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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AED - Sinn, Unsinn und Anderes zum Bedenken



kunsti
26.03.2009, 14:19
Um das ursprüngliche Thema zu "entrümpeln, habe ich die allgemeinen Beiträge zum Thema AED hierher kopiert.

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator


Es wurde hier schon gesagt: Wenn man als Einsatzgebiet sich eine (Sport-)Stätte bei der die letzten zig Jahre kein entsprechender Notfall aufgetreten ist, dann muss man sich auch eigentlich keine Gedanken über Folgekosten bei Geräteeinsatz machen. Die Wahrscheinlichkeit ist nämlich gering und sicherlich finanziell ggf. tragbar. Trotzdem ist das Vorhalten dieses Gerätes sicherlich sinnvoll.
Und die Anschaffung von 500 EUR ist in einem Verein nunmal einfacher durchzusetzen als 1000 oder 1500 Euro. Und wenn man nach 5 Jahren eben das Gerät ersetzen muss dann kann man auch für ähnlichen Preis wieder ein Gerät kaufen.

Frage: Kann ich bei der Haftpflicht-/Krankenkasse eines Notfallpatienten die Kosten für Verbrauchsmaterial einer Defibrillation geltend machen? Dann würden nämlich auch Folgekosten nach Einsatz uninteressant werden.
Ich kenne es von Feuerlöschern die ich privat bei einem VU / Fahrzeugbrand einsetze. Diese werden von der Haftpfichtversicherung des Fahrzeughalters ersetzt.

nederrijner
26.03.2009, 14:37
Sofern niemand anderes schadenersatzpflichtig ist, müsste Dir als Privatmann die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden ersetzen. Das ist nämlich einer der wenigen Fälle im SGB VII, der auch Sachschäden abdeckt!


§13 SGB VII Sachschäden bei Hilfeleistungen
Den nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a, Nr. 12 und Nr. 13 Buchstabe a und c Versicherten sind auf Antrag Schäden, die infolge einer der dort genannten Tätigkeiten an in ihrem Besitz befindlichen Sachen entstanden sind, sowie die Aufwendungen zu ersetzen, die sie den Umständen nach für erforderlich halten durften, soweit kein anderweitiger öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht.


§2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes
13. Personen, die
a) bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, ...

malteser
26.03.2009, 16:21
Eigentlich müßte die Versicheerung des Notfallpatienten die Folgekosten übernehmen,aber:
Habe ich im Rettungsdienst defibrillieren müssen,bleiben die Patienten in der Regel bewußtlos.Oft erfahren die Hiorgs nur auf Nachfrage in den Kliniken die Patientendaten zur Abrechnung mit der betr. Krankenkasse.Aber ob eine Klinik mir als privatmann eine Auskunft erteilt,ist sehr fraglich.Die berufen sich dann auf ihre Schweigepflicht.Wo kann ich dann die Kosten geltendmachen ?
2. Hoffentlich werden die Defis 2010 bei8 der Neustruckturierung der EH europaweit endlich mal zweifelsfrei für alle Ersthelfer gesetzlich freigegeben wie in anderen Ländern auch.
Im Moment kann sich jede Versicherung bei Einreichung der Folgekosten weigern,zu bezahlen.Der Defi ist zwar noch nicht für alle Ersthelfer freigegeben,(Juristische Grauzone)
MPG und Bundesärztekammer fordern eine Anwenderschulung.Im Moment heißt es wenn ein Helfer als Privatmann einen Defi einsetzzt,wird kein Hahn danach krähen.ob geschult oder nicht.In Firmen,Schulen,Einrichtungen etc. wird eine Schulung zwingend verlangt.Das darf so nicht bleiben und bedarf dringend der Änderung !!!!!!!!!!
Schönes Wochenende,bios Bald

Udo aus Karlsruhe

Teilbeitrag, der sich direkt auf das AED-Gerät bezog, im Ursprungsthema belassen - Gruß, Mr. Blaulicht

kunsti
26.03.2009, 21:08
Dass die gesetzlichen Grundlagen andere werden müssen ist richtig aber ein anderes Thema.

Ich denke, die meisten Einsatzgebiete für diese Geräte bringen es mit sich, dass der mögliche Patient bekannt ist. Im Sportverein, im Kleinbetrieb usw, da weiß man wen man gerade defibrilliert. Somit kein Problem.

Shinzon
27.03.2009, 03:34
Aber was können wir schon daran ausrichten ? Das ein Gerät gebaut wird, das nicht
dem finanziellen Aspekt, sondern der Hilfeleistung an sich gerecht wird ? Nicht in
unserer Gesellschaft..

Bezug zum Ursprungsthema gelöscht, da hier nicht mehr vorhanden. - Gruß, Mr. Blaulich

brause
27.03.2009, 11:05
Jetzt würde mich einmal interessieren, wo geschrieben steht, dass betriebl. Ersthelfer, Schüler etc. zwingend eine Schulung für den AED-Einsatz brauchen.

Eine MPG-Einweisung entfällt, da es sich nicht um eine gewerbliche Anwendung handelt (Ausnahme: Betriebssanitäter).

Und auch ansonsten fällt mir kein Gesetz ein, dass o.g. Personenkreis die Anwendung ohne Schulung verbietet.

Mr. Blaulicht
27.03.2009, 13:58
Man muss zwischen "anwenden" und "betreiben" unterscheiden.
Anwenden darfst Du selbstverständlich jeden zur Verfügung stehenden Defi mit oder ohne Ausbildung - auch wenn Du als hauptamtlicher RettAss den AED aus Deinem Fahrzeug holst und keine Einweisung drauf hast. Notfalls bemühst Du den "rechtfertigenden Notstand".
Anders sieht es allerdings mit dem Betreiben aus. Und dafür benötigst Du Schulungen, Einweisungen etc. Im Unterschied zum Anwenden bezieht sich das Betreiben eines Gerätes nämlich auch auf die Zeit vor und nach dem Einsatz desselben.

Gruß, Mr. Blaulicht

brause
27.03.2009, 14:06
@Mr. Blaulicht:

Da stimmen wir überein, aber Malteser bezog sich ja auf die Anwendung, und da stimmen seine Ausführungen bezüglich der Rechtslage nicht.

thorben1248
27.03.2009, 18:47
die unfallkasse des jeweiligen bundeslander tritt ein, und zwar völlig unproblematisch.
selbst gehabt.

http://www.dguv.de/inhalt/leistungen/verspers/allgemein/index.jsp

frage dürfte abschließend geklärt sein

gruß