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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringende Frage zum Thema Alter bei Sanitätsdiensten



planschkuh
12.08.2009, 21:42
moin, moin, hätte mal ne relativ dringende Frage zum Thema, ab welchen Alter auf Sanitätsdiensten

ab 16?
ab 18?

von wann bis wann

bitte genaue angaben gerne auch gesetztestexte falls es sowas gibt

geht um die rechtslage in bayern

danke schonmal

Shinzon
13.08.2009, 00:11
Geht das nicht schneller und sicherer, seinen HiOrg-Chef anzurufen, der es ja wissen
müsste - oder zumindest "wissen wo es steht" ?

Google ergibt übrigens wunderbare Ergebnisse für diese einfache Rechercheaufgabe.

Gruss,
Tim

planschkuh
13.08.2009, 01:21
nein es geht net schneller da der auch keine ahnung hat

allso ich hab in google nichts brauchcares gefunden

danke für weitere antworten

Shinzon
13.08.2009, 02:29
Waren deine Suchbegriffe "bayern mindestalter sanitätsdienst" ?

Florian kommen
13.08.2009, 02:41
Hier bei uns ab 16 Jahre unter Tags als Praktikant!!

rettungsteddy
13.08.2009, 04:20
Nachdem der Sanitätsdienst eine gewerbliche Leistung ist, trifft hier voll das Jugendarbeitsschutzgesetz. Den Wortlaut und die Bestimmungen findest Du bei google.

Tortzdem kann auf Grund der Ehrenamtlichkeit und des damit nicht gegebenen Beschäftigungsverhältnisses davon abgewichen werden. Problematisch wird es aber versicherungstechnisch.

Bei uns ist es so geregelt, daß mit Einverständnis der Eltern, Einsatzkräfte unter 18 Jahren nur bis 22 Uhr an Sanitätsdiensten teilnehmen dürfen. An manchen Sanitätsdiensten erst ab 16 (z.B. Konzerte und Bundesliga-Fußballspiele) und an manchen erst ab 18 Jahren (z.B. Rock im Park)!

Shinzon
13.08.2009, 06:54
Im Zweifel wird man sicher von der "schlimmeren" Variante ausgehen, also ab 18.

Wenn man länger braucht, um irgendein "Schlupfloch" zu finden, um dies oder jenes
"durchzusetzen", kann sich das in dem Fall, das etwas schief geht, sicher nicht zugunsten
der Situation auswirken.

Wie sieht es mit den Anforderungen an den Sanitätsdienst aus? Welche Ausbildung brauchen
die "Teilnehmer" dazu ? .. welche Altersvoraussetzung oder körperliche Anforderung haben
die Ausbildungen, die zur Teilnahme nötig sind..

Beim kurzen Blick auf Google fiel mir z.B. auf, das man einen "Sanitätshelfer" machen kann,
60 Stunden Unterricht, Voraussetzungen: Erste Hilfe Kurs, Mindestalter 16 Jahre.

Da für den Bereich 16-18 Jahre noch andere Gesetze neben den "Voraussetzungen" für
den eigentlichen Dienst gelten, ist logisch.. selbst wenn es eindeutig erlaubt wäre, einen
unter 18j für den SanDienst heranzuziehen, ich kann keinen 16 jährigen bei einem
Sanitätsdienst bei einer Veranstaltung einsetzen, wo die Gäste mindestens 18 Jahre alt sein
müssen.. (Man stelle sich hier einen Messe-Sanitätsdienst auf einer Erotikmesse vor *G*
Da bekommt der "Angriffstrupp" doch mehr als eine Bedeutung..)

Es gilt also -am besten durch einen Anwalt in einer Rechtsberatung- zu klären, ob und
inwieweit es gestattet sein kann. Diese Rechtsberatung solltest du auf jeden Fall in
Anspruch nehmen, finde ich.

Kommen wir zu dem Schluss, das es erlaubt wäre - nur weil also ein 16j oder 17j
nun den speziellen SanDienst (Veranstaltungsart, -ort, -zeit ok, Gesetz sagt nicht nein)
machen darf... heisst das noch lange nicht, das er den machen darf.
Warum ? Nun - wäre ich in der Personal-Disposition für einen Einsatz, kenne ich ja
"meine Leute".. und wenn ich nun tatsächlich mal auf die Leute schaue, die in dem Alter
sind oder waren, und die ich kenne, so habe ich da Leute, denen ich blind die Infusion
vorbereiten lassen könnte und nicht prüfen müsste, ob sie richtig "zusammengebaut" ist,
es sind aber genauso Leute dabei, die sich eher an dem Plastikdorn vom Inf-Besteck ver-
letzten würden - trotz passender Ausbildung!

Es ist also - vom Gesetz ganz abgesehen - IMMER eine Einzelfall-Entscheidung
anzustreben.

Meine persönliche Meinung, die ich in meinem Rahmen auch umsetze! Jeder ver-
antwortungsvolle Trupp-, Gruppen- oder Zugführer, der von seinem jew. Vorgesetzen
etwas anderes gestattet bekommt, sollte also eigenverantwortlich handeln können.

Gruss,
Tim

PS: Es geht -auch wenn das im Infusionsbeispiel ein wenig so klingen mag- NICHT
um eine fachliche Qualifikation. Was jemand nicht kann, kann er lernen. Es geht um
die charakterliche Eignung für die "Veranstaltung". Auch diese kann man lernen, wenn
sie nicht vorhanden ist, aber dazu braucht es gute Ausbilder, die eingreifen können
und es auch tun.

Snipero
17.08.2009, 10:12
Bevor hier noch lange diskutiert wird wer wann wo wie auf einem SAN-Dienst unter 18 sein darf.
Es gibt für Bayern vom BRK ein Rundschreiben welches GENAU definiert wie mit Helfern unter 18 umzugehen ist.

Dort steht geschrieben das am SAN-Dienst Jugendliche (Rechtlich ab 14 da aber SAN Ausbildung erst ab 16 gilt hier ab 16) teilnehmen dürfen.

Weiter steht das unter 18 Jährige nur zu Ausbildungszwecken und nur unter Aufsicht von erfahrenem San-Personal (am besten Ausbilder aber nicht zwingend nötig) teilnehmen dürfen.
Dies beinhaltet z.B. das u18 nicht allein über den Platz marschieren sondern nur in begleitung.

Jugendliche sind auf SAN-Diensten ohne eine Verantwortung und ohne eigene Aufgabe. Genau genommen dürfen diese nicht selbstständig mal den Rucksack/tasche tragen, Blutdruck messen, etc. Ausser es wird zu Ausbildungszwecken "angeordnet".

Jugendlich dürfen nicht auf die Mindestanzahl geforderter SAN-Dienstler angerechnet werden, sondern müßen zusätzlich gestellt werden.

Jugendliche dürfen nicht auf Verstaltungen teilnehmen die Jugendgefährdenten Charakter haben. Was hier genau darunter fällt ist nicht weiter definiert.

Desweiteren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bis 24Uhr (von 16-18), max Arbeitszeit mit entsprechenden Pausen, etc etc)


MFG
Snipero

grab3107
17.08.2009, 10:58
Haste mal das rundschreiben zur Hand oder wenigstens die Nummer dessen? Weil das könnt ich ganz gut brauchen.

Snipero
17.08.2009, 12:00
das war das Rundschreiben 16/02

Im Eis (wem das was sagt) isses drin .

MFG
Snipero

grab3107
17.08.2009, 13:07
Danke, EIS sagt mir was :-) Habs mir mal gezogen.

Mr. Blaulicht
17.08.2009, 13:43
Könntet Ihr bitte auch den Rest der Userschaft einweihen, mich zum Beispiel?

Snipero
17.08.2009, 14:06
Das EIS ist das "Ehrenamtlich Informatiossyste" des BRK.

Zu finden unter:
http://www.eis.brk.de/

Dies ist ein Informationssystem welches nur Ehrenamtlichen im BRK vorbehalten ist.

MFG
Snipero

grab3107
17.08.2009, 14:30
Findet man auch hier (http://www.kvaugsburg-stadt.brk.de/jugendrotkreuz/downloads/16-02%20Jugendarbeitsschutzgesetz%20und%20BRK.pdf/at_download/file)

Mr. Blaulicht
17.08.2009, 18:52
Danke für die Links...

Actros 4252
28.08.2009, 12:42
Servus,

bin bei uns stelv. Bereitschaftsleiter und setzen personen unter 18 bis 22:00 Uhr ein, es sei denn, der Jugendliche bringt von seinen Eltern ein Schreiben, dass er länger als 22:00 Uhr dienst machen darf mit. Selbstverständlich muss die beiden Sanitäter einverstanden sein den Jugendlichen mitzunehmen und ihn persönlich nach Hause bringen oder kontrollieren, dass er von seinen Eltern geholt wird. Der Jugendliche darf jedoch nur als 3. Person mitfahren!!

So ist es zumindest bei uns intern geregelt.

mfg