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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feuerwehr als politisches Instrument...



überhose
27.09.2009, 16:05
Traurige Beispiele:
http://www.npd-niedersachsen.de/netzseiten/content/view/855/1/
http://www.kreisfeuerwehr-osnabrueck.de/akt_2009_09_22_verband.html

http://www.walter-kiss.de/news.php?fr_id=49

DG3YCS
27.09.2009, 17:14
Naja,

Genaugenommen wird hier nicht die Feuerwehr, sondern in beiden Fällen ein FW-Fahrzeug als Politisches Instrument Missbraucht...

Sicherlich in beiden Fällen Ärgerlich, in einem der Fälle noch deutlicch mehr als im anderen, aber LEIDER in de praktizierten Form rechtlich zulässig und damit nicht zu verhindern.
Unsere Gesetze sind für alle gleich und wenn jemand das für seine Zwecke ausnutzt, so muss man das leider hinnehmen. Das macht ja gerade einen Rechtsstaat aus.

Die FWen sollten in diesem Fall halt ausdrücklich darauf hinweisen das es nichts mit der Institution FW zu tun hat und sich leddiglich um alte Fahrzeugen in Privatbesitz handelt, wie sie jeder X-beliebige kaufen kann wenn er denn möchte.
(Ok, TEILWEISE jetzt seit einer Gesetzesänderung nicht mehr, aber ich glaube das gilt auch nur für Fzg. mit Sondermaßen und schon gar nicht für Altfahrzeuge)

Keinesfalls sollte man aber ein zu großes Aufheben drum machen. Das wollen die doch bloß...

Gruß
Carsten

abc-truppe
27.09.2009, 17:45
Da muss ich als ehrenamtlicher Feuerwehrmann schon kräftig schlucken, wenn ich so etwas sehe...

jumbo
27.09.2009, 18:13
Das Problem liegt doch daran, das Gemeinden Ihre ausgemusterten Fahrzeuge an den freien Markt weiter verkaufen, um noch ein wenig Geld zu machen! Und weil se keine Lust haben noch Zeit und Geld für die Abrüstung zu investieren, passiert es nunmal das Leute "natürlich versehentlich!" dann mal ein altes noch beschriftetes FW-auto für Ihre Werbung benutzen.

Ich habe mal in Ösi-land ein tolles FW-Fzg gesehen! Siehe unten.

Und wenn:
-ein altes Fahrzeug mit der Beschriftung Löschzug, Werbung für nen Getränkehandel macht.
-ein Küchenstudio mit nem FW-Auto und dem Spruch; Wir lassen nix anbrennen macht, da regt sich komischerweise keiner auf.

Ich finde diese Partei nicht gut, aber wenn, dann gefälligst alle gleich behandeln, und grundsätzlich alle Werbung verbieten, und nicht einzelne anprangern.

überhose
27.09.2009, 21:50
Ich finde diese Partei nicht gut, aber wenn, dann gefälligst alle gleich behandeln, und grundsätzlich alle Werbung verbieten, und nicht einzelne anprangern.Verlinkt habe ich 2 Fahrzeuge verschiedener Parteien - und ich würde es auch bei den zig anderen nicht gut finden.

DG3YCS
27.09.2009, 22:50
Hi,


Das Problem liegt doch daran, das Gemeinden Ihre ausgemusterten Fahrzeuge an den freien Markt weiter verkaufen, um noch ein wenig Geld zu machen! Und weil se keine Lust haben noch Zeit und Geld für die Abrüstung zu investieren, passiert es nunmal das Leute "natürlich versehentlich!" dann mal ein altes noch beschriftetes FW-auto für Ihre Werbung benutzen.

Naja, ich weiß nicht ob das das Problem liegt...
Der Großteil der Ausgemusterten FzG. geht in "gute" Hände und es bringt nicht zuletzt einiges an Geld in die Kasse, welches dann nicht von den Bürgern über Abgaben eingefordert werden muss.

Im eigenen Interesse sollte aber JEDER Autoverkäufer vor der Weiterveräußerung seine Kennzeichnungen entfernen. Privat und Gemeinde tun sich da nichts...
Sonst kommt es vor, wie ich letzte Tage gesehen habe das ein Wrack von LKW -würde vermutlich bei der ersten Pol-Kontrolle Stillgelegt- in einem Optisch dermaßen erbärmlichen Zustand das einem Angst und Bange wird. (Russ. Kennzeichen) mit der Beschriftung einer regional Namhaften Spedition unterwegs ist, wo ich sicher weiß das die keine Russische Niederlassung hat und diese FzG-Serie bereits vor mehr als 5 Jahren das letzte Fzg. verkauft hat. -> Ist eine Tolle Werbung ;-) Und mit gemeinden ist es dasselbe.

Allerdings finde ich auch das die Beschriftung "Feuerwehr" geschützt gehört und die verwendung von Blauen Lichthauben sowie dieses Schriftzuges an den absoluten Originalzustand (inkl. Beschriftung nach Norm) des FzGes sowie Betrieb zu REIN HISTORISCHEN Zwecken gekoppelt sein muss. Solange das FzG. im öffentlichen Verkehrsraum im Betrieb ist sollte ausserdem eine zusätzliche Deutliche Kennzeichnung als "Oldtimer ö.ä." vorgeschrieben sein. (ZB Großes Magnetschild über den Beschriftungen).
Bei Kommerziellen oder Politischen Aktivitäten mit diesem FzG. in Behördenausrüstung muss die Betriebserlaubnis sofort erlöschen. (-Denke das wäre ein guter Kompromiss mit dem alle Interessen gewahrt werden würden - Abgerüstet -Ohne BL und Schrift- ist es dann weiterhin alleine dem HAlter überlassen)



Ich habe mal in Ösi-land ein tolles FW-Fzg gesehen! Siehe unten.

Und wenn:
-ein altes Fahrzeug mit der Beschriftung Löschzug, Werbung für nen Getränkehandel macht.
-ein Küchenstudio mit nem FW-Auto und dem Spruch; Wir lassen nix anbrennen macht, da regt sich komischerweise keiner auf.

Also es regen sich genug Leute auf, die Ihr selbstdefiniertes Heldenbild durch soetwas beschmutzt sehen...
Aber zumindest bei dem Fzg. in dem Beispiel finde ich es nicht schlimm...

OK, ist eine kleine Anspielung, aber das Fahrzeug trägt keine Beschriftung FW o.ä., Eine Eindeutige Werbe/Besitzerkennung des NAchtklubs und hat auch keine Blauen Kappen mehr.
Damit ist es für jeden Bürger sofort zu erkennen das es ebend kein FW- Fahrzeug mehr ist!
Soviel Wissen sollten wir denen schon zutrauen.

Genauso bei vielen anderen Beispielen... Eine gewisse Anspielung gibt es natürlich -OK- aber die gibt es auch in vielen anderen Bereichen mit anderen Organisation/Behörden., da sollte man Locker drüberstehen. Eine verwechslungsgefahr der "Werbefahrzeuge" mit der echten FW sehe ich da als nicht gegeben an! Damit -> EGAL!!!
LEUTE NEHMT EUCH NICHT SO WICHTIG ALS DAS MAN NICHT MAL MIT DER FW KOKETTIEREN DARF!!!

Da sind andere Aktionen (Die mit dem Hirschgetränk) schon eine ganz andere Klasse.
Solange es FWen gibt sie sich Offiziell mit OriginalFzG und Mannschaft incl. Dienstbekleidung für soetwas hergeben - Solange bracht man nicht über irgendwelche Altfahrzeuge (mit geänderter Beschriftung und ohne Blaulicht) Jammern!



Ich finde diese Partei nicht gut, aber wenn, dann gefälligst alle gleich behandeln, und grundsätzlich alle Werbung verbieten, und nicht einzelne anprangern.

Wir hatten hier zwei Beispiele und beide sind nicht in Ordnung!
Wobei das eine Beispiel natürlich hinsichtlich der werbenden Partei wie auch der vorhandenen Aufschrift "Feuerwehr" natürlich deutlich Ärger ist. (Das SPD Fzg. Trägt ja zumindest keine entsprechende Kennung mehr)

Fabpicard
27.09.2009, 23:45
(Das SPD Fzg. Trägt ja zumindest keine entsprechende Kennung mehr)

Dafür aber von aussen noch vermeindlich funktionierende blaue RKL... Was zumindest Verkehrsrechtlich bedenklicher ist...

Ok, der "Ablenkungseffekt" für die anderen Autofahrer direkt abstand von dem anderen Fahrzeug zu nehmen, wäre auch ein Verkehrsrisiko ^^

MfG Fabsi

DG3YCS
27.09.2009, 23:59
Dafür aber von aussen noch vermeindlich funktionierende blaue RKL... Was zumindest Verkehrsrechtlich bedenklicher ist...

Ok, der "Ablenkungseffekt" für die anderen Autofahrer direkt abstand von dem anderen Fahrzeug zu nehmen, wäre auch ein Verkehrsrisiko ^^

MfG Fabsi

Wobei "Verkehrsrechtlich interesssant" ist eigendlich nur die Frage OB diese RKL noch funktionieren bzw. was in der Zulassung (ggf. unter Auflagen) steht.
Ich weiß jetzt zum Beispiel auch gar nicht wie das rechtlich zu Werten ist wenn ich ein Altfahrzeug mit blauer RKL habe und die dadurch betriebsunfähig mache das ich die von innen DICK mit blauer Farbe einsprühe. Wo liegt da RECHTLICH der Unterschied zu schwarz angemalten kappen...
(Die Farbe Blau ist ja nicht generell geschützt und eine Beleuchtungseinrichtung ist es dann definitiv auch nicht mehr???)

Davon abgesehen hoffe ich nicht das sich irgendein Verkehrsteilnehmer von einer "NICHT in Betrieb befindlichen" blauen RKL ablenken lässt...

Aber um das Klarzustellen: Auch hier fände ich es angebrachter OHNE Blaue Lichthauben, meinetwegen mit Rot - Ohne Birne natürlich- (passend zur Partei), oder auch Schwarz.
(Gelb-funktionierend fällt ja ebendfalls mangels Begründung weg - muss ebendfalls mit nachgewiesenem Bedarf eingetragen werden)
Halt um von vorneherein klarzustellen das dies KEIN Behördenfahrzeug mehr ist...

Gruß
Carsten

P.S: Allerdings kann es natürlich auch sein das die Blauen Kappen "nur für das foto" Noch bzw. wieder angebracht waren und der Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum mit anderfarbigen Kappen erfolgt ist!

AkkonHaLand
28.09.2009, 09:13
Wobei "Verkehrsrechtlich interesssant" ist eigendlich nur die Frage OB diese RKL noch funktionieren bzw. was in der Zulassung (ggf. unter Auflagen) steht.
Ich weiß jetzt zum Beispiel auch gar nicht wie das rechtlich zu Werten ist wenn ich ein Altfahrzeug mit blauer RKL habe und die dadurch betriebsunfähig mache das ich die von innen DICK mit blauer Farbe einsprühe. Wo liegt da RECHTLICH der Unterschied zu schwarz angemalten kappen...
(Die Farbe Blau ist ja nicht generell geschützt und eine Beleuchtungseinrichtung ist es dann definitiv auch nicht mehr???)

Davon abgesehen hoffe ich nicht das sich irgendein Verkehrsteilnehmer von einer "NICHT in Betrieb befindlichen" blauen RKL ablenken lässt...

Aber um das Klarzustellen: Auch hier fände ich es angebrachter OHNE Blaue Lichthauben, meinetwegen mit Rot - Ohne Birne natürlich- (passend zur Partei), oder auch Schwarz.
(Gelb-funktionierend fällt ja ebendfalls mangels Begründung weg - muss ebendfalls mit nachgewiesenem Bedarf eingetragen werden)
Halt um von vorneherein klarzustellen das dies KEIN Behördenfahrzeug mehr ist...

Gruß
Carsten

P.S: Allerdings kann es natürlich auch sein das die Blauen Kappen "nur für das foto" Noch bzw. wieder angebracht waren und der Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum mit anderfarbigen Kappen erfolgt ist!

Wie das verkehrsrechtlich zu werten ist zeift ein Beispiel welches vor kurzem bei der Zulassungsstelle erfolgt ist:

Ein junger Mann will seinen roten Golf anmelden. da die Stoßstangen stark ramponiert waren hat er sie einfach mit weissem Lack - weil noch eine Dose vom letzten, weißen, Auto über war - überpinselt. Auf der Zulassungstelle folgender Dialog:
"Sie müssen hier das Zusatzblatt unterschreiben, dass sie wissen, das es strafbar ist, wenn sie den Anschein erwecken es wäre ein Behördenfahrzeug!
Soll heissen, sie dürfen z.B. nicht auf dem Seitenstreifen einer Strasse, z.B. vor ihren Haustür, stehen und nur weil sie das Auto reinigen wollen die Rolle mit den blauen Müllsäcken aufs Dach legen. Das könnte nämlich jemand als Blaulicht sehen und dann würden sie sich strafbar machen!"

... was daran tatsächlich strafbar ist, lasse ich mal ungeprüft, aber ich finde es schon bemerkenswert, dass
1. ehemalige BOS-Fahrzeuge nicht mehr mit Schrift und/oder montierten Kennleuchten verkauft werden dürfen, weil "es könnte ja schindluder damit getrieben werden und/aber
2. solche Fahrzeuge, die eindeutig einen Bezug zur ehemaligen Verwendung herstellen wollen, damit immer noch straffrei rumfahren dürfen.....

§90a StGB dürfte aber schon mal ausscheiden, da ja keine Wappen oÄ. mehr auf den Fzgen sind....

überhose
28.09.2009, 10:56
Bei Zulassungsstellen wundert mich im Bezug auf Behördenfahrzeuge aber auch so gut wie gar nichts mehr. Ich kenne keinen Bereich, in dem eine Verwaltung so derart viel Ermessen auszuüben scheint, wie das bei Zulassungsstellen der Fall ist.
Immer wieder lustig, wenn ein Förderverein ein Fahrzeug unterhält und dieses an- oder ummelden möchte. Steuerbefreiung ja/nein, Diskussionen über Sondersignalanlagen...