dann eine Polizeiliche einheit zum Schutz angefordert.

Gruß
Carsten

EDIT: Hat aber nichts mit dem WK2 zu tun, die betroffenen Einheiten gab es in dieser Form zu Zeiten des WK2 nicht...

2U1C1D3
13.11.2009, 14:35
Hi!

Ich werde mich mal drum bemühen, dass ich eine DA von vor 40 oder 50 Jahren abfotografieren darf - da steht drin, dass der diensthabende Feuerwehrmann (FEZ 24/7, keine ständig besetzte Wache) zum "Schließgang" und zur "Kontrolle besonderer Vorkommnisse im Feuerhaus" die Dienstwaffe am Körper zu tragen habe. Die Dienstwaffe gibt es heute noch - allerdings als Museumsstück. Ausgebildet wurde daran aber, so das Hörensagen durch die Kollegen mit dem entsprechenden Alter, keiner. Das sollte man ja schon von wo anders her kennen.
Was das allerdings für einen Hintergrund hatte, konnte mir auch keiner sagen. Eigensicherung? Angst vor den vorhin schon erwähnten Plünderungen? K.A.

hansi2k
13.11.2009, 14:52
Moin..

Gab es den V-Fall schonmal in der neueren Zeit ?

....

V-Fall - was ist das eigentlich ? .. gehen dann plötzlich von allen Seiten Bomben auf
uns nieder? .. nur weil "V-Fall" ausgerufen ist, heisst das ja nicht, das der Katastrophen-
schutz plötzlich "mehr" oder "weniger" sich selbst verteidigen muss als ohne den V-Fall.



DAS ist wieder das beste beispiel für "wie zereisse ich eine normal gestellt frage am effektivsten"

Der TS benutzt nähmlich das Wort HÄTTE, und das zu DDR und UDSSR Zeiten ganz schnell der V-Fall hätte sehr plötzlich eintretten können ignoriert Shizo völlig... ich sag nur Atomare Sprengköpfe auf Kuba stationiert.

überhose
13.11.2009, 15:05
Das ist wieder ein Paradebeispiel für "wie werde ich am ehesten blöde Zerreißkommentare los".

Shinzon ignoriert nichts, sondern spricht völlig legitim an, dass eine Bewaffnung, wenn sie denn gegeben wäre, nicht nur im ausdrücklich erklärten V-Fall "hilfreich" sein könnte, sondern auch im ganz "normalen" KatS.

Wie man da direkt wieder mit dem Zerreißgeheule anfangen kann, darf dein Geheimnis bleiben. Beißreflexe vielleicht?

Shinzon
13.11.2009, 21:33
Eben ;)

Nur reicht mir ein "hilfreich" (trotz Quotation) nicht ;) Ich halte sie für schwachsinnig,
weil der falsche Weg.

Gerne, bildet die Führungskräfte vernünftig an der Waffe aus, dann hat man schonmal
den Faktor "Bedienung" geklärt. Den Faktor "geeignet, eine Waffe zu führen" würde dann
ja das Führungspersonal "selektieren", wenn man nen Waffenschein zur Pflicht macht -
und sei es nur, das man die tatsächlich "nur" im V-Fall führen darf - da der immer mal
auftreten kann, wie der Reisswolf es angedeutet hat, darf dann nur noch Führungspersonal
im Einsatz sein, das auch eine Waffe führen darf.

Zusätzlich zum Waffenschein kommen dann natürlich noch die Schiessübungen, die
regelmässig stattzufinden haben. Die Kosten stelle ich mir lustig vor.. wo doch nichtmal
Geld für Meldeempfänger in ausreichender Anzahl vorhanden ist.

Sollte es also eine noch gültiges Gesetz geben - lieber schnell zurück in die Schublade *g*

Gruss,
Tim

akkonsaarland
13.11.2009, 22:24
@ shinzon

schön geschrieben, aber am Thema vorbei.
hinsetzen und aufpassen ;-)

@ die anderen

der Mythos scheint sich zu bestätigen.

Grundsätzlich halte ich von einem bewaffneten Katastrophenschutz garnix.

patrick1180
13.11.2009, 22:45
Ich denke das Material auf dem Notfallkoffer ist schon gefährlich genug. Wenn ich mir jetzt noch ne Schusswaffe vorstelle.... OMG
Das würde die Helferzahl im Einsatz auch erheblich minimieren ;-)

Shinzon
13.11.2009, 22:58
Nun, ich denke im ersten meiner Beiträge sehr wohl passend geschrieben zu haben.
Denn - irgendwer (keine Einzelperson) wird sich damit beschäftigt haben, ob so
etwas zulässig ist oder nicht.

Ich schliesse mich an, "früher war alles anders" - aber spätestens jemand, der alte
Vorschriften / Gesetze aktualisiert hat, wird sich hoffentlich ähnliches gedacht haben,
so dass es nirgends mehr eine Erlaubnis zur Führung einer Waffe für diesen vom TE
beschriebenen Gerücht gibt.

Ich bitte darum, das Gegenteil mit Quelle zu beweisen ^^

Gruss,
Tim

überhose
13.11.2009, 23:11
Nur reicht mir ein "hilfreich" (trotz Quotation) nicht ;) Ich halte sie für schwachsinnigIch auch, mir ist nur kein anderes Wort eingefallen.


Zusätzlich zum Waffenschein kommen dann natürlich noch die Schiessübungen, die regelmässig stattzufinden haben. Die Kosten stelle ich mir lustig vor..Waffenschein? Quatsch.
1. Gesetzgeber bestimmt: Ihr braucht Waffenschein.
2. Kommunen stöhnen: Och nö, das kostet doch.
3. DFV heult: Das gefährdet die Existenz der Feuerwehren, und die sind doch im KatS ach so wichtig - das geht so nicht!
4. Gesetzgeber stöhnt: Och nö, nicht die schon wieder...
5. Kommunen sagen: Juchhu, DFV, kümmert euch mal drum. Und die Gemeinde-/Städtebünde gleich mit, ach wie schön das wir 2 Interessenvertretungen haben...
6. Am Rande diverser Ski- und Musikwettbewerbe werden Vertreter des Gesetzgebers von Vertretern des DFV bequatscht.
7. Gesetzgeber beschließt: Feuerwehrangehörige, die im Einsatzfall eine Schusswaffe benutzen, brauchen den Feuerwehrwaffenschein. Als Voraussetzung müssen sie mind. 1 Karl-May-Western gesehen haben, und eine interne Ausbildung absolvieren.
Die Ausbildung dauert 20-30 Minuten. Ausbilder darf sein, wer in seinem Leben mind. einmal einen Silvesterkracher erfolgreich gezündet hat. Über die erforderliche Größe dieses Silvesterkrachers dürfen die Länder weitergehende Verordnungen erlassen.
Bayern gibt sich Mühe, als erste eine solche Verordnung zu erlassen. Aus traditionellen und finanziellen Gründen werden hier allerdings Steinschleudern als gleichwertiger Schusswaffenersatz anerkannt, weil der LFV inzwischen gemerkt hat das auch die Pistolen noch Geld kosten.
8. Alle feiern sich.
9. Währenddessen hat das THW den Großteil seiner Kräfte mit Waffen und Waffenscheinen ausgerüstet. Die Beschaffung von schusssicheren Westen für alle Helfer läuft, weil die olle Feuerwehr noch immer im KatS mitspielen will...

paffenholz
16.11.2009, 08:22
Hallo,

kann es eventuell sein, das früher ein ganz anderes Waffenrecht galt und der Besitz von Waffen bei "öffentlichen Einrichtungen" wesentlich verbreiteter war?

Als ich Anfang der 70er Jahre bei einer Krankenkasse (AOK) arbeitete, lag dort im Tresor auch noch eine Pistole rum. Hat mich nicht großartig interessiert, genausowenig wie der als Archiv genutzte Bunker unter dem Gebäude.

Ich habe nie danach gefragt, wofür die Waffe war und wer sie wann und warum benutzen durfte/sollte.

Beste Grüße

Klaus

hannibal
16.11.2009, 22:27
Ich denke das Material auf dem Notfallkoffer ist schon gefährlich genug. Wenn ich mir jetzt noch ne Schusswaffe vorstelle.... OMG
Das würde die Helferzahl im Einsatz auch erheblich minimieren ;-)

Man stelle sich folgendes vor:

NA zum NEF Fahrer: Schnell, holen Sie die Pistole es wird gefährlich..

NEF Fahrer (hustet halbes Päckchen Zigaretten ab): Nee, der Scheißdreck, liegt im Handschuhfach, was soll ich noch alles mitschleppen..

@Pfaffenholz..

Wir haben auch noch Waffen im Spind. In der Zeit als der Lohn bar ausgezahlt wurde war der Werkschutz in der Montanindustrie durchgängig bewaffnet..

hansi2k
16.11.2009, 23:17
@Pfaffenholz..

Wir haben auch noch Waffen im Spind. In der Zeit als der Lohn bar ausgezahlt wurde war der Werkschutz in der Montanindustrie durchgängig bewaffnet..


öhm ? in welcher branche arbeitest du denn bitte? Ausser Bundeswehr/Polizei/Bundespolizei/Zoll/ gewisse private Sicherheitsfirmen (Geldtransporter) dürfte wohl niemand mehr "ne waffe im spind" haben

hannibal
16.11.2009, 23:20
öhm ? in welcher branche arbeitest du denn bitte? Ausser Bundeswehr/Polizei/Bundespolizei/Zoll/ gewisse private Sicherheitsfirmen (Geldtransporter) dürfte wohl niemand mehr "ne waffe im spind" haben

Stahlindustrie und die Waffe liegt im großen Tresor..

Früher war das so wenn man 40 000 Leuten Ihren Lohn in bar eingezahlt hat..

patrick1180
16.11.2009, 23:22
Ich hoffe Du kommst da nit ran ;-)

hansi2k
17.11.2009, 03:50
ich sag einfach mal: glaube ich nicht ! ich arbeite selber in der stahlbranche und unserem werkschutz wurde schon vor vielen jahre ihre letzte bewaffnung abgenommen - und das war ein schäferhund. Bei thyssen und krupp früher hat aufjedenfall niemand eine waffe gehabt. Das sind doch Märchen! Und wenn die heute wirklich noch im Tresor liegen sollten wird es mal zeit das die polizei kommt glaube ich

WAF-18-83-1
17.11.2009, 06:44
Stahlindustrie und die Waffe liegt im großen Tresor..

Früher war das so wenn man 40 000 Leuten Ihren Lohn in bar eingezahlt hat..
Es klingt auf jedenfall realistisch.

Wenn man sich mal überlegt, um welche Summen es da geht....

Alex22
17.11.2009, 08:40
Die Bewaffnung hatte vielleicht das Sicherheitsunternehmen die die Kohle angeliefert haben.
Ich frag mich auch ob es überhaupt soviel bringt nem Geldtransportunternehmen zu bewaffnen.

patrick1180
17.11.2009, 12:14
Genau, die gehören ja nichtmal zum Katastrophenschutz ;-)
Spaß bei Seite, natürlich gehören die bewaffnet und gut ausgebildet, es geht hier um die Selbstverteidigung.
Ich denke die meisten Räuber werden bewaffnet sein ohne eine "Genehmigung" dafür zu haben.
Es geht hier nicht darum sich zwischen Gangster und Kohle zu schmeißen aber sein Leben darf man wohl maximal verteidigt wissen.

MeisterH
17.11.2009, 17:20
Meine Güte, immer diese Unwissenheit, gepaart mit dem Drang jedem mitteilen zu müssen dass man "sich sowas nicht vorstellen kann".

Wenn man keine Ahnung hat.... jeder weiß wie der Satz endet.

Selbst im Jahr 2009 ist es für einen Juwelier KEIN Problem, an einen Waffenschein zu kommen, um sein Geschäft und sich selbst zu verteidigen.

Brandinspektor
17.11.2009, 19:00
Feuerwehr: Fehlanzeige (ok, beim Verbandsführer weiß ich es grad nicht, bin mir aber auch da sehr sicher...)




Hallo Überhose,

da musste ich doch gerade laut lachen. :o)


Ich bin seit einigen Jahren als Brandoberinspektor "Verbandsführer" der Feuerwehr.

Und wir haben weder als ehren- noch als hauptamtliche Lehrgangsteilnehmer beim
F/B V I+II eine Ausbildung an der Waffe genossen...


Viele Grüße aus Köln
BI

überhose
17.11.2009, 21:17
Bei diesem Zitat ging es gar nicht um eine Waffenausbildung, sondern darum, dass Shinzon geschrieben hatte, dass "Führungsmenschen hoffentlich Techniken zur Deeskalation beigebracht" werden.
Solche Techniken dürfte es selbst in bestimmten Kölner Gegenden auch ohne Waffe geben ;-) , aber auch das habe ich in Feuerwehrausbildungen bisher nicht angetroffen.

hannibal
18.11.2009, 22:31
Die Bewaffnung hatte vielleicht das Sicherheitsunternehmen die die Kohle angeliefert haben.
.


Früher (tm) wurde das Geld bei der Bank abgeholt.

Alex22
18.11.2009, 22:38
Früher (tm) wurde das Geld bei der Bank abgeholt.

Naja, war nur so ein Gedanke.

Mr. Blaulicht
19.11.2009, 01:18
Könnten wir uns evtl. drauf einigen über die Bewaffnung im Katastrophenschutz, und nur dort zu diskutieren?

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: So wie manche Helfer fahren, braucht es eigentlich keine Waffe mehr...

Brandbatsch
19.11.2009, 07:42
Könnten wir uns evtl. drauf einigen über die Bewaffnung im Katastrophenschutz, und nur dort zu diskutieren?

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: So wie manche Helfer fahren, braucht es eigentlich keine Waffe mehr...

Gut du geschrieben hast

Eigentlich kenne ich das auch noch, muss in den 80`ziger gewesen sein (und früher), das Führungskräfte von Hilfsorganisationen für den Kat`schutz eine Faustfeuerwaffe bekommen, es ging hierbei vermutlich noch um den V-Fall, den es seit dem Mauerfall ja nicht mehr gibt.

Gruß Michael

paffenholz
19.11.2009, 08:27
Hallo,

meiner Erinnerung nach gibt es zu der Thematik "Bewaffnung im Katastrophenschutz" folgende Punkte zu bedenken:

Eine wesentliche Grundlage des Zivilschutzes und darauf folgend des Katastrophenschutzes sind die Genfer Konventionen / Rot-Kreuz Abkommen.

Für die Bundesrepublik Deutschland wurde die französische Version dieser Konvention als verbindlich erklärt und ins deutsche übersetzt und deutsche Recht.
In der französischen Version wird ausdrücklich von "Protection Zivil" also zu deutsch Zivilschutz gesprochen. Aus der Deutung des Wortes "Schutz" wurde abgeleitet, das Seitens der Mitarbeiter des Zivilschutzes keine Waffen getragen werden durften.
Dies wird auch dadurch bestätigt, das die damals bei den Hauptverwaltungsbeamten (Kreisverwaltungen/kreisfreien Städten) eingelagerten vorgedruckten Dienstausweise der Zivilschutzmitarbeiter/-glieder ausdrücklich den Passus enthielten, das der Ausweisinhaber keine Berechtigung zum Tragen einer Waffe besaß.

Anders sah es in Ländern aus, in denen die englischsprachige Version der Genfer Konventionen Anwendung fand. Hierunter fiel z.B. die ehemalige DDR.
In der englischen Version wird von "Zivil Defense", also Zivil-Verteidigung gesprochen. Aufgrund des daraus abgeleiteten Verteidigungsauftrages wurden in der ehemaligen DDR z.B. die bewaffneten Betriebskampfgruppen im Rahmen der Zivilverteidigung eingerichtet. Inwieweit für weitere Einheiten der DDR-Zivil-Verteidigung Waffen vorgesehen waren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Einen besonderen Status besitzen ferner die mit dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet Mitglieder der Armeen / Bundeswehr. Diesen ist ausdrücklich das Tragen einer Handfeuerwaffe gestattet. Aber mit G3, MG oder Panzerfaust unterm Arm dürfen sie nicht herumlaufen. Zumindestens nicht, wenn Sie das Rote Kreuz tragen.

Soweit aus meiner Sicht der rechtliche Rahmen.

Ein weiters Indiz für die Waffenlosen Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutzes sind die STAN. Da ja die Ausstattung aller Einheiten standatisiert war, war jedes einzelne Ausstattungsdetail in diesen STAN festgelegt. In keiner einzigen STAN des Zivil-/Katastrophenschutzes ist eine Waffe oder irgendwelches Zubehör für Waffen aufgeführt. Auch bei der Bekleidung gab es keinerlei Holster oder so um eine Waffe darin zu tragen.

Somit schließe ich ausdrücklich jede Bewaffnung - auch lediglich bei Einheitsführern - für Einheiten des Zivil-/Katastrophenschutzes der Bundesrepublik Deutschland seit deren Gründung komplett aus.

Beste Grüße

Klaus

Alex22
19.11.2009, 08:28
Gut du geschrieben hast

Eigentlich kenne ich das auch noch, muss in den 80`ziger gewesen sein (und früher), das Führungskräfte von Hilfsorganisationen für den Kat`schutz eine Faustfeuerwaffe bekommen, es ging hierbei vermutlich noch um den V-Fall, den es seit dem Mauerfall ja nicht mehr gibt.


Den V-Fall gibt es auch noch nach dem Mauerfall.
siehe

"Grundgesetz
Xa. Verteidigungsfall"

Brandbatsch
19.11.2009, 10:40
Den V-Fall gibt es auch noch nach dem Mauerfall.
siehe

"Grundgesetz
Xa. Verteidigungsfall"

"witzig an"

mit WAS gegen WEN ;-)

"witzig aus"

Die Lage hat sich doch sehr entspannt und es wird vermutlich kein V-Fall geben (meine Meinung).
Man hat doch den K-Schutz abgebaut und umgestaltet

Gruß Michael ex.W15

Alex22
19.11.2009, 12:01
"witzig an"

mit WAS gegen WEN ;-)

"witzig aus"

Die Lage hat sich doch sehr entspannt und es wird vermutlich kein V-Fall geben (meine Meinung).
Man hat doch den K-Schutz abgebaut und umgestaltet

Gruß Michael ex.W15

Du Spaßvogel.
Sicher gibts den V-Fall und S-Fall noch, er wurde nur nie festgestellt.
Während des kalten Krieges wurde im übrigen auch NIE der V-Fall festgestellt.
*kopfschüttel*

überhose
19.11.2009, 12:12
Was ist in dem Zusammenhang denn der "S-Fall"?

nederrijner
19.11.2009, 12:18
Spannungsfall

MAIS1
19.11.2009, 12:30
Zumindest wurde mindestens 1x der Bündnisfall ausgerufen (11.09.2001)

Aber zurück zum Katastrophenschutz.
Ich war '97 beim Oderhochwasser dabei und ich war bewaffnet.

Hintergrund:
Mein Feldjägerbatallion stellte mehrere Streifen für den militärischen Ordnungsdienst wegen der vielen eingesetzten Soldaten bzw. zum Sichern der deklarierten militärischen Sicherheitsbereiche.

Oder zählt das nicht?

rettungsteddy
19.11.2009, 12:52
Daß Feldjäger bewaffnet sind, ist ja keine Seltenheit, sind ja schließlich die "Polizei der Bundeswehr".

Ich hab noch im Hinterkopf, daß die P1 als Standardwaffe im KatS für Führungdkräfte vorgesehen IST. Ob V-Fall oder S-Fall ist egal.
Die Waffen dienen ja dem Eigenschutz, da man Gefahr laufen könnte, geplündert zu werden.
Man hält ja Kraftstoffe, Lebensmittel etv. vorrätig.

Die Bewaffnung würde aber in meinen Augen nur in Frage kommen, wenn die lokale Ordnungsmacht (Polizei, OA, BuPol etc.) nicht mehr Herr der Lage wäre und man auf sich allein gestellt wäre. Woher die Waffen kommen, weiß ich aber nicht. Wir lagern keine in unseren Tresoren.

PS: Ich hoffe, der Fall wird nie eintreten, das wären dann fast bürgerkriegsähnliche Zustände....

überhose
19.11.2009, 12:53
SpannungsfallDanke.


Oder zählt das nicht?Militärischer Ordnungsdienst würde ich hier nicht als Katastrophenschutzeinheit im Sinne dieses Themas ansehen.

Alex22
19.11.2009, 13:33
Was ist in dem Zusammenhang denn der "S-Fall"?

Auch hier nachzulesen.
Artikel 80a GG

(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, daß Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.