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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellung vom Wehrdienst - Sicherheitswache



Pommes
15.10.2009, 19:49
Servus,

ich bin vom Wehrdienst freigestellt und wirke dafür 6 Jahre lang im Katastrophenschutz mit (Freiwillige Feuerwehr).
Speziell geht es hier um das Thema anrechenbare Sicherheitswachen. Bei uns gibt es eine große Sportveranstaltung (Bergrennen www.berg-cup.de). Diese wird von uns Brandschutztechnisch abgesichert. Sollte während dieser Zeit ein Einsatz sein, müsste die Veranstaltung unterbrochen werden da die Absicherung eine Auflage ist.
Das Landratsamt hat uns aber letztes Jahr diese geleisteten Stunden nicht anerkannt. Im Nachhinein haben wir aber herausgefunden, dass in der Nachbargemeinde z.B. Absicherungen bei Faschingsumzügen angerechnet wurden.

Sind hier zufällig "Zivis" unterwegs die etwas dazu sagen können, wir es bei ihnen abläuft?

Mr. Blaulicht
15.10.2009, 19:55
Bei uns im DRK werden sowohl Gruppenabende als auch alle Sanitätsdienste anerkannt, wobei ich allerdings glaube, dass da einfach nicht genau hingeguckt wird. Richtig mit Katastrophendienst hat das nämlich nicht zu tun...

Gruß, Mr. Blaulicht

CubeBall
15.10.2009, 19:56
Hi.

Ich kann nur von meiner Zeit als Ersatzdienstleistender beim THW sprechen, welche aber schon viele, viele Monde vorbei ist. Dort wurden ausnahmslos alle Stunden angerechnet, selbst dann, wenn wir uns nur zum Pizzaessen in der Unterkunft getroffen haben.

Ich nehme an, dass dies bei der Feuerwehr oder den HiOrgs entsprechend sein sollte. Im übrigen ist das absichern einer solchen Veranstaltung doch auch eine Art Einsatz, oder?

Oder wird hier, anders als beim THW, (bei einem Ersatzdienstleistenden) deutlich unterschieden?

Gruß
CubeBall

Alex22
15.10.2009, 20:04
Servus,

ich bin vom Wehrdienst freigestellt und wirke dafür 6 Jahre lang im Katastrophenschutz mit (Freiwillige Feuerwehr).
Speziell geht es hier um das Thema anrechenbare Sicherheitswachen. Bei uns gibt es eine große Sportveranstaltung (Bergrennen www.berg-cup.de). Diese wird von uns Brandschutztechnisch abgesichert. Sollte während dieser Zeit ein Einsatz sein, müsste die Veranstaltung unterbrochen werden da die Absicherung eine Auflage ist.
Das Landratsamt hat uns aber letztes Jahr diese geleisteten Stunden nicht anerkannt. Im Nachhinein haben wir aber herausgefunden, dass in der Nachbargemeinde z.B. Absicherungen bei Faschingsumzügen angerechnet wurden.



Eigentlich ist eine Brandsicherheitswache genauso ein Einsatz.
Wenn du aber sagst, wenn ein anderer Einsatz ist, ihr die Sicherheitswache einfach abbrecht, würde ich das auch nicht als Einsatz zählen sondern nur als "Just for Fun".

Mr. Blaulicht
15.10.2009, 20:07
Nun, genau genommen ist auch ein normales Feuer kein Katastropheneinsatz, und für genau diesen ist man ja freigestellt. Insofern dürfte diese Unterscheidung eher rhetorischer Natur sein

Gruß, Mr. Blaulicht

EDIT: Erst denken bzw. Link durchlesen - dann posten...

Newty
15.10.2009, 20:10
Also ich hab Ersatzdienst im Zivilschutz bei ner FF.

Angerechnet wird mir alles, Öffentlichkeitsarbeit, Einsätze, Übungen, Sicherheitswachen, bei Terminen wie Weihnachtsfeier hab ichs nicht versucht.

Insgesamt gibts bei uns die Auflage vom Kreis, 200 Stunden zu schaffen. Mit reinem KatS wohl ein Ding der Unmöglichkeit.

Pommes
15.10.2009, 20:23
Bei uns ist Auflage 80 Stunden im Jahr. Wobei Einsätze und Übungen nicht dazu zählen. "alles was über den normalen Feuerwehrdienst hinausgeht" heißt es so schön. Hier wird auch wirklich penibel drauf geachtet. Also Pizza essen oder Aufbau der Feier zum Florianstag oder so etwas kann man gleich vergessen.

Das mit dem Abbrechen der Sicherheitswache wurde glaub ich missverstanden: Falls ein anderer Einsatz wäre, müsste die Veranstaltung unterbrochen werden und dürfte erst weitergeführt werden wenn wir wieder die Einsatzbereitschaft hergestellt hätten.
Das ist natürlich nur Theoretisch.
In der Praxis würden wahrscheinlich die anderen Kameraden die keinen Dienst haben (die Veranstaltung geht zwei Tage) den Einsatz übernehmen.

überhose
15.10.2009, 20:28
Dort wurden ausnahmslos alle Stunden angerechnet, selbst dann, wenn wir uns nur zum Pizzaessen in der Unterkunft getroffen haben.Dann darf man sich nicht wundern, wenn sich Leute für den Ersatzdienst bei einer KatS-Org entscheiden, und hinterher ganz plötzlich kein Interesse mehr haben...

Bei mir (FW) wurde angerechnet: Reine Ausbildungs-/Übungsstunden, und technische Dienste, denen man einen Ausbildungscharakter andichten konnte (also Fahrzeug ausräumen, säubern und einräumen = ja, Fahrzeughalle fegen = nein). Falls während dieser Übungen ein Einsatz kam, wurde die Dauer dieses Einsatzes auch mitgezählt, auch wenn die eigentlich vorgesehene Ausbildungszeit überschritten wurde.
Die einzige Ausnahme, die gemacht wurde, war bei Leuten, die nachweislich wg. beruflichen oder verständlichen privaten Gründen Schwierigkeiten hatten, bei denen wurde dann auch schon mal eine Sicherheitswache mit eingerechnet, auch wenn diese mit der "eigentlichen FW" geleistet wurde, und nicht mit der KatS-Einheit.


Insgesamt gibts bei uns die Auflage vom Kreis, 200 Stunden zu schaffen. Mit reinem KatS wohl ein Ding der Unmöglichkeit.Was ist schon "reiner KatS"?
Zu den Stunden: Wir hatten jeden zweiten Samstag 14-18 Uhr (= 4 Stunden), Ausnahmen davon während der Sommerferienzeit und bei besonderen Anlässen, daneben 1 Wochenende mit "24h"-Übung und ein paar Sonderveranstaltung (z.B. Trümmerstrecke der AKNZ, Übungen mit anderen Einheiten). Habe auf meinem letzten Jahresplan mal nachgesehen, dort waren es lt. Plan 248 Stunden...
Geht alles, wenn man will.

Newty
16.10.2009, 02:03
Bei mir (FW) wurde angerechnet: Reine Ausbildungs-/Übungsstunden, und technische Dienste, denen man einen Ausbildungscharakter andichten konnte (also Fahrzeug ausräumen, säubern und einräumen = ja, Fahrzeughalle fegen = nein).

Alles, was Feuerwehr ist, ist Dienstzeit bei uns. Allerdings werden bei uns auch Dienste zur Instandhaltung des Gebäudes eingerechnet.


Falls während dieser Übungen ein Einsatz kam, wurde die Dauer dieses Einsatzes auch mitgezählt, auch wenn die eigentlich vorgesehene Ausbildungszeit überschritten wurde.
Die einzige Ausnahme, die gemacht wurde, war bei Leuten, die nachweislich wg. beruflichen oder verständlichen privaten Gründen Schwierigkeiten hatten, bei denen wurde dann auch schon mal eine Sicherheitswache mit eingerechnet, auch wenn diese mit der "eigentlichen FW" geleistet wurde, und nicht mit der KatS-Einheit.

Bei uns werden Leute wie gesagt im Zivilschutz beschäftigt, wenn ich meine Verpflichtungsunterlagen gerade richtig im Kopf hab. Unser Beitrag zum KatS beträgt 2 Fahrzeuge in Truppstärke, die 4-5 mal das Jahr in Zugstärke üben. Mehr nicht. Der ELW gehört zu 100% der Gemeinde, beim Rüstwagen gehört zukünftig das Fahrgestell dem Kreis, Aufbau und Material gehören ebenfalls der Gemeinde.



Was ist schon "reiner KatS"?
Zu den Stunden: Wir hatten jeden zweiten Samstag 14-18 Uhr (= 4 Stunden), Ausnahmen davon während der Sommerferienzeit und bei besonderen Anlässen, daneben 1 Wochenende mit "24h"-Übung und ein paar Sonderveranstaltung (z.B. Trümmerstrecke der AKNZ, Übungen mit anderen Einheiten). Habe auf meinem letzten Jahresplan mal nachgesehen, dort waren es lt. Plan 248 Stunden...
Geht alles, wenn man will.
Gibts bei uns... nicht... Und wir vom Amt so auch akzeptiert :-)

Superyoshi
16.10.2009, 06:23
Habe mich vor 1 Jahr auch für die Freistellung vom Wehrdienst entschieden.
Ich weiß jetzt nicht haargenau, wie sie die Stunden abrechnen, aber wenn man regelmäßig die Übungsdienste besucht bzw. ich noch die Jugendfeuerwehr mit ausbilde - dazu noch Einsätze etc. dann kommt man sehr schnell auf die geforderten Stunden.
Brandwachen gehören da sicherlich auch dazu - bist ja dann quasi im Dienst ;)

bastelheini
16.10.2009, 11:09
also ich bin auch im KatSch.....aber bei uns wird das frei schnauze entschieden....wenn man regelmäßig zu den diensten am samstag geht (8 mal im jahr oder so) un das 6 jahre lang dann fragt keiner danach....zb der erste dienst geht nur ne stunde....das interessiert keinen....

wenn einer halt mal zuoft fehlt und nicht krank oder auf lehrgang ist der bekommt dann paar hinweise.....wenner halt lange ne kommt musser halt ein jahr länger machen un das jahr wo er fehlte wird als "urlaubsjahr" angerechnet....

TuXiii
16.10.2009, 11:24
Also bei mir ist das so, dass es ohnehin utopisch ist, die Stunden einzuhalten (glaub so um die 100).

Daher herrscht bei uns einfach nur "Anwesenheitspflicht" und wenn man wirklich mal nicht kann, sich vorher begründet abzumelden. Ansonsten muss ich mir keinen Kopf um Stunden machen.

überhose
16.10.2009, 12:02
Also bei mir ist das so, dass es ohnehin utopisch ist, die Stunden einzuhalten (glaub so um die 100).100 Stunden sind utopisch?

Dann ist wahrscheinlich das ganze THW eine reine Utopie - denn die geben 120h Fortbildung pro Jahr bei jedem Helfer vor...

Pommes
16.10.2009, 13:26
irgendwie hams alle einfacher als ich ;-)

Es kommt natürlich auch drauf an wo man es macht. In ner 2.300 Seelen Gemeinde wie unserer ist es schon relativ schwierig 80 Std. zusammen zu bekommen. Andere bekomme locker über 200 zusammen wir hier schon erwähnt.

Aber ich seh schon, mein Problem bleibt weiterhin bestehen...

MeisterH
16.10.2009, 13:31
Wenn du dich im KatS verpflichtest, 120 Stunden pro Jahr.

Heißt, 10 Std pro Monat. Wer es nicht hinbekommt, diese mit Dienststunden und Einsätzen zu füllen, der muss halt mal am Samstag das Gerätehaus ausfegen oder Autos waschen.

Arbeit ist genug da.

bastelheini
16.10.2009, 14:04
hm aber zb bei uns gehts überhaupt nich um stunden....es gibt da zwar iwo eine zahl (bin mir aber nicht sicher)

aber es heißt nur 6 jahre zu den diensten kommen...un wenn ich das mal durchrechne...3h x 8 Dienste sind das 24 h im jahr die wir effektiv bei den diensten sind....gut dann kommt ma ne übung dazu da is man aber höchstens mal bei 28-30 stunden....


das dann 6 jahre lang....sind 180 stunden....


kein wunder das ich auch den eindruck hab der KatSch hier im notfall überhaupt GARNICHT funktionieren würde.... (was ich aber schon aus anderen teilen deutschlands gehört hab....)

Wizard112
16.10.2009, 19:18
hm aber zb bei uns gehts überhaupt nich um stunden....es gibt da zwar iwo eine zahl (bin mir aber nicht sicher)

aber es heißt nur 6 jahre zu den diensten kommen...un wenn ich das mal durchrechne...3h x 8 Dienste sind das 24 h im jahr die wir effektiv bei den diensten sind....gut dann kommt ma ne übung dazu da is man aber höchstens mal bei 28-30 stunden....


das dann 6 jahre lang....sind 180 stunden....


kein wunder das ich auch den eindruck hab der KatSch hier im notfall überhaupt GARNICHT funktionieren würde.... (was ich aber schon aus anderen teilen deutschlands gehört hab....)

So wie ich das jetzt richtig verstehe, bist du im KatS als Ersatzwehrdienstleistender. Kannst du denn nicht irgendwie in eine TEL Funktion reinrutschen o.ä. Es gibt doch genügend Arbeiten im KatS. Auch wenn diese nicht zum Einsatz kommen, Arbeit ist immer da. Bei uns ist das alles garkein Problem. Ich bin zwar kein Ersatzwehrdienstleistender, aber ich würde keine Probleme haben meine Stunden voll zu bekommen. Ich würde sogar noch weit drüber liegen. Ich bin ab nächstem Jahr Jugendwart, bin nebenbei Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit der kompletten Verbandsgemeinde (jetzt nur rein Feuerwehrtechnisch) und hab sonst auch noch genügend Sachen in der Feuerwehr zutun. Scheinbar ist das ja echt ein Problem in anderen Bundesländern.

überhose
16.10.2009, 19:27
Naja, wenn man die Stundenzahl mit derart KatS-fernen Themen wie Jugendarbeit oder Öffentlichkeitsarbeit füllt, ist der Sinn des Ersatzdienstes auch nicht wirklich erfüllt.
Daneben ist es auch etwas unfair (oder wie andere so gerne sagen: unkameradschaftlich (den Begriff mag ich aber eher weniger)), da solche Arbeitsgebiete i.d.R. weitaus weniger Personal benötigen, wie ansonsten Freistellungen gewährt werden.

Wizard112
16.10.2009, 19:46
@überhose: Ok da muss ich dir allerdings Recht geben. Soweit hab ich es jetzt nicht gedacht. Aber abgesehen von Öffentlichkeits- und Jugendarbeit gibt es trotzdem genügend Arbeit im KatS.

bastelheini
17.10.2009, 11:12
naja....bei uns wird der KatSch eher als last angesehen....nach dem motto "ohr moin schon wieder dort hin? son scheiß" aber wenigstens müssen wir ne zum bund....

über die sinnhaftigkeit lässt sich streiten....wenn zb die katsch übung daraus besteht zu einem ort zu fahren in kolonne...der verantwortliche hinterherfährt und sich freut weil er viele rote autos sieht....man unterwegs die aufgabe bekommt nen mittleren ast wegzumachen (damit man nich nur rumfährt) und der gleiche verantwortliche sagt "so nun holt mal die kettensäge" und der zugführer ihn dann freundlich drauf hinweißt das wir sowas garnicht haben.....


un dann sind wir am ziel....warte 4 stunden bis alle anderen züge des landkreises da sind und essen ne erbsensuppe....die oben besagte person fotografiert inzwischen alles blaulichtautos.....

ja....und dann dürfen die die zuletzt gekommen sind zuerst fahren...........soll vor der autobahn noch ne kolonne gebildet werden...macht nat. keiner...gibt aber keinen bescheid......


dann kommt man um 3 nach hause und fragt sich "WAS ZUM TEUFEL SOLLTE DAS????"

...funktioniert so KatSch???

Alex22
17.10.2009, 11:22
Eigentlich sollte man den Ersatzdienst bei der Feuerwehr streichen.
Entweder die sollen KatS machen, dann richtig beim THW oder Wehrdienst ableisten.

überhose
17.10.2009, 12:08
Das wäre die beste Lösung. Alles aus einer Hand, und aufgrund diverser heute schon herrschender Fakten kann diese Hand nur blau sein.
Wäre auch aus Feuerwehrsicht das Beste, wenn dieser Selbstbetrug ein Ende hätte.
Auch wenn manche immer wieder betonen, dass die FW die "mit Abstand größte Organisation" des KatS ist (http://www.dfv.org/fachthemen/fa9/06191204_Kats_DFV-Stellungnahme_zum_ZSKG.pdf). Masse statt Klasse...

hannibal
17.10.2009, 15:02
...funktioniert so KatSch???

Mit einem Wort: Ja!

Aber das will man nicht, das braucht man nicht und das kann man ja im täglichen Leben nicht gebrauchen. Aber die Fahrzeuge nimmt man gerne..

Pommes
19.10.2009, 17:14
Falls es noch jemand interessiert:

Die Sicherheitswache wird jetzt anerkannt da es keine freiwillige sondern eine rechtlich angeordnete Wache war.

jumbo
19.10.2009, 18:13
Ich habe mein Ersatzdienst beim DRK gemacht, und da gab es extra einen Dienstabend im Monat, der mit nem Thema zum Katastrophenschutz gestaltet wurde.

Mit den anrechnen der Stunden für den Ersatzdienst, hat unser Leiter das damals dann halt so gedreht, das ein San-dienst beim Karneval, zur praktischen Ausbildung: "Gefahrenabwehr einer Großschadenslage" werden lassen, und dann wurden die Stunden anerkannt.

MHD-Funker
19.10.2009, 18:14
Darf ich kurz fragen, wo geschrieben steht, dass der gem. § 8.2 WpflG oder § 14 ZDG freigestellte Helfer eine Soll-Stundenzahl abzuleisten hat. Meines Wissens muss der Helfer nur an allen angesetzten Diensten gem. Dienstplan teilnehmen. Solltet ihr den ensprechenden Gesetzestext oder eine Verwaltungsvorschrift haben, wäre ich dankbar, wenn ihr mir diesen zur Verfügung stellen könntet!

Newty
19.10.2009, 18:34
Unsere Zahl (200) wurde vom Kreis diktiert, da es wohl Fälle gab, wo jemand mit Wohnsitz im Schwerpunkt sich in ner anderen, wesentlich kleineren Ortswehr mit wesentlich geringerem Übungs- und Einsatzdienst hat verpflichten lassen und sich somit drücken wollte. Insgesamt hat man da aber wesentlich zu hoch gegriffen. Selbst wenn ich bei uns alles mit mache, was auch nur Ansatzweise nicht mit Jugend(bin da nicht der Mensch für), aber mit Dienstbekleidung, komme ich nicht über die 300 Stunden, da sind auch vollkommen freiwllige Sachen wie die Wettbewerbsgruppe mit drin, sonst sind die 200 Stunden nur noch mit extremer Beteiligung an Diensten und Einsätzen machbar

MHD-Funker
19.10.2009, 18:40
Aus meiner Sicht als Zugführer einer Einheit sind ca. 150 Stunden über das Jahr verteilt möglich (Incl. Lehrgänge und Sanitätsdienst etc.). Hätten wir nicht nur alle 14-Tage Dienstabend sicher auch mehr...

überhose
19.10.2009, 18:43
Die Pflichtstunden variieren von Organisation zu Organisation, und da kommt dann bei (fast) allen (bis auf die eine...) noch der Föderalismus dazu, im Extremfall bis auf Kommunalebene.
Auch ein Grund, weshalb ich das THW als einzig richtige Freistellungs-Organisation ansehe.
Der Wehrdienst dauert schließlich an der Nordseeküste auch genauso lange wie in den Bergen.

Pommes
19.10.2009, 18:46
§21 Abs. 1 ZSG:

"..... Rechte und Pflichten... richten sich nach den Landesvorschriften..." (sinngemäß)

Bei meinen Infos für Rechte unf Pflichten des Helfers steht dann das 80 Stunden abgeleistet werden müssen.

überhose
19.10.2009, 19:24
§21 Abs. 1 ZSG: "..... Rechte und Pflichten... richten sich nach den Landesvorschriften..." (sinngemäß)Der Witz ist, das der Bund es sich in diesem Paragraphen vorbehält, etwas anderes zu bestimmen. Der genannte Absatz lautet ja:

Rechte und Pflichten der im Zivilschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfer richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz, soweit durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist.Man könnte also, wenn man wollte.