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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht beim Bundesamt für Zivildienst (BAZ) nachkommen?



Buschfunker
20.10.2009, 18:17
Hallo Forumgemeinde!

Ich habe folgendes Problem bzw. Anliegen:

Und zwar habe ich mich im Kat-Schutz verpflichtet und komme meiner Verpflichtung beim THW nach. Soweit so gut. Nun hatte ich vor längerer Zeit aus diversen Gründen Sonderurlaub beantragt und auch genehmigt bekommen. In der Zeit meines Sonderurlaubes habe ich mich nicht an meinem angegebenen Wohnsitz aufgehalten, sonder außerhalb davon.

Nun schlummert mir irgendwie im Kopf, dass wenn ich über längerem Zeitraum (ich glaube 8 Wochen) meinem Wohnsitz fern bleibe, eine s.g. Meldepflicht gegenüber dem Bundesamt für Zivildienst habe.

Wie es der Teufel nun so will, habe ich natürlich nicht an diese Meldepflicht gedacht. Nun bekam ich heute ein schreiben der THW-Geschäftstelle, dass ich nach meinem Sonderurlaub einem anderem Ortsverband überstellt werden soll um dort meiner "Pflicht" nach zukommen. In dem Fall, dem Ortsverband, der meinem Aufenthaltsort am nächsten kommt. Soweit ist das auch okay, da ich beabsichtige hier wohnen zu bleiben. Ein Übernahmeverfahren wird durch die Geschäftsstelle eingeleitet.

Nun aber meine Frage: Muss ich mich auch noch gesondert beim BAZ ummelden, oder wird das in irgendeiner Weise vom THW übernommen? Entstehen mir dadruch ggf. Nachteile?

Für informative Antworten wäre ich, wie immer, dankbar *g*

Shinzon
20.10.2009, 18:35
Melde dich einfach bei denen, und stell genau die Frage.

Die Sachbearbeiter werden genau für diese Fragen bezahlt, und können dann
im Gespräch sogar direkt deine Daten anpassen.. (oder die Anpassung in die
Wege leiten)

Ich würde sogar davon ausgehen, das es kein Problem ist, das du ohne Meldung
am anderen Ort bist - Post von denen an die alte Anschrift hätte dich ja wohl
erreicht, vermute ich .. (wenn nicht, hätte man sich aber auch schon bei dir
gemeldet, nicht ganz so freundlich *G*)

Gruss,
Tim

DG3YCS
20.10.2009, 20:11
Hi,

Bist du Kriegsdienstverweigerer?
Nur dann wäre das Bundesamt für Zivildienst überhaupt zuständig.

Ich kenne die ZD Regelungen jetzt nicht, vermute aber einfach mal das die Analog zu denen der Nichtverweigerer sind.

Als Wehrpflichtiger (Nicht GRundwehrdienstleistender, da bist du ja eh dabei) musst du dich bei längerem Auslandsaufenthalt tatsächlich abmelden. Tust du das nicht passiert nichts Schlimmes, aber evtl. wird die Altergrenze gekippt, so das du auch über das Höchstalter hinaus Eingezogen werden kannst. (NAtürlich nur wenn es bemerkt wird)

Sinn der ganzen Regelung ist einfach zu vermeiden das die Leute mit 17 Jahren und 364 Tagen einfach einen Wohnsitz in den Niederlanden, 5m hinter der Grenze, annehmen und erst nach erreichen des Höchstalters sich wieder nach DL zurückmelden.

Durch die GEnehmigungspflicht wird sichergestellt das dieses nicht passiert, es werden nur GEnehmigungen erteilt für Fälle wo es triftige Gründe gibt (NAchgewiesenes Auslandstudium, die ganze Familie zieht um, usw.). Hat man diese Gründe nicht, so gibt es keine Genehmigung. Hat man keine Genehmigung und geht einfach so weg, so kann dir die Einberufung im Ausland nicht zugestellt werden... Sobald die das dann merken das du nicht einberufen werden kannst gilt automatisch 32 Jahre (?, bin mir nicht sicher) als Höchstalter!
Du würdest also sobald du wieder einen Wohnsitz in DL hast und noch nicht das Alter erreichst hast automatisch eine Einberufung bekommen.

Nun aber in deinem Fall:
Du bist Freigestellt - Freigestellte unterliegen NICHT der Wehrüberwachung. Damit gibt es für (nichtverweigernde) Freigestellte KEINE Pflichten dem KWEA gegenüber mehr. Die sind schlicht für dich nicht mehr zuständig. Du bist alleine deiner Freistellenden Behörde (in deinem Fall das THW auf Geschäfststellenebene) gegenüber rechenschaft schuldig!

Ich würde jetzt einfach mal vermuten das für Zivildienstleistende die Meldepflichten und Überwachungsregelungen einfach Analog gelten. Sonst könnte man ja "Verweigern, 3JAhre nach NL melden, und dann wieder offiziell hierher ziehen" ohne einen Dienst abzuleisten.
Daher dürfte auch die Meldepflicht von Freigestellten beim Amt für ZD ebendfalls entfallen.

Gruß
Carsten

Mirko82
20.10.2009, 20:20
Hallo Buschfunker,

wenn deine Geschäftsstelle dich bereits angeschrieben hat, läuft das Verfahren bereits. Die Geschäftsstelle ist die Freistellende Stelle. Somit leitet die Geschäftsstelle die Änderung weiter an das BAZ. Nachteile hast du bedingt durch deinen Sonderurlaub. Die Zeit, welche du als Sonderurlaub hattest muss du nachholen, wird hinten dran gehangen. Bei Fragen einfach fragen ;-)

Gruß
Mirko Salomon
stv. Ortsbeauftragter für den THW OV Hann.Münden

Buschfunker
20.10.2009, 22:13
Bist du Kriegsdienstverweigerer?
Nur dann wäre das Bundesamt für Zivildienst überhaupt zuständig.

Guten Abend zusammen *g*

Ja, ich bin Kriegsdienstverweigerer. Habe damals bei meiner Musterung gesagt, dass ich den Dienst an der Waffe verweigern möchte. Das ganze lief damals über das Bundesamt für den Zivilschutz. Zu denen musste ich damals jedenfalls meine Unterlagen, wie Beweggründe - warum ich den Dienst an der Waffe verweigern möchte - usw. schicken.

Ich habe darauf hin damals in meinem alten Ortsverband vorgesprochen und dort nahm der zuständige Ortsbeauftragte meine Verpflichtungserklärung an.

Nach langem hin und her kam dann der Sonderurlaub, der eine Dauer von einem halben Jahr hatte. In dieser Zeit bin ich dann von Niedersachsen noch Nordrhein-Westfalen verzogen. Heute Abend viel mir nun ein Schreiben der ehemaligen Geschäftstelle in die Hand...
Ich muss wohl mal öfters in den Briefkasten schauen *hmpf*

Zitat: "Gemäß § 23 Abs. 2 des Zivildienstgesetz haben Sie die Pflicht, wenigstens dem BAZ mitzuteilen, dass Sie die Absicht haben, länger als acht Wochen Ihren ständigen Aufenthaltsort fernzubleiben." Zitat ende.

Weiter schreibt man:

Zitat: "Wir biete Ihnen jedoch an, Sie im Rahmen Ihrer Verpflichtung - nach Ihrem Urlaubsende - im Wege des Helferumzuges dem Ortsverband ###### zuzuweisen." Zitat ende.

Das heißt nun für mich, dass ich dem BAZ mitteilen muss, dass ich nicht mehr in Niedersachsen leben, sondern in Nordrhein-Westfalen, richtig? Und weiter verstehe ich daraus, dass man bereits eine Zuweisungsverfahren zum anderen Ortsverband eingeleitet hat, auch korrekt?

Leider bin ich mit den ganzen rechtlichen Dingen irgendwie ein wenig überfordert. Aber ich kann nun auch davon ausgehen, dass ich die Zeit, die im Sonderurlaub in Anspruch genommen wurde, also ein halbes Jahr, nachholen muss?

DG3YCS
21.10.2009, 01:36
Hi,

HHMMM Merkwürdig!

Hast du dir den § mal angesehen?

§ 23 Zivildienstüberwachung
....
(1) Die anerkannten Kriegsdienstverweigerer unterliegen der Zivildienstüberwachung. Diese endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben.


(2) Während der Zivildienstüberwachung haben die anerkannten Kriegsdienstverweigerer dem Bundesamt binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze nachgekommen. Ferner haben die anerkannten Kriegsdienstverweigerer dem Bundesamt unverzüglich zu melden
...

Darauf beruft sich das Schreiben ja!
Allerdings steht weiter unten im § der Absatz 6:

(6) Von den in den Absätzen 2 und 4 bezeichneten Pflichten sind diejenigen anerkannten Kriegsdienstverweigerer befreit, die
...
4. wegen einer der in den §§ 14 bis 15a bezeichneten Zivildienstausnahmen nicht zum Zivildienst herangezogen werden, solange sie für eine Einberufung nicht in Betracht kommen.
...


Schaut man nun in den Paragraphen 14 ZDG, so findet man: (Welch Überraschung!)


§ 14 Zivilschutz oder Katastrophenschutz

(1) Anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Zivildienst herangezogen, solange sie im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken. Dies gilt auch bei von der zuständigen Behörde genehmigten Unterbrechungen der Mitwirkung, wenn die auf der Mindestverpflichtung beruhende sechsjährige tatsächliche Mitwirkung noch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erfüllt werden kann.


Um es also zusammenzufassen:
Du geniest eine Zivildienstausnahme nach §14 Abs 1 ZDG.
Damit ist laut §23 Abs 6, die in dem Schreiben zitierte Überwachung nach §23 Abs 2 für dich hinfällig. DA GIBT ES NICHTS ZU DEUTEN!
Was anderes ist es wenn du irgendwann deinen Pflichten nicht mehr nachkommen würdest. Das würde dem zuständigen Bundesamt dann mitgeteilt und würdest deine Zivildienstausnahme verlieren und wieder der Übrwachung unterliegen.

Solange dies aber nicht der Fall ist liegen ALLE Entscheidungen wie Sonderurlaub im Ermessen der freistellenden Behörde. Während des genehmigten Sonderurlaubs hast du KEINERLEI Meldepflichten oder ähnliches. Du musst weder erreichbar sein noch deinen Aufenthaltsort bekanntgeben.
Nach dem Sonderurlaub musst du natürlich wieder antreten. Und wenn ein Wohnortwechsel ansteht, so sollte auch frühzeitig entsprechend Kontakt zur GST und den betreffenden OVs stattfinden. (Alleine um zu schauen welcher OV für dich der Beste ist. Manchmal ist es ja nicht unbedingt der nächste! So können Fachgruppen oder die Wochentage an denen Dienste Stattfinden variieren. Und für den Einen ist Wochendenddienst optimal, andere wollen so wenige WEs wie möglich haben, machen dafür lieber Abends in der Woche Dienst usw.)

Dahe rmus ich sagen das finde ich das Schreiben sehr Merkwürdig. Wenn ich das richtig verstanden habe, so haben die ja OHNE RÜCKSPRACHE eine Überstellung eingeleitet... Das ist auch nicht besonders toll! (Nicht falsch verstehen: Natürlich musst du den OV wechseln oder auf deine Freistellung verzichten - Aber da nimmt man vorher doch Kontakt auf)

EDIT: Gerade deinen Beitrag nochmal gelesen:
1. Die Überstellung ist noch nicht angelaufen. Irgendwo weiter oben werden die dir wohl mitteilen das sie (berechtigterweise) der Meinung sind nach deinem Umzug könntest du die gegenüber OV-alt abgegebene Verpflichtung nicht mehr erfüllen.
Damit müsste die Wehrdienstausnahme wiederrufen werden!
Alternativ zum Wiederruf BIETEN die dir eine ÜBERSTELLUNG AN.
Angelaufen ist aber noch nichts, die wollen wohl eine Entscheidung hören...

(Wobei ich das wie gesagt etwas merkwürdig finde das soetwas wärend des Urlaubs geschieht. Allerdings kenne ich auch den ganzen Brieftext nicht und will nicht zuviel da hineininterpretieren. Vieleicht ist das nur eine etwas komisch formulierte, aber eigendlich nett gemeinte Erinnerung daran das du noch ein paar Dinge erledigen musst wenn du ohne Probleme weiterhin im THW mit Freistellung mitwirken möchtest! - Einen nichtzutreffenden § zu zitieren ist aber trotzdem etwas ungeschickt und sollte der GST eigendlich nicht passieren. Zumal diese ja selbst die Freistellende Behörde und das der JOB der HA Mitarbeiter dort ist! DAs kenne ich eher von einzelnen, rechtlich nicht so bewanderten, OBs das soetwas passiert)

WEnn du die möglihkeit hast kannst du das Schreiben ja mal scannen und mir zumailen, dann schaue ich da mal drüber.

2. Ein Sonderurlaub von BIS ZU sechs Monaten braucht in der Regel nicht nachgedient zu werden! Gibt aber ausnahmen... Wenn du aber eine "ordentliche Dienstteilnahme" hast, dann wird wohl keiner nach einer Möglichkeit suchen dich Nachdienen zu lassen...
Hast du allerdings schon sehr viele Fehlzeiten vor deinem Urlaub, so kann schon mal ein Schlupfloch gefunden werden und es wird nachgedient!
Alles was über sechs Monate hinausgeht muss auf JEDEN FALL Nachgedient werden.

Gruß
Carsten

Mirko82
21.10.2009, 16:25
Hallo Buschfunker,

einfach mal die Geschäftsstelle anrufen und nachfragen. Das THW hat da mal wieder eine eigene Richtlinie als Handelungsanweisung. Das Ganze heisst Richtlinie über die Freistellung der Helfer im Technischen Hilfswerk vom Wehr- und Zivildienst. Wie immer typisch Beamtendeutsch geschrieben. Als Ansprechpatner in der GST ist am besten die Sachbearbeiter/Bürosachbearbeiter Ehrenamt/Zentrale Dienste geeignet. Die machen den ganzen Papierkram.

Gruß Mirko

Buschfunker
21.10.2009, 22:48
Irgendwie gehen mir nun gerade noch ein paar Gedanken durch den Kopf. Ich hatte hier im Forum ja neulich schon ein Thema mit der Anfrage gestellt, ob man auch die Einheit, also von Thw zur Feuerwehr, wechseln kann. Nach den ganzen Aussagen wäre das auch möglich. Aber wie sieht es nun aus, wenn ein Überstellungsverfahren beginnt? Ist das dann immer noch möglich?

Nicht das ich das Thw und die Mitgliedschaft darin schlecht reden möchte. Ich bin gern dort gewesen. Nur muss ich halt subjektiv betrachten was für mich halt machbar ist und was nicht.

Der zuständige Ortsverband wäre über 20 Kilometer weg und schon "fast" unerreichbar für mich und auch mit dem Job bekomm ich das nicht immer alles unter Dach und Fach.

In dem Fall hat die ansässige Feuerwehr hier Vorteile, da ich sie halt im Ort ist, ich im Ort arbeite und der Arbeitgeber die Feuerwehr unterstütz...

Was ist nun machbar und was nicht... und was wäre vor allem Sinnvoll...?

CubeBall
21.10.2009, 23:04
Der Wechsel zur Feuerwehr ist machbar. Am bestens schnell mal deine aktuell noch zuständige THW-Geschäftsstelle ansprechen und denen deinen Wechselwunsch mitteilen. Dann ab zur Feuerwehr und mit denen alles weitere klären. Ein JUH-Kamerad hat es genau so gemacht (THW -> JUH). Hat alles vollkommen Problemlos funktioniert.

Was für dich Sinnvoll ist kannst nur Du alleine entscheiden. Ich persönlich würde mich aber vermutlich für die Feuerwehr entscheiden. Gerade wegen der großen Entfernung zum THW Ortsverband.

Gruß
CubeBall

DG3YCS
22.10.2009, 00:02
Hi,

habe dir auf deine Mail geantwortet!

Zu deiner Anfrage wegen Org Wechsel:
Grundsätzlich ist das möglich wenn alle Mitspielen! Ein REchtsanspruch besteht NICHT!
Normalerweise -wenn du dich ordentlich verhälst und NICHT erst ein paar Abmahnungen abwartest- verhält sich das THW da sehr kooperativ. Es werden keine Steine in den Weg gelegt oder Nachgetreten! (Wie gesagt, bei Drückebergern kann das auch mal anders sein-)
Einfach Ordentlich mit denen Reden!

Vorher würde ich ABER AUF JEDEN FALL Kontakt mit der Feuerwehr aufnehmen ob die dich überhaupt auf einen Freistellungsplatz AUFNEHMEN KÖNNEN! Lange nicht jede FW hat überhaupt Freistellungsplätze, und bei vielen FWen sind die wenigen auch besetzt!
Und selbst wenn welche frei sind gibt es auch FWen die leute erst nach einer Mindestprobezeit freistellen!

Das alles müsstest du ausschließen... Das geht aber nur im direkten Gespräch!
Ausserdem solltest du bedenken das du noch einmal die komplette Grundausbildung machen müsstest. Bei der FW kannst du nur wenig von deiner THW-Grundausbildung verwenden...

Zumnindest ist das so unübersichtlich das eine Anrechnung nicht in Frage kommt da die GRUNDausbildung bei der FW ja viel umfangreicher ist.
Umgekehrt ist das meistens Problemloser, da ein FWler der zum THW geht kann normalerweise eine extrem verkürzte GA machen... Liegt einfach daran das beim THW die Grundausbildung wirklich nur die Basics sind und das wirklich interessante dann in der Fachausbildung kommt, die wiederum viel umfangreicher als die der FW ist...
Einzelne Befähigungen können ggf. zwichen den Orgs in jede Richtung anerkannt werden (AGT, Sprechfunker usw)

Bei vielen Feuerwehren ist die Grundausbildung aber oft sehr Zeitintensiv und die Dienste sind nicht sehr Flexibel (Fehlen und dafür Ersatzdienst ist nicht). Daher solltest du Gründlich Prüfen ob du das zeitlich überhaupt packst! Wenn du das nämlich Anfängst, dann aber zu oft bei der Ausbildung fehlst, dann wirst du recht schnell zurückgemeldet!
Die Mindeststundenzahl ist bei der FW und dem THW identisch. Die Auslegung variiert aber manchmal - Je nach Sachbearbeiter im Kreis.

Wie gesagt: Kläre das sehr Zeitnah ab! Wenn die dich haben wollen, einen Platz im Kontigent frei haben und die GA an einem Tag Stattfindet wo du sicher Zeit hast (z.b. jeden Samstag), dann spreche mit dem SB des KReises ob er einer Übernahme zustimmen würde. Tut er das, DANN gehe zum THW und teile das der Gst mit.
Aber wie gesagt ZEITNAH! Nicht erst abwarten bis es Druck gibt! Am besten noch vor Ende deines Sonderurlaubs
Wenn das alles so passt, dann sollte ein WEchsel problemlos möglich sein!

Gruß
Carsten

Buschfunker
22.10.2009, 17:42
Hallo Forumgemeinde und Anwesende!

Danke für die Antwort via Mail!

Nach entsprechender Hilfe bin ich nun um einiges schlauer und kann nun den Weg in ein neues "Dienstleben" antreten :-)

Der HiOrg-Wechsel scheidet nun auch aus. Nach langem überlegen ist es besser wenn ich meiner eigentlich HiOrg treu bleibe. Gerade weil ich in diesem Bereich schon lange Mitglied bin und somit auch die erforderlichen Qualifikationen besitze.

An dieser Stelle sei noch mal allen für die unkompliziert und vor allem schnelle Hilfe gedankt!