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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung und Betrieb von Fug9 in NRW



SamSplint
19.09.2009, 11:00
Hallo zusammen!

Soweit ich informiert bin handhaben die Bundesländer die Zulassung von stationären 2m Geräte unterschiedlich. Manche lassen es zu, andere wiederum nicht.

Weiß jemand, wie das in NRW gehandhabt wird?
Es geht hier konkret um den Einbau eines Fug 9 in die Funkzentrale einer kommunalen Feuerwehr. Diese dient der Stadtinternen Einsatzkoordinierung bei Flächenlagen und somit der Entlastung des 4m Funk.

Danke schonmal im voraus!

nederrijner
19.09.2009, 11:15
Ist bei uns m. W. nicht genehmigt worden, mir ist auch keine Feuerwehr in der Umgebung bekannt, die so eine 2m-Feststation betreibt.

Ansprechpartner für Dich dürfte die Kreisleitstelle und über die ggf. die LZPD sein, denke ich. Die können es Dir verbindlich sagen.

Angriffstrupp
19.09.2009, 12:03
IST in NRW soweit ich nicht erlaubt, bzw. Genehmigungspflichtig...!

nederrijner
19.09.2009, 12:19
Die von Dir angehängte Datei bezieht sich aber auf Hessen, oder? (HMdI)

Die Aussage, das FuG 9 ausschließlich in ELW 2 zulässig seien, kann ich für NRW jedenfalls erfahrungsgemäß nicht bestätigen. ;-)

Angriffstrupp
19.09.2009, 12:24
ja das simmt is für Hessen...NRW finde ich grad nicht!!!
Aber ich meine das es so och in NRW wäre...

SamSplint
19.09.2009, 18:04
Danke, dann werd ich mich wohl mal bei der BezReg schlau machen - mal sehen was die erzählen.