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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte in privat-PKW / Fall aus Castrop-Rauxel



WAF-18-83-1
10.07.2009, 14:01
Die Geschichte ist hier nachzulesen:

http://www.wieboldtv.de/pageID_8209344.html

Firefighter Heiti
10.07.2009, 14:09
Da war wieder einer schneller ;) .. Hab das ganze auch grade bei Wolfgang gelesen.

Aber zum Thema:

Zum einen kann ich dem Urteil nur beipflichten, denn Sonderrechte können/dürfen nicht mit dem Privat-KFZ in Anspruch genommen werden. Dazu gab es ja schon ellenlange Diskussionen von Gerichten, Feuerwehren, Magazinen und in der Presse (-> Dachaufsetzer). Wo würden wir denn da hinkommen, wenn JEDES Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, BF, WF, PF Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfte, in diesem Fall die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Zum anderen kann ich mir die Situation des Kameraden gut vorstellen. Er hat sich auf der sicheren Seite gewogen, da vom Ordnungsamt der Stadt gegenüber den Freiwilligen Kameraden eine Sonderregelung getroffen wurde. Ebenfalls hat der Kamerad zu keiner Zeit Menschen gefährdet, da er sich, wie er selbst beschreibt, auf einer übersichtlichen gut einzusehenden Straße befand.

Ich denke die Stadt hätte aus diesem speziellen Fall lernen müssen und ganz klar die Regelung des "Augenzudrückens" neu definieren müssen und auch an alle Feuerwehren senden sollen und den Kameraden mit einem kleinen Verwarngeld belegen sollen und auf keinem Fall mti einem Fahrverbot oder gar einen Eintrag in Flensburg.

Alex22
10.07.2009, 14:46
Sorry, du hast keine Ahnung und den Beitrag nicht mal richtig gelesen oder verstanden.

StrangeQ
10.07.2009, 14:47
ich finde das Urteil ehrlich gesagt unverständlich. Insb. da die gängige Auslegung des §35StVO darauf hinausläuft, dass auch auf der Anfahrt mit Privat-PKW Sonderrechte in Anspruch genommen werden können.
Allerdings weiß ich aus unserem Bereich von den örtlichen Polizeivertretern, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen >20km/h in geschlossenen Ortschaften üblicherweise als unverhältnismäßig ausgelegt werden (v.a. im Bereich dicht bebauter Siedlungen, Schulen, etc.). Normalerweise werden solche Informationen über die Truppmann-Lehrgänge unters "Volk" gebracht - sollte zumindest so sein.

Mister-X
10.07.2009, 15:03
Sehe ich auch so den Beitrag nicht gelesen oder nicht verstanden... man hat Sonderrechte im Privat Fahrzeug.

bei uns wird bei Schulung §35/38 welche jedes Jahr stattfindet ausdrücklich darauf hingewiesen das wir nicht mehr als 20 km/h drüber liegen dürfen.
An schulen oder Kindergärten sollten wir garnicht drüber liegen (egal welche uhrzeit).

Daran halte ich mich auch zu 99,9% Wenns dan bei dem 0,1% fall wo ich drüber liege ned klappt... MEINE schuld.

Naja... ist für den Kameraden bescheiden gelaufen aber ich finde die überschreitung auch nicht unerheblich...
Was soll man also machen? 30km/h Zone... gefahren 63 km/h (denke Toleranz wurde schon abgezogen). nun nochmal die 20 die man drüber sein darf abziehen? um so 13 km/h drüber? Dann Rechnen manche nur noch so und fahren mit 90 durch 30 Zonen. Also irgendwo muss halt die grenze sein...

So denn...

WAF-18-83-1
10.07.2009, 15:40
Was ich irgendwie doof finde ist,
das man, wenn man mehrere Quellen liest, z.B.

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/crlo/Castrop-Rauxel;art934,608042

Könnte man meinen, das darüber jetzt Wahlkampf gemacht wird.


Bürgermeisterkandidat Christoph Grabowski kritisiert die Auslegung des Paragrafen 35 der Straßenverkehrsordnung.

oder



FDP-Kandidat: Bürgermeister "beschädigt das Ehrenamt

überhose
10.07.2009, 16:29
Zum anderen kann ich mir die Situation des Kameraden gut vorstellen. Er hat sich auf der sicheren Seite gewogen, da vom Ordnungsamt der Stadt gegenüber den Freiwilligen Kameraden eine Sonderregelung getroffen wurde.Wahrscheinlich ist er deswegen 34 km/h zu schnell, obwohl die Vereinbarung (die so vollkommen in Ordnung ist) über 20 km/h lautet...

Manche Leute nehmen sich einfach zu wichtig. Klar kann man jetzt wieder die alte Sonderrechtsdiskussion auspacken - oder man fragt einfach mal, ob man in einer 30er Zone 64 fahren muss, oder überlegt mal, welcher Vorteil daraus wirklich entsteht.

Superyoshi
10.07.2009, 16:43
Also ich bin davon jetzt nicht betroffen, da ich zu Fuß oder mit dem Rad keine so hohen Geschwindigkeiten erreiche, aber ich finde es schade, wie man von der Stadt bzw. Gemeinde für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Hintern getreten bekommt.
Ich kann es ja verstehen, dass 34 km/h zu schnell waren, aber (ich würde fast sagen alle) Angehörige der Feuerwehr halten sich bei einem Einsatz meistens nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn es eine Verordnung gibt (bez. 20 km/h überschreitung ok) müssen (meiner Meinung nach) auch alle Fw-Angehörigen davon Kenntnis haben - was hier wohl nicht der Fall war.
Am meisten schockiert mich deswegen aber die Sturheit der Stadt/Gemeinde - geht halt immer nur ums Geld.
Wie wäre es denn, wenn sich FF's in der Innenstadt an die Verkehrsregeln halten - wie lange würde es dann wohl dauern, bis ein Zug bzw. eine FF ausrücken kann? Bestimmt keine 4-5 Minuten (außer es wohnen genug FM in der Umgebung, die auch zu diesem Zeitpunkt zu Hause sind)!

Meine Meinung.

Mister-X
10.07.2009, 17:00
Wie wäre es denn, wenn sich FF's in der Innenstadt an die Verkehrsregeln halten - wie lange würde es dann wohl dauern, bis ein Zug bzw. eine FF ausrücken kann? Bestimmt keine 4-5 Minuten (außer es wohnen genug FM in der Umgebung, die auch zu diesem Zeitpunkt zu Hause sind)!

Meine Meinung.

Na dann fahren halt mal alle strickt nach Verkehrsregeln, das müssten mal alle Feuerwehr in ganz Deutschland 2 Monate machen.
Was glaubst wie laut dann das geschreie ist "WO WAR DIE FEUERWEHR".

So manche Feuerwehr hat ja ohnehin schon dran zu knabbern das alles hin zu bekommen im rahmen des vernünftigen. Aber wenn nun wirklich jeder strickt so fährt wie er sollte auf Anfahrt zum GH, wäre es vielleicht ein weg um zu Zeigen, manchmal gehts ned anders.

Denn ich z.B. bin auf die +20 km/h quasi angewiesen. Sonst bräuchte ich aufgrund der entfernung vom Wohnort zum GH erst garnicht mehr los fahren.
Und ich fahre teilweise sogar langsamer als ich Privat fahre nur damit ich die 20 km/h ned überschreite.

Newty
10.07.2009, 17:21
Na dann fahren halt mal alle strickt nach Verkehrsregeln, das müssten mal alle Feuerwehr in ganz Deutschland 2 Monate machen.
Was glaubst wie laut dann das geschreie ist "WO WAR DIE FEUERWEHR".

Dafür sind die meisten viel zu heiß. Und am Ende gibts dann noch - wenns wirklich eng - den Rechtsweg, weil wirs nich gemacht haben.



Denn ich z.B. bin auf die +20 km/h quasi angewiesen. Sonst bräuchte ich aufgrund der entfernung vom Wohnort zum GH erst garnicht mehr los fahren.

Warum? Weil alle anderen noch schlimmer rasen? So wärs bei uns vermutlich...



Und ich fahre teilweise sogar langsamer als ich Privat fahre nur damit ich die 20 km/h ned überschreite.
Warum? Wir haben doch feststellen lassen, dass du nicht als Sonderrechtler gesehen werden kannst, somit also auch nicht negativ als FWler gesehen werden kannst. Das finde ich nun wirklich ein wenig hahnebüchen :-) Und wenn wie hier das volle Strafmaß angewendet wird, dann isses egal, ob man dich privat oder auf Einsatzfahrt blitzt.

Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.

Mister-X
10.07.2009, 17:41
Dafür sind die meisten viel zu heiß. Und am Ende gibts dann noch - wenns wirklich eng - den Rechtsweg, weil wirs nich gemacht haben.

Wir haben das gemacht was wir machen sollen. Vernünftig fahren... Es soll mir mal einer sagen du musst schneller fahren Xo)


Warum? Weil alle anderen noch schlimmer rasen? So wärs bei uns vermutlich...

Nein und Ja, weil ich im Ortsteil wohne der die größte entfernung zum GH hat. Ich bin ohnehin immer einer der letzten, aber wenn ich nun wirklich mal nach Vorschrift fahren würde bringts das teilweise nicht mehr.
Nochmal nebenbei falls das nicht rüber kam. Natürlich fahre ich nicht überall +20 km/h. Dies wird nur getan sofern die Verkehrslage oder die straße dies zulässt.

Sicherlich werden andere sich weniger an die +20 km/h halten, aber mir ist es egal ob ich im ersten oder letzten Fahrzeug sitze das raus fährt. Wenn leute meinen schneller fahren zu müssen okay ihr eigener Führerschein der auf dem Spiel steht.



Warum? Wir haben doch feststellen lassen, dass du nicht als Sonderrechtler gesehen werden kannst, somit also auch nicht negativ als FWler gesehen werden kannst. Das finde ich nun wirklich ein wenig hahnebüchen :-) Und wenn wie hier das volle Strafmaß angewendet wird, dann isses egal, ob man dich privat oder auf Einsatzfahrt blitzt.

Und 100%tig wenn man nen Unfall baut kommt raus das man als FWler auf anfahrt war!
Ebenso gebe ich dir brief und Siegel das es leute gibt die das können, und wenn se sich nur über den Idioten aufregen und genau das auto dann 5 minuten später vorm GH stehen sehen. Soll leute geben die 1 und 1 zusammen zählen können.

Unterschied ist es aber auf jeden fall wenn ich geblitzt werde... wenn ich Privat zu schnell bin wars zum Spaß an der Freude und meine Eigene dummheit, auf Einsatzfahrt komme ich bei max. 20 km/h ohne was davon (wenns ned grad an der Schule oder nem Kindergarten ist - Was ich eh ned mache). Davon abgesehen Reagiert man anders wenn man Alarmiert wurde somit habe ich mir das halt so angeeignet.



Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.

Bei uns wird nicht gesagt das die Verboten sind sondern das wir Sie haben, jedoch halt etwas genauer in wie fern anwendbar. Naja... somit mehr oder minder kaum anwendbar.
Ich für mich handhabe es so das ich alles mache, aber mit der Regel das für mich dadurch kein nachteil entsteht. Wenn ich langsamer fahre und dadurch 1minute länger brauche, dann tuts mir leid für die leute die Hilfe brauchen. Aber ich werde nicht fahren als wenn mein Gaspedal fest gespaxt ist.


PS: wenn irgendwas iwie durcheinander iss Sorry... aber ich steh heute auf Kriegsfuß mit der Zitieren funktion...

überhose
10.07.2009, 18:13
Wirklich lustig wirds, wenn in der 35/38 Unterweisung ein Gastdozent seitens der Polizei eingeladen wird, dieser ohne wenn und aber Bundesrecht vertritt und sobald der gegangen ist, der Kommandant noch einmal auf den Anweisung auf Gemeindeebene hinweist, dass Sonderrechte verboten sind.
1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
2. Der Kommandant darf das. Er setzt sich nicht gegen das Gesetz, sondern nimmt seinen Leuten nur die Tatbestandsvoraussetzung.

Alex22
10.07.2009, 18:29
Na dann fahren halt mal alle strickt nach Verkehrsregeln, das müssten mal alle Feuerwehr in ganz Deutschland 2 Monate machen.


Was heißt da an die Verkehrsregeln halten?
Ich bin dafür das Alle mal ihr Auto für 2 Monate stehen lassen und zu Fuß zum Feuerwehrhaus gehen, nicht rennen.

rettungsteddy
10.07.2009, 18:42
Nun ja, falls $35 StVO nicht zur Anwendung kommen mag, es gibt noch $16 OWiG, rechtfertigender Notstand.
Die Stellungnahme vom Innenministerium Bayern bezueglich diesen Themas stelle ich heute Abend/ morgen Frueh mal online...

PS: Meine Tastatur hier in der Arbeit hat leider kein Paragraphenzeichen, darum das $.....

Newty
10.07.2009, 19:04
1. Polizisten sind i.d.R. die falschen Dozenten bei diesem Thema, da sie letztlich auch nur Anwender sind, und keine Rechtsexperten.
Im Endeffekt müssen sie aber auch ein wenig Paragraphenfest sein. Nicht umsonst werden an den Schulen der Länder für die gehobenen Dienst auch Vorlesungen im Fach Recht gehalten und geprüft. Wäre ja auch blöd, wenn die Strafanzeige stellen, weil sich die Tat nicht mit ihrem Gewissen deckt und der Staatsanwalt erstmal suchen muss, was in Frage käme ;-)
Für uns war das von der Seite her interessant, da bei uns in der Regel nur die Polizei blitzt und auch die OWis bzw Strafanzeigen stellt. Das Ordnungsamt ist bei uns auf Knöllchen aller Art spezialisiert... ^^

überhose
10.07.2009, 20:45
Nun ja, falls $35 StVO nicht zur Anwendung kommen mag, es gibt noch $16 OWiG, rechtfertigender Notstand...Sich auf einen solchen Gummiparagraph zu stützen, grenzt aber stark an Leichtsinn...

Shinzon
10.07.2009, 20:55
Moin..


Wie wäre es mit einem anderen "Test" ?

Einfach mal irgendwann bei wenig Verkehr (später Abend, früher Morgen) von der
eigenen Wohnung/Haus/Wohnwagen zum Gerätehaus fahren. Ohne Eile, den Vorschriften
nach, nicht zu schnell usw...

Dabei bitte mal auf die Fahrzeit schauen.

Das ganze nun mal bewusst 20 km/h LANGSAMER (schneller wäre ja nicht erlaubt)
durchführen. Da kaum wer auf der Strasse sein sollte, stört es keinen, ausserdem
fährt man ja nicht "grundlos" langsamer als das erlaubte Maximum..

Nochmal die Zeit anschauen...

Was bringen einem also 20 km/h auf der Anfahrt, ausser ne Menge Stress ?

Ich persönlich habe für Variante 1 eine Anfahrt von 2 Minuten, Variante 2 dauert
unglaubliche 2 Minuten 40 Sekunden. Da brauche ich fürs Anziehen in der Nacht
länger als die Fahrt ins GH.

----Ausrede: "Aber ich wohn doch gar nicht in der Stadt" ..

Nun - wenn ich die nächste grössere Stadt anschaue, dann bin ich, fahre ich auf der
"Hauptverkehrsader" die erlaubten 50 km/h, Verkehrshindernis! Wenn da einer 70+
fährt, ist egal, ob er gerade im Feuerwehreinsatz ist oder nicht, alle fahren so .. und
ich denke das ist in anderen Städten nicht anders. Hier nun noch 20 km/h mehr zu
versuchen ? .. ohje, viel Glück..

Gruss,
Tim

überhose
10.07.2009, 21:21
Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)

Joker-Alex
10.07.2009, 22:35
Moin..


Wie wäre es mit einem anderen "Test" ?

Einfach mal irgendwann bei wenig Verkehr (später Abend, früher Morgen) von der
eigenen Wohnung/Haus/Wohnwagen zum Gerätehaus fahren. Ohne Eile, den Vorschriften
nach, nicht zu schnell usw...

Dabei bitte mal auf die Fahrzeit schauen.

Das ganze nun mal bewusst 20 km/h LANGSAMER (schneller wäre ja nicht erlaubt)
durchführen. Da kaum wer auf der Strasse sein sollte, stört es keinen, ausserdem
fährt man ja nicht "grundlos" langsamer als das erlaubte Maximum..

Nochmal die Zeit anschauen...

Was bringen einem also 20 km/h auf der Anfahrt, ausser ne Menge Stress ?

Ich persönlich habe für Variante 1 eine Anfahrt von 2 Minuten, Variante 2 dauert
unglaubliche 2 Minuten 40 Sekunden. Da brauche ich fürs Anziehen in der Nacht
länger als die Fahrt ins GH.


Gruss,
Tim

...also da sag ich auch mal lieber TASCHENRECHNER! ;-)
...vorallem weil dann ein richtiges Ergebnis rauskommt...

Gruß Alex

grab3107
10.07.2009, 23:42
Wem die Fahrerei zu lästig ist, kanns ja einfach mal mit dem Taschenrechner probieren ;-)
Mit Taschenrechner gemacht. Nun, es ist so wie ich es schon einige Male auch während der "normalen" Anfahrt gemessen habe. Ich hab nunmal zwei Amplen auf dem Weg (und selbst Nachts um drei wenn keiner mehr unterwegs ist währe es unverantwortlich und dumm über rot zu fahren) und brauche meine Zeit. Das ist halt so. Aber der Unterschied zwischen Version eins und zwei macht recherisch bei mir im Bereich einer halbe Minute aus. Wenn ich dran denke das sich mein Garagentor manchmal nicht so leicht öffnen lässt dann ist hier schon mehr Zeit flöten gegangen....

Newty
11.07.2009, 03:18
Mit Taschenrechner gemacht. Nun, es ist so wie ich es schon einige Male auch während der "normalen" Anfahrt gemessen habe. Ich hab nunmal zwei Amplen auf dem Weg (und selbst Nachts um drei wenn keiner mehr unterwegs ist währe es unverantwortlich und dumm über rot zu fahren) und brauche meine Zeit. Das ist halt so. Aber der Unterschied zwischen Version eins und zwei macht recherisch bei mir im Bereich einer halbe Minute aus. Wenn ich dran denke das sich mein Garagentor manchmal nicht so leicht öffnen lässt dann ist hier schon mehr Zeit flöten gegangen....

Ich überleg mal eben:
-(Aufstehen, kurz schütteln 15sek)
-Anziehen(Nachts wie Tags, nachts ist Schlüssel in der Hose, tagsüber irgendwo) (20sek)
-Rauslaufen, Motor starten, Fahrzeug in Startposition bringen(30 sek)
-1,4km Anfahrt(Bei 50km/h 100sek, bei 70km/h 72sek, bei 90km/h 56sek)
(Gucken, Anfahren, Abbiegen) pauschal 10 Sekunden
-Rüberlaufen, Anziehen(40 sek)
Summe nachts 215 Sekunden
Summe bei vertretbarer Übertretung 187 Sekunden
Summe bei nicht mehr vertretbarer Übertretung 171 Sekunden

Zeitersparnis in Relation: 70-90: < 9%
Zeitersparnis in Relation: 50-70: <14%
Zeitersparnis in Relation: 50-90: <21%

Vor Augen muss man sich immer halten: Bei vertretbarer Fahrweise bin ich 4. oder 5.
Bei normaler Fahrweise komm ich irgendwo als Nr. 7 - 9 aufn Hof.
Fürs erste Trupp-Fahrzeug zu grundsätzlich zu langsam. Fürs Gruppenfahrzeug reichts aber in der Regel. So würde ich da auch rangehen: Es bringt nix, als 4ter aufm Hof zu sein, von daher geh ich das Risiko gar nicht ein, viel zu schnell zu sein - evtl bei Sonderlagen in der tiefen Nacht(das beliebte Mehfamilienhaus mit verqualmter Treppe). Das gilt natürlich nur, wenn halbswegs planbar ist, wer auf jeden Fall kommt.

rettungsteddy
11.07.2009, 10:27
So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums. Anfrage war die Nutzung von Sonderrechten bzw. die Berufung auf §16 OWiG bzw. § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" bei Alarmierung der SEG Behandlung / Betreuung / Tansport etc auf dem Weg zur Wache bzw. dem Standort des Einsatzfahrzeuges.

Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.

WAF-18-83-1
11.07.2009, 10:51
Also ich habe 500 Meter zum GH.
Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr muss ich noch über eine Ampel, das kann mich vielleicht 30 Sekunden kosten, je nachdem welche Farbe sie hat.

Ab 22 Uhr ist sie aus.
Ja, ich könnte auch laufen, das ginge aber begrauf und ich bin nicht der sportlichste.
Das Auto steht immer vor der Haustür, der Schlüssel steckt immer, wenn ich mich zuhause in der Wohnung aufhalte, in der Wohnungstür (natürlich von innen).

100 km/h o.#. zu fahren könnte ich gar nicht, weil ich auf den ersten 150 Meter Wohngebiet habe und mehrere Abbiegungen.
Das letzte Stück ist ne "größere" Straße (wie das in nem Dorf nunmal so ist), wenn ich jeztzt hier nach der Ampel versuchen würde, zu beschleunigen, wäre ich am GH schon vorbei, ehe ich über 50 km/h hinweg wäre.

Und eigentlich, wenn ich mich im Dorf aufhalte, bin ich meist eh einer der ersten 3....

WAF-18-83-1
11.07.2009, 10:54
Also Rettungsdienst und nicht speziell Feuerwehr.

Wie du das schon sagst.
FW und HiOrg sind Unterschiede, je nach dem welche Aufgaben Sie erfüllen.
HiOrgs haben die gleichen Rechte , wenn sie im KatSchtz eingesetzt sind.
(Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

überhose
11.07.2009, 11:25
Fürs erste Trupp-Fahrzeug zu grundsätzlich zu langsam. Fürs Gruppenfahrzeug reichts aber in der Regel.Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...


So, wie versprochen das Schreiben des bay. Innenministeriums.Das die den rechtfertigenden Notstand als so einschlägig ansehen, wirft mich vom Stuhl. Hast du die einzelnen Voraussetzungen mal gezählt, die dir der Richter hinterher um die Ohren werfen kann?

rettungsteddy
11.07.2009, 11:36
Naja, daß nix passieren darf ist klar. Wenns kracht, dann hat man wohl nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen...

Ansonsten ist es bei uns die "Alarmfahrt" bisher immer geduldet von der Pol . Gab noch keine Beschwerden.

nederrijner
11.07.2009, 11:45
Ich kann schon verstehen, dass diese interne 20-km/h-Regelung nicht öffentlich gemacht wurde, denn mal ehrlich, viele FA würden das doch geistig nicht verarbeiten können und sich zukünftig darauf berufen, dass 20 km/h drüber immer okay wären ...
Und schon haben wir die nächste Scheißhausparole in den Köpfen.

Insofern ist diese Regelung eher ein Entgegenkommen an die FA, manchmal sind ja schon +15 km/h oder +5 km/h oder auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu viel, in Castrop-Rauxel hat man sich halt entschieden, bei Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich zu Gunsten der FA zu verfahren.

Alex22
11.07.2009, 11:55
Insofern ist diese Regelung eher ein Entgegenkommen an die FA, manchmal sind ja schon +15 km/h oder +5 km/h oder auch nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu viel, in Castrop-Rauxel hat man sich halt entschieden, bei Überschreitungen bis 20 km/h grundsätzlich zu Gunsten der FA zu verfahren.

Sorry, was ist das für ein Entgegenkommen wenn sie gegen "eigentlich" geletendes Recht verstößt?
Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?

nederrijner
11.07.2009, 12:05
Sorry, was ist das für ein Entgegenkommen wenn sie gegen "eigentlich" geletendes Recht verstößt?
Was ist denn das eigentlich geltende Recht?
Die Frage ob ehrenamtliche FA im Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, lasse ich jetzt mal außen vor. In diesem Fall hat das Gericht entschieden, dass sie es nicht dürfen. Kann man gut finden oder auch nicht. In den vergangenen Jahren gab es viele gerichtliche Entscheidungen, die den FA im Privatfahrzeug Sonderrechte zugestehen, es gibt aber auch etliche, vor allem ältere Urteile, die dies nicht tun. Das muss man erstmal so hinnehmen und auch eine Innenministerium kann daran wenig ändern. Interessant wäre noch die konkrete Begründung des OLG. Ein Amtsrichter fällt ja schnell mal seltsame Entscheidungen. Aber selbst vor dem OLG ist die Entscheidung der Stadt bestätigt worden.

Die Rechtsauffassung der Stadt Castrop-Rauxel ist hingegen etwas verwunderlich, denn wenn keine Sonderrechte zustehen, ist die 20-km/h-Regelung unverständlich.

Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass den FA die Sonderrechte zu stehen, bedarf es immer noch einer Entscheidung im Einzelfall, ob der Verstoß davon gedeckt war oder nicht. Mir graust es jedenfalls davor, wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen pauschal als akzeptabel dargestellt würden, weil sie ja durch den §35 StVO gedeckt würden. Wie geschrieben: Manchmal ist auch schon die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu viel, da kann man sich dann auch nicht auf die Sonderrechte berufen.

Das Entgegenkommen besteht darin, dass bei Überschreitungen bis 20 km/h unter bestimmten Bedingungen vom Grundsatz her auf eine Prüfung des Einzelfalles verzichtet wird und das Verfahren zu Gunsten des FA eingestellt wird.


Ähh, dadurch daß hier niemand belästigt, sich gestört noch gar gefährdet gefühlt hat waren die 34Km/h nicht zu schnell.
Das hast Du mal eben so vom Schreibtisch aus entschieden?
In einer 30er-Zone würde ich eine Überschreitung von 34 km/h nicht so pauschal abtun. Ich persönliche halte so eine Überschreitung in den allermeisten Fällen für nicht gerechtfertigt.
Wir kennen alle die genauen Umstände nicht, aber immerhin haben anscheinend zwei Gerichte das Ganze auch so so gesehen.

Wenn dem FA die Entscheidung der Stadt (insbesondere bei Überschreitungen von mehr als 20 km/h) nicht passt, steht ihm ja der Rechtsweg offen um sein Recht durchzusetzen, von dem er ja glaubt es zu haben. Ach, hat er gemacht und ist trotzdem nicht damit durchgekommen? Seltsam ...
In diesem konkreten Fall lag es ja eben nicht mehr nur bei der Stadt, sondern beim Gericht. Was soll man dann dazu sagen? Pech gehabt? Hätte er Recht bekommen, hätte die Stadt ihre Einschätzung der Rechtslage sicher auch überdacht. Hat er aber nicht.
Was wollen wir denn? Dass die Stadt alles ungesehen durchwinkt, weil wir das ja alles ehrenamtlich machen? Bei allem was über mäßige Geschwindigkeitsübertretungen hinausgeht, bekomme ich schon Bauchschmerzen. Allerdings sind Sonderrechte ja wesentlich mehr als Geschwindigkeitsüberschreitungen und da sind sie teilweise auch echt sinn- und wertvoll.


Weißt du was im Rechtswesen das Wort "grundsätzlich" bedeutet?
Durchaus, deswegen habe ich es bewusst dort geschrieben ...

Newty
11.07.2009, 13:15
Im Jahre des Herrn 2009 sollte sich eine derartige Ausrückereihenfolge so langsam mal überholt haben...
Nicht mein Bier...
Nein, im Ernst. Wir haben hier einige Sonderfahrzeuge im Stall, die häufig nach außerhalb gehen. Die Ortswehren werden sich freuen, wenn statt nem RW als Ergänzung zu ihrem LF erst einmal ein zweites LF an E-Stelle kommt.

überhose
11.07.2009, 14:11
Das ist natürlich was anderes, als generell mit Tr vorzufahren.

Mr. Blaulicht
11.07.2009, 16:34
Vielleicht gehen die Richter einfach davon aus, dass mehr als 20 km/h drüber nicht mehr zur besonderen Sorgfalt passt und sich schon im Bereich der Fahrlässigkeit bewegt? Immerhin reden wir hier von 64 gegenüber 30 km/h (das sind 213%!!!, die Toleranzen und die ungenaue Tachoanzeige nicht mit eingerechnet). Und vielleicht gilt diese ominöse 20 km/h-Grenze nur für Tempo 30. Vielleicht gibt es für jedes Tempo einen eigenen Toleranzwert? Fragen übder Fragen...

Gruß, Mr. Blaulicht

überhose
11.07.2009, 17:02
Die 20 km/h sind eine ordnungsamtsinterne Grenze, bis zu der die nix verfolgen. Für das Gericht spielt diese Grenze keine Rolle.

Mister-X
11.07.2009, 20:08
Vielleicht gehen die Richter einfach davon aus, dass mehr als 20 km/h drüber nicht mehr zur besonderen Sorgfalt passt und sich schon im Bereich der Fahrlässigkeit bewegt? Immerhin reden wir hier von 64 gegenüber 30 km/h (das sind 213%!!!, die Toleranzen und die ungenaue Tachoanzeige nicht mit eingerechnet). Und vielleicht gilt diese ominöse 20 km/h-Grenze nur für Tempo 30. Vielleicht gibt es für jedes Tempo einen eigenen Toleranzwert? Fragen übder Fragen...

Gruß, Mr. Blaulicht

Also bei uns Gilt in allen bereichen max. 20 km/h. Ausgenommen sind Spielstraßen, bereiche von Schulen und/oder Kindergärten. Dort + 0 km/h.

Fabpicard
12.07.2009, 02:09
Ach was bin ich glücklich, dass bei uns ausnahmslos +0 km/h gilt ^^

OK, wir sind jetzt keine FW... Aber selbst wenn KatS-Alarm wäre (also nicht der "nicht kats seg-alarm") dann gilt hier immernoch: +0 km/h

Alles andere hat jeder Helfer selbst für sich zu verantworten und erhält Keine Rückendeckung durch die Führung...

Bisher leiden wir aber auch noch nicht unter Personalmangel ;)

MfG Fabsi

Andreas 53/01
13.07.2009, 20:38
Nun...
SEG/KatS und Feuerwehren sind zwei verschiedene "paar Schuhe"..

Die Feuerwehr ist und bleibt nunmal die Einheit, die gerufen wird wenn es " eng " wird ...

Aber, Feuerwehr in Deutschland ist nicht gleuch Feuerwehr. Wir müssen jetzt nicht darüber diskutiueren wann und wieso weshalb Sonderrechte mit dem PKW gerechtfertigt wären oder nicht, zur Ölspur oder zum Zimmerbrand mit Personengefährdung...

Fakt: Angehörige der Feuerwehr können Sonderrechte im Sinne des §35 der StvO auf dem Weg zum Feuerwehrhaus wahrnehmen ( Bundesrecht ! ) um ihrer Alarmierung folge zuleisten ( siehe auch Brandschutzgesetze der Länder: Verpflichtung an der Teilnahme zu Einsätzen und Übungen ... ).
Es ist immer wieder spannend zulesen, wie machner Wehrführer,Stadbrandmeister oder sonst wie sie auch nennen mögen versuchen in die geltenden Vorschriften der StVO einzugreifen. Das ginge die einen haufen " sch......dreck...."an ( tschuldigung )
Dessen muss sich aber jeder selbst bewusst sein, man kann sich nach derzeitiger Rechtslage den anderen Verkehrsteilnehmern nicht bemerkbar machen, Sonderrechte wahrnehmen zuwollen. Auch die Verpflichtung anderer " Freien Bahn zu schaffen.." besteht darin nicht.

Aber, es ist schon frech einer Stadt den eigenen Helfenden Einsatzkräften so in den Rücken zufallen.
Ich befürworte keinen Freibrief für zuschnelles Fahren ... aber ein wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit solchen Vergehen!!

mfG

überhose
13.07.2009, 21:47
Es ist immer wieder spannend zulesen, wie machner Wehrführer,Stadbrandmeister oder sonst wie sie auch nennen mögen versuchen in die geltenden Vorschriften der StVO einzugreifen. Das ginge die einen haufen " sch......dreck...."an ( tschuldigung )Die greifen oftmals nicht in die StVO ein (bzw. versuchen dies), sondern stellen die Existenz der Tatbestandsvoraussetzung für ihre Wehr als nicht gegeben fest. Und ja, das können sie ohne weiteres, es wird damit kein Bundesrecht gebrochen. Und ja, dass eine solche Feststellung andere Probleme nach sich ziehen kann und die Auslegung in einem evtl. Rechtsstreit später nicht vorhersehbar ist, ist bekannt.


Dessen muss sich aber jeder selbst bewusst sein, man kann sich nach derzeitiger Rechtslage den anderen Verkehrsteilnehmern nicht bemerkbar machen, Sonderrechte wahrnehmen zuwollen.Das muss man auch gar nicht, da man mit seinen Sonderrechten nicht in die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer eingreift.


aber ein wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit solchen Vergehen!Wenn es eine bestimmte, den Einsatzkräften bekannte Vereinbarung gibt, und dann ein StVO-Vergehen darüber hinaus stattfindet, kann ich nicht nachvollziehen, wieso das "Fingerspitzengefühl" bei der bösen Verwaltung fehlen soll. Würde man über diese Vereinbarung hinaus mit "Fingerspitzengefühl" Vergehen unter den Tisch fallen lassen, wäre das letztlich der von dir genannte Freibrief.

Fabpicard
14.07.2009, 16:49
Wenn es eine bestimmte, den Einsatzkräften bekannte Vereinbarung gibt,

Wenn ich den Artikel richtig gelesen hatte, dann wurde den Einsatzkräften selbst diese Vereinbarung Nicht bekannt gegeben ;)

MfG Fabsi

DG3YCS
14.07.2009, 17:33
Hi,

gibt es mittlerweile eigendliche nährere Erkentnisse über das Urteil?
Ich meine nicht die Strafhöhe, die ist ja bekannt!

Aber WARUM der Fahrer jetzt letztenendes Bestraft wurde ist irgendwie immer noch nicht bekannt oder?

Hat das Gericht gemeint ihm stehen im Privatfahrzeug GRUNDSÄTZLICH keine Sonderrechte zu? Oder hat das Gericht gemeint er hätte zwar Sonderrechte gehabt, aber gegen den Absatz(8) des §35 STVO verstossen? Oder hat das Gericht vieleicht gemeint ihm stünden Sonderrechte nur in dem Umfang -max20KM/h- zu? (Das halte ich für Unwahrscheinlich!)

Zu der Sache mit Eingriff in das Bundesrecht STVO durch Wehrführer o.ä...
(Wie von Andreas 53/01 geschrieben)
Schlüpfer hat ja dazu schon was geschrieben, ich habe mir dazu auch schon in diversen Threats hier den Finger Wund geschrieben:
NIEMAND greift mit so einer Anordnung in Bundesrecht ein:
Das Bundesrecht sagt ja nur, du darfst -unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung- die Regeln der STVO straffrei übertreten wenn du alle drei der nachfolgenden Fragen VOR Fahrtantritt mit JA beantworten kannst und solange sich während der Fahrt nichts wesentliches änders:

1. Man ist Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei oder des Zolldienstes.

2. die Fahrt dient dienstlichen Zwecken!

3. Zur Ordnungsgemäßen Erledigung des dienstlichen Auftrages ist die Inanspruchnahme DRINGEND geboten.

Sagt nun aber der Wehrleiter als Weisungsbefugter Vorgesetzter:
KEINER von EUCH ist so wichtig, als das er Sonderrechte im Privat-PKW in Anspruch nehmen muss! - Dann gilt für trotzdem weiterhin der §35 STVO.
Können trotz dieser Anordnung also ALLE drei Fragen oben weiterhin mit JA beantwortet werden, so dürfte man auch Sonderrechte in Anspruch nehmen. PUNKT.

Nur leider (oder Gottseidank) : Sobald man bei Frage drei angekommen ist und diese bewertet MUSS einen ja einfallen das der Chef gesagt hat "Du bist nicht wichtig genug", also kann man diese Frage NUR mit NEIN beantworten, wodurch die Vorraussetzungen des
§35 Abs(1) STVO nicht vollständig erfüllt sind, ergo NIX SoRe!
Ganz ohne Eingriff ins Bundesrecht sonder völlig im Sinne des Gesetzgebers...
(Das es sehr selten Fälle geben kann, in denen man vieleicht trotz einer solchen Anordnung auch auf ein JA kommen könnte will ich jetzt nich kategorisch ausschließen. Aber vieleicht bei einer von 1000 Fahrten. Und sowieso nur wenn man über den konkreten Einsatz weitere Informationen hat! )

Wobei ich sagen muss: Diese Regelungen -ein bissl Sonderrechte- finde ich Persöhnlich am Verständlichsten, gleichzeitig aber Rechtlich am schwierigsten. Denn meiner Meinung nach hat man Sonderrechte oder ebend nicht. Genauso wie mit dem Schwanger sein.
Lediglich die schwere jedes einzelnen "Verstosses" gegen die STVO muss abgewogen werden und es darf keinesfall eine Straßenverkehrsgefährdung vorliegen!. (Abs. 8)

(Eine Straßenverkehrsgefährdung ist ja eine Straftat und kann daher niemals durch §35 gedeckt sein. Einzige Chance da rauszukommen währe der §34 STGB -Rechtfertigender Notstand, oder aber wenn einem jemand nachweislich richtig Mist erzählt hat der Verbotsirrtum (§17 STGB). Die Aussichten für beide Fälle sind aber in der Regel sehr dürftig)

Gruß
Carsten

Mr. Blaulicht
15.07.2009, 00:13
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Viel Spaß!

Gruß, Mr. Blaulicht - Mod

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WAF-18-83-1
15.07.2009, 09:50
.
SEG/KatS und Feuerwehren sind zwei verschiedene "paar Schuhe"..


Ist so weit nicht richtig.
SEG sicherlich, aber KatS, wenn sie auch zu einem richtigen KatS-Einsatz alarmiert werden und die FW, haben die gleichen Rechte....

Mr. Blaulicht
15.07.2009, 19:21
Jein. Ob ein KatSchutzfall vorliegt, wird ja meist erst im Laufe des Einsatzes entschieden. Die Sonderrechte in diesem Fall haben eigentlich nur eine Relevanz für die Verlegung von Einheiten.
Aber prinzipiell hast Du recht.

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
15.07.2009, 20:02
Nachdem ich mich zu dem Fall mit einem erfahrenen Juristen (speziell in Themenbereichen der Feuerwehr) und Feuerwehrmann, der die Entscheidungen anscheinend kannte, unterhalten haben, stellt sich der Fall für mich wie folgt da:

Das Ordnungsamt behauptet, Feuerwehrangehörigen stünden im Privat-PKW generell keine Sonderrechte zu und ahndet die Fahrweise entsprechend.

Das Amtsgericht Castrop-Rauxel und auch das Oberlandesgericht Hamm folgen dieser Auffassung nicht, sie sehen es durchaus so, dass FA auch auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Privat-PKW Sonderrechte nach § 35 (1) StVO in Anspruch nehmen dürfen.

Gucken wir uns kurz die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten an: Befreite Organisation - gegeben, Erfüllung hoheitlicher Aufgaben - gegeben, dringend geboten - vmtl. ebenfalls gegeben.

Aber: Anscheinend war das Amtsgericht der Ansicht, dass die Fahrweise hier nicht durch die Sonderrechte gedeckt war und hat somit den Bescheid des Ordnungsamtes für zulässig erklärt. Hier irren jetzt aber sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgerecht, denn: Wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten vorlagen, die Fahrweise aber nicht angemessen war, kommt nur ein Verstoß gegen § 35 (8) StVO in Betracht, also dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend berücksichtigt wurde. Dies ist gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog als Ordnungswidrigkeit "nur" mit einem Bußgeld von 25 Euro belegt und eben nicht mit einem höheren Bußgeld, mit Punkten und Fahrverbot.

Warum das Amtsgericht so entschieden hat und v. a. das Oberlandesgericht diese falsche Bestrafung hat durchgehen lassen, ist mir allerdings unklar.

Zusammengefasst ergibt sich so betrachtet (ich weiß nicht, ob es 100%ig stimmt, denke aber, das geht in die richtige Richtung) immer noch ein unbefriedigendes, aber etwas harmlosers Bild:
Beide Gerichte gestehen den FA auch im Privat-PKW Sonderrechte grundsätzlich zu.
Die Fahrweise im konkreten Fall berücksichtigte nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung entsprechend (was ich persönlich sehr gut nachvollziehen kann, man möge sich die Gaswerkstraße mal bei GoogleMaps angucken).
Die daraus resultierende Bestrafung ist fehlerhaft.

Dominic
16.07.2009, 23:13
Hallo,

Sagt nun aber der Wehrleiter als Weisungsbefugter Vorgesetzter:
KEINER von EUCH ist so wichtig, als das er Sonderrechte im Privat-PKW in Anspruch nehmen muss! - Dann gilt für trotzdem weiterhin der §35 STVO.
Können trotz dieser Anordnung also ALLE drei Fragen oben weiterhin mit JA beantwortet werden, so dürfte man auch Sonderrechte in Anspruch nehmen. PUNKT.
zum Weisungsrecht des Wehrführers bzw. vglb. dienstlich Vorgesetzter (Bürgermeister);
die StVO befreit die Feuerwehr als Institution und nicht mich als Einzelperson von der StVO. Wenn jetzt der Leiter dieser Institution seinem Personal per Dienstanweisung vorschreibt, "dieses Recht wird im privat-PKW in meinem Laden nicht wahrgenommen" sehe ich darin keinen Rechtsbruch. Vielleicht habe ich beim Widerspruch gegen einen Bussgeldbescheid Chancen im Verweis auf die StVO, es bliebe aber immer noch die Möglichkeit, dass in diesem Fall die Inanspruchnahme von Sonderrechten trotz gegenteiliger Weisung ein Dienstrechtsvergehen darstellt, das disziplinarisch verfolgt werden kann.

Bis dann

Dominic