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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aeg Telesignal C löst alle 30 Sekunden aus



Rasher
27.05.2009, 20:30
Hallo habe als Jugendfeuerwehrler einen AEG Telesignal bekommen . Habe mir dann einmal die Anleitung (http://www.christian-roettinger.de/re227.shtml) angeschaut wie man die Mithörfunktion einschaltet. Daraufhin habe ich die Brücke "M" geschlossen. Doch jetzt löst er alle 30 Sekunden aus. Was muss ich machen dass das aufhört, aber ich trotzdem mithören kann.

Danke schon mal im vorraus

Markus

RescueOberberg
27.05.2009, 21:04
ähhhm.... OKAY!
Ich sehe schon wieder eine böse Diskussion in der Zukunft *grins*

Mal abgesehen davon, warum du als JFler einen Melder als Stadteigentum bekommst, und diesen dann manipulierst/wohlmöglich schrottest, versuche ich dir mal bei deinem "Problem" zu helfen.

Hast du die richtige Lötstelle angelötet? Kalte Lötstelle?

oxi112
27.05.2009, 21:11
Also da gibts 2 recht einfache Lösungen für dein Problem:

1. Brücke M wieder öffnen und auf Mithörfunktion verzichten (die du mit einiger Sicherheit ohne Wissen deines Kommandanten hast, verbotenerweise)

oder 2. die Suchfunktion nutzen: http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=1451&highlight=mith%F6ren+re227

Rasher
28.05.2009, 11:20
Öhm ich bin 16 d.h ich darf schon ausrücken ich wollte nur anspielen das ich nen AEG Telesignal habe weil das der älteste meldeempfänger ist was wir haben:). Und unser Komandant hat es mir erlaubt die mithörfunktion anzuschalten mit den worten viel kannste da ehh nicht kaputt machen das ding ist schon seine 30 jahre alt.
Danke für den link der ist gut erklärt werde das mal machen was dort steht und mir merken das ich in diesem Forum mich nie wieder als Jugendfeuerwehrler melde den sonst wird man von einigen anscheinend nicht sehr ernst genommen.

Markus

kissesofdream
28.05.2009, 11:32
es geht hier nicht um jf sonder darum, das mithören (dazu gibts hier massig diskusionen) nicht erlaubt ist! nur wenn euer wehrleiter das schriftlich quasi euch erlaubt und dafür den kopf hinhält ist es ok zumal der melder stadteigentum ist. daher gehts nicht um das alter des melders, sondern um die rechtslage. alles hier diskutiert. wenn eine führungsperson es darf ist es ja noch ok, aber ein neues mitglied denke ich benötigt bei keinem richter diese funktion auf stadteigentum womit nicht für ihn bestimmte informationen an fremde kommen. siehe verschwiegenheitserklärung etc.

Rasher
28.05.2009, 12:54
Es geht ja nicht darum das ihr mir einen vortrag haltet ob es erlaubt ist oder nicht was ich davor schon wusste, sondern was ich dagegen tun soll das er nicht alle 30 sek angehen soll.
Übrigens der Meldeempfänger ist kein Stadteigentum da das der Private von unserem Komandanten war

kissesofdream
28.05.2009, 14:38
wollte hier auch niemand.

aber egal ob gewünscht oder nicht, es ist ein alamierungsgerät was du für die stadt offiziell hast. egal ob privat von ihm gekauft. er muss den kopf dafür hinhalten bzw wird wenn du es nicht offiziell hast machen lassen immer sagen war nicht so. die rechtslage bei sowas ist wenn was passiert immer der wehrleiter schuld. die alamierung ist damit nicht ordnungsgemäß mehr nach bos gegeben wenn er nicht ordentlich auslösen tut. also brücke raus und er funktioniert wieder. normal darf der fehler nicht so auftreten. sprich es wird was größeres sein was nicht von einem leihen so gemacht werden kann.

Shinzon
28.05.2009, 16:34
Wenn mein Wehrleiter mir erlauben würde - meinetwegen schriftlich - das ich mir
die Mithörfunktion einschalte ...

.. dann wird er bestraft, das ich gegen das TKG (das "G" heisst übrigens Gesetz!)
verstosse ??

Ich glaube nicht ...

.. eher glaube ich, das ich für den Verstoss gegen das Gesetz zur Rechenschaft gezogen
werde und der Wehrleiter kriegt halt ne passende Würdigung, weil er zum Verstoss gegen
ein Gesetz "aufgerufen" hat..

.. auf jeden Fall, gerade wenn ich weiss, das es verboten ist, bin ich wohl dran, da ich
so klug war, es im Forum zu schreiben - "Vorsatz"? Neeeee... bestimmt nicht.. ups..


Naja ..

Gruss,
Tim

oxi112
28.05.2009, 16:43
die alamierung ist damit nicht ordnungsgemäß mehr nach bos gegeben wenn er nicht ordentlich auslösen tut.

Das is sowieso das nächste, willst du eigentlich mit dem Melder alarmiert werden? Weil der RE 227 alarmiert nicht mehr, wenn er auf Mithören steht. Findest du aber auch alles in dem Link den ich dir geschrieben hab.

Rasher
28.05.2009, 17:14
Habe es nun mit einem meiner Feuerwehrkamaraden gemacht die helfen einem wenichstens wen man sie fragt und halten einem keinen vortrag über irgendwelche gesetze die jeder kennt und sie wiederholen sich nicht immer und immer wieder
Und was wollt ihr eigentlich ich wette 4 von den 5 leuten die mir jetzt geantwortet haben haben zuhause einen scanner und den meldeempfänger offen aber dann über andere reden naja ...

Shinzon
28.05.2009, 17:33
OT: Es haben nur 4 unterschiedliche Leute geantwortet ^^

StrangeQ
28.05.2009, 18:28
.. eher glaube ich, das ich für den Verstoss gegen das Gesetz zur Rechenschaft gezogen
werde und der Wehrleiter kriegt halt ne passende Würdigung, weil er zum Verstoss gegen
ein Gesetz "aufgerufen" hat..

ja, das sehe ich auch so. Selbst wenn der Kommandant nichts davon wusste, wird er sich erstmal in einem Papierkrieg wiederfinden und sich entsprechend bei demjenigen bedanken ;-)

@Rasher:
meinst nicht, dass deine Reaktion etwas übertrieben ist? Du hast doch wirklich alles bekommen, was zur Lösung deines Problemes nötig gewesen wäre - und das auch noch sehr schnell. Auf einen Link klicken und den Thread durchzulesen (der nicht mal besonders lang war), wird ja nicht zu viel verlangt sein? Dass solche Anfragen immer ein latentes "Grundsatzdiskussionspotenzial" bieten, sollte einem schon auch bewusst sein (auch wenns natürlich streng genommen gar nichts zu diskutieren gibt).

Rasher
28.05.2009, 19:00
@strangeq haste ja recht aber das man dann die ganze zeit vom thema ablenkt find ich wirklich unnötig und geholfen hatt mir außer oxi112 mit seinem link leider keiner

gustl
28.05.2009, 21:50
Servus,
@ Rasher: Du lehnst Dich ja mit Deinen 16 Jahren ganz schön weit aus dem Fenster.

MfG
gustl

FunkerVogth
29.05.2009, 00:02
Habe es nun mit einem meiner Feuerwehrkamaraden gemacht die helfen einem wenichstens wen man sie fragt und halten einem keinen vortrag über irgendwelche gesetze die jeder kennt und sie wiederholen sich nicht immer und immer wieder
Und was wollt ihr eigentlich ich wette 4 von den 5 leuten die mir jetzt geantwortet haben haben zuhause einen scanner und den meldeempfänger offen aber dann über andere reden naja ...

...und eben daran krankt es hier leider schon seit jahren.....früher mehr hilfe...heute mehr oberlehrerhaftes.
Fakt ist, die gültigen TKG gesetze sind einzuhalten. aber einer verweigerung einer gezielten antwort auf die gestellte frage muß das doch nicht bedeuten, oder?

Wenn hier mancher ein problem damit hat ne antwort zugeben, dann schlage ich ihm folgendes vor: pakt doch den hinweis auf das gültige TKG in eure signatur,dann habt ihr immer drauf hingewiesen und letztendlich dem user geholfen.

solche seiten über den re227 oder 228 sind zu besseren zeiten dieses forums entstanden, da wurde weniger belehrt, sonder mehr geholfen.

und noch was: ja ich gebe dem user hier sogar recht, ich möchte nicht wissen was bei der masse der user hier so alles im fundus liegt. aber das ist auch egal und privatsache, wenn hier jemand ein problem hat und um hilfe fragt und das nun nicht gerade als zwielichtig einzustufen ist, dann helft ihm oder spart euch die belehrungen.
Wenns nach euch geht, dann dürfen wir nicht mehr über poc32 oder fms32pro diskutieren oder über jedes andere funkgerät oder meldeempfänger oder programmierprobleme, denn keiner weiß ja ob das alles legal ist, oder? oder betreibt ihr nicht das programm und habt euch früher hier die codedateien geholt, oder sogar hochgeladen.???
manche glauben wirklich, weil sie in ihrer feuerwehr den funkwart spielen dürfen oder nur den melderoberprogrammierer oder was weiß ich was....können sie hier den larry machen. und das beobachte ich schon in den letzten jahren hier im forum....das hat es früher nicht gegeben....
da kann ich nur an hilfesuchende folgenden rat geben: benutzt zunächst sehr ausführlich die suchfunktion, dann schaut euch die user an, von denen ihr meint sie haben ahnung und schreibt sie per pn an, dann erspart ich euch diese oberlehrerspaming. solche user zwingen euch leider dazu....die konsequenz ist halt das langsame ende eines forums.....

und bitte erspart mir und uns weitere übertriebene belehrungen.wollt ihr antworten, antwortet, wenn nicht dann klickt es erst gar nicht an.

Florian 40
29.05.2009, 00:17
Dem stimme ich zu 100% zu.

@ FunkerVogth

Darf ich einen Link zu diesem Text in meine Signatur schreiben ?

Gruss Flo

FunkerVogth
29.05.2009, 06:57
Moin.

Das ist mir egal....kann jeder wissen. Das mußte mal wieder gesagt werden. Furchtbar...aber typisch deutsch.....zum kotzen das ganze.

kissesofdream
29.05.2009, 07:43
nur um was klarzustellen: mir ging es darum, das es der melder ist mit dem er alamiert wird. und das damit dann keine vernünftige alamierung mehr möglich ist. (gründe: z.b. keine alamierung bei mithören und evtl nicht fachgerechter umbau) wenn ein user sagt, es ist sein EIGENTUM oder privatmelder/scanner etc. seh ich keine probleme. aber meine meinung und auch wenn nun darauf antworten kommen, ich steh dazu und geb keinen kommentar mehr weiter hierzu. wie oxi112 bereits im ERSTEN beitrag nach dem erstellen den link gepostet hat, war alles drin gesagt und man hätte ihn auch wie funkervogth gesagt hätte über die suche selber gefunden. so thema beendet hiermit für mich ;-)

alarma
29.05.2009, 10:29
@FunkerVogth

leider hast du genau den Nagel auf den Kopf getroffen.

Ich frage mich:
Warum nur muss man bei jeder Frage erstmal ausführlich belegen wofür man was machen möchte, dabei alle Gesetze mit denen man u.U. in Konflikt gerät namentlich benennen muss, erläutern das dies in vollem Bewusstsein in kauf genommen wird, etc.?

Kann man nicht, wenn das Rechtsgefühl das verlangt, einfach einen <b>kurzen</b> Hinweis geben und dennoch <b>die Frage beantworten</b>?

Sorry das ich jetzt auch OT geworden bin...
:-|

Rasher
29.05.2009, 14:29
danke funkervoght und alarma bei euch erkennt man das ihr schon etwas länger in diesem forum seit und euch auskennt nicht irgendeinen müll postet

FunkerVogth
29.05.2009, 17:33
keinn thema, allerdings, denk dran zuerst die suchfunktion nutzen, sofern der thread noch so ist wie damals, sollte deine frage auch beantwortet sein, bzw ich selbst habe mal zu der problematik beim re227/Telesignal C was geschrieben.
Ansonsten viel Spaß mit dem Melder, bzw möge er sehr sehr selten piepsen..... ;-)

Dirkboy
29.05.2009, 19:39
danke funkervoght und alarma bei euch erkennt man das ihr schon etwas länger in diesem forum seit und euch auskennt nicht irgendeinen müll postet


Wo hat einer Müll gepostet??

Hättest du AEG Telesignal in der Suchfunktion eingeben hättest du

deine Antwort bekommen ohne extra nochmals zu fragen !!

abc-truppe
29.05.2009, 20:00
Jetzt kriegen wir uns allesamt wieder brav ein, die Frage ist beantwortet.

oxi112
29.05.2009, 22:58
war sie ja eigentlich schon nach der zweiten antwort :-) der rest war unnötig

aber was anderes: funktionierts denn jetzt?

gruß

Rasher
30.05.2009, 16:16
ja er gehd jetzt einwandfrei und ich kann nun mithören (ohne gepiepse) und wen ich ma nicht mithören will bzw kann muss ich nur umschalten den wertet er wieder normal aus nur für unsere wehr ...