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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Hilfsorganisationen gleichzeitig???



FeuerRetter
10.10.2009, 18:03
Guten Tag,
ich habe mal ne Frage an euch allen,
und zwar darf mal in der Feuerwehr (FF/JF) und im Rettungsdienst (Malteser/Malteser Jugend) gleichzeitig sein???

Ein paar Leute von der Feuerwehr sagen man darf nur in einer seien, im gegenzug sahen die Leute vom Malteser sie wüssten nichts von einen soartigen Gesetz.
Ich habe auch schon auf meinem Kreis nachgefragt, und die sagen sie wüssten auch nichts davon.


Ketzt weiß ich nicht wer recht hat oder wer nicht.
Gibt es so ein Gesetz???


Danke und Lieben Gruß
FeuerRetter

abc-truppe
10.10.2009, 18:06
Nein, das geht.
Ich kenne drei Leute, die so etwas machen:
1x Maltis Ehrenamt + 1x FF Ehrenamt
1x THW Ehrenamt + 1x FF Ehrenamt
1x FF Ehrenamt + Maltis Hauptamt
und zahlreiche, die FF und BRK gleichzeitig machen!

Es kann halt bei größeren Dingen problematisch werden, wenn du zu zwei HiOrgs fahren sollst, aber nur einmal tatsächlich existierst.
Aber ansonsten spricht nichts dagegen!
Ein Gesetz kenne ich nicht.

Du musst halt abwägen, wieviel Freizeit du opferst, weils für keinen förderlich ist, wenn du beide Sachen ohne Herzblut machst!

überhose
10.10.2009, 18:14
Gibt es so ein Gesetz???In manchen Bundesländern ja.

Das war hier auch schon öfter Thema.

FeuerRetter
10.10.2009, 18:15
Danke für die schnelle antwort.
also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
auch nicht in nrw?

Heros21/10
10.10.2009, 18:18
Hier muss ich doch gleich mal einsteigen.
Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
Danke schonmal im Vorraus!

Heros21/10

überhose
10.10.2009, 18:30
also gibt es kein gesetz was da gegen spricht.
auch nicht in nrw?Doch.
Die Laufbahnverordnung der FF in NRW sagt in § 10:
Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.
Der § 18 des FSHG betrifft u.a. die Malteser.



Also bei mir ist es so, ich bin in Feuerwehr und THW und beim THW sagen mir im Moment einige, dass laut irgendeinem KatS-Gesetz verboten ist in 2 HiOrg's gleichzeitigg tätig zu sein.
Was stimmt jetzt wirklich? Hat jemand evtl. irgendwelche Paragraphen o.ä.?
Danke schonmal im Vorraus!Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...

Heros21/10
10.10.2009, 18:35
Auch dir wird ohne Kenntnis des Bundeslandes keiner helfen können...

Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

Heros21/10

PatrickM
10.10.2009, 18:37
Also kann ich sogesehen eine Mitgliedschaft beim MHD vergessen, weil ich schon bei der FF bin??

itschi112
10.10.2009, 18:41
bei uns ind der wehr sind einige wo noch in andere Hiorgs tätig sind
einer ist sogar in vier Hiorgs Tätik, Berufsfeuerwhr, Freiwillige Feuerwehr, DRK und DLRG.

Und so gehts auch weiter
1.Hauptamt DRK, SEG, FFW
2.FFW,SEG
3.FFW,SEG,DLRG
usw.

überhose
10.10.2009, 18:42
Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz.

Heros21/10Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:


...Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

PatrickM
10.10.2009, 18:46
Bei mir ist es so, das ich ne ausbildung zum Rettass machen will! so wie ich höhrte bekommt man vergünstigungen wenn man sich beim MHD verflichtet.

Nur laut FSHG gibt es ja kein gesetz das besagt, das man nicht in zwei Hiorgs tätig sein darf

PatrickM
10.10.2009, 18:48
Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:

moment, gild das den nur für das ehrenamnt oder auch für einen beruflichen weg??

überhose
10.10.2009, 18:51
http://lmgtfy.com/?q=LBKG+RLP

jumbo
10.10.2009, 18:56
In NRW kann man in zwei Hilfsorganisationen sein! Ich selbst bin bei der FW, und als freier Mitarbeiter im DRK.

Habe mein Ersatzdienst beim DRK abgeleistet, bin dann zur FW gewechselt. Weil ich aber meine Rett-Helfer-Ausbildung nicht einfach so verfallen lassen wollte, bin ich als freier Mitarbeiter im DRK tätig, und mach dort Ausbildung, oder mal San-Dienst.

Man muss nur einmal festlegen, für welche Organisation, man in erster Linie tätig werden möchte, und sich dann mit dem Jeweiligen Leiter unterhalten, und ein wenig aufpassen, weil es blöd aussieht, mit ner San-Jacke, in einem Brandeinsatz zu gehen. Smile

Allerdings weis ich auch, das es Hilfsorganisationen gibt, die in Ihren Satzungen ganz klar stehen haben, dass Mitarbeiter nur in einer Organisation tätig sein dürfen!

PatrickM
10.10.2009, 18:56
Ja, den teil hab ich schon begriffen :), nur der punkt der nicht klar definiert ist "Sie sollen" nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein.

sollen heißt bei mir nicht, das Sie nicht dürfen

Heros21/10
10.10.2009, 19:05
Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich:

Nun ja, gilt das denn auch, wenn für den Einsatzbereich meiner FW der THW OV in dem ich bin garnicht zuständig ist, sondern ein anderer? Denn so ist es bei mir.

Heros21/10

PatrickM
10.10.2009, 19:17
Also ich kenn jemanden der Bei der FF ist aber dort als BFmann angestellt ist. Der ist gleichzeitig noch beim MHD und fährt auch noch gelegendlich regelrettungsdienst im KH mit!

Vor einigen jahren würd jemand aus der JF dazu gezwungen sich zu entscheiden, entwerder MHD oder FF!

Wo die HiOrg ist müsste eigendlich keine rolle spielen, den ne Mitgliedschaft besteht, egal ob die dierekt um die ecke ist oder 10km weiter weg.

überhose
10.10.2009, 19:18
Ja, den teil hab ich schon begriffen :), nur der punkt der nicht klar definiert ist "Sie sollen" nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein.
sollen heißt bei mir nicht, das Sie nicht dürfen
Soll = Muss, wenn Kann.


Nun ja, gilt das denn auch, wenn für den Einsatzbereich meiner FW der THW OV in dem ich bin garnicht zuständig ist, sondern ein anderer? Denn so ist es bei mir.Der Grundgedanke des Gesetzes ist dann auch gegeben: Du kannst nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.

Heros21/10
10.10.2009, 19:23
Ok das stimmt. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

PatrickM
10.10.2009, 19:25
Aber da sind wir ja wieder beim ehrenamt oder besser gesagt "Freiwillig" es besteht kein zwang!
Wie hoch ich die priorität sätze ist meine sache!

Wenn ich zb nen einsatz für die FF bekomme, zb. wohnhaus brand, und nen einsatz vom RD für ne Transportfahrt, werde ich sicher bei der FF erscheinen

Heros21/10
10.10.2009, 19:34
Richtig. Bei mir ist die Wahrscheinlichkeit für einen gleichzeitigen Einsatz sowieso gleich null.
Bei meiner FF interessiert sich niemand dafür in welcher HiOrg ich sonst noch bin. Das sieht beim THW halt anders aus...
Ich bin der Meinung, dass es in solchen fällen evtl. Sonderregelungen geben sollte. Bei mir wird es NIE der Fall sein das ich in beiden HiOrgs zum gleichen Einsatz gerufen werde.
Und wenn man sich die Ausrückzeiten des THW anschaut, blieb mir bis jetzt immer die Wahl, ob ich zu einer Eigentumssicherung (THW) fahre, oder zu nem PKW Unfall (Feuerwehr).

überhose
10.10.2009, 19:36
Aber da sind wir ja wieder beim ehrenamt oder besser gesagt "Freiwillig" es besteht kein zwang!
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Auch im Ehrenamt unterliegt man bestimmten Pflichten. Das weiß man auch, bevor man freiwillig eintritt.

Wie hoch ich die priorität sätze ist meine sache!
Wenn ich zb nen einsatz für die FF bekomme, zb. wohnhaus brand, und nen einsatz vom RD für ne Transportfahrt, werde ich sicher bei der FF erscheinen Derjenige, der transportiert werden will/muss, freut sich sicher über dein Engagement bei der anderen Org...
Und der Verantwortliche bei der HiOrg in dem Moment sicherlich auch.


Bei meiner FF interessiert sich niemand dafür in welcher HiOrg ich sonst noch bin. Das sieht beim THW halt anders aus.Tja, da sieht man einen eklatanten Unterschied zwischen den beiden Organisationen, und einen der Gründe dafür, wieso das THW auf einigen Gebieten der Feuerwehr haushoch überlegen ist.

PatrickM
10.10.2009, 19:39
Bei mir ist das auch so! Ich hab das problem das ich ne Ausbildung als Rettass anstrebe! Eine Mitgliedschaft beim MHD würde mir etliche vorteile bei meiner ausbildung bringen auf die ich nicht verziechten will, deshalb muss ich irgenwie nen weg finden, oder ne Klare reglung finden, ob ich darft ( oder kann).

Der fall, das ich gleichzeitig für beider sachen alamiert werde ist wie bei dir gleich null

Heros21/10
10.10.2009, 19:41
So siehts aus. Mann kann halt schon klare Linien zwischen FREIWILLIGER Feuerwehr und der BUNDESANSTALT Technisches Hilfswerk ziehen.

PatrickM
10.10.2009, 19:43
Wie kommst du denn auf das schmale Brett?
Auch im Ehrenamt unterliegt man bestimmten Pflichten. Das weiß man auch, bevor man freiwillig eintritt.
Derjenige, der transportiert werden will/muss, freut sich sicher über dein Engagement bei der anderen Org...
Und der Verantwortliche bei der HiOrg in dem Moment sicherlich auch.

Tja, da sieht man einen eklatanten Unterschied zwischen den beiden Organisationen, und einen der Gründe dafür, wieso das THW auf einigen Gebieten der Feuerwehr haushoch überlegen ist.

Da gib ich dir völlig recht! Meine Pflichten sind mir auch bekannt, mach den spaß schon seit 7 jahren.
Nur letzt endlich endscheide ich immer noch selbst, ob ich zum einsatz fahre oder nicht! Und wenn ich nicht fahre, kann mir auch keiner nen strick draus drehen.
Ich fahre sowieso zu jedem einsatz wenn ich kann oder eher wenn ich Beruflich kann, bin halt auch mal auserhalb am arbeiten.

überhose
10.10.2009, 19:56
Mann kann halt schon klare Linien zwischen FREIWILLIGER Feuerwehr und der BUNDESANSTALT Technisches Hilfswerk ziehen.Aus dem großgeschriebenen heraus vermute ich, du siehst da Unterschiede, die es so nicht gibt. THW ist genauso freiwillig wie die Feuerwehr, und die Feuerwehr ist genauso eine Organisation wie das THW.
Die Unterschiede liegen ganz woanders, aber was würde hier zu OT werden.


Ich hab das problem das ich ne Ausbildung als Rettass anstrebe! Eine Mitgliedschaft beim MHD würde mir etliche vorteile bei meiner ausbildung bringen auf die ich nicht verziechten willGerade dann wäre es doch eigentlich klar, dass du dich für den MHD entscheidest. Ansonsten könnte dir das gleichzeitige Engagement dümmstenfalls Nachteile bei der späteren Berufslaufbahn bringen, insbesondere dann, wenn du dich wie oben dargestellt mal pro FF und contra RD-Transport entscheiden solltest.

MHD MS
10.10.2009, 20:14
Bei uns sind auch mehrere in der FF und gleichzeitig im MHD im Hauptamt und ehrenamt tätig.
Du musst mit deinem Vorgesetztem bei der BF sprechen ob etwas da gegen spricht beim mhd einzutreten. wenn du verflichtet bist geht die ff vor . das einzigste was bei uns in münster nicht erwünscht ist in zwei hiorgs zu sein z.b. mhd & juh oder mhd & drk uns so weiter.

PatrickM
10.10.2009, 21:31
Das höhrt sich doch schonmal gut an, dann muss ich mal zu meinem Zugführer!

Heros21/10
11.10.2009, 11:44
Aus dem großgeschriebenen heraus vermute ich, du siehst da Unterschiede, die es so nicht gibt. THW ist genauso freiwillig wie die Feuerwehr, und die Feuerwehr ist genauso eine Organisation wie das THW.
Die Unterschiede liegen ganz woanders, aber was würde hier zu OT werden.


Guten Morgen,
also mir ist schon bewusst, wo und wie sich die Unterschiede äußern. Ich wollte es nur nochmal verdeutlichen, da wir es grade von dem Thema hatten. Ich will es dann auch jetzt nicht mehr weiter vertiefen.
Also, euch allen einen schönen Sonntag ;-)

Heros21/10

sschaebe
11.10.2009, 12:48
Moin zusammen,

Das DRK schliesst in der neuen Ordnung der Bereitschaften für Führungs- und Leitungskräfte die Mitarbeit in mehr als einer vergleichbarn Organisation aus. Das bedeutet aber auch, das hauptamtliche in der gleichen Organisation keine Führungs- bzw. Leitungsfunktionen begleiten dürfen.

Gruß
Simon

Chr881986
11.10.2009, 14:49
Moin zusammen,

Das DRK schliesst in der neuen Ordnung der Bereitschaften für Führungs- und Leitungskräfte die Mitarbeit in mehr als einer vergleichbarn Organisation aus. Das bedeutet aber auch, das hauptamtliche in der gleichen Organisation keine Führungs- bzw. Leitungsfunktionen begleiten dürfen.

Gruß
Simon

Hallo,

kannst du die Ordnung hier mal hochladen bzw. mir per Mail zukommen lassen?

Danke

brause
11.10.2009, 16:15
Ordnung der Bereitschaften, DRK LV Hessen, 2009:

10.3 Wahl / Ernennung
Zugunsten der Aufgabenqualität sollten Leitungs- und Führungspositionen auf möglichst viele Personen verteilt werden.
Leitungs- und Führungskräfte sollen für die Dauer ihrer Wahl / Ernennung keine gleichartigen oder ähnlichen Ämter bekleiden, da hierdurch die Wahrnehmung der Aufgaben gefährdet wird.
Da die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft eine ausschließliche aktive Mitarbeit erfordert, kann nicht als Führungskraft ernannt werden, wer einer gleichartigen oder ähnlichen im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation als aktives Mitglied angehört.
Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
Zulässig ist, unter Beachtung der Nummer 5.3, die Verplanung von Einsatz- und Führungskräften auf unterschiedlichen Ebenen.

FeuerRetter
11.10.2009, 20:27
Also das mit dem in 2 vergleichbaren HiOrg zu seien kenne ich und habe das auch schon gehört.

Also ich bin in der MHD-Jugend (Diözese Münster) und in der Jugendfeuerwehr, und das alles ja in NRW.

Grüße

DG3YCS
11.10.2009, 21:53
Hi,


Also das mit dem in 2 vergleichbaren HiOrg zu seien kenne ich und habe das auch schon gehört.

Also ich bin in der MHD-Jugend (Diözese Münster) und in der Jugendfeuerwehr, und das alles ja in NRW.

Grüße

Wobei man ganz klar feststellen muss das dein Fall eigendlich nicht Zählt...
Denn du schreibst ja das du in beiden Fällen "Jugend-" Hiorgler bist.
Da die Juendabteilungen aber nun keine Einsatzabteilungen im Sinne des FSHG, sondern trotz erwähnung darin vieleicht "Im Sinne dieser Diskussion" mit einem Turnverein vergleichbar sind, ist das völlig Egal.
Interessant ist es erst wenn du in die Tatsächliche Einsatzeinheit wechselst.
(Wobei bei den MHDlern da auch nur die KatS einheiten oder ggf. noch die SEGs zählen. Bist du einfach mitglied und betreibst nur SAN-Dienste ohne einer KatS-Einheit bzw. sonstiger SEG anzugehören zählt das nicht als Doppelmitgliedschaft im Sinne des FSHG)

Aber um mal allgemeiner zu werden.
Gesetzlich sind die Doppelmitgliedschaften in den meisten Bundesländern eher "nicht so gerne gesehen" Wobei sich die Sichtweise da ändert. (Wobei bei de rBetrachtung es ja auch völlig egal ist, ob ich zwei Feuerwehren oder zum Beispiel einer FW und dem THW angehöre)

Persöhnlich finde ich eine Doppelmitgliedschaft Akzeptabel wenn bestimmte vorraussetzungen erfüllt sind - Zum Beispiel:
1. BEIDE Organisationen wissen Bescheid!
2. Beide Organisationen haben zugestimmt!
3. Es ist mit beiden Organisation klar geregelt was im Falle eines Doppelalarms passiert!
4. Sowohl der Betroffende als die Orgs halten sich an die Absprachen!
5. Wenn überhaupt darf nur in der "priorisierten" Org. irgendeine Führungsfunktion ausgeübt werden. In der anderen sollte man "kleiner Indianer" bleiben! (Qualis kann man Sammeln, kein Problem, aber die Dienststellung sollte klein bleiben)
6. Es müssen bei beiden Organisationen genügend Übungseinheiten absolviert werden. Natürlich kann man darüber reden ob man unbedingt nahe 100% braucht, oder ob sich gewisse Deckungsgleiche Sachen nicht doch beim zweiten mal sparen lassen. Aber immer nach genauer Absprache!
7. Es sollte sich möglichst nicht um zwei "Schnelle" Einsatzeinheiten handeln. Besonders wenn es um Führungsaufgaben geht. FW-Indianer und GF/ZF eines "normalen" THW TZ mit Ausrückzeiten um 1-2 Std. könnte Kompatibel sein. FW und GF eines SAN-SEG mit 15min (oder weniger Ausrückezeit eher nicht!)

DANN kann es unter Umständen und wenn es nur einen jeweils kleinen Teil der Mannschaft betrifft durchaus eine Ergänzung, sogar Sinnvlle Hilfe sein!

Mal als fiktives Beispiel FW & THW.
Wenn jetzt ein THW Helfer, evtl. Langjährig mit Erfahrung und Dienststellung als GF, sieht das er doch noch etwas mehr tun möchte, evtl. Selbstständig ist und über Tag verfügbar - dann kann er nach absolvierung der Ausbildung durchaus für die FW seines Wohnortes ein Gewinn sein. Es muss nur klar sein, das bei gleichzeitiger Alarmierung diese Person dann zum THW geht. Wenn er sich gerade in einem FW-Einsatz befindet wird er dann priorisiert ausgelöst. (Heist sicher nicht das er bei einem VU-P den Spreizer fallen lässt oder bei einem Brand den IA abbricht!-Das wird zu ende gebracht! Aber nach Erledigung des Arbeitsschrittes sollte die erste freie und geeignete EK in halt ablösen)
Wenn der Melder unpassend zu einem THW Dienst geht, dann bleibt diese Person halt mal vom Einsatz fern. Es kann nicht immer jeder kommen - Deshalb spricht man das vorher ab!

Für die 95% der FW-Alarme die nicht zeitgleich mit THW Einsätzen sind steht die EK aber an 6 1/2 Tagen der FW zur Verfügung. Auch zu den ansonsten eher schwach besetzten Tageszeiten. Trägt zum Wissensaustausch zwischne den beiden Orgs bei und sorgt so für eine bessere Zusammenarbeit im Einsatz.

Aber wie gesagt: ES MUSS ABGESPROCHEN SEIN -

Allerdings sollte man bei solchen Überlegungen auch daran denken das es einen nicht unerheblichen Zeitaufwand darstellt in zwei Organisationen zu sein! Wenn man es wirklich als Hobby betrachtet und der Freundeskreis sowie vieleicht auch noch die Partnerin ebendfalls dabei sind, dann mag das vieleicht noch längerfristig gehen.
Ist dies aber nicht der Fall sollte man schon aufpassen das man nicht den Anschluss "an den Rest der Welt" verliert! Zumal sich der Anteil der Freien Zeit auch noch mit den Jahren ändert!

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
11.10.2009, 23:57
Das DRK schliesst in der neuen Ordnung der Bereitschaften für Führungs- und Leitungskräfte die Mitarbeit in mehr als einer vergleichbarn Organisation aus. Das bedeutet aber auch, das hauptamtliche in der gleichen Organisation keine Führungs- bzw. Leitungsfunktionen begleiten dürfen.
Das wiederum würde bedeuten, dass hauptamtliche Mitarbeiter auch Mitglieder bei der jeweiligen HiOrg sind - und das ist definitiv nicht der Fall.

sschaebe
12.10.2009, 08:36
Das wiederum würde bedeuten, dass hauptamtliche Mitarbeiter auch Mitglieder bei der jeweiligen HiOrg sind - und das ist definitiv nicht der Fall.

Natürlich nur, wenn Die auch in einer ehrenamtlichen Gruppe der HiOrg sind. Unabhängig davon wird dies zumindest bei den Führungskräften für die Einsatzeinheiten schon lange praktiziert (auch ohne ausdrücklicher Hinweis in der OdB).

@brause:


Dies gilt auch für Einsatz- und insbesondere Führungskräfte, die im Einsatzfall aufgrund beruflicher Verplanung für die Öffentliche Gefahrenabwehr nicht zur Verfügung stehen.
steht aber nicht in der Bundesordnung und wird in BaWü wohal auch kommen.

Gruß
Simon

knuddl
12.10.2009, 11:57
Also es ist doch auch sinnvoll, wenn man z.B. in der FF und im BRK/DRK ist.
So kann man im ersten Moment um einiges mehr für verunfallte Personen tun.

Und wenn man BRK-Dienst hat alla Hintergrund, oder sonstiges, dann bleibt die FF halt aussen vor. Weil wenn FF Alarm is, könnte ja sein, dass 2 Minuten später auch noch der HGD alarmiert wird.

abc-truppe
12.10.2009, 12:56
Meine Meinung ist, dass man es nicht übertreiben sollte.
Es ist wirklich schön und gut, dass sich Mancher in mehr als einer HiOrg engagieren will.

Aber man denke doch mal an eine neue Lebenssituation:
Der Single-Mann von heute, der sich mit genügend Zeit im DRK und in der FF engagiert hat, bekommt in 3 Jahren mit seiner Frau ein Kind. Wo engagiere ich mich mehr? Oder gebe ich eines auf? Natürlich ist der Austritt freiwillig, trotzdem wird sich die ein oder andere Führungskraft fragen: "Zuerst musste er unbedingt in zwei Organisationen dabei sein, wir haben ihm Ausrüstung gekauft, ihn ausgebildet etc. und jetzt hört er wieder auf???"
Ich kenne jemanden, für den die Feuerwehr alles war. Wir haben zu ihm gesagt "Bald wirst du 30, Zeit wirds für ein Kind". Er lachte. Jetzt ist er 30 und hat ein Kind. Für die Feuerwehr bleibt da nicht mehr viel Zeit.

Außerdem, wie öfters gesagt, ist es immer eine Frage von "Wo rücke ich aus, wenn 2 Melder läuten?"
Carsten hat es eindrucksvoll geschildert, aber was, wenn mal keiner zum Ablösen Zeit hat?

Ich persönlich stand vor der Entscheidung, ob ich zur FF noch zusätzlich zum BRK gehen sollte. Aber aus den obigen Gründen habe ich mich dann gegen das BRK entschieden, auch, wenn das immer eine Option bleiben wird, falls ich eines Tages die FF verlassen sollte.

@Knuddl: In jeder größeren Feuerwehr kann man sich eine Zusatzqualifikation als Sanitäter holen. Man engagiert sich mehr in seiner HiOrg, erwirbt sich Zusatzqualifikation und steht letztendlich nicht vor der Entscheidung, wo man ausrücken soll.

Wenn es tatsächlich ausgeschlossen sein sollte, dass beide Orgs, denen man angehört, gleichzeitig alarmiert werden (wie das gewährleistet sein soll, ist mir ein Rätsel!), kann man trotzdem wieder von vorne anfangen: Was passiert, wenn sich meine Lebensumstände plötzlich ändern?

Der Kompromiss "Dann engagiere ich mich eben in beiden Organisationen weniger" ist in diesem Falle auch kein Kompromiss, weil es wieder nichts Ganzes und nichts Halbes ist.

knuddl
12.10.2009, 13:16
Wenn es tatsächlich ausgeschlossen sein sollte, dass beide Orgs, denen man angehört, gleichzeitig alarmiert werden (wie das gewährleistet sein soll, ist mir ein Rätsel!), kann man trotzdem wieder von vorne anfangen: Was passiert, wenn sich meine Lebensumstände plötzlich ändern?



Also da wir z.B. hier im Ort keinen offiziellen RTW vorhalten, sondern eben nur so eine Art HGD stellt das keine Probleme dar.
Hat man Schicht auf der Rw welche ca. 10 km weg is, dann bleibt der FF Melder eh daheim, oder eben im Auto. Und man hat einfach BRK-Dienst.
Also ist das gewährleistet, das man wenn man beim BRK Dienst macht, man nicht als FFWler alarmiert wird...

PatrickM
12.10.2009, 13:33
so sehe ich das auch! Un bei wäre es dan so, das die wahrscheinlichkeit eines Gleichzeitigen Einsatzes bei 0 ligt!

Mr_C
12.10.2009, 21:29
Hallo zusammen,

also ich bin in einer FF und in einer Werkfeuerwehr (von dem Betrieb wo ich arbeite).

Wenn wirklich mal beide Melder gleichzeitig gehen sollte, werd ich mich aber auf jeden Fall für die FF entscheiden! Denn dort kann ich besser als Melder argieren und die Entscheidungsträger beratend zur Seite stehen.


Jedoch ärgere ich mich aber auch teilweise schwarz, da es in der WF auch Bereitschaften gibt. Da bin ich auch eingeteilt, und dann kann ich ja auch schlecht zu Einsätzen der FF fahren. Und dann will man ja doch irgendwie, vor allem wenn man dann über Funk hört das noch dringend Leute fehlen ist wirklich sch......

Dadurch bin ich zurzeit auch am überlegen ob ich die Bereitschaft in der WF komplett aufgebe, oder mal mit dem ZF spreche was dafür die beste Lösung ist. Mal schauen...

MasterOfFire
12.10.2009, 22:05
also bei uns gibts auch paar die sind FW, DRK, BF ... bal bla bla

hat noch nie einer was gesagt... auser der , der bei der BF ist .. der kommt wenn er arbeitet garnet .. und sollte ein Einstz läger gehen so hat er pünktlich auf der Arbeit zu sein .... das ist das einzigste was bei uns so anfält....

bastelheini
12.10.2009, 22:16
Hallo,

mal wieder ein Gedankenspiel:

Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?


(Ich weiß der Fall wird nie auftreten aber interessieren würde es mich trotzdem mal)

überhose
12.10.2009, 22:35
In der LVO FF NRW ist das extra geregelt, dass hier die Dienstpflicht (BF) vorgeht, IMHO gibt es entsprechendes auch in anderen Ländern.

Und dann war da ja auch noch der GMV. Auch bei einem anderen Arbeitgeber kann es durchaus vorkommen, dass es einfach nicht möglich ist, auf das jeweilige Feuerwehrgesetz zu pochen und abzuhauen. I.d.R. wissen das die Beteiligten vorher, vereinzelt muss man dann halt im Einzelfall abwägen.

Newty
12.10.2009, 22:37
Hallo,

mal wieder ein Gedankenspiel:

Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?

Er dürfte das genau einmal, dann isser wohl im Innendienst, wenn er nicht sogar gekündigt wird.

bastelheini
12.10.2009, 23:27
Na das es keiner macht is mir auch klar;)

Ein Geldtransporterfahrer haut sicher auch nicht einfach ab:D


wollte nur wissen ob es iwo geregelt ist, was überhose ja oben aufgezeigt hat:) danke

Mr. Blaulicht
12.10.2009, 23:44
Hallo,

mal wieder ein Gedankenspiel:

Im Einsatzfalle darf der Arbeitgeber ja nicht sagen "Du bleibst hier".

Also dürfte der BF Mann im extremfall gehen?

Ersteinmal: Selbstverständlich kann der Arbeitgeber sagen, dass Du Deinen Arbeitsplatz nicht veralssen darfst. Nämlich genau dann, wenn die Pflichten gegenüber dem Betrieb größer sind als Deine Pflicht gegenüber der FW. Und das kann ziemlich schnell der Fall sein, zum Beispiel, wenn Du die Aufsichtspflicht über andere hast (Kindergärtnerin, Krankenpflege etc), wenn der Betrieb ohne Dich zusammenbrechen würde (Zugführer, Pilot), wenn eine Tätigkeit nicht unterbrochen werden kann (Klempner beim Wasserrohrbruch etc) oder wenn sicherheitstechnische Auflage für die Tätigekeit bestehen (Wachschutz, Nachtschicht im Kernkraftwerk etc).
Selbst wenn der Betrieb einen AUftrag ohne Euch nicht erledigen kann und durch den entstehenden Schaden finanziell gefährdet würde, kann der Arbeitgeber die Teilnahman am FW-Dienst während der Arbeitszeit untersagen.

Gruß, Mr. Blaulicht

FeuerRetter
13.10.2009, 12:34
Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)

Snipero
13.10.2009, 14:07
Also jetzt muß ich auch mal auf die Teilweise "scheuklappensicht" was sagen.

Es werden hier teilweise zu wenig die umstände bedacht. Klar wenn ich in einer Großstadt alla München wohne kann ich nicht in zwei Hiorgs sein, da beide Hiorgs genug zu tun haben.

So jetzt der Fall wie es bei mir ist.
Ich bin in einer FF (Ausbildung zum AGT, Maschinist und bald TF) und beim BRK (SEG-Führerausbildung, Fachdienstausbildung, in Ausbildung zum RS, etc) und ich bin verheiratet und habe ein Kind.

Laut aussage einiger dürfte das ja NIE funktionieren. Das tut es aber, weil die Umstände einfach passen. Ich bin in einer Wehr mit einem LF8 und wir haben 4-6 Einsätze/Jahr. Dementsprechend machen wir auch nicht jede Woche übungsabende, etc.
Beim BRK betreiben wir einen HvO sowie eine SEG und machen SAN-Dienste. Auch hier ist es mir möglich mich zeitlich so zu managen das ich nebenher noch genug zeit habe.
Durch die Umstände habe ich nebenher noch genug Zeit für Frau und Kind!

Und zum Thema Doppelalarm. Ich habe 2 Melder (einen FF und einen BRK) neben mir stehen und bekomme Alarme direkt mit. Und hier entscheide ich dann nach notwendigkeit. Wenn FF und SEG zum Wohnhausbrand alamiert werden ist klar das ich zur FF gehe weil ich als AGT im Inneneinsatz brauchbarer bin, bzw allgemein wenn der FF Melder geht hat dieser bei mir vorrang, weil es hier meist um mein Dorf geht (und bei 4-6 Einsätzen im Jahr ist dies ja kein Thema).

Und BRK seitig gibt es da auch keine Probleme, da wir mehrere ausgebildete SEG-Führer haben wo bei einem Alarm der erste das Zapter in die Hand nimmt.

Also wie man sieht kann man in zwei Hiorgs tätig sein und dort auch "einiges" (je nachdem wie man einiges definiert" machen und nebenher auch Familie und Freunde haben, kommt halt alles auf die Umstände an.

MFG
Snipero

DG3YCS
13.10.2009, 15:01
Hi,


Der Arbeitsgeber ist nicht verpföichtet den Arbeitsnehmer vom dienst zu entlassen für einen Einsatz.
Der Arbeitsnehmer kann nur von der Arbeit zum Einsatz gehen, wenn der Arbeitsgeber ihn dafür freistellt.

Also der Arbeitsgeber hat zu entscheiden ob er zum Einstz gehen darf oder nicht (natürlich nur während der Arbeitszeiten)

Generelle Aussagen kann man zu dem Thema leider nie Treffen, da es 16 verchiedene Regelungen gibt. Ausserdem spielt es eine Rolle WO der AN Helfer ist.

Für Feuerwehrler und KatS-Helfer ist deine Aussage aber DEFINITV FALSCH, zumindest in den "zivilisierten Ländern" ;-) (Weiß nicht ob in allen 16 BL, vermute es aber schon)

Der AG HAT einen alarmierten AN auf jeden Fall freizustellen solange es keine "höheren Pflichten" (Garantenstellung u.ä.) gibt! Auch die Unverhältnissmäßigkeit gilt wohl mittlerweile als Entschuldigungsgrund (Wenn der FRAPORT stillgelegt werden müsste, weil 50% der Schicht der WF auch in der örtlichen FF sind und die eine Ölspur haben)
Dies ist aber klar im Gesetz geregelt!

Das aber die Heizung nicht zuende Eingebaut werden kann oder das Rohr beim Kunden eben
einen Tag länger verstopft ist spielt RECHTLICH keine Rolle. Der AN darf gehen und der AG kann Lohnersatzkosten geltend machen (Aber kein Verdienstausfall)

Das es in der Realität natürlich völlig anders ausssieht und man sich hüten sollte gegen den Willen des AG den Arbeitsplatz zu verlassen ist natürlich völlig unbestritten!
Das Geld zum Brotkaufen bekommt man vom AG, nicht von der FF! Und auch wenn du NICHT gefeuert werden kannst weil du zum FW Einsatz bist, so findet sich sicher schnell ein anderer Grund. (Der erste noch so kleine Fehler von dir Reicht)

Daher sollte man auf jeden Fall in Absprache mit dem AG handeln und versuchen eine Lösung zu finden, das man durchaus mal gehen kann, aber erst bei einer bestimmten Schwelle (zum Beispiel VU-P oder Größer Brand) und wenn es dem Betrieb keine größeren NAchteile bringt.

DAher: Ersetze das DARF durch SOLL, dann passt deine Aussage, so ist diese aber völlig Falsch!

Gruß
Carsten

Engine
01.04.2017, 00:09
Hallo, ich weis ist schon frech dieses Thema zu entstauben ich weis XD


Aber ich habe weder in der sufu noch im LBKG was gefunden...

Ich komme aus Sachsen und bin in der FW...vor meinem Umzug war ich beim DLRG noch,war damals in Hessen...da war das weder von Seiten der FW noch von der DLRG ein Problem.

Wie ist das aber in Sachsen?
Ich würde schon gern weiter in beidem machen zumal ich sowohl in der FW einige Ausbildungen habe und auch bei der DLRG wie zB den Bootsführer...

Wäre nett wenn mir da jemand mal sagen könnte wo das im LBKG steht oder sonst wo...weil im §18 zB war das einzige was ich gefunden habe aber da steht nichts von wegen anderen HiOrgs...

Danke

FF LeipzigM
01.04.2017, 01:06
Moin,

also aus dem SächsBRKG geht dahingehend keine Einschränkung hervor, bzw. ist mir nichts diesbezüglich bekannt. Vielmehr wird dies oftmals durch die Satzung der entsprechenden Feuerwehr, in welcher Du tätig sein willst geregelt. Die müsstest Du also entsprechend mal ansehen. Wobei es erfahrungsgemäß immer gut tut es direkt einmal auf beiden Seiten anzusprechen, um ggf. bei vorhandensein einer entsprechenden Regelung eine "Ausnahme" unter zu definierenden Gesichstpunkten genehmigt zu bekommen.

Grüße,

Paul

Maulwurf
01.04.2017, 16:45
Ich geh da mit FF LeipzigM voll mit.

Ich denke ein offener Umgang ist da schon die halbe Miete.
Du musst nur offen mit beiden reden und dann entsprechend auch prio setzen für den Fall der Fälle also den Kat Fall. Bedeutet dir und beiden Organisationen sollte klar sein wo deine prio liegt. Man kann zwar auf allen Hochzeiten tanzen aber eben nicht gleichzeitig und schon gar nicht gleich gut.
Aber wie gesagt wen man das direkt anspricht sollte das kein Thema sein. Nur da bin ich auch vielleicht etwas altmodisch man sollte es erst gar nicht mit irgendwelchen Gesetzen probieren zu erzwingen wen einer der beiden das nicht will den dann hast du überhaupt gar keinen guten Start.

In den Feuerwehren Sachsens ist sogar eine Doppel Mitgliedschaft in zwei Feuerwehren rechtlich sauber und gar erwünscht (Fw Wohnort und FW Arbeitsort als Beispiel)

Reden hilft da meistens mehr wie sich wie gesagt auf Gesetz zu stützen.
Und in der heutigen Zeit gibt es meiner Meinung nach kaum Hilfsorganisationen die auf Personal verzichten können.


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Engine
27.04.2017, 12:34
Hallo ihr zwei,
Danke für die Antwort.

Also es steht auch nichts in der Satzung und ich hab das jetzt so gehandhabt das ich mit dem Wehrleiter geredet hab.
Er meinte so lange ich bei denen nicht in der Alarmschleife bin und ich selbst wenn der Feuerwehr den Vorrang lasse gibt es da kein Problem.

Danke euch nochmal!

12fly
01.05.2017, 00:47
Das wird der Chef der anderen HiOrg auch sagen. *gg*

AkkonHaLand
01.05.2017, 08:12
... der Feuerwehr den Vorrang lasse ...
Das bei gleichzeitigem Alarm die Feuerwehr Vorrang hat steht wohl in jedem Landesbrandschutzgesetz.

...
... Er meinte so lange ich bei denen nicht in der Alarmschleife bin ...
Was soll denn das? Natürlich kann ich auch bei der anderen HiOrg Einsätze mitfahren. Niemand ist unersetzlich, auch nicht (oder wegen der geringeren Speziallisierung besonders) in der Feuerwehr. Einzig die Führungskräfte sollen nicht in zwei Organisationen sein - es wäre schon schlecht, wenn der Ortsbrandmeister im Alarmfall gerade bei der SEG eine Zugübung mit 19 Fahrzeugen auf der Autobahn koordiniert....
Wie oben gesagt: solange die Feuerwehr bei <b>gleichzeitigem</b> Alarm den Vorrang hat ist alles OK.