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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privater Melder ????



Golfer
27.12.2002, 09:08
Guten Tach!

Ich wohne in einem kleineren Ort mit einer kleinen Feuerwehr, die nicht genügend Geld hat, um jedes aktive Mitglied mit einem Funkmelder auszustatten.

Da ich aber bei einer Alarmierung die Sirene nicht höhre, hab ich mir gedacht, ich kaufe mir selbst einen eigenen Melder und lasse ihn auf unsere Daten bequarzen und programmieren.

Darf ich das rechtlich gesehen überhaupt???

Danke für eure Hilfe.



MKG Golfer

Andreas 53/01
27.12.2002, 09:36
Hallo!

Ja...! schon!

aber sprech mal mit dem Wehrführung darüber... um Ärger oder Ummut bei den Kollegen zuvermeiden!

MfG

Alex22
27.12.2002, 10:44
Nein, darfst du nicht.
Nur wenn es dir dein Kommandant erlaubt.

Golfer
27.12.2002, 11:59
Also,
wenn ich mit meinem Wehrführer rede, und er mir das erlaubt, am besten schriftlich denke ich, ist es kein Problem oder??

FFWChristian
27.12.2002, 12:10
Nein, dann ist es kein Problem!

Es kann nur sein, dass er deinen Melder registrieren will (In eure Bestandliste aufnehmen) da musst du darauf achten, dass der Melder nicht als Gemeindeigentum sondern als dein Privateigentum in die Liste aufgenommen wird!

Gruß Christian

Golfer
27.12.2002, 12:25
Ok vielen Dank!! Das mit dem Privateigentum am besten auch schrfitlich als vertrag festhalten...

FFWChristian
27.12.2002, 12:44
So ist es :-)

Gruß Christian

AkkonHaLand
27.12.2002, 13:08
Original geschrieben von Alex22
Nein, darfst du nicht.
Nur wenn es dir dein Kommandant erlaubt.

Da irrt Alex (zum Glück!)

FunkMELDER sind Anmelde- und somit auch Gebührenfrei!
Jeder kann sich einen Funkmelder zulegen und auch programmieren lassen, wenn er daran Interesse und das nötige Geld hat!
Der Melder muß aber der TR-BOS entsprechen, also KEIN Mithören des Funkes (über die 30sec (Aufzeichnungs-)Dauer hinaus) freigeschaltet, nur EIN Kanal auf dem Gerät u.s.w.

Andreas 53/01
27.12.2002, 13:09
Hallo!

Das manche immer gleich Scharfschießen müssen...ohne vorher zu überlegen!!

@Alex22, Deine Antwort ist etwas Irreführend :

" Darf ich das rechtlich gesehen überhaupt ?"

Deine Antwort, " ...nein, darfst Du nicht! Nur wenn Dein Kommandant es erlaubt !"

Also, was denn nun? Der Kommandant kann sich ja net über bestehendes recht hinwegsetzen, wäre es nicht erlaubt!

MfG

Aircell
27.12.2002, 14:17
Darf man jetzt oder nicht ? ? ? Ich welchem Gesetz ist das zu finden? TKG???


Interessiert mich auch...

Aircell
27.12.2002, 14:25
Was'n wenn der Melder auf mithören steht...ist er dann nicht mehr TR-BOS?

FFW Pietling
27.12.2002, 14:36
Es gibt kein Gesetz das es verbietet einen Funkmeldeempfänger zu besitzen! Selbst dein Wehrführer, Kommandant könnte es dir nicht verbieten einen solchen zu haben!

Allerdings empfiehlt es sich in zu fragen, um Ärger zu vermeiden!

Alles andere wurde ja bereits erwähnt, zwecks Mithören etc. wurde ja bereits oben erwähnt!

GreetZ

NACHTRAG: Das Mithören ist dir eben nur erlaubt, wenn du eine Genehmigung von deinem Kommandanten hast und (eigentlich auch automatisch) Mitglied einer Feuerwehr bist!

Soweit mein Kentnissstand! (schreibt man das mit drei "s"?)

Aircell
27.12.2002, 14:40
Also beschränkt sich die "erlaubnis" nur aufs mithöhren, der besitz ist egal...?

FFW Pietling
27.12.2002, 14:46
Richtig, das Mithören muss dir dein Kommandant erlauben.

Aber bei all den Gesetzen und blablabla,

geht zu eurem Kommandant oder Wehrführer, fragt ihn und macht das was er sagt! Es hat keinen Sinn gegen den Willen der anderen zu handeln! Das bringt nur Ärger! und wenn es wirklich so ist, dass ihr keine Sirene hört und nur wenige oder gar keine Melder habt dann wird es euer Kommandant mit Sicherheit begrüssen wenn ihr euch so einsetzt und selbst einen Melder kauft!

Bei mir war es genauso! Bei 40 Mann 10 Melder und ich hör einfach die Sirene nicht, er hatte absolut nichts dagegen!

Also lieber erst mal fragen, kostet ja nichts!

greetZ

Aircell
27.12.2002, 14:52
bei uns ist das so ähnlich: 3 Melder für 20 aktive...angeblich hat die Gemeinde kein Geld...kann ich aber nicht glauben, das JUZ bekommt alles in den *piep* geblasen, was es will. Im Neubaugebiet hat man nur einen Chance die Sirene zu hören, wenn man ein Fenster bis anschlag aufgerissen hat und der Wind sehr sehr günstig steht...:-)

Unser Wehrführer wird nixx dagegen haben...hoffe ich (für ihn) ;-)

AkkonHaLand
27.12.2002, 14:55
Ich kann hier nur von Niedersachsen sprechen, abe da ist das Mithören mit Meldern nur Stadtbarndmeistern und aufwärts erlaubt!

--> Erlaß des NDS Innenministers von 1978!

Und Erlässe haben bekanntlich schon Gesetzeskraft

Ob es in anderen Bundesländern entgegen der TR-BOS einen anderen Erlaß gibt weiß ich natürlich nicht.....

Ansosten kann ich auch nur nochmals betonen:
- Kauf, Besitz und Betrieb von Funkmeldern ist erlaubt!
- Trotzdem vorher mit Ortsbrandmeister/ Kommandanten sprechen, damit es keinen Streit gibt!
- Melder wenn möglich registrieren lassen, mit dem Hinweis auf die Eigentumsverhältnisse(!) damit bekannt ist, wieviele Einsatzkräfte zu erreichen sind!

Aircell
27.12.2002, 14:57
gut zu wissen...

alarma
27.12.2002, 16:09
Soweit ich informiert bin ist mithören nicht erlaubt, da man zwar als angehöriger der Fw zwar Funk hören darf aber nur zur erfüllung dienstlicher Aufgaben. Ansonsten gilt für alle angehörigen der Fw (wie auch alle BOS) es ist nur erlaubt Aussendungen zu empfangen die Für einen selber bestimmt sind.

Bei einem Fz funkgerät lässt es sich nicht vermeiden "fremde" funksprüche aufzuschnappen aber hier ist dann die schweigepflicht!! Bei FME / DME ist es genauso du darfst nur die meldungen auswerten zu denen du befugt bist. Also: eigene FF + Sirene + sondergruppen bei denen man mitwirkt.

Mithören ist nicht bestandteil der TR-BOS aber ab dem Moment zulässig wo ein für DICH bestimmter Alarm eingeht. mittels dieser Funktion ist es möglich sich über die "kommende" Situation ein Bild zu machen. (so war zumindest die Sprachregelung bis die DME kamen obs offiziell ist.?)

das waren jetzt meine Erinnerungen an das TkG (Telekomunikationsgesetz) ;-)

Gruß Andi

(P.S.: Auch mit FMS32 etc. nur Meldungen auswerten die für einen bestimmt sind) *g*

TobiForPresident
27.12.2002, 22:13
Nur zur Info, zur weiteren Information, für User die es noch nicht "entdeckt" haben :

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=4404

wird das Thema weiter behandelt, auch mit einer Umfrage...

Gruß

Alex22
28.12.2002, 01:00
der besitz des FME ist legal auch ohne zustimmung
der betrieb hingegen ist erstmal verboten
das mithören ist verboten und kann dir auch niemand in deinem landkreis so einfach genehmigen, denn dies ist den inspektoren und räten vorbehalten.

Aircell
28.12.2002, 09:15
Danke für die URL...

DH6OAI
29.12.2002, 15:09
Hallo! Ganz schöner Wirbel hier! Kauf Dir das Ding, MIthörmöglichkeit sperren(läst jede Programmiereung ohne weiteres zu!) und gut. Deinem Wehrführer kann es nur recht sein, dass seine Mannschaft erreichbar ist und das auch auch noch privat finanziert, obwohl es Sache der Gemeinde ist, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder einer FF vernüftig über einen Einsatz informiert werden und nicht dauernd mit einem Ohr am Fenster hängen und auf die Sirene warten.

Aircell
29.12.2002, 15:15
Mein Wehrführer hat mit Sicherheit nixx dagegen, ich wollte halt nur mal wissen, was das Deutsche Rechtssystem dazu sagt.

Alex22
29.12.2002, 20:21
das deutsche rechtsystem sagt auf deinen priv melder bezogen.
du darfst keine mitteilungen abhören oder auswerten die nicht für dich bestimmt sind.
auf deutsch gibts bei euch ne sirene und du programmierst dein melder auf die sirencodierung und deaktivierst die monitorfunktion per programmierung, dann wird dir niemand was tun.

Aircell
29.12.2002, 21:06
ok

Funkfreund
29.12.2002, 22:28
Abend!

Dir wird auch so niemand etwas tun, solange es möglich ist, überall einen priv. FME käuflich zu erwerben, kannst du mit diesem Teil machen, was du willst. Es ist nur eine Frage von Grips, nicht unbedingt mit einem offenen FME einkaufen zu gehen.
Es wird dir jeder Händler, ohne Rückfrage oder offiziellen Anweisungen alles programmieren, was du haben willst.
Ich spreche hier NUR von privat beschafften FME, an FME, die von HiOrg`s ausgegeben werden, hat der Träger überhaupt keine Änderungen vorzunehmen, das ist schlicht und ergreifend Sachbeschädigung fremden Eigentums. Das ist bloß niemend so richtig bewußt, wenns aber mal hart kommt, hat der Staat den längeren Arm.
Ich habe noch niemand erlebt, der etwas gegen einen privat beschafften FME hatte, ganz im Gegenteil, sind dies doch erhebliche Einsparungen der Kommune.
Wie gesagt, solange kein Händler nur nach offizieller Briefkopf-Bestellung verkaufen darf und sofort jede Wunschprogrammierung möglich ist, interessieren die Privatperson keine Gesetze oder Erlasse.
Der BOS-Funk ist leider nicht mehr das, was er mal war.

In diesem Sinne
Schönen Abend und einen guten Rutsch...

Gruß, Peter

STORM
29.12.2002, 23:50
Jetzt muss ich auch mal was dazu sagen!
Verzichte nicht auf die mithörfunktion! Außer du hast nen Scanner.
Du musst deinem WF/Kommandanten/Boss ja nicht auf die Nase binden das du mirhören kannst/willst.

Mit offenen Melder durch den Supermarkt laufen ist echt nicht gut!!!

MkG STORM

Aircell
30.12.2002, 11:10
Wer mit offenem Melder einkaufen geht ist entweder ein tierischer Angeber oder einfach nur dumm... ;-) Sowas hatte ich eigentlich nicht vor...

LF 16/12
30.01.2005, 08:59
also darf niemand der in keiner feuerwehr ist einen Melder haben?

So einen kenn ich nur zugut....

firefighteropp
30.01.2005, 10:00
Ich hab mir Privat en Quattro 98S gekauft Probleme gabs damit nicht ganz im Gegenteil mein Wehrführer war froh das er jetzt en Melder weniger beschaffen muß.Nur geht der Melder als Spende an den Förderverein über und der Spender bekommt den Melder.Wenn ich aus der Fw austrete bekomm ich ihn aber wieder.

Wasserwachtler
30.01.2005, 10:26
Original geschrieben von firefighteropp
Ich hab mir Privat en Quattro 98S gekauft Probleme gabs damit nicht ganz im Gegenteil mein Wehrführer war froh das er jetzt en Melder weniger beschaffen muß.Nur geht der Melder als Spende an den Förderverein über und der Spender bekommt den Melder.Wenn ich aus der Fw austrete bekomm ich ihn aber wieder.


Naja, dann ist das aber nicht wirklich eine Spende wenn du Ihn dann wieder bekommst. Also ich habe vor kurzem 2 Geräte gespendet, die gehören denen jetzt aber auch.

feuerwehr3
30.01.2005, 20:18
Hallo,

Ich habe mal eine andere Frage; Fazit ist ja,man darf einen FME besitzen,darf ihn auch proggen/bequarzen man darf halt nur ohne genehigung nich mit hören!wie sieht den die Rechtliche Lage bei einem DME aus?Also kein Fixtext,sondern ein Freitextmelder?

Florian Feuerbaer
30.01.2005, 20:37
Das mit dem DMe würde mich auch mal interessieren..

Wie ist das mit dem Mithören in Hessen??

Und die folgliche Frage, wenn eine Organisation was gegen den privaten Melder hat, was kann sie da machen und bzw. mit was muss derjenige rechnen? Wie kann das unterbunden werden?

Grüße

Florian

Ebi
30.01.2005, 20:47
Original geschrieben von Florian Feuerbaer
Das mit dem DMe würde mich auch mal interessieren..

Wie ist das mit dem Mithören in Hessen??
Grüße
Florian
Da ist gar nichts mit DME in Hessen, hier gibt es keine digitale Alarmierung.
Und zu rechtlichen Fragen werde ich mich hier nicht mehr äußern da es einigen Usern nicht gefällt wenn man §§ zitiert.
mfg

Florian Feuerbaer
30.01.2005, 20:55
Also Ebi, du müsstest wissen- das ich weiß- das es in Hessen keine DME gibt.... (außer ich importiere einen *g* ;)

Aber ich fragte doch nach der rechtlichen Regelung.... wers net will brauchs net lesen!

Grüße

Florian

F64098
30.01.2005, 21:37
Original geschrieben von Ebi
Und zu rechtlichen Fragen werde ich mich hier nicht mehr äußern da es einigen Usern nicht gefällt wenn man §§ zitiert.
mfg

Das wirst Du schön bleiben lassen!
Die Diskussionen der letzten Tage haben doch schön gezeigt, daß es einen, nennen wir es mal: "extrem hohen Beratungsbedarf", in dieser Hinsicht gibt.
Daß es einige wenige Kindsköppe gibt, die es nicht verkraften, daß Rechtsfragen nur mit einem Verweis auf §§ hieb- und stichfest zu beantworten sind, sollte Dich nicht davon abhalten diese gestellte Frage zu den DME/FME fundiert und sachlich zu beantworten.

Vielleicht haben die Moderatoren ja auch mal eine Meinung zu dem Thema oder richten zumindest ein Forum "Stammtischgegröle" ein, in dem alle rechtlichen Fragen automatisch von einem Script mit "Ich glaube..", "Ich meine.." und "Eigentlich.." beantwortet werden.

MfG

Frank

Florian Feuerbaer
30.01.2005, 21:59
Hm man muss es ja net gleich übertreiben...

Außerdem sollte Ebi als Fachkraft das denke ich auch so ausdrücken können ohne § das es jeder versteht.....

Grüße

Florian

F64098
30.01.2005, 22:27
Original geschrieben von Florian Feuerbaer
Hm man muss es ja net gleich übertreiben...


Da bin ich jetzt aber mal sehr neugierig, wer oder was hier übertrieben wurde;-) Gerne auch als PN.



Außerdem sollte Ebi als Fachkraft das denke ich auch so ausdrücken können ohne § das es jeder versteht.....


Du hast ja Recht, daß man es nicht übertreiben soll, aber es bleibt nun mal nichts anderes übrig, als rechtliche Fragen mit einem Verweis auf die dazugehörigen Vorschriften, Erlasse, Gestze, wasauchimmer zu beantworten.

Ich kann da auch nix Schlimmes erkennen, ob man nun auf die FwDV2, die DIN-EN1789, das Ohm'sche Gesetz, das Datenblatt eines Chipherstellers oder §86 TKG hinweist, wenn sich eine Frage auftut.
Für alle objektiven Fragen gibt es objektive Antworten aus fundierten Quellen. Daß die einem vielleicht nicht in's selbstgebastelte Weltbild passen, mag sein. Das ist aber kein Grund die Quelle oder den Überbringer der "schlechten Nachricht" sinnlos anzugehen.

Daß hier Lügen, Halbwahrheiten und Beleidigungen jedoch eher toleriert werden, als sachlich fundierte Antworten ist, gelinde gesagt, erschreckend.

MfG

Frank

Mr. Blaulicht
30.01.2005, 22:47
Moin moin,

Original geschrieben von AkkonHaLand
Funkmelder sind Anmelde- und somit auch Gebührenfrei!

Müssen für BOS-Geräte (auch FME) nicht Gebühren bezahlt werden? So weit ich weiss, nimmt irgend eine deutsche Institution Gebühren für jeden einzelnen FME. So wurde es mir zumindest mal berichtet. Soll wohl ähnlich der GEZ sein...(?!?) Nix genaues weiss ich nicht.

Gruß, Mr. Blaulicht

F64098
30.01.2005, 23:19
Lange ist's her!
Das waren IIRC 5,- DM für S/E-Geräte (=Funkgeräte), 3,- DM für reine Sender und 2,- DM für Empfänger aller Art (z.B. FME). Jeweils monatlich zu entrichten.

Gibt es seit ~1995 nicht mehr. Im BOS-Bereich wohlgemerkt!
Alle Sendeanlagen müssen über die nachgeordnete Betriebsleitung (Träger der Leitstelle) bei der Betriebsleitung (= IM/Innensenat) jährlich zahlenmäßig gemeldet werden.
In Bayern sieht das z.B. so aus:

http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/jaehrl_uebersicht_bos.xls

Achtung, Excel erforderlich!

MfG

Frank

Mr. Blaulicht
30.01.2005, 23:28
Moin moin,

danke für den schnellen Hinweis!

Sehe ich das also richtig, dass für FME KEINE Gebühren (ausser Versicherung) gelöhnt werden müssen?

Gruß, Mr. Blaulicht

TobiForPresident
31.01.2005, 07:42
Das siehst du richtig...

feuerwehr3
31.01.2005, 14:00
Hallo,

Weiß den keiner wie die Rechtlichen Gründen bei einem DME aussehen?Weil ihr habt viel geschrieben, aber keiner hat was geschrieben wie das mit den DMEs aussieht,weil man hört ja kein Funk.

Quietschphone
31.01.2005, 14:05
@feuerwehr3:

Nicht berechtigt hören oder nicht berechtigt auswerten läuft aufs gleiche raus. Es wird deshalb nicht "legaler" weil Du "nur" den Text lesen kannst statt das gesprochene Wort zu hören.

Gruß
Alex

stiftamobil
31.01.2005, 17:13
Tag,
Bei uns in der Gemeinde hatten wir ein ähnliches Problem! aber unser Kommandant war froh drüber, dass einige PErsonen gesagt haben, dass sie einen privaten Melder kaufen wollen!!! Ist ja nur ein Vorteil!! Die Sirene hört man beim Wind net! den Melder scho!!

Gruß Benjamin

Funker_ELF
01.02.2005, 12:22
Hallo!
Kann mal bitte jemand einen Paragraphen oder ähnliches Nennen wo es steht das man sich einen Privaten Melder kaufen und betreiben kann!? Bei uns gibt es seit einiger Zeit eine Heftige Diskusion und ich hatte gern etwas schriftliches dazu.

Dennis

Christian
01.02.2005, 15:07
Hallo,

ich denke alles nötige wird im TKG geregelt und kann dort nachgelesen werden. Im TKG stehtt halt erstmal drin das es nicht erlaubt ist BOS Frequenzen abzuhören und das alleine die Tatsache des Empfangs strafbar ist.

Die einzige Möglichkeit einen privaten Melder zu "legalisieren" wäre mit eine schriftliche Vereinbarung zwischen Helfer (der den Melder kauft) und der Organisation in der genau vereinbart ist :

- das der Helfer Toni Test
- berechtigt ist im Namen der Organisation ABC
- einen Meldeempfänger XYZ
- mit der Frequenz 12.345 MHz
- und den Schleifen 12345 und 67890
- zu betreiben und ausschließlich Nachrichten die an seine Org
gerichtet sind zu empfangen
- er sich verpflichtet seinen Melder gemäß TR-BOS zu betreiben
- beim Ausscheiden der aus der Organisation er für die Einhaltung des TKGs verantwortlich ist
- jederzeit zur Überprüfung bereit hält
- dem Helfer das physiche Eigentum am Melder hat und behält
- er alle straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu tragen die sich aus der Verwendeung insbesondere einer mißbräuchlichen Verwendung des Melders ergeben zu tragen hat. Als disziplinarische Maßnahme kann die Vereinbarung durch die Org, die Übergeordnete Betriebsleitung jederzeit widerrufen werden.

Das ganze müsste natürlich juristisch wasserdicht formuliert werden dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Ich würde auch eine Vereinbarung mit aufnehmen das die Org während der Betriebszeit für Reperaturen, Verlust, Beschädigung usw. aufkommt.

florian Rhein-Sieg
17.06.2006, 18:40
also bei uns in der löschgruppe haben sich einige einen eigenen melder gekauft und keiner hat jemanden gefragt und keiner hatte sich dewegen beschwert. die melder wurden dann einfach auf unsere Frequenz eingestellt und so war das dann. und die dinger wo man mithören kann sind meines wissens auch erlaubt (die Presse macht das ja auch) aber man darf es nicht ausnutzen und weiter erzählen. (laut gesetz) so wurde uns das auch auf dem funkerlehrgang gesagt.

Quietschphone
17.06.2006, 18:42
und die dinger wo man mithören kann sind meines wissens auch erlaubt (die Presse macht das ja auch) aber man darf es nicht ausnutzen und weiter erzählen. (laut gesetz) so wurde uns das auch auf dem funkerlehrgang gesagt.Servus!

Da habt's ja tolle Ausbilder-Kollegen... Respekt.

Verwunderter Gruß
Alex

Skyfire 4S
18.06.2006, 11:02
Hallo,
nochmal zum Thema Mithören, wenn ich mir einen Melder privat besorge, und ich den Melder freischalte, dann muss ich den Kommandanten fragen oder wie???
Weil es bei uns mal geheißen hat, man braucht eine Erlaubnis vom Landratsamt oder so???

Alex22
18.06.2006, 11:05
das kann dir keiner sagen wie es bei euch im LDK ist ...
aber sehs mal so, was keiner weiß macht keinen heiß

Skyfire 4S
18.06.2006, 11:10
Ja das ist mir schon klar, bei uns ist jeder Melder offen, aber so wie ich das jetz mitbekommen hab, muss nur der Kommandant ja sagen, und nicht das Landratsamt, aber naja, is ja egal,

Badger
18.06.2006, 22:46
Wenn jemand sagt es ist nicht erlaubt dann mag er zwar recht haben, aber...

Auf der Bundsstraße schneller als 100 zu fahren ist auch nicht erlaubt und jeder tut´s

Gruß
Badger

Alex22
18.06.2006, 22:59
Sorry der Vergleich hinkt ...
Die Geschwindigkeitsübertretung is ne Ordnungswidrigkeit und das Funk abhören ist ne Straftat.

Mr. Blaulicht
19.06.2006, 00:25
Auf der Bundsstraße schneller als 100 zu fahren ist auch nicht erlaubt und jeder tut´s

Dann braucht man sich aber auch nicht zu beklagen, wenn´s dann mal eins auf den Deckel gibt!

Gruß, Mr. Blaulicht

Budspencer112
19.06.2006, 00:52
Eigenen Melder Kaufen ist Normalerweiße von der ffw aus kein problem.
Aber den Melder aufmachen ist so ne sache bei meinem bekannten gabb es weil mehrere die melder aufhatten große probleme des hat ja nicht der Komandannt zu entscheiden. Die hatten probleme und wenn ihr die melder aufmacht dann zuahuse so das des keiner mitbekommt des braucht bloss der falsche mitkriegen und ihr habt ein mords problem das ihr wuch sparen könnt.