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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitssuchender im RD/KTP



Florian kommen
20.07.2009, 00:08
Servus Kollegen,

wir haben bei uns an der Wache seit einigen Wochen einen ehrenamtlichen Kollegen der arbeitslos ist! Dieser fährt jede Woche seine 4-5 ehrenamtlichen KTW Schichten à 10 Stunden pro Woche für 21,50 Euro Aufwandtsentschädigung pro Schicht!

Nun meine Fragen:

- ist es zulässig?
- gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel der besagte Kollege dazuverdienen darf?
- gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel Stunden der Kollege pro Woche dieser Tätigkeit nachgehen darf?

Das war die letzten Tage ein großes Thema aber niemand weiß so wirklich drüber Bescheid!

Grüße

Florian 40
20.07.2009, 00:35
Hi,

am besten euer Wachleiter klärt es mit ihm persönlich und der Argentur für Arbeit.
Die werden euch garantiert am besten weiter helfen können.

Gruss Flo

bastelheini
20.07.2009, 00:37
ich glaub er fragt hier damit er halt nicht gleich den wachenleiter fragen muss:)

Florian 40
20.07.2009, 00:52
Gut, daran hatte ich nun auch nicht gedacht.

@ Florian kommen

Dann bespreche es doch am besten mit ihm persönlich.
Es ist garantiert besser als es in einem Forum zu besprechen.

Gruss Flo

bastelheini
20.07.2009, 01:00
wieso? dazu ist ein forum da? er hat eindeutige fragen gestellt...warum sollte man sie ihm nicht hier beantworten?

Florian kommen
20.07.2009, 07:48
Hintergrund der Frage ist folgender: Durch den Wegfall eines KTW´s sind sowieso schon 4 Stellen im KV gefährdet! Jetzt kommt er noch daher und fährt im Juni 17, im Juli 19 und im August 17 Schichten! Dies ist rechnerisch etwas mehr als eine komplette Stelle!

Ehrenamt in allen Ehren - aber man kanns übertreiben auch!!

grab3107
20.07.2009, 07:58
Servus,

aus eigener Erfahrung (selber mal arbeitslos gewesen und hin und wieder gefahren) kann ich sagen das es zu der Zeit (2000 rum) so geregelt war, dass es einen bestimmten Freibetrag gab den man nicht überschreiten durfte ohne das dieses der Agentur für Arbeit gemeldet werden musste. Da ich mit meinen drei Schichten im Monat da nicht drüber gekommen bin war das kein Problem. Aber wie hoch die Bemessungsgrenze da jetzt liegt weiß ich nicht.

Am besten sollte man sich wirklich zusammensetzen und das klären. War bei mir zu der Zeit auch so. kleine Runde, Anruf bei meiner Jobberaterin und schon wussten wir wo es langgeht. Wenn ihr die aktuellen Richtlinien dazu wisst könnt ihr sie ja hier rein schreiben. Ist sicherlich auch mal interessant.

Florian kommen
20.07.2009, 08:03
Da das ganze dann den offiziellen Weg über WL/LRD gehen muss fällt diese Möglichkeit flach da das Engagement dieses ehrenamtlichen Mitarbeiters von WL und LRD sehr geschätzt wird! Wo sonst bekommt man eine Arbeitskraft die eine Vollzeitstelle ausübt für unter 400 Euro?

Hendrik
20.07.2009, 10:26
Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung oder Organisation ist ein Betrag von jährlich 2100 Euro steuerfrei.

WAF-18-83-1
20.07.2009, 10:30
Ich habe mal herrn Google befragt und in 5 Minuten folgendes gefunden:



§ 119 (2) SGB III: "Eine ehrenamtliche Betätigung schließt Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn dadurch die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt wird."

Verordnung zur ehrenamtlichen Tätigkeit:

§ 1
Ehrenamtliche Betätigung

(1) Ehrenamtlich im Sinne des § 119 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ist eine Betätigung, die
1. unentgeltlich ausgeübt wird,
2. dem Gemeinwohl dient und
3. bei einer Organisation erfolgt, die ohne Gewinnerzielungsabsicht Aufgaben ausführt, welche im öffentlichen Interesse liegen oder gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.

(2) Der Ersatz von Auslagen, die dem ehrenamtlich Tätigen durch Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, berührt die Unentgeltlichkeit nicht. Dies gilt auch, wenn der Auslagenersatz in pauschalierter Form erfolgt und die Pauschale 154 Euro im Monat nicht übersteigt. Neben einer nicht-steuerpflichtigen Aufwandsentschädigung, die der ehrenamtlich Tätige erhält, ist eine Pauschalierung des Auslagenersatzes nur möglich, soweit die Auslagenpauschale zusammen mit der nicht-steuerpflichtigen Aufwandsentschädigung 154 Euro im Monat nicht übersteigt.

§ 2
Berufliche Eingliederung

Die berufliche Eingliederung des Arbeitslosen hat Vorrang vor der Ausübung einer ehrenamtlichen Betätigung. Der Arbeitslose hat der Agentur für Arbeit die Ausübung einer mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassenden ehrenamtlichen Betätigung unverzüglich anzuzeigen. Er hat darüber hinaus sicherzustellen, dass er
1. durch die Ausübung der ehrenamtlichen Betätigung nicht in seinen Eigenbemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit gehindert ist und
2. in der Lage ist, Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung unverzüglich Folge zu leisten.


Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0300000


Und noch was:



Üben Sie unentgeltlich eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, steht diese der Arbeitslosigkeit nicht entgegen, wenn die Tätigkeit bestimmten Anforderungen genügt.
Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Die ehrenamtliche Tätigkeit steht der Arbeitslosigkeit grundsätzlich zum Beispiel auch dann nicht entgegen, wenn sie 15 Stunden oder mehr wöchentlich umfasst und der pauschalierte
Auslagenersatz plus Aufwandsentschädigung den Betrag von 154 Euro monatlich nicht überschreitet.
Sie sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.


Quelle:
Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt für Arbeitslose, Seite 14, Januar 2007

Download-Adresse:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

brause
20.07.2009, 10:32
Und diese € 2100,-- darf man auch ohne Abzüge beim ALG 1 und 2 behalten.

Ich würde sagen, dass da jemand seine eigenen Arbeitsmarktchancen torpediert...

WAF-18-83-1
20.07.2009, 10:39
Steuerrecht und Arbeitslosigkeit bzw. Leistungen aus einer solchen, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Hie rist ja eindeutig NICHT nach Steuerrecht gefragt.
Nähere könnt ihr oben in meinem Beitrag nachlesen.

brause
20.07.2009, 10:49
Ich bezog mich auch nicht auf das Steuerrecht, sondern die Möglichkeit bei ALG 1 und ALG 2 "hinzuverdienen" zu dürfen. Und da gilt meines Wissens nach die Grenze von € 2100,-- im Jahr für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen. Und zwar unberührt vor sonstigen Zuverdienst.
Unabhängig hiervon ist aber eine "EA-Vollzeitstelle" mit Sicherheit so nicht zulässig. Denn bei so einem Zeitaufwand kann man wohl von mangelnder Mitwirkung bei der Arbeitssuche sprechen.
In wie weit das von Seiten des Arbeitgeber legal ist, weis ich nicht, aber vorstellen kann ich es mir eigentlich nicht, zumal wenn er von der Arbeitslosigkeit weis.

WAF-18-83-1
20.07.2009, 10:58
Laut meiner o.g. Quelle gilt 154,- Euro pro Monat,
sind im Jahr 1848,- Euro.

Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...

brause
20.07.2009, 11:07
Ich will mich um die € 250,-- nicht streiten, aber ich meine, gleichzeitig mit der Erhöhung des Freibetrages der Übungsleiterpauschale sei eben auch genau dieser Betrag beim ALG frei.

Aber egal, der Zeitfaktor "Vollzeitstelle" geht gar nicht.

WAF-18-83-1
20.07.2009, 11:10
Nein, allerdings nicht,
Die Frage ist auch, ob so etwas überhaupt zulässig ist, seitens des KVs.

Eine Frage an den Autor:
In welchem Bundesland findet das ganze Spektakel denn statt ??

Mr. Blaulicht
20.07.2009, 11:22
Das ganze muss angemeldet werden, wenn die Tätigkeit 15 Stunden pro Woche übersteigt, was hier ja scheinbar der Fall ist...
So ist es, sda ansonsten aufgrund der nicht bezahlten Sozialangaben von Schwarzarbeit ausgegangen wird.

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian kommen
20.07.2009, 16:55
Nein, allerdings nicht,


Eine Frage an den Autor:
In welchem Bundesland findet das ganze Spektakel denn statt ??

Das ganze findet im Bundesland Bayern statt!

hannibal
23.07.2009, 09:12
Servus Kollegen,

wir haben bei uns an der Wache seit einigen Wochen einen ehrenamtlichen Kollegen der arbeitslos ist!

Wiedermal die Hauptamtlichen Ehrenamtlichen der ich früher selber war.


Dieser fährt jede Woche seine 4-5 ehrenamtlichen KTW Schichten à 10 Stunden pro Woche für 21,50 Euro Aufwandtsentschädigung pro Schicht!

Kann man gut von leben


Nun meine Fragen:


- ist es zulässig?

jein
- gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel der besagte Kollege dazuverdienen darf?

kommt drauf an ob ALG 1 oder 2. Ansonsten Pauschal 165 € Monat

- gibt's vom Arbeitsamt Vorgaben wie viel Stunden der Kollege pro Woche dieser Tätigkeit nachgehen darf?

15h ehrenamtliche Tätigkeit im Wochenschnitt. Sonst hat er ja keine Zeit mehr sich um Arbeit zu kümmern

WAF-18-83-1
23.07.2009, 18:04
kommt drauf an ob ALG 1 oder 2. Ansonsten Pauschal 165 € Monat

15h ehrenamtliche Tätigkeit im Wochenschnitt. Sonst hat er ja keine Zeit mehr sich um Arbeit zu kümmern

Die Fragen sind schon längst weiter oben mit belegbaren Quellen geklärt.
Es steht nur noch die Frage im Raum, ob das ganze seitens des Kreisverbandes erlaubt ist.

Iam
23.07.2009, 18:46
Hallo,
es gab im Jahr 2007 einen ähnlich gelagerten "Skandal" der damals auch durch die Presse ging. Das Sendeskript des Berichts des ARD-Magazins Monitor gibt es noch im Internet (http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2007/0712/rettung.pdf), den Beitrag selbst habe ich leider nicht mehr als Video gefunden. Deine Frage nach der Rechtmässigkeit dürfte dieser Beitrag aufhellen.

Vielleicht hat auch jemand die dort angesprochene Entscheidung des LSG Saarbrücken vorliegen.

Grüße

WAF-18-83-1
25.07.2009, 10:07
Ok,
ist jetzt ein Fall ausm Saarland.

Die Frage ist, inwieweit diese Regelungen aber eher durch Landesgesetze geregelt sind ?!
Das weiss ist nämlich nicht...

Florian kommen
25.07.2009, 12:10
Nach neuen Infos gestern hat sich die Sachlage wieder total verändert!

Diese ehrenamtliche Kollege bezieht kein Arbeitslosengeld da seine Frau voll berufstätig ist!

So wie das mittlerweile aussieht können wir dagegen rein gar nichts tun!

Einigen meiner Kollegen bleibt nur die Hoffnung das Ihre Verträge verlängert werden!

Wie schon gesagt, Ehrenamt in allen Ehren aber was zu viel ist ist zu viel!!

Astra12
25.07.2009, 13:22
allein durch die 154€ im Monat wären ja nur max 7 Schichten möglich, bei 21€ pro Schicht,oder??

Shinzon
25.07.2009, 13:33
Hat eigentlich schon mal jemand das Gespräch mit ihm gesucht ?

DG3YCS
25.07.2009, 14:04
Hi,


allein durch die 154€ im Monat wären ja nur max 7 Schichten möglich, bei 21€ pro Schicht,oder??

Das mit den 154Eur. Monat ist ja schon hinfällig, da der TE bereits geschrieben hat:


Nach neuen Infos gestern hat sich die Sachlage wieder total verändert!

Diese ehrenamtliche Kollege bezieht kein Arbeitslosengeld da seine Frau voll berufstätig ist!


Er darf also soviel Arbeiten und verdienen wie er möchte...
Ab einem bestimmten Betrag müssen dann aber Sozialabgaben/Steuern bezahlt werden. Diese Grenze ist hier aber noch nicht erreicht und er hat noch etwas Luft.
***

Ansonsten stimme finde ich aber das die Situation "für Beide Seiten" schwierig ist...
Ich weiß jetzt nicht, WARUM der EA-Mitarbeiter A-Los ist. An mangelnder Qualifikation und Arbeitsbereitschaft kann es ja nicht liegen...

Klar ist das die "Glücklichen" die NOCH einen Job haben Angst haben um Ihren Job!
Genau genommen haben Sie ja Angst, in GENAU DIE SCHEISSLAGE zu kommen in der sich der Betreffende BEREITS BEFINDET.
Aber das kann ich nachvollziehen...

Genauso kann ich aber die Situation und Handlungsweise nachvollziehen in der sich der EA-Kollege befindet. Er hat keinen Job, findet -obwohl er anscheinend ja gerne in diesem Bereich Arbeitet - keinen Job und weiß nichts mit sich anzufangen. Vieleicht ist es ja mit dem Geld auch etwas eng.

Anstelle jetzt aber verzweifelt zuhause rum zu sitzen und sich nutzlos zu fühlen entscheidet er sich nun dafür soviele Schichten wie möglich zu fahren um noch einen Sinn in seiner derzeitigen Situation zu sehen und die 21Eur. auch noch als willkommene "finanzielle Entlastung" mitzunehmen.
Mit dem Nebeneffekt das er statt "Fehlzeiten" weiterhin im RD/KT Tätig ist und so nicht Gefahr läuft irgendwann -wenn es mal besser laufen sollte- bei Bewerbungen zu hören:
Sie sind ja schon X Jahre aus der Übung- Was wollen sie hier... Die Straßen sind gepflastert mit Arbeitlosen "in Übung" befindlichen RS/RA...
Vieleicht hat er auch die Hoffnung durch sein Engagement eine HA Stelle zu bekommen.
(Wenn mal eine jrei wird. - Kann ja auch daurch passieren das der Zeitvertrag eines beim AG "unbeliebten" Kollegen ausläuft)
-> Das kann ich mindestens GENAUSOGUT verstehen!!!

Es ist das problem: BEIDE SEITEN haben hier mein Verständnis. Und ich bin sicher, wenn der TE oder einer seiner "noch Glücklichen" Kollegen in der Situation des Betreffenden währen würden sie vielleicht genauso handeln...

@TE
Ich zitiere mich hier noch einmal selbst:
Genau genommen habt Ihr ja Angst, in GENAU DIE SCHEISSLAGE zu kommen in der sich der Betreffende BEREITS BEFINDET.

Versetzt euch in seine Lage und bedenkt das!
Die wirklich Schuldigen sind hier die AG, denn anscheinend ist ja Bedarf da und es wird trotzdem nicht eingestellt. Und der "Beschriebene" würde für seine Schichten sicher auch lieber Tariflohn bekommen anstelle der lächerlichen 2,10 Eur pro Stunde.

ABER:
Mein Verständnis für die "EA-Vollarbeiter" beschränkt sich nur auf solche Fälle wie den o.g.
ICh kenne auch solche Fälle wo es Leute gibt die eigendlich eine (manchmal gut bezahlte) Vollzeitstelle (in anderen Branchen) haben und daneben, weil sie sonst keine Hobbys haben, mehrere Schichten die Woche für Aufwandsentschädigung KT/RD als erster/zweiter MAnn fahren und so ebendfalls fast eine ganze Stelle belegen. -> Da habe ich KEINE Verständnis für Das ist reiner Jobklau...
(Nichts gegen 1-2 Schichten/Monat um in Übung zu bleiben, oder auch beliebig als "Dritter Mann", aber nicht in Vollzeit wenn man selber schon eine Vollzeitstelle hat)

Gruß
Carsten

DaRake
25.07.2009, 14:15
ABER:
Mein Verständnis für die "EA-Vollarbeiter" beschränkt sich nur auf solche Fälle wie den o.g.
ICh kenne auch solche Fälle wo es Leute gibt die eigendlich eine (manchmal gut bezahlte) Vollzeitstelle (in anderen Branchen) haben und daneben, weil sie sonst keine Hobbys haben, mehrere Schichten die Woche für Aufwandsentschädigung KT/RD als erster/zweiter MAnn fahren und so ebendfalls fast eine ganze Stelle belegen. -> Da habe ich KEINE Verständnis für Das ist reiner Jobklau...
(Nichts gegen 1-2 Schichten/Monat um in Übung zu bleiben, oder auch beliebig als "Dritter Mann", aber nicht in Vollzeit wenn man selber schon eine Vollzeitstelle hat)

Denkst du mal bitte dran, wieviele Vollzeit-Arbeiter nebenbei 400€-Jobs haben, weil sonst noch soviel Monat am Ende des Gelds da ist.

Gruß,
Sebastian

WAF-18-83-1
25.07.2009, 15:47
Mein Unverständiss ist hier eher für den Arbeitgeber, also den Kreisverband, gegeben....

Florian kommen
26.07.2009, 01:07
Denkst du mal bitte dran, wieviele Vollzeit-Arbeiter nebenbei 400€-Jobs haben, weil sonst noch soviel Monat am Ende des Gelds da ist.

Gruß,
Sebastian

Der 400 Euro Job hat meiner Meinung nach allerdings sehr sehr wenig mit einem Ehrenamt zu tun!!