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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Straßenräumer im Privat PKW



stalker
12.04.2009, 20:20
Ich habe mal eine Frage ist ein Straßenräumer mit gelben leuchten in einem Privaten PKW zulässig ???

Max K.
12.04.2009, 20:35
Wenn folgendes zutrifft bestimmt..


(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Stvo § 38

stalker
12.04.2009, 20:45
Also dann sollte das ja OK sein :) wenns man zum warnen vor einer Unfallstelle nimmt.

Max K.
12.04.2009, 20:48
Naja, man kommt ja idR in Fahrtrichtung an die Unfallstelle. Um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, müsste der "Straßenräumer" dann wohl am Heck angebracht werden :-) bzw. ein 360° Rundumlicht wär wohl besser..

nederrijner
12.04.2009, 20:50
Sicher?
Stichwort StVZO, lichttechnische Einrichtungen.

Max K.
12.04.2009, 21:03
Stimmt, wohl doch nicht so einfach :)

§ 52


(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

1.
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
2.
Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
3.
Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,
4.
Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.

Denke mal, dass "Straßenräumer" da mit zu zählen..

Aber § 53a:


(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Also Aufsetzgelblicht sollte i.O. sein.. Evtl. auch ein "Straßenräumer" mit Saugnapfmontage (" im Fahrzeug fest angebracht")

Aber so wirklich Ahnung habe ich da nicht von, nur eben mal nen Blick in die Stv(z)o geworfen :)

stalker
13.04.2009, 00:30
Wen kann man denn da fragen ???

akkonsaarland
13.04.2009, 00:40
erkläre uns was du vorhast, zeig uns was du einbauen willst
der rest kommt von alleine

Alex22
13.04.2009, 06:54
Wen kann man denn da fragen ???

Die Zulassungsstelle oder den TÜV.

Konschdenger
13.04.2009, 09:01
Aber § 53a:

Also Aufsetzgelblicht sollte i.O. sein.. Evtl. auch ein "Straßenräumer" mit Saugnapfmontage (" im Fahrzeug fest angebracht")

Aber so wirklich Ahnung habe ich da nicht von, nur eben mal nen Blick in die Stv(z)o geworfen :)

Die Rundumleuchte muss dann aber auch die Zulassung nach § 53a haben.
Die Zulassung hat im Moment meines Wissens nur die Effekta-Reihe von Hänsch

MHD MS
13.04.2009, 09:45
Die Rundumleuchte muss dann aber auch die Zulassung nach § 53a haben.
Die Zulassung hat im Moment meines Wissens nur die Effekta-Reihe von Hänsch

Das stimmt nicht ganz jede Rundumleuchte die vom Kraftfahtbundesamt abgenommen wurde und eine KBA nummer hat.

akkonsaarland
13.04.2009, 11:21
Moment
was ist wenn ich mich beim Unfall auf den gerechtfertigten Notstand berufe?

Wie gesagt beim Unfall der spontan eintritt

Max K.
13.04.2009, 11:34
Ich hab auch 2 Turboflares (http://www.turboflare.ca/turbo360.htm) ohne Zulassung im Kofferraum und werde die auch benutzen wenns sein muss. Wo kein Kläger, da kein Richter! (Und wer will einem da scho an den Karren pinkeln?)

Alex22
13.04.2009, 11:39
Viel Spaß wenn was passiert, die Dinger sind ja nicht mal zugelassen.

Max K.
13.04.2009, 11:54
Meinste mich? Was soll da passieren? Ist die Wahrscheinlichkeit eines Folgeunfalls aufgrund unzureichender Absicherung nicht größer? Ansonsten siehe akkonsaarland..

Alex22
13.04.2009, 12:00
Manche sind schon sehr naiv.
Ihr denkt wohl ihr macht mal eben was illegales und beruft euch dann einfach auf den 34er.
*Kopfschüttel*

akkonsaarland
13.04.2009, 13:16
moment ich bin net naiv
mir ist es bewusst das alles was ich an meinem auto fest einbaue genehmigt und bauartgeprüft sein muss. weiterhin benötige ich entsprechende genehmigungen. es geht mir hier nicht drum irgendwas dauerhaft einzubauen. es geht nur darum

gelbes blinklicht im auto zur unfallabsicherung am stehenden fahrzeug. in diesem fall. kann ich mich doch auf den 34er berufen.

und meines wissens nach sind turboflares auch nicht mit dem fahrzeug verbunden, also wieder andere baustelle

stalker
13.04.2009, 13:33
Ich meine sowas nur in Gelb habe jetzt ein anderes Video gefunden. Es geht eigentlich nur um ein Starßenräumer der an die Scheibe geklebt wird. http://www.youtube.com/watch?v=tqxn4snxfcs

Konschdenger
13.04.2009, 17:59
Das stimmt nicht ganz jede Rundumleuchte die vom Kraftfahtbundesamt abgenommen wurde und eine KBA nummer hat.

Sorry hab mich vielleicht nicht eindeutig ausgedrückt.

Als Privatperson, mit privatem PKW, darf man offiziell nur nach §53a zugelassene Leuchten zur Absicherung von Gefahren-, Unfallstellen benutzen. Jede andere Leuchte, die vom KBA zugelassen ist, ist für den gewerblichen Gebrauch und eintragungspflichtig.

Und der Threadersteller spricht ja eindeutig von einem privaten PKW.

gruss

Poli
13.04.2009, 19:19
es geht nur darum

gelbes blinklicht im auto zur unfallabsicherung am stehenden fahrzeug. in diesem fall. kann ich mich doch auf den 34er berufen.


Auf welchen § 34 willst Du dich denn berufen? Wenn Du an den § 34 StGB denkst, liegst Du vollkommen daneben! Du begehst nämlich durch den Anbau nicht genehmigter lichttechnischer Einrichtungen oder dem Verwenden genehmigter lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen, an denen diese lichttechnischen Einrichtungen nicht statthaft sind, keine Straftat! Und schon kannst Du den § 34 STRAFGESETZBUCH als Rechtfertigungsgrund vergessen!!

Wenn, dann kommt überhaubt nur der § 16 OWIG in Betracht, der denn lautet:

"§ 16 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Und jetzt erkläre mir mal plausibel, warum die Absicherung einer Unfallstelle mit der in jedem mehrspurigen Kraftfahrzeug vorhandenen Warnblinkanlage nicht ausreichend ist und man sich unbedingt Straßenräumer, Frontblitzer, Heckblitzer und sonstige Blitzbirnen an, auf, unter oder was weiß ich nicht noch alles, Fahrzeug bauen muss. Wenn mir das Vorhandene nicht ausreichend ist, gehen ich in einen Fachmarkt, kaufen mir eine Warnleuchte (oder meinetwegen auch zwei), wie sie z.B. für LKW vorgeschrieben ist, und stelle mir so ein Teil im Bedarfsfalle auf das Fahrzeugdach. Ist vollkommen ausreichend und man ist auf der sicheren Seite!

MfG (wenn auch ob des Threads mit leichtem Kopfschütteln; was aber nichts mit dem Alter zu tun hat)

akkonsaarland
13.04.2009, 20:48
moment
ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info.php/info/p2433_Magnetische-Strobo-Partyleuchte-in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
Bist du jetzt immer noch der selben meinung?

Sportwart
13.04.2009, 23:17
Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
moment
ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info.php/info/p2433_Magnetische-Strobo-Partyleuchte-in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
Bist du jetzt immer noch der selben meinung?Wenn du von sowas redest, gehst du aber nicht von der Warnwirkung aus, oder? Wohl eher von der Heizwirkung, die diese Dinger beim Abfackeln entwickeln...

Poli
14.04.2009, 07:23
moment
ich rede nicht von einbauen. ich rede von sowas http://shop.wiltec.info/product_info.php/info/p2433_Magnetische-Strobo-Partyleuchte-in-orange.html mit zigarettenanzünderstecker.
Bist du jetzt immer noch der selben meinung?


Das Strobolicht darf im Bereich der STVO NICHT betrieben werden.


Noch Fragen?


Bist du jetzt immer noch der selben meinung?

Ja!

Leirbag
14.04.2009, 12:47
Ich habe mal eine Frage ist ein Straßenräumer mit gelben leuchten in einem Privaten PKW zulässig ???

Mööönsch Stalker.

Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???

Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??

Lieber mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern und hinterher von dem Gesparten lecker essen gehen ;-))

meint
Leirbag

bastelheini
14.04.2009, 13:01
ja dann kann man ja seinen feunden zeigen was man cooles im auto hat:D

grab3107
14.04.2009, 13:18
Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. Davon hab ich zwei im Auto. Und da muss ich sagen (aus eigener Erfahrung: Nachts um kurz nach 1 Reifenpanne gehabt, zusätzlich zum Warndreieck die Teilchen noch schön hingestellt wie man es lernt), die bringen wirklich was! Und ich glaub mal, da wird mir kein Polizist eine Geldbuse aufdrücken wenn ich mich damit absichere. Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen? Geht doch auch einfacher.....

mdi
14.04.2009, 14:24
Moin,


Zugelassen nach §53a StVZO sind und bleiben für den Privatgebrauch nur Zusätzliche Kennleuchten, die vom KBA freigegeben sind und als Kennleuchte mit der Prüfnummer K 8507 geprüft und zugelassen sind.
die Nummer 8507 ist nicht die einzige als zusätzliche Warnleuchte zugelassene KL. Es gibt im Effekta-Programm von Hänsch mehrere zulässige Leuchten und die Rückwärts-Warnsysteme (RWS) mit anderen Zulassungsnummern.


Wie oft bist du schon an einer Gefahrenstelle vorbei gekommen, wo du mit deinem privaten PKW hättest absichern müssen/wollen ???
Meinereiner erschreckend häufig. Gerade auf Bundesstraßen außerorts kommt es mehrmals im Jahr vor, dass mal wieder jemand für die Fahrt auf den Berg zu wenig Sprit im Tank hat (sonst Flachland-Fahrer) oder seine Situation gefahrenmäßig nicht nur unterschätzt, sondern durch die Wahl des Anhalteortes (auf der Beschleunigungsspur einer Auffahrt) auch noch verschlechtert. Weit sichtbare Warnleuchten sind da nicht zu verachten - und selbst innerorts (VU Blech) hat es deutlich zur Stauvermeidung beigetragen, die Leuchte zu haben, da durch die weite Sichtbarkeit andere Verkehrsteilnehmer eher in der Lage waren, die Situation zu erkennen und die Spur zu wechseln (nein, es war nicht mehr möglich, das Hindernis zu beseitigen).


Und jetzt überleg mal, wie teuer es ist, sich so ein Gelblicht zu kaufen und evtl. einen kleinen Obulus an die Bußgeldstelle zu entrichten, weil die Polizei doch nicht deiner Gefährdungsmeinung war ??
Der Obulus entfällt bei zulässigem Material in der Regel, sofern dem Verwender nicht völlig am Rad dreht. Bekommt man von der Polizei die Weisung, "das abzustellen und den Einsatzort zu verlassen", sollte man dem jedoch Folge leisten. Ich habe noch nie eine Verwarnung erhalten - nichtmal mündlich. Ja, Erfahrungswert, ich weiß.


Also ich weiß garnet warum jeder sowas wie Blitzer und Licht haben will. Hab mir mal vor einiger Zeit solche Faltleitkegel mit Beleuchtung bei ner Sammelbestellung mitbestellt. (...)
Der Unterschied ist: Ein Blitzer ist idR. schnell aufgesetzt (vorausgesetzt, man hält ihn griffbereit vor) bzw. eingeschaltet (RWS nach §53a). Die Faltleitkegel führe ich auch mit, habe sie auch schon verwendet und großes Lob für die gute und umsichtige Absicherung der Unfallstelle (Bundesstraße/Kraftfahrstraße, rechte Richtungsfahrbahn und Seitenstreifen) erhalten. Die Kombination aus Kegeln und gelber Leuchte ist halt eine Steigerung der Warnwirkung. Weiterhin ist ein kräftiges gelbes Licht gerade im Dunkeln wesentlich besser erkennbar als das Warnblinklicht am Fahrzeug - so sind z.B. Reflexionen um Kurven herum (z.B. an der Leitplanke) deutlich erkennbar.

Grundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht, allerdings sollte man unbestritten immer über die Verhältnismäßigkeit nachdenken, sowohl was die Anschaffung als auch die Einsatzsituation angeht.

Viele Grüße
Marti

Max K.
14.04.2009, 15:25
Also warum imemr Blitzer, Blinker usw. haben müssen

Weil aktive Lichtquellen mehr bringen, als passive (refkeltierende)?


rundsätzlich unterstütze ich den Einsatz von zugelassenem(!) gelben Licht

Ich benutze auch weiterhin Turboflares.. (http://turboflare360.com/home.htm) (Wenns denn mal dazu kommt..) - diese weden auch von einigen Feuerwehren benutzt, und meine eigene Unversehrtheit ist mir wichtiger, als die Frage, ob die Dinger für teuer Geld geprüft und zugelassen wurden.

Ralf
14.04.2009, 17:12
Hallo,

vor Jahren kam hier auch mal so eine Welle hoch mit Blitzern hinter der Windschutzscheibe, weil man der Ansicht war, Lichtquellen im Fahrzeuginneren brauchen keine Zulassung.

Ein dazu befragter Polizist sagte dazu: "Wenn ich einen von euch damit erwische, schreibe ich eine Anzeige, dann kann der Richter entscheiden, ob das zulässig ist."

Das wollte dann doch keiner ausprobieren und das Thema hatte sich erledigt.

Gruß Ralf

PS. Der Polizist war durchaus ein Feuerwehrfreundlicher, aber hatte was gegen Heißdüsen.