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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Situation POCSAG-Monitor bei freiwilliger Feuerwehr



Thorongil
07.10.2009, 18:29
Hi zusammen,

ich bin zwar unterwiesener BOS-Funker bei der FF, aber mit der rechtlichen Seite kenne ich mich dann doch nicht so gut aus, darum wollte ich mal Euch fragen, was da genau Sache ist.

Also:

Ich will als Hobby-Entwickler einen Linux/monitor-basierten POCSAG-Empfänger/Mail/SMS-Umsetzer basteln.

Da fängt es schon an: Entwickeln werde ich die skripte ganz sicher nicht im Gerätehaus, sondern daheim, daher muss die Hardware (Alphapoc 1000) bei mir daheim stehen und ich werde daher beim Entwickeln ganz sicher auch fremde Nachrichten sehen. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich hier vorschriftskonform handle, wenn ich die erlangten Informationen, die nicht an mich gerichtet waren (also eigene Alarmierungen der eigenen Feuerwehr) weder speichere noch jemand Anderem zugänglich mache?

Dann der Mail/SMS-Umsetzer selbst, ich habe vor, die Empfänger natürlich ordentlich zu validieren (also sie sollen mir die Nummern/eMail-Adressen persönlich geben), d.h. nur wer den tatsächlichen Alarm auch per DME bekäme, würde noch eine Mail/SMS erhalten. Wenn diese dann die Meldungen von sich aus weiterleiten oder veröffentlichen wäre das deren Problem, nicht das des Betreibers des Mail/SMS-Umsetzers selbst, oder?

Nicht zuletzt soll die Kiste natürlich auch irgendwo stehen, würde ins Gerätehaus kommen, Monitor würde dort laufen, jetzt die Frage: welche Meldungen dürfen auf dem Monitor im Gerätehaus sichtbar sein? Dürfen hier auch Alarmierungen z.B. der Nachbarwehr stehen (wäre manchmal sinnvolle Information), oder muss auch hier auf die eigenen Alarmeierungen eingegrenzt werden? Eine Speicherung fremder Meldungen würde ich natürlich sowieso nicht vornehmen.

Wie ist das mit Besuchern des Gerätehauses, müsste ein solcher Monitor gegen unbefugten Zugriff geschützt werden oder reicht hier der Aufstellungsort "in einem Feuerwehrgerätehaus" aus (ungebetene Gäste werden nach Hausrecht katapultiert...)

Jaja, viele Fragen, ich will halt unbedingt sichergehn :D

Danke für alle Tipps!!

Grüße,
Thorongil

Shinzon
07.10.2009, 18:52
Moin.

Der einzig richtige Ansprechpartner ist hier ein Fachanwalt.
Jede andere Antwort darfst du nicht als rechtsverbindlich ansehen!

Gruss,
Tim

Thorongil
07.10.2009, 19:00
Moin.

Der einzig richtige Ansprechpartner ist hier ein Fachanwalt.
Jede andere Antwort darfst du nicht als rechtsverbindlich ansehen!

Gruss,
Tim

Danke, natürlich kann keine Antwort in einem Forum "rechtsverbindlich" sein - die Antwort eines Anwalts natürlich auch nicht, denn im Zweifel müsste die vor Gericht geprüft werden.

Ist das Thema derart "heiß"? Ich meine, es gibt doch entsprechende Geräte (SMS-Umsetzer, eMail-Umsetzer) im Fachhandel zu kaufen, d.h. es muss ja im Prinzip legal betreibbar sein?

Shinzon
07.10.2009, 19:05
Nein. Warum sollte es ?

Du darfst dir auch ein Amateurfunkgerät kaufen - senden darfst du damit nicht,
lange Zeit (nach altem Gesetz) nichtmal empfangen. Gewisse Umstände, nachzulesen
im TKG, erlauben auch heute das Empfangen nicht.

Dennoch ist das Amateurfunkgerät frei verkäuflich.

Gruss,
Tim

PS: Rechtverbindlich ist möglicherweise das falsche Wort, aber was du suchst, ist nun
mal eine Rechtsberatung. Was du hier finden wirst, sind persönliche Meinungen. Es gibt
sogar schon Geschichten, wo im Feuerwehrgerätehaus ganze Computeranlagen beschlagnahmt
wurden, also -> wenn du's tun willst, sollte eine Einzelfallprüfung durch den Fachanwalt
geschehen .. der, welcher dir solche Systeme verkauft, wird sicher nicht verantwortlich
gemacht, wenn er sich an seine Spielregeln hält.