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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte in Tschechien



HVO Bärnau
03.11.2009, 07:23
Guten Morgen.

Ich hab eine Frage bezüglich Sonderrechten in Tschechien. Ich bin im grenznahen Gebiet beim Rettungsdienst und haben ab und an auch grenzüberschreitende Einsätze.

Sind Sonderrechte in Tschechien erlaubt oder nicht?

Kollegen von mir sagen ja, weil es nirgendwo sicher geschrieben steht, andere sagen wieder nein. Im Netz hab ich so auch nichts weiter gefunden das hilfreich wäre und wende mich deshalb mal an euch. Evtl hat da von euch jemand Ahnung ^^.

Besten Dank schon mal für Antworten.

überhose
03.11.2009, 08:39
Da gibt es nur einen wirklich stichhaltigen Ansprechpartner: Die Behörden in Tschechien.
Könnte mir vorstellen dass es außer der Sonderrechtsfrage da noch andere Stolpersteine geben kann, die man besser vorher abklären sollte, wenn man regelmäßig regelmäßig grenzüberschreitend arbeitet.

Neben den Tschechen könnte man auch da mal nachhören: http://www.radio.cz/de/artikel/60473

DG3YCS
03.11.2009, 14:40
Hi,

zuerst einmal:
Sonderrechte kann man nicht erlauben, sondern entweder hat mn Sie oder nicht.
(Sonderechte sind selbst eine "Erlaubnis")

Sonderrechte nach §35 STVO kannst du in Tschechien keinesfalls in Anspruch nehmen!
Diese kannst du NUR innerhalb des deutschen Staatsgebietes nutzen!

Natürlich kann es Regelungen seitens der Tschechischen Seite geben, die dir ähnliche Rechte einräumen wie es der §35 STVO in DL tut.
Dies geschieht aber in der Regel entweder durch Bilatererale Abkommen oder Sondergenehmigungen, die bestimmte Einsatzfahrzeuge in bestimmten Fällen den Innertschechischen Fahrzeugen gleichstellen.
Damit darfst du dann genau dasselbe wie die Tschechischen Fahrzeuge!
(Das KANN aber deutlich anders sein als die Deutschen Regelungen!!!)

So eine Regelung ist aber keinesfalls PAuschal, sondern immer Beschränkt!
Deshalb gibt es auch pauschal keine Richtige Antwort! Sicherlich wird es Fahrzeuge geben die das können...

Daher sollte für dich gelten:
Solange DU keine Schriftliche Bestätigung über das Bestehen einer FÜR DICH zutreffenden Sonderregelung hast UND eine Ausreichende Unterweisung in die REchtslage für Einsatzfahrten in Tschechien hast, solltest du NIEMALS Sonderrechte dort in Anspruch nehmen wollen.

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
04.11.2009, 09:21
kurzfristig (wenn also das Einholen eine Genehmigung nicht möglich ist) kann man sich allerdings ein Lotsenfahrzeug von der Grenze bis zum EInsatzort durch die ortsansässige Polizei zur Verfügung stellen lassen...

Gruß, Mr. Blaulicht