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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pilotprojekt "Arztbegleiteter Patiententransport"



SwissphoneJoker
29.06.2009, 17:16
Hallo, habe das heute Gelesen und nun meine Frage um was handelt es sich da genau welche Tätigkeiten usw. werden ausgeführt?

Weis da jemand etwas ?

mfg

Hendrik
29.06.2009, 20:00
Eine etwas genauere Schilderung deiner Fragestellung wäre mit Sicherheit hilfreich. Denn ich verstehe nicht, was du wissen möchtest.

Shinzon
29.06.2009, 21:32
Ist das nicht einfach die Bezeichnung für "NAW" bzw "Arzt steigt von NEF in RTW um" ?

brause
29.06.2009, 21:51
Kann es sein das du aus Bayern kommst und arztbegleitete Verlegungen meinst?

heikomuenzing
29.06.2009, 23:33
Kann es sein das du aus Bayern kommst und arztbegleitete Verlegungen meinst?

Das denke ich auch....Weil "arztbegleiteter Patiententransport" kann ne NAW-Verlegung sein, ein Kompakt-NAW-Einsatz oder ein "Arzt steigt aus dem NEF in den RTW"-Einsatz...
Gruß

FunkyDRK
29.06.2009, 23:46
Und als weitere Möglichkeit wäre da noch die ITW-Verlegung, nur der Vollständigkeit halber :)

Florian kommen
30.06.2009, 13:14
Willst du auf das Verlegungs-NEF raus das in Bayern momentan eingeführt wird?

SwissphoneJoker
30.06.2009, 15:54
Wie gesagt habe nur diese Information ... Arztbegleitender Patiententransport !

Lg

Florian kommen
30.06.2009, 18:53
Der Begriff könnte so einiges umfassen! Je mach Auslegung fällt jeder Notarzteinsatz drunter...

Etienne
30.06.2009, 19:41
Hallo!


Wie gesagt habe nur diese Information ... Arztbegleitender Patiententransport !

Also die Sache ich etwas kompliziert anscheinend. Du kannst kaum erwarten, dass jemand hier hellsehen kann. Weder ist bekannt wo (Bundeland/Stadt) du das gelesen hast weder in welcher Zeitschrift/Zeitung usw.!

Ein paar Angaben müsstest du schon machen, damit man vielleicht dem näher kommen könnte. Ansonsten sehe ich schwarz, dass diese Diskussion zu einem sinnvollen Ende findet.

hias
01.07.2009, 10:01
IMHO wurde bei der Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes ein Bereich mit diesem Namen aufgenommen, oder zumindest unter diesem Namen daüber diskutiert

http://www.rettungsdienst.brk.de/ hier gibt es etwas mehr information under dem Menüpunkt Novellierung BayRDG

Darin gehts es wenn ich mich nicht irre um Zuordung von Arztbegleiteten Transporten zu Nofallfällen und normalen Krankentransporten

Intensivtransporten und dringende Interhospitalverlegungen mit Arztbegleitung sind den Notfällen zuzuordenen -> ITW oder RTW

Alle anderen Arztbegleiteten Transporte werden mit KTW gefahren

Man möchte damit vor allem eine bessere Auslastung der ITW erreichen und eine allgemeine Kostenreduktion in dem Bereich

Zumindest wenn ich das richtig verstanden haben. Gilt aber nur für Bayern

Leitstelle_V
01.07.2009, 18:12
<table style="border-style:solid; border-width:1px; border-color:red; color:red; width:100%"><tr><td style="background-color:red; color:white; text-align:center">*** Thread VERSCHOBEN ***</td></tr><tr><td>Dieser Thread wurde aus dem Forum "Off-Topic" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=27) in das Forum "Hilfsorganisationen & Rettungsdienste" (http://funkmeldesystem.de/foren/forumdisplay.php?f=4) verschoben.</td></tr></table>

AkkonHaLand
02.07.2009, 17:19
IMHO wurde bei der Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes ein Bereich mit diesem Namen aufgenommen, oder zumindest unter diesem Namen daüber diskutiert

http://www.rettungsdienst.brk.de/ hier gibt es etwas mehr information under dem Menüpunkt Novellierung BayRDG

Darin gehts es wenn ich mich nicht irre um Zuordung von Arztbegleiteten Transporten zu Nofallfällen und normalen Krankentransporten

Intensivtransporten und dringende Interhospitalverlegungen mit Arztbegleitung sind den Notfällen zuzuordenen -> ITW oder RTW

Alle anderen Arztbegleiteten Transporte werden mit KTW gefahren

Man möchte damit vor allem eine bessere Auslastung der ITW erreichen und eine allgemeine Kostenreduktion in dem Bereich

Zumindest wenn ich das richtig verstanden haben. Gilt aber nur für Bayern

Nicht ganz würde ich sagen, nachdem ich das angeführte Papier studiert habe.
Es ist mE. so, das der Begriff "Arztbegleitete Transporte" für alle Transporte gilt, die ein Arzt begleitet (was für ein Satzkonstrukt...).
Regulär werden dafür die bestimmten Fahrzeuge (ITW, RTW) verwendet. ITW setzen natürlich voraus, das
1. in dem Kreis überhaupt ein ITW-System vorhanden ist.
2. Sollen (um die originäre Aufgabe der ITW nicht zu gefährden) verstärkt RTW eingesetzt werden die entweder als NAW oder in Rendezvous-System mit dem Arzt besetzt werden. Dem wird allerdings an anderen Stelle des Papiers widersprochen....

Alles in allem geht es "nur" um die Frage, ob alle "nicht-Intensiv-Verlegungen" (!) die eine Arzt erfordern in die öffentliche Hand gehören, oder ob Rettungs-/Krankentransportdienste ausserhalb der öffentlichen Stellen auch solche Transporte durchführen dürfen.
Da die ganze Diskussion vom Innenministerium und vom DRK stammt, dürfte klar sein, warum dabei wohl so drauf gedrungen wird, das "Private" keine solchen Transporte durchführen dürfen????

Übrigens stammt das Papier von 25.07.2006....

hias
03.07.2009, 10:20
Ja ich weiß dass das Papier so alt ist
Allerdings ist das Geset ja erst Anfang des Jahres in Kraft getreten, wenn man bedenkt wie langsam die Mühlen teilweiße mahlen
Könnte es schon sein dass jezt wer drüber stolpert....

Abschnitt 3 Art15 des neuen Bayrischen Rettungsdienstgesetzes befasst sich explitzt mit dem Thema
Sogar noch unter der gleichen Überschrift
von daher bin ich darauf gekommen.

Florian kommen
13.07.2009, 12:31
Hier eine Fachanalyse aus 2006 zum Thema: "Arztbegleiteter Patiententransport in Bayern!"

Vielleicht hilfts dem ein oder anderen weiter: http://www.inm-online.de/pdf/gutachten/fa_arztbegl_patiententr.pdf