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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Star of life



0-12-1
13.10.2009, 11:34
Guten Morgen zusammen,

folgende E-Mail flatterte mir vor einigen Tagen auf meinen virtuellen Schreibtisch.

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die beigefügte Sitzungsvorlage des Landesfeuerwehrverbandes NRW (Ausschuss
Verwaltung und Recht) sowie ein entsprechendes Hinweisblatt über die
Verwendung des rettungsdienstlichen Markenzeichens "Star of Life" übersende
ich Ihnen zur Kenntnis und Beachtung.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 22
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf

Zitat ende

Dazu gehören die beiden Dateien die ich angehängt habe.
Ich denke es ist wichtig das hier alle darüber bescheid wissen sollten.



gruß Marcus

Angriffstrupp
13.10.2009, 13:05
Na da sollte man aber sehr schnell Handeln...!

überhose
13.10.2009, 13:20
Sehr schnell?

Die Eintragung der Bildmarke auf den Verein BKS ist über 17 Jahre alt: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2322128/2032229/DE

Die Eintragung der Wortmarke "Star of Life" immerhin schon 15: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2050213/2092382/DE

Ich kann da, anders als der LFV, nichts "moralisch verwerfliches" oder "ehrenamtsfeindliches" erkennen. Der BKS nimmt sein Recht wahr, mehr nicht.

FF LeipzigM
13.10.2009, 13:44
Hallo,

bezugnehmend auch diesen Thread möchte ich mal einen Beitrag aus dem BOS Forum meiner Heimatstadt zeigen (es geht mir rein um den Inhalt)

KLICKEN (http://www.bos-forum-leipzig.de/index.php?topic=2445.msg21011#msg21011)

LG Paul

überhose
13.10.2009, 13:58
Wo soll das Problem sein?
AMA = USA
VRS = Schweiz
BKS = Deutschland

paffenholz
13.10.2009, 14:37
Hallo,

ich weiß gar nicht, wo da das Problem ist. Der Star of Life gehört nun mal diesem Verein. Gut is.

Es darf ja auch keiner mit nem roten Kreuz rumlaufen, der nicht zum DRK gehört (außer Bundeswehr und Polizei - aber das ist ein anderes Thema). Das gehört nun mal dem DRK - da meckert ja auch keiner.

Gleiches gilt für das Malteserkreuz.

Und nur weil das so schick amerikanisch modern aussieht heißt das noch lange nicht, das da jeder alles mit machen kann.

Frei ist meines Erachtens allgemein das grüne Kreuz.

Ansonsten Designer dransetzen - und neues First Responder Logo kreieren - beim Markenamt schützen lassen und an die First Responder verkaufen / Vermieten.

Beste Grüße

Klaus

Alex22
13.10.2009, 14:46
Ich kann da, anders als der LFV, nichts "moralisch verwerfliches" oder "ehrenamtsfeindliches" erkennen. Der BKS nimmt sein Recht wahr, mehr nicht.

Ich schon, denn hier gehts nur um Geldmacherei, denn der Verein hat den Star of Life nicht erfunden, sondern einfach nur patentieren lassen.
Was anderes wärs wenn das Teil auf seinen Mist gewachsen wäre.

überhose
13.10.2009, 15:10
der Verein hat den Star of Life nicht erfunden, sondern einfach nur patentieren lassen.
Was anderes wärs wenn das Teil auf seinen Mist gewachsen wäre.Markenrechtlich spielt das nunmal keine Rolle. Wenn der Verein den Stern denn selbst entwickelt hätte, hätte das irgendwen davon abgehalten, dieses Zeichen unberechtigt zu führen? Das glaube ich nicht.
Letztlich macht er nur sein ihm zustehendes Recht geltend - genauso, wie das auch die:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2223334/303537809/DE
oder die:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1705700/397093438/DE
tun könnten.
Und zumindest bei ersterem bin ich mir nicht sicher, ob die den Großteil des Markenzeichens selbst entwickelt haben, oder ob es das vorher woanders schon so gab.

paffenholz
13.10.2009, 15:27
Markenrechtlich spielt das nunmal keine Rolle. Wenn der Verein den Stern denn selbst entwickelt hätte, hätte das irgendwen davon abgehalten, dieses Zeichen unberechtigt zu führen? Das glaube ich nicht.
Letztlich macht er nur sein ihm zustehendes Recht geltend - genauso, wie das auch die:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2223334/303537809/DE
oder die:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1705700/397093438/DE
tun könnten.
Und zumindest bei ersterem bin ich mir nicht sicher, ob die den Großteil des Markenzeichens selbst entwickelt haben, oder ob es das vorher woanders schon so gab.

Hallo,

das rote Kreuz ist das Markenzeichen dieser Organisation - und nicht nur in Deutschland.

Das nach der Genfer Konvention das rote Kreuz auch als Schutzzeichen im Verteidigungsfall zu sehen ist hat mit dem Markenzeichen absolut nichts zu tun. Die Bundeswehr nutzt das rote Kreuz rechtlich korrekt als Schutzzeichen.
Der Polizei hat das DRK ausdrücklich die Nutzung des roten Kreuzes - ohne Schriftzug - gestattet.

Daher ist die Nutzung des roten Kreuzes innerhalb Deutschlands auch nur dem DRK gestattet.

Und jeder kann sich nunmal sein Symbol oder Familienwappen markenrechtlich schützen lassen. Da ist nichts verwerfliches dabei. Und der Star of Life ist nunmal von dem Verein vorgesehen als Kennzeichnungsmöglichkeit für gewerbliche "Retter", die sich dieses Zeichen dann von dem Verein - gegen Geld - lizensieren lassen.

Klaus

DG3YCS
13.10.2009, 15:38
Hi,


Letztlich macht er nur sein ihm zustehendes Recht geltend - genauso, wie das auch die:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2223334/303537809/DE
oder die:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1705700/397093438/DE
tun könnten.
Und zumindest bei ersterem bin ich mir nicht sicher, ob die den Großteil des Markenzeichens selbst entwickelt haben, oder ob es das vorher woanders schon so gab.

Dann bleibe doch gleich beim Original :-)
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1674979/306140136/DE
Und wenn man sich anschaut für welche Erzeugnisse das "+" sogar geschützt ist... ?
Da sind Sachen bei die nicht mal im entferntesten etwas mit dem Geschäftsfeld des Vereins zu tun haben und wo eine Verwechslung eigendlich ausgeschlosssen ist!

Eigendlich finde ich die Eintragung dieses "markenzeichens" so auch nicht OK, (Das von Überhose zitierte ist natürlich 100% OK,) Einfach weil das simple Rote Kreuz auf weissen Grund international ebend für den "Sanitätsdienst/Einheiten" steht, auch als solches Schutz/Erkennungszeichen anerkannt ist !

Gruß
Carsten

EDIT: War zwischendurch Telefonieren, deshalb habe ich Klaus Beitrag nicht gelesen und darauf keine Bezug genommen - Denke aber wie gesagt das einfach aufgrund der int. Bekanntheit das "Rote Plus" schlicht generell als Erkennungszeichen für San. Dienste stehen sollte. Das man über eine darüberhinausgehende komerzielle Verwertung anders denken kann ist natürlich ok

FunkyDRK
13.10.2009, 16:36
Hi,




Eigendlich finde ich die Eintragung dieses "markenzeichens" so auch nicht OK, (Das von Überhose zitierte ist natürlich 100% OK,) Einfach weil das simple Rote Kreuz auf weissen Grund international ebend für den "Sanitätsdienst/Einheiten" steht, auch als solches Schutz/Erkennungszeichen anerkannt ist !


Nunja nunja....
das Rote Kreuz auf Weißem Grund ist nun nicht wirklich ein internationales Zeichen von Sanität etc... sondern internationales Schutzzeichen. Das bedeutet ganz streng genommen, dass es nur dann gezeigt werden darf, wenn eine Person/Einheit auch gerade unter Schutz dieses zeichens in einem Konflikt arbeitet, nicht als allgemeines Erkennungszeichen. ( Dann im übrigen natürlich nicht nur vom DRK, sondern auch von MHD, JUH, ASB usw....).

Dass das in der Realität nicht wirklich so streng gehandhabt wird ist klar...aber eben Theorie und Praxis.

Mr. Blaulicht
13.10.2009, 16:45
Man muss beim Roten Kreuz unterscheiden zwischen dem Markenzeichen (Rund-, Kompakt- und Langlogo; in Verbindung mit dem Schriftzug "Deutsches Rotes Kreuz") und dem durch die Genfer Konvention geschützen Schutzzeichen mit dem Roten Kreuz.

Für beide4s gibt es Schutzrechte, die miteinander aber nix zu tun haben. So sthe ich als Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention, da ich das MArkenzeichen und nicht das internationale Schutzzeichen auf der JAcke bzw. am Auto habe.

Zum Thema "Star of Life" gibt es bereits das ein oder andere Thema hier - alle mit dem gleichen Tenor.
Fakt ist aber, dass sich der BKS das Zeichen hat eintragen lassen und damit auch bestimmt, wer es zu welchen Konditionen verwenden darf. Ob das jetzt unfair ist, sei dahin gestellt. Da hätte auch jeder andere drauf kommen können.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
13.10.2009, 16:55
Markenrechtlich spielt das nunmal keine Rolle.

Jetzt dreh mal nicht alles um.
Ich habe nicht gesagt das es markenrechtlich eine Rolle spielt, sondern das ich das moralisch verwerflich finde.

Etienne
15.10.2009, 16:27
Hey Leute!

In wie weit betrifft das auch das Abzeichen von ITLS Germany e. V.?

http://www.remsaeducation.com/images/itls.jpg

Dort ist das ja auch in drin bzw. so ähnlich. Darf man das Abzeichen auch nicht tragen?

Ludwig
18.02.2010, 09:25
Hallo,

mal eine dumme Frage, was ist geschützt?

Sicher der SoL mit blauen Hintergrund und weissem Äskulapstab sowie Schlange.

Was wäre wenn der Sol einen gelben Hintergrund hätte und keinen Äskulapstab drauf?
Dann könnt man ja diesen frei verwenden, oder?

Ludwig
18.02.2010, 09:37
Auszug aus Patentamt:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2322128/2032229/DE

Warum ist der da schwarz?

Oder geht es allgemein um die Form?

Snipero
18.02.2010, 09:44
Also laut Homepage des BKS (Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.), welcher sich den "Star of Life" (oder wie die ihn nennen den "BKS-Stern") hat als MArkenzeichen schützen lassen, ist der SoL in allen Farben in Deutschland geschützt.

Wobei ich auf der Seite die androhung von juristischen schritten von kraß finde.

Hier der Link: http://www.bks-rettungsdienst.de/Den-BKS-Stern.12.0.html

sschaebe
18.02.2010, 10:13
Als juristischer Laie:
Geschützt ist er eben nur mit der Äsculapschlange und ohne Schlange ist das was anderes.

DME-Murxer
18.02.2010, 11:09
Auszug aus Patentamt:

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2322128/2032229/DE

Warum ist der da schwarz?

Oder geht es allgemein um die Form?

und in gut 2 Jahren hat das Patent dann End of Life erreicht?

sschaebe
18.02.2010, 11:29
und in gut 2 Jahren hat das Patent dann End of Life erreicht?
Dir ist schon bewußt, das die Eintragung verlängert werden kann?
Sie Verfahren 5 in der Liste unterhlab der derzeitig gültigen Eintragungen.

Gruß
Simon

nederrijner
18.02.2010, 11:36
(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr
...
2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3. ...
So einfach ist es also nicht.

Green Beret
18.02.2010, 12:03
Mich würde ja dann mal interessieren ob Weinmann auch scho eine aufm Deckl bekommen hat.

http://www.weinmann.de/de/emergency/notfallkoffer_und_rucksaecke/

Da ist es ja auf jeden Ulmer Koffer drauf...

sschaebe
18.02.2010, 12:35
Mich würde ja dann mal interessieren ob Weinmann auch scho eine aufm Deckl bekommen hat.

http://www.weinmann.de/de/emergency/notfallkoffer_und_rucksaecke/

Da ist es ja auf jeden Ulmer Koffer drauf...

Mit ziemlicher Sicherheit hat Weinmann eine Lizenz zur Verwendung des Star of Life.

Gruß
Simon