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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amtsanmaßung



Commander987
13.10.2009, 15:40
Hallo zusammen,

wenn sich eine Einsatzkraft (Helfer) als Gruppen-/Zugführer oder Einsatzleiter/in bezeichnet ohne Führungslehrgänge, handelt sich es dann hier um den straftatbestand der Amtsanmaßung? Oder welche rechtlichen Kpnsequenzen kann das zu Folge haben.
Ohne den Hintergedanken zu haben das der Einsatz schief gelaufen oder gar schäden an mensch oder Gegenständen passieren.

Ich danke für eure Hilfe und freue mich auf zahlreiche Beiträge.

Gruß

DG3YCS
13.10.2009, 15:49
Hi,

nicht die Lehrgänge sind das entscheidende... Die BERUFUNG!
Wobei eine Berufung natürlich nur beim vorliegen einer entsprechenden Qualifikation erfolgen sollte!
Und der Einsatzleiter ergibt sich eh immer aus der Situation.

Ob das jetzt aber Amtsanmaßung ist wenn du dich "als etwas anderes" ausgibst weiß ich gerade nicht, kommt vieleicht auch auf das "Amt" an was du simulierst.
(Stadtbrandinspektor ist z.B. ein Ehrenbeamter mit gewissen Rechten - Da könnte ich mir den Tatbestand als erfüllt ansehen. Bei einem einfachen Trupp-oder Gruppenführer vieleicht nicht! - Zumal das ja kein Amt sondern eine Funktion ist...)

Gibst du aber zum Beispiel im Einsatz vor eine Funktion zu haben, die nicht du aber nicht hast, so kann es durchaus passieren das du im Falle des Falles vor Kadi landest. Sowohl Strafrechtlich als auch Zivilrechtlich! Wobei sich die Folgen dann natürlich unterscheiden, je nachdme ob du die Quali hattest oder nicht. (ob also nur die Formelle Berufung fehlte oder du nur ein reiner Angeber bist)

Gruß
Carsten

sschaebe
13.10.2009, 15:51
Für die HiOrgs würde ich sagen, es kommt darauf an:
Ist er zum Gruppen- oder Zugführer bestellt (ohne Lehrgänge), dann handelt er korrekt (die Bestellung ist dann zu hinterfragen).
Einsatzleiter ist kein geschützter Begriff. Oft wird ein bestimmter Lehrgang erwartet.

Von daher ist keine generelle Aussage möglich.

Gruß
Simon

Mr. Blaulicht
13.10.2009, 16:37
Einsatzleiter dagegen kann sich wirklich jeder nennen, der einen Einsatz leitet. Ich zum Beipspiel war schon ganz ofter Einsatzleiter bei div. Sanitätsdiensten, KTW-Einsätzen etc. ;-)

Wenn sich jemand tatsächlich so einen Hut aufsetzt, dann sollte man eher seine grundlegende Einstellung und Tauglichkeit für eine HiOrg prüfen.

Gruß, Mr. Blaulicht

FunkyDRK
13.10.2009, 16:40
Ich denke, selbst wenn der Straftatbestand der Amtsanmaßung nicht erfüllt ist, dürfte derjenige Helfer, insbesondere wenn es zu Sach- oder Personenschäden kommt neben den zivilrechtlichen Ersatzansprüchen auch gewissen dienstrechtliche Konsequenzen zu spüren bekommen...

Alex22
13.10.2009, 17:08
Also wenn er sich nur als GF/ZF oder Einsatzleiter ausgibt macht er sich definitiv nicht strafbar.
Sind ja auch alles keine Ämter.

CubeBall
13.10.2009, 22:52
Hallo.

Dies sollte Klärung bringen: Amtsanmaßung (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung) (Wikipedia.de)

Gruß
CubeBall

hansi2k
13.10.2009, 23:01
hm also ich bin auch stelv. gruppenführer und gleichzeitig nur ubm, und es gibt einsätze wo ich alleine als gruppenführer dabei bin. Allerdings nur WIK, UMGEBAU etc. (wenn der zug sich aufteilt). Klappt eigentlich ganz gut, die frage ist halt nur wie weit ist es zulässig? ist es für eine übergangsfrist ok? ich denk eigentlich nicht. aber muss ja eigentlich auch der zugführer der diese befielt verantworten..

überhose
13.10.2009, 23:46
Was ist denn ein stellv. Gruppenführer?

rundhauber
14.10.2009, 13:57
Was ist denn ein stellv. Gruppenführer?

Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder?

stellv. = Abk. für stellvertretend/-e/-er

Es gibt in D tatsächlich Wehren, wo die GF für den Ausbildungs- und Gruppendienst Stellvertreter haben. Im Einsatz gibt es die aber genauso wenig wie stellv. WF (die dann i.d.R. AL oder ZF sind/werden).

MeisterH
14.10.2009, 14:14
Im Einsatz gibt es nunmal keinen stellv. GF, daher ist das hier völlig irrelevant.

hansi2k
14.10.2009, 14:40
bei uns hat ein zug (zwei löschgruppen) einen zugfüher , 1 stellv. zugführer und jede gruppe hat einen GF und 2 (!) stellv. GF. Also hat ein Zug 8 Häuptlinge und XX Indianer. Bei manchen Zügen ist der stellv. Zugfüher auch noch GF einer Gruppe. Und wieso sollte es im Einsatz keinen stellv. GF geben? Ich beteilige mich bei zB Großschadenslagen genauso bei der Führung BF/FF wie alle anderen ZF/GF.

Alex22
14.10.2009, 14:58
bei uns hat ein zug (zwei löschgruppen) einen zugfüher , 1 stellv. zugführer und jede gruppe hat einen GF und 2 (!) stellv. GF. Also hat ein Zug 8 Häuptlinge und XX Indianer.

Also da sagt mir die FwDV 3 eindeutig was anderes.
Es gibt 1 Zugführer und 2 Gruppenführer.
Wo sollen denn in der Gruppe die 2 stellv. GF sitzen?
Im MTW?

überhose
14.10.2009, 15:27
Die Frage ist nicht ernst gemeint, oder? Doch. Weil:

Im Einsatz gibt es die aber genauso wenig wie stellv. WF (die dann i.d.R. AL oder ZF sind/werden).Wenn man es mit den Begrifflichkeiten genau nimmt, gibt es im Einsatz auch keinen WF, oder WL, oder Ortsbrandmeister o.ä. Dann sind die entsprechenden Leute auch mit Funktionen versehen. Wenn man jetzt irgendwo "stellv. Gruppenführer" im Ausbildungsbetrieb einsetzt, und das gleichzeitig im Einsatzfall beibehält, kann man auch Kassenwart, Getränkewart oder Frittenbudenanhängervermieter als Einsatzfunktionen nehmem. Die gibt es mancherorts als "wehrinterne Posten" auch.

Und der Hauptgrund meiner Frage: wenn sich jemand als "stellv. Gruppenführer" bezeichnet, auch im Einsatz als GF eingesetzt wird, dann aber nicht weiß, inwiefern sein Einsatz als Gruppenführer überhaupt zulässig ist, erlaube ich mir den Gedanken, wie der denn dann ausgebildet ist, um sich "stellv. Gruppenführer" zu nennen?!

MasterOfFire
14.10.2009, 18:45
bei uns gibts auch mal über Tag das 5 Truppführer zusammen ausrücken, bei uns ist das so der mit der lägste erfahrung hat die einsatz leitung und ist somit auch gruppen führer bis dan eine höherer die sache übernimmt ... ist halt so wen kein GF da ist können wir keinen zaubern ^^ :-)

StrangeQ
17.10.2009, 13:57
Also da sagt mir die FwDV 3 eindeutig was anderes.
Es gibt 1 Zugführer und 2 Gruppenführer.
Wo sollen denn in der Gruppe die 2 stellv. GF sitzen?
Im MTW?

wie wärs mitm Melder? Bei unserem GF-Lehrgang hats geheißen, dass man den de facto als Stellvertreter (miss-|ge-)brauchen kann, sofern er sonst nichts besseres zu tun hat - und die Entscheidung darüber, was wichtig ist und was nicht, obliegt ja ohnehin dem GF ;-) Nur muss man auch erstmal geeignetes Personal "übrig" haben.

Leitstelle_V
18.10.2009, 23:24
*** Thread VERSCHOBEN ***Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=27) in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=4) verschoben.

Reissdorf
20.10.2009, 13:55
Also da sagt mir die FwDV 3 eindeutig was anderes.
Es gibt 1 Zugführer und 2 Gruppenführer.
Wo sollen denn in der Gruppe die 2 stellv. GF sitzen?
Im MTW?

Ich glaube da reden wieder welche aneinander vorbei oder jemand kann die Funktionen nicht auseinanderhalten, nicht unbedingt du Alex22.

Von den zwei stellv. LGF redet man wohl im sinne der Verwaltung der Gruppe und nicht im Einsatz. Im Einsatz ist das was du schreibst natürlich richtig.

Wir haben bei uns in der Löschgruppe einen Löschgruppenführer und zwei Steellvertreter. Aber wenn von den drei auf einem Einsatz keiner da ist wird halt wer anders Gruppenführer. Der Dienstranghöchste, bzw. wenn da mehrere gleich sind der mit der meisten Erfahrung.
Ist doch nicht so kompliziert.

Gruß
Reissdorf