PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : G26.3 bei Einäugigkeit ?



Baxtercrew
27.09.2009, 17:13
Hallo Feuerwehrfreaks,

ich habe mal eine kurze Frage die ich bereits mehrfach versucht habe mir selber übers Inet oder hier im Forum zu beantworten , leider Jedoch ohne Erfolg.

Ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Schleswig Holstein . Nun gehts mit der Grundausbildung Super vorran und die G26.3 steht an .

Jetzt der Haken : Ich bin Einäugig , das heisst mein rechtes Auge ist ein Glasauge ! ( Nur kurz zu Info Seit meinem 9 Lebensjahr nach einem Unfall )

Nun gibt es wiedersprüchliche Aussage ob die G26.3 erteilt werden kann .
Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat .

Hat jemand Erfahrung damit ? Kenn jemand einen Fall ?

P.S. Ich bin ausgebildeter Tauchlehrer mit Attest und dies ist ohne Beanstandungen .

Danke für eure Hilfe ...

bastelheini
27.09.2009, 17:14
Das einfachste wird sein wenn du den Arzt fragst der bei euch die G26.3 abnimmt. Einfach mal anrufen, Problem schildern und fragen was er dazu sagt.

Baxtercrew
27.09.2009, 17:16
Jo der schein mit dem Thema leicht überfordert zu sein !
Dachte vieleicht hat einer der alten Hasen mal
Erfahrungen gemacht .

nederrijner
27.09.2009, 17:20
Ich habe den Text der G26 gerade nicht da, aber es gibt auf jeden Fall Anforderungen an das Sehvermögen (Stichwort Maskenbrille), ich gehe sehr stark davon aus, dass ein kompletter Sehkraftverlust auf einem Auge ein Ausschlussgrund ist (mind. für Gerätegruppe 3/Einsatz im Rettungswesen).
Das soll aber nicht heißen, dass man nicht irgendeinen Arzt findet, der einen trotzdem bestehen lässt. Jeder Arzt, der diese Untersuchung ernst nimmt und entsprechend gewissenhaft durchführt, merkt das aber entweder so oder kann es einfach im arbeitsmedizinischen Grundsatz G26 nachlesen.

Baxtercrew
27.09.2009, 17:22
So leicht schein das nicht zu sein !
Die G26.3 des Betriebsarztes wird nicht bei der
Feuerwehr anerkannt .

WAF-18-83-1
27.09.2009, 17:24
Wieso das denn nicht ??
G26 ist G26....

Da gibts ja extra Grundlagen für die Untersuchung.
Und wenn der Arzt berechtigt ist, sie abzunehemn, dann ist das so.

Das ist ja schließlich eine "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung" und keine "Feuerwehruntersuchung".

Baxtercrew
27.09.2009, 17:27
Ich seh WAF du verstehst mein Problem !
Nun bin ich mir nicht Sicher ob ich zu dem Arzt
der Wehr gehen soll und er mir sagt das ich nicht tauglich sei.

Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
noch kein Ausschlussgrund sein muss .

MeisterH
27.09.2009, 17:28
Wobei das auch wieder völliger Murks ist.
Beim Realeinsatz unter Nullsicht seh ich sowieso nichts, klar ist das bei WBK oder GSG-Einsätzen was anderes.
Hier geht es bei der G26/3 um den Einsatz z.B. in der Industrie, da verstehe ich das. Wenn die G26 allerdings ausdrücklich für den Einsatz bei der Feuerwehr gemacht wird, dürfte das kein Ausschlusskriterium sein, da sowas im Ermessen des Arztes liegt. Letztendlich entscheidet dieser ob du deine Plakette bekommst oder nicht.

Was ich dir allerdings trotz allen Normen, Regeln und Gesetzen nahe legen möchte (Als Taucher kommst du wahrscheinlich selbst drauf, aber nur um es nochmal zu erwähnen):

Probeweise mal die Maske auf, probieren ob man auch mit dem verengten Sichtfeld, Verzerrung durch die Maske, überhaupt noch sicher unterwegs ist und z.B. sein Manometer noch ablesen kann.

nederrijner
27.09.2009, 17:30
Der Arzt ist aber nicht stoisch an die Vorgaben des Grundsatzes gebunden, wenn die Feuerwehr also weiß, dass Arzt XY ungeeignete Leute bestehen lässt (oder schlicht keine Ahnung von den Bedingungen im Feuerwehreinsatz hat, auch dieses Wissen gehört nämlich streng genommen zu der Untersuchung), tut sie gut daran, die Untersuchung von einem geeigneten Arzt wiederholen zu lassen.

Ein Betriebsarzt ist außerdem nicht automatisch ein Arbeitsmediziner und ein Arbeitsmediziner nicht automatisch ermächtigter Arzt für G-Untersuchungen (wobei das System mit Erscheinen der ArbMedVV sowieso überholt ist).

Baxtercrew
27.09.2009, 17:31
Danke Meister .

Also um ehrlich zu sein den Test habe ich klar schon mal gemacht .
Ich kenn das vom Tauchen wie gesagt und kann dies kompensieren .

Baxtercrew
27.09.2009, 17:32
Also der Arzt nennt sich Arbeitsmediziner !
Der sollte wissen was er tut oder ?

nederrijner
27.09.2009, 17:33
Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
noch kein Ausschlussgrund sein muss .
Wo hast Du das denn gelesen? Ich gleich mal los und suche das Buch aus dem Schrank.

Das Argument mit der Nullsicht zieht m. E. überhaupt nicht, die wenigsten Einsätze finden unter Nullsicht statt und selbst wenn, gibt es vorher und nachher genug Zeit, in der man auf ordentliches Sehen angewiesen ist, um Unfälle zu vermeiden.

Baxtercrew
27.09.2009, 17:35
Zitat von Baxtercrew
Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
noch kein Ausschlussgrund sein muss .


in einer Empfehlung eines Arzt an einen Lenkungskreis ....

Buschfunker
27.09.2009, 17:45
...Ich habe in der G26 gelesen das ein langjähriger Augenfehler
noch kein Ausschlussgrund sein muss...

So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...

Baxtercrew
27.09.2009, 17:49
So schauts mal aus. Ich habe Beispielweise rechtsseitig nur eine Sehkraft von nicht ganz 20%, ebenfalls nach einem Unfall und dennoch hab ich die G26.3 und auch den Führerschein der Klasse CE ohne Probleme machen können. Sicherlich nicht ganz vergleichbar, aber immer hat es funktioniert...

das klingt doch für mich so als sollte ich den Kopf nicht hängen lassen :-)

MeisterH
27.09.2009, 18:03
Na das sowieso nicht, denn dann wärst du auch ganz verkehrt bei deinem "Verein" ;-)

Alex22
27.09.2009, 18:40
Meinem Verständnis nach ist die Einäugigkeit ein auschluß.
Zitat aus der G26 Untersuchung
"korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen"
Somit braucht man auf beiden Augen mind. 70% Sehfähigkeit.

MarkusB
27.09.2009, 19:32
Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!

Gefordert ist halt eine entsprechende Sehschärfe beim Ferne-Sehen, und die Augenkrankheit darf nicht akut zur Verschlechterung neigen.
Die Langjährigkeit der Einäugigkeit ergibt sich daraus, dass das Gehirn sich an die veränderten Bedingungen (dreidimensionales Sehen fällt weg) gewöhnt und dieses anders kompensiert. Aber auch viele mit zwei Augen sehende können nicht 3D-Sehen und kompensieren dieses im Alltag auch sehr gut.

Entscheidend ist aber die Aussage, dass eine individuelle Analyse des Arbeitsplatzes erfolgen muss - und hier unterscheiden sich die Anforderungsprofile, ob man beispielsweise die G26.3 zum Reinigen von Tankwagen oder aber für die Feuerwehr braucht - die Frage lässt sich also nur im Gespräch mit einem Arbeitsmediziner klären - formal (zumindest lt. meiner Ausgabe von 2008 - ich denke aber dass sich da nix mehr geändert hat) ist die einäugigkeit per se kein Ausschlusskriterium, sofern sie länger besteht.

Alex22
27.09.2009, 19:39
Ich habe die BG Stand 2008 vor mir liegen:
da steht zwar, wie zitiert "korrigierter Sehschärfe unter 0,7 / 0,7 für den Einsatz im Rettungswesen", aber auch der Nachsatz "unter 0.8 bei langjähriger Einäugigkeit" - somit bitte vollständig zitieren!


Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
Und somit hab ich richtig zitiert. :-)

MarkusB
27.09.2009, 19:42
Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
Und somit hab ich richtig zitiert. :-)

Welcher Stand???
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/ausbildung/neuerungen_g_26_atemschutzgeraete_guv_2008.pdf
Hier ist das neu mit aufgenommen (daher Fett gedruckt) - ist die Quelle, die Du angegeben hast!

Beatzler
27.09.2009, 19:42
Hey,

also kurz zur Info !!!

Mach dir da mal keine Sorgen ! Bei uns in der Wehr ( komme ebenfalls aus S-H ) gibt es auch jemanden mit Einäugigkeit. Und dieser Kamerad ist schon Jahrelang Atemschutz tauglich ( auch nach G26.3 ), besitzt einen Führerscheine etc.

MFG Beatzler

nederrijner
27.09.2009, 19:50
Und ich hab das Schreiben vom Bay. GUV und da steht nichts von langjähriger Einäugigkeit.
Und somit hab ich richtig zitiert. :-)
Ich habe hier eine ältere Version des BG-Buches, da ist es auch noch nicht drin. Die Regelung scheint tatsächlich neu zu sein.

Baxtercrew
27.09.2009, 19:54
Hey,

also kurz zur Info !!!

Mach dir da mal keine Sorgen ! Bei uns in der Wehr ( komme ebenfalls aus S-H ) gibt es auch jemanden mit Einäugigkeit. Und dieser Kamerad ist schon Jahrelang Atemschutz tauglich ( auch nach G26.3 ), besitzt einen Führerscheine etc.

MFG Beatzler


Das klingt doch mal Super ! Dann kann der Arzt das auch nicht auf andere Bundesländer schieben .

Das mit der langjährigen Einäugigkeit hatte ich auch gelesen , leider jeodch nicht den kompletten Satz . Aber der Inhalt schein ja wie gesagt kein Auschluss per se sein.

Beatzler
27.09.2009, 22:08
Hey,

wenn es bei dir wirklich Probleme geben sollte mit / bei deinem Arzt bzw. der Untersuchung kannst du dich gerne nochmals per PN melden dann können wir mal genauer in Kontakt treten.

Bis dahin erstmal viel Erfolg! Ich denke mal das es kein Problem sein wird und du es schaffst! Drück dir die Daumen.

MFG Beatzler

faboi
28.09.2009, 19:12
...
Ich habe bereits eine G26.3 für meinen Beruf der allerdings nichts mit Rettung zu tun hat .
...

Ist nicht G26.3 = G26.3?
Wenn du diese bereits besitzt, ist doch alles in Butter!? Es sei denn man hat, wie schon erwähnt Probleme diese richtig in der Feuerwehr umzusetzten (Probleme Manometer ablesen...), oder?

nederrijner
28.09.2009, 19:29
Ist nicht G26.3 = G26.3?
Nein, für den Einsatz im Rettungswesen gibt es strengere Anforderungen und bei der Beurteilung des Arztes gehört auch das Wissen um den spezifischen Arbeitsplatz bzw. die exakte Tätigkeit zu den Kriterien.

Max K.
29.09.2009, 17:08
Nein, für den Einsatz im Rettungswesen gibt es strengere Anforderungen und bei der Beurteilung des Arztes gehört auch das Wissen um den spezifischen Arbeitsplatz bzw. die exakte Tätigkeit zu den Kriterien.

Echt? Was unterscheidet denn die "normale" G26.3 von der G26.3 im Rettungswesen im Detail? Gibt es das irgendwo schriftlich? Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen. Klar sind die Anforderungen bei der Feuerwehr evtl. höher als irgendwo anders, darum gibt es ja auch die jährliche Belastungsübung mit Pulsmessung..

überhose
29.09.2009, 17:25
darum gibt es ja auch die jährliche Belastungsübung mit Pulsmessung..Die Pulsmessung ist (leider) nicht vorgeschrieben. Es muss nur die Arbeit verrichtet werden, wie der Körper darauf reagiert ist der FwDV 7 egal.

nederrijner
29.09.2009, 17:36
Echt? Was unterscheidet denn die "normale" G26.3 von der G26.3 im Rettungswesen im Detail?
Kann ich Dir im Detail mangels Zugriff auf den Grundsatz gerade nicht sagen, es gibt eben zusätzliche oder strengere Anforderungen.


Gibt es das irgendwo schriftlich?
Joa, im berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 26.
Zusammen mit den anderen Grundsätzen käuflich zu erwerben (ISBN 978-3-87247-705-7).


Soweit ich weiß, ist die G26.3 einfach nur die Befähigung, umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit einem Gewicht von mind. xy Kilo tragen zu dürfen.
Das denken viele, ist aber nicht so.
Zum einen ist das Gerätegewicht nur ein Kriterium, zum anderen ist die Untersuchung nach G26 ein Grundsatz für den Arzt, anhand dessen er im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung feststellen kann, ob bei bestimmten Tätigkeiten gesundheitliche Bedenken bestehen.
Und die Art der Tätigkeit spielt generell eine Rolle, jemand der für Arbeiten unter PA im Rahmen von Kontrollgängen in einer Industriehalle tauglich ist, muss noch lange nicht für Instandsetzungsarbeiten in einer Kolonne, für Tankreinigung oder den Feuerwehrdienst geeignet sein.
Das heißt, jemand der aufgrund der Tätigkeit "Kontrollgang" untersucht ist, muss theoretisch eine neue Untersuchung für zusätzliche Tätigkeiten machen. Daher schrieb ich, dass das Wissen des Arztes um die Tätigkeit und die daraus resultierenden Belastungen ein essentieller Bestandteil der Untersuchung ist.